Empfehlungen der Ausschüsse
Dritte Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

957. Sitzung des Bundesrates am 12. Mai 2017

A

B

Begründung:

Die Verordnung zielt darauf ab, die Motivation von Ärzten zu erhöhen, Suchtkranke im Rahmen einer Substitutionstherapie zu behandeln. Gerade in den Flächenländern ergeben sich vermehrt Probleme in ländlich strukturierten Gebieten, die Behandlung der Patienten flächendeckend sicherzustellen. Dies wird vor allem wichtig, da die Abhängigen inzwischen ein höheres Lebensalter erreicht haben und auch außerhalb ihrer Suchterkrankung vermehrt ärztliche und pflegerische Unterstützung benötigen. Die Auswirkungen der neuen Regelungen auf die Sicherheit im Betäubungsmittelverkehr sind aber schwer einzuschätzen. Es erscheint daher angebracht, dass die Bundesregierung nach einer gewissen Zeit einen Bericht über die Entwicklung der Zahl an Ärzten, Patienten sowie der Inanspruchnahme der neuen Regelungen und gegebenenfalls auftretenden Problemen erstellt.