A
Der Bundesrat hat in seiner 910. Sitzung am 7. Juni 2013 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
B
Ferner hat der Bundesrat die folgende Entschließung gefasst:
- 1. Der Bundesrat nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass die Bundesregierung wesentlichen Teilen seines Beschlusses vom 12. Juni 2009 (vergleiche BR-Drucksache 395/09(B) ) nicht gefolgt ist.
Das gilt insbesondere für die ausdrückliche Bitte,
- - den Verzicht auf verbindliche Honorarsätze für Beratungsleistungen in seinen Auswirkungen kritisch zu begleiten und gegebenenfalls zur Verbindlichkeit der Honorare für Beratungsleistungen nach Anlage 1 der Verordnung zurückzukehren;
- - dem Bundesrat innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der novellierten HOAI über die Entwicklung sowie über möglicherweise notwendige Anpassungsmaßnahmen, insbesondere im Hinblick unter anderem auf die Auskömmlichkeit der Honorarstruktur, zu berichten.
- 2. Der Bundesrat stellt mit Befremden fest, dass die Unterrichtung der Länder über den Inhalt der siebten Novelle der Verordnung und den Verbleib der Beratungsleistungen im unverbindlichen Teil der HOAI so spät erfolgt ist, dass auf Grund des dadurch verursachten engen Zeitrahmens eine angemessene Diskussion auf Ebene des Bundesrates und eine Umsetzung von dessen Beschlüssen in dieser Legislaturperiode nicht mehr möglich ist, ohne das Inkrafttreten der siebten Novelle der Verordnung in Gänze zu gefährden.
Die Länder haben sich stets mit großem Nachdruck für eine weitere Modernisierung der HOAI eingesetzt und die Bundesregierung in diesem Vorhaben bestärkt. Der jetzt gegebene, unangemessen hohe Zeitdruck entspricht diesem kooperativen Geist nicht.
- 3. Die beabsichtigte Honorarerhöhung soll den modernisierten Leistungsbildern und dem nicht unwesentlich erhöhten Leistungsumfang Rechnung tragen. Der Bundesrat stellt dazu fest: Zweistellige Steigerungssätze bedeuten auch eine besondere Belastung für die Bauhaushalte von Ländern und Kommunen, zumal unter angespannten finanzpolitischen Rahmenbedingungen.
- 4. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft ihre mangelnde Einbeziehung in den Prozess der Novellierung kritisiert und sich mit Blick auf steigende Baukosten gegen die Novelle ausspricht.
- 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in der nächsten Legislaturperiode die Auswirkungen der Honorarerhöhung zu evaluieren.
- 6. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Frage der Rückführung der Beratungsleistungen in den verbindlichen Teil der HOAI in der neuen Legislaturperiode intensiv geprüft werden muss. Er bittet die Bundesregierung, darüber innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung zu berichten.
- 7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darüber hinaus um Umsetzung der baufachlichen Forderung, nach der Regelungen für die örtliche Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen als verbindlich in die HOAI aufzunehmen sind. Stattdessen wurde in der aktuellen HOAI-Novelle die Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen als "Besondere Leistung" definiert (vergleiche Anlage 12.1, Abschnitt LPH 8 sowie Anlage 13. 1, Abschnitt LPH 8).