[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

288 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"dienstleistungsrichtlinie"


⇒ Schnellwahl ⇒

0206/20
0009/20
0196/20
0588/19
0520/19
0127/18
0127/1/18
0208/18
0127/18B
0045/17
0006/1/17
0006/17
0678/17
0043/17B
0144/17
0006/2/17
0044/17B
0438/1/17
0045/2/17
0043/1/17
0006/17B
0044/1/17
0289/1/16
0012/16
0311/16
0301/16
0289/16
0289/16B
0300/15B
0196/15
0509/15
0300/1/15
0063/15
0583/14
0077/14B
0544/14
0400/14
0111/14
0447/14
0470/13
0032/13
0717/13
0089/13B
0060/13
0334/1/13
0089/1/13
0363/12
0319/12X
0158/12
0363/12B
0472/12
0557/12
0395/1/12
0581/12
0557/12B
0224/12
0808/12
0434/12
0300/12
0340/1/12
0395/12
0159/12
0345/12
0340/12B
0395/12B
0074/12
0339/12
0513/12
0021/12
0557/1/12
0298/12
0338/12
0459/1/12
0746/12
0212/11B
0357/11
0631/11
0131/11
0378/11
0314/11
0356/11B
0232/11B
0524/1/11
0032/11
0212/1/11
0834/1/11
0196/11
0216/11X
0877/11
0038/1/11
0096/1/11
0232/1/11
0096/11B
0032/1/11
0142/11
0123/11
0356/11
0741/11
0038/11
0834/11B
0138/11
0078/11
0232/11
0032/11B
0230/11B
0825/11
0176/11
0190/11
0216/11B
0378/11B
0524/11B
0096/11
0379/11
0588/11
0038/11B
0586/10B
0775/10
0793/1/10
0831/1/10
0306/10
0793/10B
0832/10
0231/1/10
0506/10
0366/10B
0869/10
0366/10
0242/10
0829/10B
0831/10B
0025/10
0530/1/10
0825/1/10
0242/10B
0231/10B
0586/1/10
0017/10
0694/10
0698/10
0856/10
0242/1/10
0698/10B
0231/10
0539/10B
0379/10
0490/10
0025/10B
0586/10
0693/10
0436/10
0698/1/10
0025/1/10
0829/1/10
0530/10
0811/10
0793/10
0829/10
0539/10
0158/10B
0539/1/10
0158/10
0530/10B
0158/1/10
0645/1/10
0113/10
0825/10B
0475/09
0888/1/09
0195/09
0480/09
0888/09
0004/1/09
0174/1/09
0173/09
0148/1/09
0173/1/09
0174/09B
0180/09
0606/09B
0480/09B
0005/09
0174/09
0395/09
0004/09B
0309/09
0284/09B
0036/1/09
0395/09B
0395/1/09
0284/09
0606/09
0480/1/09
0888/09B
0173/09B
0284/1/09
0148/09B
0824/09
0558/08B
0340/08
0673/08
0580/2/08
0691/08
0316/08
0084/08
0673/08B
0933/08
0580/1/08
0558/1/08
0486/08
0580/08B
0605/08
0026/08
0580/08
0292/08
0957/08
0673/1/08
0714/07
0207/07B
0247/07
0257/07
0305/07
0306/07
0865/07
0207/1/07
0705/07
0622/07
0722/07
0502/07
0207/2/07
0207/3/07
0833/06B
0623/06B
0820/06B
0820/06
0833/1/06
0325/06
0325/06B
0261/06
0623/06
0868/06B
0606/05
0948/05B
0582/05
0286/1/05
0085/05
0364/05
0272/05
0286/05B
0428/05
0875/05
0663/05
0160/1/05
0948/1/05
0160/05B
0607/05
0917/04B
0917/04
0622/04
0466/04B
0917/3/04
0128/04B
0917/1/04
Drucksache 174/09

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 395/09

... umfasst nach Artikel 16 Absatz 1 diejenigen Dienstleistungserbringer, die Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen ihrer Niederlassung erbringen, das heißt, das Behinderungsverbot schützt Planer mit Bürositz im Ausland. Nach Artikel 16 Absatz 3 Dienstleistungsrichtlinie können Eingriffe in die Dienstleistungsfreiheit aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Gesundheit oder des Schutzes der Umwelt gerechtfertigt sein. Diese Rechtfertigungsgründe sind abschließend, der Verbraucherschutz ist in Artikel 16 der Richtlinie nicht genannt.



Drucksache 4/09 (Beschluss)

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EU-Dienstleistungsrichtlinie - ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36) vereinbar ist.



