Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zu dem Abkommen vom 21. September 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom 5. April 2012

903. Sitzung des Bundesrates am 23. November 2012

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3, Artikel 106 Absatz 5, Artikel 107 Absatz 1 und Artikel 108 Absatz 5 des Grundgesetzes nicht zuzustimmen.

Begründung:

Die Nachverhandlungen der Bundesregierung mit der Schweiz haben im Vergleich zum ursprünglichen Abkommen zwar partiell zu Verbesserungen geführt. Der Bundesrat hat jedoch erhebliche Zweifel, ob das dem Ratifizierungsgesetz zugrundeliegende Abkommen in der Änderungsfassung vom 5. April 2012 den Anforderungen an eine gerechte und gleichmäßige Besteuerung genügt: