Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung durch Verpflichtung des Lebensmittelhandels zur Abgabe an gemeinnützige Organisationen - Antrag der Länder Hamburg, Bremen, Thüringen -

981. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2019

A

1. Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderung zu fassen:

Zu Absatz 2 und 3

Die Absätze 2 und 3 sind wie folgt zu fassen:

"Der Bundesrat sieht insbesondere die Notwendigkeit, eine rechtliche Verpflichtung für den Groß- und Einzelhandel sowie die Gastronomie und die Außer-Haus-Versorgung einzuführen, weil in diesen Segmenten der Anteil an vermeidbaren Verlusten hoch ist. Gleichzeitig liegen viele Produkte dieser Segmente überwiegend in konsumfertiger Form vor und können daher mit vertretbarem Aufwand abgegeben werden.

Die Bundesregierung möge dem Bundesrat zeitnah eine gesetzliche Regelung - in Anlehnung an die Bestimmungen beispielsweise in Frankreich und Tschechien - zuleiten, die Lebensmittelbetriebe des Handels ab einer bestimmten Größe sowie der Gastronomie und der Außer-Haus-Versorgung dazu verpflichtet, sichere Lebensmittel, deren Verkauf nicht mehr vorgesehen ist, an gemeinnützige Organisationen zu spenden. Lebensmittel, die nicht mehr an Verbraucherinnen und Verbraucher abgegeben werden können, sollen als Tierfutter oder zur Verwendung zu Kompostzwecken eingesetzt werden.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Der Entschließungsantrag soll um einen umfassenden und mehrstufigen Ansatz erweitert werden, der in anderen Ländern schon erfolgreich praktiziert wird und zu einer erheblichen Reduzierung von Lebensmittelverschwendung führt. Dazu ist es notwendig - neben dem Groß- und Einzelhandel - die Gastronomie und die Außer-Haus-Verpflegung einzubeziehen. In diesen Bereichen gibt es hohe Potenziale zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung, die genutzt werden sollten. Nicht alle Lebensmittelreste, die anfallen, sind an Verbraucherinnen oder Verbraucher abgabefähig. Aber auch diese verbleibenden Lebensmittel sollten so weit wie möglich im Sinne der Kaskadennutzung verwendet und nicht direkt weggeworfen werden. Hier kommt die Nutzung als Tierfutter und zu Kompostzwecken in Betracht. Erst nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten sollten Lebensmittel zu Müll werden dürfen.

B

2. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.

C

Im Wirtschaftsausschuss ist eine Empfehlung an das Plenum nicht zustande gekommen.