Der Bundesrat hat in seiner 882. Sitzung am 15. April 2011 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.
Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet durch Vereinheitlichung der Netzentgelte auf Übertragungs- und Verteilnetzebene
Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen bundesweiten Mechanismus zum Ausgleich der Belastungen durch die Netzintegration von dezentralen Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die Einspeisung durch diese Anlagen zu prüfen.
Begründung:
Den Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen können in bestimmten Regionen der Bundesrepublik Deutschland besonders hohe Kosten für die Netzintegration von dezentralen Erzeugungsanlagen nach dem EEG und für deren Einspeisung entstehen. Insbesondere fallen in bestimmten Regionen für die Netzintegration und die Einspeisung von Photovoltaik-Anlagen überproportional hohe Kosten an. Entsprechendes gilt für die Netzintegration und die Einspeisung von Windenergie-Anlagen. Diese regional unterschiedlich hohen Kosten wirken sich auf die Höhe der örtlichen Netzentgelte und mittelbar auch auf die von den Letztverbrauchern zu entrichtenden Strompreise aus. Vergleichsweise hohe Netzentgelte und Strompreise in Regionen mit hohen Netzintegrations- und Einspeisekosten stellen einen Standortnachteil für die dort jeweils ansässigen Unternehmen dar.
Daher wird die Bundesregierung aufgefordert, einen bundesweiten Ausgleichsmechanismus zu prüfen.