Drucksache 309/09

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 284/09 (Beschluss)

... hinaus, da eine Abwicklung auch solcher Verfahren über die einheitliche Stelle vorgesehen ist, die von dem Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie ausdrücklich ausgenommen wurden (Versicherungsvermittlung, Glücksspiele, Bewachungsgewerbe). Den Ländern sollte zumindest die Möglichkeit eingeräumt werden, die Zuständigkeit des einheitlichen Ansprechpartners - abweichend von der bundesrechtlichen Regelung - im Einklang mit der



Drucksache 36/1/09

... /EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EU-Dienstleistungsrichtlinie) zum 28. Dezember 2009 wieder einführen. Die Abschaffung und Wiedereinführung derselben Regelungen innerhalb weniger Monate wäre widersinnig.



Drucksache 395/09 (Beschluss)

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 395/1/09

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 284/09

... ) und zum einheitlichen Ansprechpartner (Artikel 6 der Dienstleistungsrichtlinie).



Drucksache 606/09

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 480/1/09

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 888/09 (Beschluss)

... Die vorliegende Verordnung setzt zwar die EG-Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLRL) im Verhältnis 1 : 1 um. Allerdings ergibt sich wegen der auch für die DL-InfoV geltenden Bereichsausnahmen des Artikels 2 Absatz 2 EG-DLRL eine aus Gründen des Verbraucherschutzes unerfreuliche Lücke im sachlichen Anwendungsbereich der Verordnung. Denn während die ehemaligen §§ 15a, 15b und 70b



Drucksache 173/09 (Beschluss)

... (6) Die Verfahren nach den §§ [einsetzen: die vom Bundesministerium des Innern im laufenden Gesetzgebungsverfahren im Rahmen des Normenscreenings als dienstleistungsrelevant identifizierten Verfahren] können über eine einheitliche Stelle nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt werden.



Drucksache 284/1/09

... hinaus, da eine Abwicklung auch solcher Verfahren über die einheitliche Stelle vorgesehen ist, die von dem Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie ausdrücklich ausgenommen wurden (Versicherungsvermittlung, Glücksspiele, Bewachungsgewerbe). Den Ländern sollte zumindest die Möglichkeit eingeräumt werden, die Zuständigkeit des einheitlichen Ansprechpartners - abweichend von der bundesrechtlichen Regelung - im Einklang mit der



Drucksache 148/09 (Beschluss)

... " auch Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen) umfasst. Es ist nicht nachvollziehbar, dass neben den Steuern und Abgaben nur die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung und die weiteren in Artikel 2 Absätze 2 und 3 der vorgeschlagenen Richtlinie genannten Forderungen erfasst werden. Wenn so spezielle Forderungen wie die in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c und d der vorgeschlagenen Richtlinie genannten erfasst werden, ist es gerechtfertigt, auch Verwaltungskosten einzubeziehen. Ebenso wie Steuern und Abgaben dienen die Verwaltungskosten der Finanzierung staatlicher Aufgaben. Sie sind für die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung genauso wichtig wie Steuern, Abgaben und die sonstigen von der vorgeschlagenen Richtlinie erfassten Forderungen. Mit den Verwaltungskosten werden die Kosten der Verwaltung gedeckt, die Bürgerinnen und Bürger verursachen, wenn sie bestimmte Amtshandlungen der Verwaltungsbehörden beantragen oder veranlassen. Die Erwägungsgründe für die Vorschriften der vorgeschlagenen Richtlinie, die von dem Gedanken getragen werden, die finanziellen Interessen der Mitgliedstaaten zu sichern, treffen auch auf die Verwaltungskosten zu. Nicht nur die Nichtzahlung von Steuern und Abgaben u. ä., sondern auch die von Verwaltungskosten beeinträchtigen das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts. Die Verwaltungsbehörden haben keine Möglichkeiten, Verwaltungskosten beizutreiben, die außerhalb ihres eigenen Mitgliedstaates anfallen. Das Problem, keine Möglichkeiten zur Beitreibung von Verwaltungskosten bei Schuldnern im Ausland zu haben, ist seit Jahrzehnten ungelöst. Mit der vorgeschlagenen Richtlinie besteht die Chance, dieses Problem im Interesse der Mitgliedstaaten zu lösen. Nicht nur die effiziente Zusammenarbeit bei der Beitreibung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen ist ein Grundpfeiler für die weitere Entwicklung des Binnenmarktes, sondern auch, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit bei der Beitreibung von Verwaltungskosten geschaffen werden, indem die Verwaltungskosten in den Anwendungsbereich der Richtlinie einbezogen werden. Besonders dringlich wird deren Einbeziehung in den Anwendungsbereich der Beitreibungsrichtlinie vor dem Hintergrund der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Diese wird dazu führen, dass vermehrt Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten die Vornahme kostenpflichtiger Amtshandlungen bei deutschen Behörden beantragen. Ohne die Geltung der Beitreibungsrichtlinie auch für Verwaltungskosten bestünde keine Möglichkeit, diese im EU-Ausland beizutreiben.



