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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 766/4/08 vom 16.12.08



Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates
(Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV)

Punkt 52 der 853. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2008

Für den Fall, dass der Antrag in Drucksache 766/3/08 keine Mehrheit erhält, möge der Bundesrat beschließen:

Zu § 10

In § 10 sind

  • a) Absatz 1 Satz 1 die Wörter "zu einer Schlachtstätte" durch die Wörter "zu einem Schlachtbetrieb" und
  • b) Absatz 3 die Wörter "in der Schlachtstätte" durch die Wörter "in dem Schlachtbetrieb" zu ersetzen.

Begründung

§ 2 Nr. 7 der Tierschutz-Schlachtverordnung definiert den Begriff Schlachtbetrieb. Diese Definition kann als für das Tierschutzrecht begriffsbildend angesehen werden, so dass es angezeigt ist, auch vorliegend den Begriff "Schlachtbetrieb" zu verwenden.


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