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"Einzelrichters"


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Drucksache 366/19 (Beschluss)

... "Die Zivilkammer entscheidet durch eines ihrer Mitglieder als Einzelrichter. Dies gilt nicht, wenn

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 366/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 2 Buchstabe a und b Satz 4 a - neu -, Satz 5 ZPO

2. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 139 Absatz 1 Satz 3 ZPO

3. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b § 144 Absatz 3 Satz 2 - neu - ZPO

4. Zu Artikel 2 Nummer 11 § 348 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 ZPO

Variante 1

Variante 2

5. Zu Artikel 2 Nummer 11a - neu - § 522 Absatz 1 Satz 4, Absatz 3 ZPO

6. Zu Artikel 2 Nummer 15a - neu - § 614 Satz 2 ZPO

Zu Artikel 2

7. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 72a Absatz 1 Nummer 7 GVG , Nummer 4 § 119a Absatz 1 Nummer 7 GVG

8. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 119a Absatz 1 Nummer 7 GVG


 
 
 


Drucksache 53/18 (Beschluss)

... ) oder im englischsprachigen Ausland verhandelt werden. Insgesamt wird unter Beweis gestellt werden, dass die deutsche Justiz mit ihren Kammern für internationale Handelssachen nicht nur über höchstqualifizierte, im Ausland ausgebildete Richterinnen und Richter verfügt, sondern auch über Kaufleute als Laienrichter, die - auch im Bereich internationaler Streitigkeiten - große praktische Erfahrungen und oft hervorragende, im internationalen Wirtschaftsverkehr erprobte Sprachkenntnisse besitzen. Das deutsche System der Kammern für (internationale) Handelssachen steht damit für eine Konzentration von Sach- und Fachkompetenz, die gegenüber in anderen Staaten anzutreffenden Einzelrichtersystemen, aber auch einem System von Handelsgerichten, in denen ausschließlich Laienrichter tätig sind, entscheidende Vorteile hat - zum Nutzen der Prozessparteien.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 53/18 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG)

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 114a

§ 114b

§ 114c

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 37b
Auf Verfahren, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes über die Einführung von Kammern für internationale Handelssachen vom ... (BGBl. I S. ...) anhängig sind, finden die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften Anwendung.

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 114a

Zu § 114b

Zu § 114c

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 315/1/17

... Für eine Klärung grundsätzlicher Fragen darüber, welche Äußerungen in sozialen Netzwerken strafbar sind und welche nicht, wäre eine erst- und letztinstanzliche Entscheidung eines Einzelrichters am Amtsgericht (vgl. § 4 Absatz 5 NetzDG-E in Verbindung mit § 68

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/1/17




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt Erfüllungsaufwand

Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf allgemein

11. Zu Artikel 1 Verwaltungsrechtliche Anordnungsbefugnisse einer Aufsichtsbehörde

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

13. Zum Gesetzentwurf insgesamt

14. Zu Artikel 1 Einrichtung einer Clearingstelle

15. Zu Artikel 1 Verhältnis des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zum Telemediengesetz

16. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 NetzDG

Zum Gesetzentwurf allgemein

18. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 NetzDG

19. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 NetzDG

20. Zum Gesetzentwurf allgemein

21. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 NetzDG

22. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 NetzDG

23. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 NetzDG

24. Zum Gesetzentwurf allgemein

25. Zum Gesetzentwurf allgemein

26. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 und 3 NetzDG

27. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 NetzDG

28. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 NetzDG

29. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4, § 4 Absatz 1 Nummer 4 bis 6 NetzDG

30. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 6 NetzDG

31. Zu Artikel 1 § 3 NetzDG

32. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 NetzDG

33. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 NetzDG

34. Zu Artikel 1 § 5 Satz 2 NetzDG

35. Zu Artikel 1 § 5 NetzDG

36. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 NetzDG

37. Zu Artikel 2 § 14 Absatz 2 TMG


 
 
 


Drucksache 315/17 (Beschluss)

