Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Verwendung eines Formulars für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
(Prozesskostenhilfeformularverordnung - PKHFV)

Der Bundesrat hat in seiner 918. Sitzung am 19. Dezember 2013 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:

Zur Anlage zu § 1 Absatz 1 (Formular und Hinweisblatt Ausfüllhinweis F Satz 1 Nummer 1)

Die Anlage zu § 1 Absatz 1 ist wie folgt zu ändern:

Begründung:

Das Formular gemäß § 1 Absatz 1 der Prozesskostenhilfeformularverordnung nebst dazugehörigem Hinweisblatt wird in den kommenden Jahren millionenfach verwendet werden. Seine möglichst übersichtliche und nutzerfreundliche Gestaltung ist Bedingung dafür, den durch ein fehler- oder lückenhaftes Ausfüllen des Formulars bei den Antragstellerinnen und Antragstellern und bei den Gerichten entstehenden unnötigen Zusatzaufwand möglichst weitgehend zu vermeiden und der bedürftigen Partei den ungehinderten Zugang zu den Gerichten zu gewährleisten. Der Bundesrat erachtet den gemeinsamen Entwurf des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für das Formular und das dazugehörige Hinweisblatt in diesem Sinne zwar als grundsätzlich gelungen. Ungeachtet dessen hält er zur Optimierung des Formulars und des Hinweisblattes jedoch die aus dem geänderten Formular ersichtlichen Anpassungen sowie die Korrektur des Hinweisblattes für erforderlich und auch unproblematisch umsetzbar. Der vorgesehene Umfang des Formulars von vier Seiten wird eingehalten. Im Einzelnen:

Anlage zur Drucksache 780/13(B) HTML PDF