Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 104306 - vom 30. März 2009.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 12. März 2009 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes , insbesondere auf die Artikel 3 und 20,
- - unter Hinweis auf das Internationale Übereinkommen zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen, insbesondere auf die Artikel 38, 42 und 45,
- - unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 24,
- - gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Freizügigkeit für Arbeitnehmer für die Volkswirtschaften aller Mitgliedstaaten von Vorteil ist und den EU-Bürgern die Gelegenheit zur wirtschaftlichen und persönlichen Entwicklung bietet,
B. in der Erwägung, dass diese positive Auswirkungen durch unerwünschte Nebeneffekte der Migration beeinträchtigt werden können, zu denen u. a. die schlechten Lebensbedingungen der Kinder zählen, die im Herkunftsland bleiben, wenn ihre Eltern in einen anderen Mitgliedstaat abwandern,
C. in der Erwägung, dass die Arbeitszuwanderung in den vergangenen Jahrzehnten ständig zugenommen hat und heute die meisten internationalen Migranten weltweit - 64 Millionen - in der Europäischen Union ansässig sind,
D. in der Erwägung, dass die Migration ein großes Potenzial zur Förderung der Entwicklung besitzt, jedoch sowohl im Herkunftsland als auch im Aufnahmeland zu noch ungelösten Problemen führt,
E. in der Erwägung, dass laut einer von UNICEF und dem Verband für Soziale Alternativen in Rumänien durchgeführten Studie im Jahr 2008 rund 350 000 Kinder einen Elternteil hatten, der im Ausland tätig war, und rund 126 000 Kinder von der Migration beider Elternteile betroffen waren,
F. in der Erwägung, dass sich die Migration positiv auf Haushalte im Herkunftsland auswirken kann, da sie durch Überweisungen und andere Kanäle die Armut verringert und zu höheren Investitionen in Humankapital führt,
G. jedoch in der Erwägung, dass bei Kindern, die von in einem anderen Mitgliedstaat arbeitenden Eltern zurückgelassen werden, negative Aspekte zum Tragen kommen können, einschließlich der Gefahr eines generellen Mangels an Fürsorge, was die physische und psychische Gesundheit und mit der psychischen Gesundheit in Zusammenhang stehende Auswirkungen betrifft, wie beispielsweise Depression, weniger freie Zeit zum Spielen und zur Entwicklung, unzureichender Schulbesuch und unzureichende allgemeine Teilnahme an Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen, schlechte Ernährung und Kindesmissbrauch,
H. in der Erwägung, dass es zwar umfassende Maßnahmen gibt, um die Lebensbedingungen und die Bildung der Kinder von Migranten, die mit ihren Eltern in das Aufnahmeland umziehen, zu verbessern, dem Phänomen der Kinder, die im Herkunftsland verbleiben, jedoch wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde,
I. in der Erwägung, dass Kinder häufig im Herkunftsland verbleiben, weil Informationen über in den Aufnahmeländern gebotene Möglichkeiten und Vergünstigungen fehlen,
- 1. fordert die Kommission auf, eine Studie zu erstellen, um das Ausmaß des Phänomens der im Herkunftsland zurückgelassenen Kinder auf EU-Ebene zu bewerten und EU-weite Daten über dieses Phänomen zu sammeln;
- 2. fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation der Kinder zu verbessern, die von ihren Eltern im Herkunftsland zurückgelassen werden, und ihre normale Entwicklung, was ihre Bildung und ihr soziales Leben betrifft, sicherzustellen;
- 3. fordert die Mitgliedstaaten auf, Kooperationsmechanismen einzuführen, um nachteilige Auswirkungen auf Familien (und insbesondere Kinder) zu vermeiden, die mit dem Getrenntleben und den von ihnen zu überwindenden Entfernungen verbunden sind;
- 4. fordert die Mitgliedstaaten auf, Migranten besser über ihre Rechte und die Rechte ihrer Familienangehörigen, was die Freizügigkeit betrifft, und über die auf nationaler und europäischer Ebene angebotenen Informationen über das Leben im Ausland und die Arbeitsbedingungen in einem anderen Mitgliedstaat aufzuklären;
- 5. fordert die Kommission auf, allen interessierten Parteien die angemessene Anwendung bereits bestehender Instrumente zur Unterstützung von Migranten und ihren Kindern, die im Herkunftsland verbleiben, vorzuschlagen;
- 6. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Sozialpartner und Nichtregierungsorganisationen aktiv an Maßnahmen zu beteiligen, die auf Verbesserungen für die Kinder von Migranten abzielen;
- 7. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, dem Ausschuss der Regionen, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Regierungen und den Parlamenten der Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern zu übermitteln.