Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 72, 105 und 125b)
Der Bundesrat hat in seiner 982. Sitzung am 8. November 2019 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 18. Oktober 2019 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 79 Absatz 2 i.V.m. Artikel 79 Absatz 1 des Grundgesetz es zuzustimmen.
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