Beschluss des Bundesrates
Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015
(Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015)

A

Der Bundesrat hat in seiner 938. Sitzung am 6. November 2015 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 5. November 2015 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

B

Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst: