Der Deutsche Bundestag hat in seiner 72. Sitzung am 14. Dezember 2018 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie. Senioren, Frauen und Jugend - Drucksache 19/6471(neu) - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung - Drucksachen 19/4947, 19/5416 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
- a) § 2 wird wie folgt geändert:
- aa) Satz 1 wird wie folgt geändert:
- aaa) In Nummer 1 werden die Wörter "den Abbau von Hürden zur Inanspruchnahme," gestrichen.
- bbb) In Nummer 10 wird nach den Wörtern "geeigneter Verfahren" das Wort "der" durch das Wort "zur" ersetzt, werden nach den Wörtern "Beteiligung von Kindern" das Komma und das Wort "die" durch die Wörter "sowie zur" ersetzt und werden nach den Wörtern "Schutzes der Kinder" die Wörter "vor sexualisierter Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung" eingefügt.
- bb) In Satz 2 wird nach den Wörtern "Förderfähig sind" das Wort "zusätzlich" eingefügt.
- aa) Satz 1 wird wie folgt geändert:
- b) In § 3 Absatz 3 werden nach den Wörtern "öffentlichen Jugendhilfe," die Wörter "die kommunalen Spitzenverbände auf Landes ebene," eingefügt.
2. In Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe c wird Absatz 3 Satz 2 wie folgt gefasst:
"Als Kriterien für die Staffelung können insbesondere das Einkommen der Eltern, die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie und die tägliche Betreuungszeit des Kindes berücksichtigt werden."