907. Sitzung des Bundesrates am 1. März 2013
A
- 1. Der federführende Finanzausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, dem Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3 und Artikel 108 Absatz 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.
B
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, folgende Entschließung zu fassen.
- 2. Mehr als 23 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland in über 600 000 Vereinen, Initiativen, Organisationen und Stiftungen für eine stabile, lebendige Bürgergesellschaft, in der die Menschen füreinander eintreten. Es ist Aufgabe der Politik, Impulse zur Stärkung und Förderung der Zivilgesellschaft zu setzen. Gleichzeitig darf ehrenamtliches Handeln nicht als Ausgleich für falsche politische Entscheidungen ausgenutzt werden.
Mit dem im Jahre 2007 verabschiedeten Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements sind wichtige Impulse zur Stärkung und Förderung unserer Zivilgesellschaft gesetzt worden. Demgegenüber vernachlässigt das von der Bundesregierung initiierte aktuelle Gesetz eine Ausweitung der Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, die für alle ehrenamtlich Tätigen gleichermaßen wirkt, indem sie die Schwerpunkte auf die persönliche Förderung an Stelle einer Priorisierung der Infrastrukturförderung legt.
Gleichwohl stimmt der Bundesrat dem Gesetz im Hinblick auf die darin enthaltenen Maßnahmen zur Entbürokratisierung zu. Sie schaffen zusätzliche Rechtssicherheit für die Betroffenen und ergänzen das Gesetz zur weiteren Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements aus dem Jahr 2007.
- 3. Maßnahmen zur Stärkung und Förderung der Zivilgesellschaft erfordern ein sicheres Fundament der Staatsfinanzen. Sie stehen im Kontext der Haushaltskonsolidierung und der Begrenzung der Staatsverschuldung.
Unter Ausnutzung aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können Unternehmen durch gezielte Vereinbarung von Schuldübernahmen die geltenden Gesetze ins Leere laufen lassen und ihre Steuerlast erheblich mindern. Darüber hinaus werden Schuldübernahmen am Markt von Kreditinstituten bereits als "Dienstleistung" angeboten. Es drohen Steuerausfälle in Milliardenhöhe. Allein in den von der Problematik mit erfassten Pensionsrückstellungen ruhen derzeit stille Lasten, deren Aufdeckung bundesweit zu einem Steuerausfallsrisiko von bis zu 20 Mrd. Euro führen und die Finanzierung wichtiger Politikfelder gefährden kann. Der Bundesrat hatte hierzu im Gesetzgebungsverfahren einen Lösungsvorschlag vorgelegt, den der Bundestag nicht aufgegriffen hat.
Im Hinblick auf die drohende Belastung der Haushalte duldet das Anliegen keinen Aufschub. Bund und Länder sind hier gleichermaßen betroffen. Die notwendigen Regelungen müssen noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten, um eine Erosion der Steuerbemessungsgrundlagen zu verhindern.