- 839. Sitzung des Bundesrates am Freitag, dem 30. November 2007:
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 123. Sitzung am 8. November 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 016/6993 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze - Drucksachen 016/6560, 016/6740 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
- 1. Artikel 1 Nr. 13 wird wie folgt geändert:
In Abschnitt VI wird nach § 26 folgender neuer § 27 angefügt:
- "§ 27 Übergangsregelung Kosten der Oberfinanzdirektion Die Kosten der Oberfinanzdirektion werden vom Bund getragen, soweit sie auf den Bund entfallen."
- 2. In Artikel 2 wird der Rahmentext wie folgt gefasst:
Das Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3020), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1457) wird wie folgt geändert:
- 1. In § 47 werden die Wörter "mit Zustimmung des Bundesrates" gestrichen.
- 2. Die Anlage I (Bundesbesoldungsordnungen A und B) wird wie folgt geändert:
- 3. In Artikel 12 wird nach Absatz 6 folgender neuer Absatz 7 angefügt: (7) In § 2 Abs. 3 des Dienstrechtlichen Kriegsfolgen-Abschlussgesetzes vom 20. September 1994 (BGBl. I S. 2442), das zuletzt durch Gesetz vom 29. Juni 2006 (BGBl. I S. 1402) geändert worden ist, wird das Wort "Oberfinanzdirektionen" durch das Wort "Bundesfinanzdirektionen" ersetzt.
Fristablauf: 30.11.07
Erster Durchgang: Drucksache. 545/07 (PDF)