980. Sitzung des Bundesrates am 20. September 2019
A
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat weist darauf hin, dass zu einer weltweiten Betrachtung der Wälder auch die mitteleuropäischen Wälder der gemäßigten Zone gehören.
- 2. Er stellt fest, dass auch diese Wälder durch den Klimawandel stark, teilweise in ihrer Existenz, betroffen sind (durch Dürre, Borkenkäfer, Stürme, Waldbrand et cetera).
- 3. Der Bundesrat betont die wichtige Rolle der Wälder bei der CO₂-Speicherung und somit für den Klimaschutz und bittet die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für Hilfen zur schnellstmöglichen Wiederaufforstung der Schadflächen einzusetzen.
- 4. Der Bundesrat stellt fest, dass die finanziellen Lasten für private und öffentliche Eigentümer stark steigen, da die Ertragsmöglichkeiten aus den Wäldern weggebrochen sind. Zusätzlich zum Verlust laufender Einnahmemöglichkeiten sind langfristige Vermögensschäden in Milliardenhöhe zu verzeichnen.
- 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, zu prüfen, ob die Schadensschwelle bei Betrachtung der Gesamtschäden für die Inanspruchnahme des Europäischen Solidaritätsfonds überschritten sein könnte, um dann gegebenenfalls einen entsprechenden Antrag bei der Kommission zu stellen.
Begründung zu Ziffern 1 bis 5 (nur gegenüber dem Plenum):
Das von der EU vorgelegte Maßnahmenpaket zum Schutz und zur Wiederherstellung der Wälder in der Welt ist vor dem Hintergrund des Klimawandels von größter Wichtigkeit. In den internationalen Kontext des Waldschutzes und der Wiederherstellung der Wälder gehört aber auch die derzeitige Katastrophenlage in den europäischen, namentlich deutschen Wäldern.
Die Stellungnahme des Bundesrates dient dazu, diese Aspekte mit zu betrachten.
Auch wenn aus den Mitteln des Europäischen Solidaritätsfonds nur die Aufwendungen der öffentlichen Hand bezuschusst werden können und auch Vermögensschäden oder versicherbare Schäden der Waldeigentümer nicht berücksichtigt werden können, sollte die Bundesregierung diese Möglichkeit der Unterstützung prüfen. Die öffentliche Hand, seien es die Landesforstverwaltungen, die Feuerwehren, der Katastrophenschutz oder die Bundeswehr, leistet jetzt schon vielfältige Hilfen, um der Notlage in den Wäldern zu begegnen und die öffentliche Infrastruktur in betroffenen Regionen aufrechtzuerhalten und wiederherzustellen.
- 6. Der Bundesrat stellt fest, dass ein erfolgreicher Klimaschutz nur mit einem nachhaltigen Schutz unserer Wälder national und international denkbar ist.
- 7. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Biodiversitätsziele der Bundesregierung, die im Rahmen des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt angenommen wurden, nur mittels eines weltweiten Schutzes von Wäldern und der Förderung nachhaltiger Waldbewirtschaftung umsetzbar sind.
- 8. Der Bundesrat befürwortet daher ausdrücklich den Ansatz der Kommission, Maßnahmen zum weltweiten Schutz und zur Wiederherstellung der Wälder zu ergreifen.
- 9. Der Bundesrat begrüßt die von der EU vorgesehene Prioritätensetzung und unterstützt die EU insbesondere bei folgenden Maßnahmen:
- - Förderung des Verbrauchs von Erzeugnissen aus entwaldungsfreien Lieferketten,
- - Zusammenarbeit mit den Erzeugerländern zur Verringerung der Entwaldung,
- - Stärkung der internationalen Zusammenarbeit, um Entwaldung und Waldschädigung zu stoppen und - Förderung der Wiederherstellung von Wäldern.
- 10. Der Bundesrat verweist mit Blick auf die aktuelle weltweite Situation darauf, dass Deutschland und die EU ohne Zeitverzug handeln müssen.
Er bittet die Bundesregierung, umgehend gemeinsam mit der EU die Umsetzung der geplanten Maßnahmen einzuleiten.
- 11. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass hierbei die Grundsätze der Nachhaltigkeit zu beachten sind.
Das nachhaltige Wirtschaften mit dem Rohstoff Holz und eine langfristig angelegte Wiederaufforstung sind von zentraler Bedeutung.
- 12. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darüber hinaus, auf europäischer und internationaler Ebene weitere geeignete Sofortmaßnahmen zum Schutz der Wälder zu ergreifen.
Begründung zu Ziffern 6 bis 12 (nur gegenüber dem Plenum):
Das von der EU vorgelegte Maßnahmenpaket zum Schutz und zur Wiederherstellung der Wälder in der Welt ist vor dem Hintergrund des Klimawandels und angesichts der aktuellen Situation von herausragender Bedeutung. Wälder sind die artenreichsten Ökosysteme und von zentraler Bedeutung beim Schutz der Artenvielfalt.
Die Stellungnahme des Bundesrates dient dazu, die EU und die Bundesregierung bei den Maßnahmen zum Schutz der Wälder in der Welt ausdrücklich zu unterstützen und auf die Bedeutung der Einhaltung der Grundsätze der Nachhaltigkeit hinzuweisen.
B
- 13. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und der Ausschuss für Kulturfragen empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.