... Für eine Klärung grundsätzlicher Fragen darüber, welche Äußerungen in sozialen Netzwerken strafbar sind und welche nicht, wäre eine erst- und letztinstanzliche Entscheidung eines Einzelrichters am Amtsgericht (vgl. § 4 Absatz 5 NetzDG-E in Verbindung mit § 68

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt Erfüllungsaufwand

Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zum Gesetzentwurf insgesamt

10. Zu Artikel 1 Einrichtung einer Clearingstelle

11. Zu Artikel 1 Verhältnis des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zum Telemediengesetz

12. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 NetzDG

13. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 NetzDG

14. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 NetzDG

15. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 NetzDG

16. Zum Gesetzentwurf allgemein

17. Zum Gesetzentwurf allgemein

18. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 NetzDG

19. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 NetzDG

20. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4, § 4 Absatz 1 Nummer 4 bis 6 NetzDG

21. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 6 NetzDG

22. Zu Artikel 1 § 3 NetzDG

23. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 NetzDG

24. Zu Artikel 1 § 5 Satz 2 NetzDG

25. Zu Artikel 1 § 5 NetzDG

26. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 NetzDG

27. Zu Artikel 2 § 14 Absatz 2 TMG


 
 
 


Drucksache 184/16 (Beschluss)

... 1. Konsentierter Einzelrichter

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/16 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 1
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Wesentlicher Inhalt

1. Konsentierter Einzelrichter

2. Beschränkung der gerichtlichen Überprüfungspflicht

3. Änderungen im Recht der Berufung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

II. Zu Artikel 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 184/16

... 1. Konsentierter Einzelrichter

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Wesentlicher Inhalt

1. Konsentierter Einzelrichter

2. Beschränkung der gerichtlichen Überprüfungspflicht

3. Änderungen im Recht der Berufung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

II. Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 93/14

... ) oder im englischsprachigen Ausland verhandelt werden. Insgesamt wird unter Beweis gestellt werden, dass die deutsche Justiz mit ihren Kammern für internationale Handelssachen nicht nur über höchstqualifizierte, im Ausland ausgebildete Richterinnen und Richter verfügt, sondern auch über Kaufleute als Laienrichter, die - auch im Bereich internationaler Streitigkeiten - große praktische Erfahrungen und oft hervorragende, im internationalen Wirtschaftsverkehr erprobte Sprachkenntnisse besitzen. Das deutsche System der Kammern für (internationale) Handelssachen steht damit für eine Konzentration von Sach- und Fachkompetenz, die gegenüber in anderen Staaten anzutreffenden Einzelrichtersystemen, aber auch einem System von Handelsgerichten, in denen ausschließlich Laienrichter tätig sind, entscheidende Vorteile hat - zum Nutzen der Prozessparteien.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 114a
Ist bei einem Landgericht eine Kammer für internationale Handelssachen eingerichtet, so tritt für internationale Handelssachen diese Kammer an die Stelle der Kammern für Handelssachen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften.

§ 114b

§ 114c

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 37b
Auf Verfahren, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes über die Einführung von Kammern für internationale Handelssachen vom ... (BGBl. I S....) anhängig sind, finden die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften Anwendung.

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 114a

Zu § 114b

Zu § 114c

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 811/1/12

... - Beschlussentscheidung auch in Fällen, in denen das Landessozialgericht die Berufung einstimmig für begründet hält, -Einführung des konsentierten Einzelrichters,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 811/1/12




1. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 28p Absatz 1a Satz 1 SGB IV

2. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 28p Absatz 1a Satz 1 SGB IV

3. Begründung:

4. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe a SGB VII

5. Zu Artikel 7 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

6. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 3 und Satz 4 ArbSchG

7. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe b - neu - § 13 Absatz 3 - neu - ArbSchG

8. Zu Artikel 9 Nummer 01 - neu - § 15 Absatz 4 SGB I

9. Zu Artikel 12 Nummer 3 - neu - § 287b Absatz 3 - neu - SGB VI


 
 
