Der Deutsche Bundestag hat in seiner 128. Sitzung am 15. November 2019 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften - Drucksachen 19/14337, 19/15128, 19/15230 - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b auf Drucksache 19/15128 angenommen.
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
- - Angesichts der großen Herausforderung, die der Klimawandel und eine ökologisch, sozial und ökonomisch nachhaltige Entwicklung für die heutigen und die künftigen Generationen darstellen, hat sich Deutschland für das Klimaabkommen von Paris und die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung eingesetzt.
- - Der diesjährige Climate Action Summit - zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens - und der Sustainable Development Summit - zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung - verdeutlichen die enge Verzahnung zwischen Klimawandel und der sozialen, ökonomischen und ökologischen Dimension nachhaltiger Entwicklung.
- - Es sind verstärkte Anstrengungen erforderlich, um den Ausstoß von Treibhausgasen entsprechend dem Ziel der Treibhausgasneutralität des Pariser Klimaabkommens zu mindern, den Verbrauch natürlicher Ressourcen auf das langfristig nachhaltige Niveau zu reduzieren, die wirtschaftliche Transformation zu fördern und die soziale Gerechtigkeit auch zwischen den Generationen zu wahren.
II. Der Deutsche Bundestag begrüßt,
- - dass die Bundesregierung den Kabinettsausschuss Klimaschutz entfristet und ihm die Aufgabe übertragen hat, jährlich die Wirksamkeit, Effizienz und Zielgenauigkeit der eingeleiteten Maßnahmen zum Klimaschutz zu überprüfen,
- - dass die Bundesregierung mit jedem Klimaschutzprogramm neben wissenschaftlichen Abschätzungen zu den voraussichtlichen Treibhausgasminderungswirkungen auch wissenschaftliche Abschätzungen zu möglichen ökonomischen, sozialen und weiteren ökologischen Folgen vorlegen wird.
III. Der Deutsche Bundestag
- - beabsichtigt, vor dem Hintergrund der Verabschiedung des Bundes-Klimaschutzgesetzes die Kontrollaufgabe des Parlaments gegenüber der Bundesregierung in der Klima- und Nachhaltigkeitspolitik zu stärken,
- - spricht sich dafür aus, eine jährliche Plenarwoche "Nachhaltigkeit und Klima" in den Parlamentskalender des Deutschen Bundestages aufzunehmen,
- - stellt fest, dass die Hoheit des Deutschen Bundestages unberührt bleibt, darüber zu entscheiden, wann im Laufe des Jahres eine solche Plenarwoche stattfinden soll,
- - spricht sich dafür aus, in dieser jährlich festgelegten Plenarwoche einen Plenartag für die Aussprache zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und einen Plenartag für die Aussprache zur Erreichung der internationalen, europäischen und nationalen Klimaziele zu verwenden. Dabei sollen alle Bundesministerien die Möglichkeit haben, einführend über den Umsetzungsstand bisheriger und geplanter Maßnahmen zu berichten.