Der Bundesrat hat in seiner 960. Sitzung am 22. September 2017 beschlossen, zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 gemäß Artikel 110 Absatz 3 des Grundgesetzes und zu dem Finanzplan des Bundes 2017 bis 2021 gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft und gemäß § 50 Absatz 3 Satz 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf und zum Finanzplan allgemein
- a) Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland stellen sich aus heutiger Sicht nach wie vor sehr günstig dar. Der beachtliche Zuwachs des realen Bruttoinlandsprodukts des ersten Quartals hat sich auch im zweiten Quartal dieses Jahres fortgesetzt. Das Verarbeitende Gewerbe und die Baubranche trugen im ersten Halbjahr in sektoraler Betrachtung besonders zur starken Wirtschaftsentwicklung bei. Positive Nachfrageimpulse kamen weiterhin aus dem Inland, vor allem vom privaten und staatlichen Konsum, aber auch die Investitionen in Ausrüstungen und Bauten nahmen zu. Der deutsche Außenhandel konnte von einer wieder gefestigteren Weltkonjunktur profitieren. So hat sich die Wirtschaftsdynamik sowohl in der Eurozone als auch in Asien spürbar belebt bzw. fortgesetzt, wobei für den deutschen Export insbesondere die Impulse aus dem Euroraum spürbar waren. Stimmungs- und Auftragslage in der Industrie bewegen sich seit geraumer Zeit auf einem außerordentlich hohen Niveau. Aktuelle Prognosen gehen derzeit von einer Fortsetzung der positiven Entwicklung in kurzer und mittlerer Frist aus.
- b) Gleichwohl bestehen weiterhin bedeutende gesamtwirtschaftliche Risiken - insbesondere mit Blick auf den außenwirtschaftlichen Bereich. Dabei liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Fokus weniger auf dem Euroraum, in welchem sich die Risiken bei insgesamt günstigerer Wirtschaftsentwicklung eher reduziert haben. Unwägbarkeiten ergeben sich vielmehr unter anderem aus dem Fortgang der Austrittsverhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union, aber auch aus protektionistischen Tendenzen weltweit.
- c) Die skizzierten positiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen führen zu einer - zumindest aus gesamtstaatlicher Sicht - auch im internationalen Vergleich günstigen Lage der öffentlichen Haushalte in Deutschland, die jedoch nicht dazu verleiten darf, übermäßige neue strukturelle Belastungen einzugehen. Vor dem Hintergrund der mittel- und langfristig zu erwartenden demografischen Belastungen und wieder steigenden Zinsen erscheint es vielmehr sinnvoll, vermehrt Vorsorge zu treffen - auch um Handlungsspielräume bei überraschend ungünstigen Entwicklungen zu schaffen. Die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte bleibt daher trotz der derzeit günstig erscheinenden Finanzlage weiterhin eine zentrale finanzpolitische Aufgabe.
- d) Die Lage der Kommunalhaushalte hat sich in den vergangenen Jahren bundesweit insgesamt deutlich verbessert, wobei große Unterschiede zwischen finanzstärkeren und finanzschwächeren Kommunen bestehen. Nach wie vor stellen die Aufwendungen für die Aufnahme, aber insbesondere auch für die Integration von Flüchtlingen eine Herausforderung auch für die Haushalte der Kommunen in den kommenden Jahren dar. Der Bund beteiligt sich seit dem Jahr 2015 an diesen Kosten. Der Bundesrat spricht sich nachdrücklich dafür aus, dass die entsprechenden Regelungen über das Jahr 2018 hinaus zumindest unverändert fortgesetzt werden.