Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 303761 - vom 22. März 2006.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 16. Februar 2006 angenommen.
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Recht auf freie Meinungsäußerung und zum Respekt gegenüber Glaubensbekenntnissen
Das Europäische Parlament,
- - gestützt auf die Artikel 9 und 10 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie die Artikel 10 und 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie die Artikel 6 und 11 des Vertrags über die Europäische Union,
- - unter Hinweis auf Artikel 22 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen,
- - in Kenntnis der Reaktionen des Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Javier Solana, des Präsidenten des Europäischen Parlaments, Josep Borrell, und des österreichischen Ratsvorsitzes sowie der gemeinsamen Erklärung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und des Generalsekretärs der Organisation der Islamischen Konferenz,
- - gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass in Artikel 9 und 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention die Freiheit der Meinungsäußerung sowie die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit verankert sind,
B. in der Erwägung, dass diese Freiheiten ebenso wie die klare Trennung zwischen Staat und Religion ein Kernstück der Entwicklung der europäischen Demokratien sind,
C. unter Hinweis darauf, dass sich die gewaltsamen Proteste in vielen Teilen der Welt gegen einzelne Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den so genannten Westen als Ganzes richten und dass die Proteste durch die private Veröffentlichung von Karikaturen ausgelöst wurden, die nicht Mitteilungen eines Staates darstellten,
D. in der Erwägung, dass dies zu Protesten, einem Konsum- und Handelsboykott sowie zu gewalttätigen Unruhen in der ganzen Welt, insbesondere in islamischen Ländern, geführt hat, von denen einige gesteuert waren,
E. in der Erwägung, dass die große Mehrheit der Bevölkerung der Europäischen Union und die von diesen bedauerlichen Ereignissen betroffenen Staaten auf Dialog und friedliche Beziehungen hoffen, die auf gegenseitiger Achtung und gegenseitigem Verständnis beruhen, und dass nur Gruppierungen, die diese Werte ablehnen, von den Entwicklungen der jüngsten Zeit profitieren,
F. in der Erwägung, dass die Karikaturen, die die Proteste ausgelöst haben, dem von der Europäischen Union zum Aufbau von Beziehungen zwischen den Kulturen und den Religionen eingeleiteten Dialog nicht förderlich sind und dass es ein wichtiges Anliegen der Europäischen Union bleibt, die Bande zu den betreffenden Staaten im Geist der Zusammenarbeit und mit gemeinsamen Vorstellungen von verbesserten Beziehungen fortzuentwickeln und zu stärken,
G. in der Erwägung, dass freie und unabhängige Medien eine wesentliche Voraussetzung für die vollständige Achtung des Rechts auf freie Meinungsäußerung sind und der Grundsatz der Demokratie, auf dem die Union beruht, damit gestärkt wird,
- 1. verteidigt das Recht auf freie Meinungsäußerung als einen Grundwert der Europäischen Union und vertritt die Auffassung, dass dieses Recht innerhalb der durch das Gesetz vorgegebenen Grenzen ausgeübt werden, mit Verantwortungsgefühl einhergehen und auf der Achtung der Rechte und Rücksicht auf die Empfindsamkeiten Anderer basieren muss; ist sich bewusst, dass in einer Demokratie eine kontinuierliche Debatte geführt werden muss, um die erforderliche Balance zwischen diesen berechtigten Anliegen zu wahren;
- 2. fordert, dass alle, die Meinungsfreiheit genießen, die Bereitschaft bekunden, die Grundwerte der Europäischen Union - Demokratie, Pluralismus und Toleranz - zu unterstützen und diese Freiheit nicht dadurch zu missbrauchen, dass sie zu religiösem Hass aufrufen oder fremdenfeindliche und rassistische Äußerungen verbreiten, mit denen andere Menschen ausgegrenzt werden sollen, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Glauben;
- 3. betont, dass die Freiheit der Meinungsäußerung sowie Gedankens-, Gewissens- und Religionsfreiheit in der Charta der Grundrechte und in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert sind;
- 4. vertritt die Ansicht, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung stets innerhalb der durch das Gesetz vorgegebenen Grenzen ausgeübt und mit Verantwortungsgefühl und Respekt gegenüber den Menschenrechten, religiösen Gefühlen und Überzeugungen einhergehen sollte, unabhängig davon, ob sie die islamische, die christliche, die jüdische oder eine andere Religion betreffen;
- 5. stellt fest, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit universelle Rechte sind, die nicht von einer Einzelperson oder einer Gruppe unterminiert werden können, die sich durch mündliche oder schriftliche Meinungsäußerungen beleidigt oder angegriffen fühlen; äußerst gleichzeitig Respekt gegenüber diejenigen, die sich durch die bildliche Darstellung des Propheten Mohammed beleidigt oder angegriffen gefühlt haben, weist jedoch darauf hin, dass nach den bestehenden nationalen und europäischen Rechtsvorschriften bei jeder Art von Verstößen oder Vergehen die Möglichkeit besteht, Anklage vor Gericht zu erheben
