Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft Berlin, 21. April 2020
Die Vorsitzende des Kuratoriums
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Dietmar Woidke
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Amtszeit der Kuratorinnen und Kuratoren der Stiftung endet gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" (EVZStiftG) jeweils nach vier Jahren. Dieses Datum ist mit dem 31. August 2020 erreicht.
Ab diesem Datum sind die Kuratorinnen und Kuratoren und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter seitens der im Gesetz in § 5 Abs. 1 genannten "entsendenden Stellen" neu zu bestimmen. Dem Bundesrat steht nach dem Gesetz die Benennung von zwei Mitgliedern und zwei Stellvertretungen zu.
Möglich sind den entsendenden Stellen sowohl eine Neubenennung wie eine Wiederbenennung der derzeitigen Kuratorinnen und Kuratoren (und ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter). Die Benennung muss allerdings ausdrücklich und namentlich ab dem 1. September 2020 erfolgen, d.h., die Amtszeit der derzeitigen Kuratoren verlängert sich nicht automatisch, sofern keine Neubenennung erfolgt, sondern endet definitiv zum Monatsende August 2020. Die Benennung für die folgende Amtsperiode (1. September 2020 - 31. August 2024) sollte deshalb Ihrerseits so rechtzeitig erfolgen, dass keine Situation entsteht, in der ein laut Gesetz zustehender Kuratoriumsplatz zeitweilig nicht besetzt ist.
Ich bitte Sie, das entsprechende Bestimmungsverfahren für das Kuratorium der Stiftung beim Bundesrat einzuleiten und mir anschließend die Namen der neuen Kuratoriumsmitglieder und deren Stellvertretungen an die Adresse der Stiftung mitzuteilen.
Herzlichen Dank und freundliche Grüße
Annette Schavan