Der Bundesrat möge zu dem Gesetzentwurf wie folgt Stellung nehmen:
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird abgelehnt.
Begründung
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung basiert auf einem alten, nicht weiter verfolgten Entwurf der früheren Bundesregierung und ist im engen Kontext mit dem "Konzept für eine zukunftsfähige Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)" zu sehen. Dieses Konzept sieht die Neustrukturierung der derzeit sieben Bundesforschungsanstalten und die Reduzierung auf vier Bundesforschungsinstitute vor. In diesem Zusammenhang ist auch die Schließung von Standorten vorgesehen.
Sollte das Konzept umgesetzt werden, würde den Empfehlungen des Wissenschaftsrates widersprochen. Dieser hatte die Notwendigkeit gesehen, die Agrar- und Ernährungsforschung in der Bundesrepublik grundlegend neu zu strukturieren. Die Schwächung einzelner Standorte mit vom Wissenschaftsrat bescheinigten sehr guten Forschungsleistungen ist auch aus nationaler Sicht nicht angebracht. Die Neustrukturierung der Agrar- und Ernährungswissenschaften bedarf einer Gesamtbetrachtung von universitärer und außeruniversitärer Forschung. Es liegt daher auch im gesamtstaatlichen Interesse, die Kompetenz von etablierten Standorten in diesem Bereich nicht einseitig zu beschneiden.
Alternativen der Neuorganisation der Forschungslandschaft, z.B. in Verbindung mit außeruniversitären Einrichtungen, werden nicht geprüft. Es entsteht der Eindruck, dass eher Regional- als Strukturpolitik gemacht wird.
Der vorgelegte Gesetzentwurf ist als Vorstufe der Umsetzung des BMELV-Konzeptes zu betrachten und von daher abzulehnen.