 


Drucksache 42/10

... ) oder im englischsprachigen Ausland verhandelt werden. Insgesamt wird unter Beweis gestellt werden, dass die deutsche Justiz mit ihren Kammern für internationale Handelssachen nicht nur über höchstqualifizierte, im Ausland ausgebildete Richterinnen und Richter verfügt, sondern auch über Kaufleute als Laienrichter, die – auch im Bereich internationaler Streitigkeiten – große praktische Erfahrungen und oft hervorragende, im internationalen Wirtschaftsverkehr erprobte Sprachkenntnisse besitzen. Das deutsche System der Kammern für (internationale) Handelssachen steht damit für eine Konzentration von Sach- und Fachkompetenz, die gegenüber in anderen Staaten anzutreffenden Einzelrichtersystemen, aber auch einem System von Handelsgerichten, in denen ausschließlich Laienrichter tätig sind, entscheidende Vorteile hat – zum Nutzen der Prozessparteien.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 42/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

2. Länder

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 114a

§ 114b

§ 114c

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 38

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

§ 114a
GVG

§ 114b
GVG

§ 114c

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 42/10 (Beschluss)

... ) oder im englischsprachigen Ausland verhandelt werden. Insgesamt wird unter Beweis gestellt werden, dass die deutsche Justiz mit ihren Kammern für internationale Handelssachen nicht nur über höchstqualifizierte, im Ausland ausgebildete Richterinnen und Richter verfügt, sondern auch über Kaufleute als Laienrichter, die - auch im Bereich internationaler Streitigkeiten - große praktische Erfahrungen und oft hervorragende, im internationalen Wirtschaftsverkehr erprobte Sprachkenntnisse besitzen. Das deutsche System der Kammern für (internationale) Handelssachen steht damit für eine Konzentration von Sach- und Fachkompetenz, die gegenüber in anderen Staaten anzutreffenden Einzelrichtersystemen, aber auch einem System von Handelsgerichten, in denen ausschließlich Laienrichter tätig sind, entscheidende Vorteile hat - zum Nutzen der Prozessparteien.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 42/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG)

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 114a

§ 114b

§ 114c

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 38

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 114a

Zu § 114b

Zu § 114c

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 120/10

... Nach der derzeitigen Rechtslage kommt es in den Fällen, in denen von der Strafvollstreckungskammer zugleich über die Aussetzung der Vollstreckung einer lebenslangen und einer zeitigen Freiheitsstrafe oder die Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung zu entscheiden ist, zu einer parallelen Befassung der mit drei Berufsrichtern besetzten großen Strafvollstreckungskammer und der mit einem Einzelrichter besetzten kleinen Strafvollstreckungskammer. Der Regelungsvorschlag zu § 78b Absatz 1 Nummer 1 GVG soll - wie schon in Artikel 2 des Entwurfs eines Gesetzes zur Effektivierung des Strafverfahrens (BT-Drs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 120/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Zitiergebot

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

a Vereinfachung im Ermittlungsverfahren § 163a StPO

b Änderung im Rechtsmittelrecht § 153a StPO

c Änderungen im Gerichtsverfassungsrecht

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 120/10 (Beschluss)

... Nach der derzeitigen Rechtslage kommt es in den Fällen, in denen von der Strafvollstreckungskammer zugleich über die Aussetzung der Vollstreckung einer zeitigen und einer lebenslangen Freiheitsstrafe oder die Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung zu entscheiden ist, zu einer parallelen Befassung der mit drei Berufsrichtern besetzten großen Strafvollstreckungskammer und der mit einem Einzelrichter besetzten kleinen Strafvollstreckungskammer. Der Regelungsvorschlag zu § 78b Absatz 1 Nummer 1 GVG soll - wie schon in Artikel 2 des Entwurfs eines Gesetzes zur Effektivierung des Strafverfahrens (BT-Drs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 120/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Effektivität des Strafverfahrens

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Zitiergebot

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.