Drucksache 553/04 (Beschluss)
... Auf der mittleren Verwaltungsebene gehen die Aufgaben nahezu aller Landesoberbehörden und höheren Sonderbehörden (insbesondere der Oberschulämter, der Landespolizeidirektionen und des Landesdenkmalamts sowie Teile der Ämter für Flurneuordnung und Landentwicklung, der Gewässerdirektionen, der Straßenbauverwaltung, des Landesgewerbeamts und der Gewerbeaufsichtsämter) auf die Regierungspräsidien über. Einzelnen Regierungspräsidien werden bezirksübergreifende oder landesweite Zuständigkeiten übertragen (insbesondere die Aufgaben der Forstdirektionen, des Landesversorgungsamts, des Landesgesundheitsamts, des Landesamts für Flurneuordnung und Landentwicklung und des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau). Außerdem ist mittelfristig eine Eingliederung des Landesvermessungsamts in ein Regierungspräsidium geplant. Insgesamt gehen etwa 30 bisher in besonderen Verwaltungsbehörden wahrgenommene Aufgabenbereiche ganz oder teilweise auf die Regierungspräsidien über. Die klassische Aufgabe der Koordination und Bündelung staatlichen Handelns in der Mittelinstanz wird sich dabei auf fast alle staatlichen Aufgaben erstrecken. Hier konzentriert sich künftig das operative staatliche Handeln.
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