Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu der Siebten Sitzung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen
(UNHRC)

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 1338 - vom 11. März 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 21. Februar 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Achtung, die Förderung und die Wahrung der universellen Menschenrechte Teil des ethischen und rechtlichen Besitzstands der Europäischen Union und einer der Eckpfeiler der europäischen Einheit und Integration sind,

B. in der Erwägung, dass der Menschenrechtsrat ein wirksames Forum zur Stärkung des Schutzes der Menschenrechte und zu ihrer Förderung im Rahmen der UNO darstellt,

C. in der Erwägung, dass die siebte Sitzung des UNHRC von entscheidender Bedeutung sein wird, da in ihrem Rahmen erstmals ein breites Spektrum von substanziellen Themen mittels der neuen Arbeitsverfahren geprüft werden soll, die aus den 2006 und 2007 beschlossenen Reformen zum Aufbau der Institution hervorgegangen sind, und die Modalitäten der UPR im Einzelnen festgelegt werden sollen,

D. in der Erwägung, dass die Glaubwürdigkeit des Menschenrechtsrates darauf beruht, dass diese Reformen und Mechanismen so umgesetzt werden, dass seine Fähigkeit gestärkt wird, gegen Menschenrechtsverletzungen in der ganzen Welt vorzugehen,

E. in der Erwägung, dass für die siebte Sitzung des UNHRC eine Adhoc-Delegation des Europäischen Parlaments eingesetzt werden soll, wie es auch in den beiden vergangenen Jahren sowie im Falle des Vorläufers, der UN-Menschenrechtskommission, geschehen ist,

Die Tätigkeit des Menschenrechtsrates

Verfahren und Mechanismen

UPR

Überprüfung der Mandate und Benennung der Mandatsträger für Sonderverfahren

Beschwerdeverfahren

Mitwirkung der Europäischen Union