Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (PrStG)
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 172. Sitzung am 29. März 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 17/9199 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (PrStG) - Drucksache 17/3355 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 11.05.12 Erster Durchgang: Drs. 538/10 (PDF)