974. Sitzung des Bundesrates am 15. Februar 2019
A
1. Der federführende Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung beim Deutschen Bundestag einzubringen:
Zur Eingangsformel:
Die Eingangsformel ist wie folgt zu fassen:
"Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:"
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes sieht in der Eingangsformel des Gesetzestextes folgende Formulierung vor. "Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:". Das beabsichtigte Gesetz ist allerdings zustimmungspflichtig. Zutreffend müsste die Eingangsformel daher lauten:
"Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:". Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für Regelungen, welche einen Rahmen für die rechtliche Ausgestaltung des Studiums der Rechtswissenschaft enthalten, sieht das Bundesverfassungsgericht in Artikel 74 Absatz 1 Nummer 27 des Grundgesetzes und Artikel 98 Absatz 1 des Grundgesetzes (Statusrechte und -pflichten der Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter), vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. Juni 2015 - 1 BvR 2218/13 - Rn. 21, juris. Auf diese Kompetenznorm gestützte Gesetze des Bundes sind nach Artikel 74 Absatz 2 des Grundgesetzes zustimmungspflichtig.
B
2. Der Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
C
3. Der Rechtsausschuss schlägt dem Bundesrat vor, Minister Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zum Beauftragten des Bundesrates für die Beratung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag und in seinen Ausschüssen zu bestellen.