A.
Der Bundesrat hat in seiner 861. Sitzung am 18. September 2009 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
B.
Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:
- a) Der Bundesrat stellt fest, dass nach der Begründung der Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung eine Einbindung der Länder in die Bestimmung eines Staates als nicht kooperativ im Sinne eines Steueroasenlandes allein über das bei reinen Verwaltungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen übliche Verfahren erfolgen soll. Er hält dieses Verfahren weder für verfassungsfest noch der außen- und wirtschaftspolitischen Tragweite der Entscheidung angemessen.
Die konstitutive Entscheidung über eine Einordnung eines Gebietes als Steueroase, die erhebliche Steuerbelastungen auslösen kann, bedarf nach Überzeugung des Bundesrates einer parlamentarischen Grundlage.
- b) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung deshalb auf, die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, dass bei jeder Entscheidung über die Einordnung eines Staates als nicht kooperativ der Bundesrat eingebunden wird.