Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Erreichung des Stromverbundziels von 10 % - Vorbereitung des europäischen Stromnetzes auf 2020 - COM (2015) 82 final
Der Bundesrat hat gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG von der Vorlage Kenntnis genommen.
Der Beschluss ist gemäß § 35 GO BR gefasst worden.