- 6. verurteilt mit äußerstem Nachdruck die Brandanschläge auf die Botschaften von Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie die Drohungen gegen Einzelpersonen; bedauert dass einige Regierungen die Gewalt nicht verhindern konnten und andere Regierungen gewalttätige Übergriffe toleriert haben; fordert die Staaten, in denen diese Vorfälle eingetreten sind, auf, eindeutig und in konkreten Schritten zu zeigen, dass derartige Handlungen in Zukunft nicht geduldet werden; fordert alle Staaten auf, ihren Verpflichtungen im Rahmen des Wiener Übereinkommens nachzukommen;
- 7. stellt fest, dass viele der Länder, in denen es zu gewalttätigen Aktionen und Demonstrationen im Zusammenhang mit den Karikaturen kam, Länder sind, in denen regelmäßig gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie die Rede- und Versammlungsfreiheit verstoßen wird;
- 8. begrüßt die Erklärungen und Bemühungen der Führer europäischer islamischer Gemeinden und der arabischen Welt, die die gewalttätigen Übergriffe auf Botschaften und das Verbrennen von Flaggen nachdrücklich verurteilt haben;
- 9. äußert Solidarität mit den Journalisten in Jordanien, Ägypten und Algerien, die Mut bewiesen haben, indem sie die Karikaturen nachgedruckt und offen kommentiert haben verurteilt entschieden ihre Gefangennahme und fordert die betreffenden Regierungen nachdrücklich auf, alle Anklagepunkte gegen diese Journalisten fallen zu lassen
- 10. betont, dass ein Boykott gegen einen Mitgliedstaat dem Grundsatz widerspricht, dass Handelsabkommen durchweg mit der gesamten Europäischen Union geschlossen werden
- 11. bringt seine uneingeschränkte Unterstützung für Dänemark und die betroffenen Länder und ihre Bevölkerung sowie die Solidarität mit ihnen unter diesen beispiellosen und schwierigen Umständen zum Ausdruck; verweist auf die Solidaritätsklausel in Artikel 11 des Vertrags über die Europäische Union;
- 12. unterstützt alle demokratischen Kräfte - Politiker, Medien und Zivilgesellschaft -, die mit autoritären oder tyrannischen religiösen Regimen konfrontiert sind und gegen sie kämpfen
- 13. verurteilt die Ermordung des Priesters Andrea Santoro durch einen religiösen Fanatiker in der Türkei und den Tod aller übrigen Menschen, die den jüngsten gewalttätigen Ausschreitungen zum Opfer fielen;
- 14. begrüßt die Initiative der Türkei, die diplomatischen Kräfte zu vereinen und als Mediator in diesem Konflikt zu fungieren;
- 15. bedauert nachdrücklich, dass es offenbar sowohl in Europa als auch in der islamischen Welt organisierte extremistische Gruppen gibt, die einen Vorteil darin sehen, die gegenwärtigen Spannungen eskalieren zu lassen und die Karikaturen als Vorwand zur Anstiftung zu Gewalt und Diskriminierung zu benutzen; stellt fest, dass die Bevölkerung in allen betroffenen Länder insgesamt eine andere Haltung einnimmt und nach Frieden, Stabilität und wirtschaftlichem und kulturellem Austausch strebt;
- 16. bedauert die neuerdings wieder zunehmende antisemitische und antiisraelische Propaganda in einigen arabischen Ländern und im Iran; weist darauf hin, dass in diesen Ländern regelmäßig herabwürdigende und beleidigende Karikaturen von Juden veröffentlicht werden, was zeigt, dass sie offensichtlich nicht für alle religiösen Gemeinschaften die gleichen Maßstäbe anlegen;
- 17. ruft dazu auf, zu einem Klima des konstruktiven und friedlichen Dialogs zurückzukehren und fordert, dass die lokalen politischen und religiösen Führer konkrete Maßnahmen ergreifen, um der Gewalt ein Ende zu setzen;
- 18. ist der Auffassung, dass die Förderung des interkulturellen und interreligiösen Dialogs und das Eintreten für gegenseitiges Verständnis und gegenseitigen Respekt eine stetige Herausforderung für die globalisierte Welt sind;
- 19. ist der festen Überzeugung, dass bei der diesbezüglichen Entwicklung der Rahmen der Zusammenarbeit und des Dialogs mit den Partnerländern im Mittelmeerraum und in Asien vollständig genutzt wird;
- 20. erinnert daran, dass die Parlamentarische Versammlung der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft das geeignete Forum darstellt, um gemeinsam mit den Partnern der Europäischen Union vom südlichen Rand des Mittelmeers auf eine demokratische, pluralistische tolerante und auf den Werten der Menschenrechte beruhende Gesellschaft hinzuarbeiten; fordert, dass dieses Problem auf der März-Tagung der Versammlung vorrangig behandelt wird;
- 21. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europarat sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Organisation der Islamischen Konferenz sowie der Arabischen Liga zu übermitteln.