Der Deutsche Bundestag hat in seiner 227. Sitzung am 18. Juni 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drucksache 016/13374 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes - Drucksache 016/13112 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
- 1. Die Bezeichnung des Gesetzes wird wie folgt gefasst:
"Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und des Düngegesetzes".
- 2. Die Bezeichnung des Artikels 1 wird wie folgt gefasst:
"Artikel 1
Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes". - 3. In Artikel 1 Nummer 5 wird Buchstabe b wie folgt gefasst:
- "b) Absatz 2 Saz 2 wird wie folgt geändert:
- aa) Nach den Wörtern "dass die Prüfung" werden die Wörter "bei einem Marktbeteiligten nach Absatz 1 oder" eingefügt.
- bb) Nach dem Wort "Rindfleischerzeugnissen" werden die Wörter "sowie Fleisch von bis zu zwölf Monate alten Rindern" eingefügt.".
- "b) Absatz 2 Saz 2 wird wie folgt geändert:
- 4. Nach Artikel 1 wird folgender Artikel 2 eingefügt:
"Artikel 2
Änderung des Düngegesetzes§ 4 des Düngegesetzes vom 9. Januar 2009 (BGBl. I S. 54, 136), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom (... 2009) (BGBl. I S. ...) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1. Die Bezeichnung wird wie folgt gefasst:
"§ 4 Mitwirkungshandlungen".
- 2. Die Wörter "der Abgabe und des Verbringens" werden durch die Wörter "des Inverkehrbringens, des Herstellens, des Beförderns, der Übernahme oder des Lagerns" ersetzt."
- 1. Die Bezeichnung wird wie folgt gefasst:
- 5. Die bisherigen Artikel 2 und 3 werden die neuen Artikel 3 und 6.
Die Bezeichnung des neuen Artikels 3 wird wie folgt gefasst:
"Artikel 3
Neubekanntmachung des Rindfleischetikettierungsgesetzes".
Fristablauf: 10.07.09
Erster Durchgang: Drucksache. 285/09 (PDF)