Drucksache 824/09

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 558/08 (Beschluss)

... Aus den Kreisen der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern gibt es Wünsche, anlässlich der Existenzgründungsberatung Gewerbeanzeigen entgegennehmen und bescheinigen zu können. Dies erfolgt derzeit durch staatliche Behörden. Die Länder sollen auch andere Stellen, die möglicherweise in Zukunft Interesse bekunden, zu diesen Tätigkeiten berechtigen können; die gewerberechtliche Aufsicht verbleibt bei den zuständigen Behörden. Als andere Stellen kommen beispielsweise Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Zusammenschlüsse solcher Kammerorganisationen, aber auch Zusammenschlüsse von Kammern etwa im Rahmen der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, in Betracht.



Drucksache 340/08

... -Landbaugesetz gestrichen. Hierdurch wird auch den Anforderungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie Rechnung getragen. Die Straf- und Bußgeldvorschriften werden zur Anpassung an die neue EG-Öko-Basisverordnung überarbeitet.



Drucksache 673/08

... IMI-Modul-Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 580/2/08

... Die richtlinienkonforme Umsetzung der Anforderungen aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) erfordert die Genehmigungsfiktion auch im Bereich des StBerG:



Drucksache 691/08

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 84/08

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 673/08 (Beschluss)

... IMI-Modul-Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 933/08

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 580/1/08

... Der in Anlehnung an Artikel 13 Abs. 3 der EG-Dienstleistungsrichtlinie in § 42a Abs. 2 Satz 2 VwVfG-E verwendete Begriff der "



Drucksache 558/1/08

... Aus den Kreisen der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern gibt es Wünsche, anlässlich der Existenzgründungsberatung Gewerbeanzeigen entgegennehmen und bescheinigen zu können. Dies erfolgt derzeit durch staatliche Behörden. Die Länder sollen auch andere Stellen, die möglicherweise in Zukunft Interesse bekunden, zu diesen Tätigkeiten berechtigen können; die gewerberechtliche Aufsicht verbleibt bei den zuständigen Behörden. Als andere Stellen kommen beispielsweise Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Zusammenschlüsse solcher Kammerorganisationen, aber auch Zusammenschlüsse von Kammern etwa im Rahmen der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, in Betracht.



Drucksache 486/08

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 580/08 (Beschluss)

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 605/08 dienstleistungsrichtlinie


Drucksache 26/08

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 580/08

... keine Anwendung findet, gelten und prinzipiell für alle Verwaltungsverfahren für anwendbar erklärt werden können. Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie wird zum Anlass genommen, durch eine maßvolle und zugleich zukunftweisende Anpassung des Verwaltungsverfahrensgesetzes die Leistungen der Verwaltung für Bürger und Wirtschaft deutlich zu verbessern.



Drucksache 292/08

... Bei Buchstabe h handelt es sich um eine rein technische Aktualisierung: Der Verweis auf die Wertpapierdienstleistungsrichtlinie (ISD) wird durch einen Verweis auf die MiFID ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 292/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

1.1. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung Interessierter Kreise

2.1. Anhörung interessierter Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Subsidiaritätsprinzip

4.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4.4. Vereinfachung und Präzisierung

4.5. Wahl des Instruments

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln

6.1. Artikel 1: Änderungen der Finalitätsrichtlinie SFD

6.1.1. Artikel 1 SFD

6.1.2. Artikel 2 SFD

6.1.3. Artikel 3 SFD

6.1.4. Artikel 5 SFD

6.1.5. Artikel 9 SFD

6.1.6. Artikel 10 SFD

6.2. Artikel 2: Änderungen der Richtlinie über Finanzsicherheiten FCD

6.2.1. Artikel 1 FCD: Gegenstand und Anwendungsbereich

6.2.2. Artikel 2 FCD: Begriffsbestimmungen

6.2.3. Artikel 3 FCD: Formerfordernisse

6.2.4. Artikel 4 FCD: Verwertung der Sicherheit

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Richtlinie 98/26/EG

Artikel 10

Artikel 2
Änderungen der Richtlinie 2002/47/EG

Artikel 3
Umsetzung

Artikel 4
Inkrafttreten

Artikel 5
Adressaten


 
 
 


Drucksache 957/08

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 673/1/08

... IMI-Modul-Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 714/07

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 207/07 (Beschluss)

... ist auch im Lichte der so genannten EU-Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie



Drucksache 247/07

... der nach Artikel 60 Abs. 2 der Bankenrichtlinie oder Artikel 7 Abs. 5 der Richtlinie 93/22/EWG des Rates vom 10. Mai 1993 über Wertpapierdienstleistungen - ABI. EG (Nr.) L 141 S. 27 - (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) zustande gekommen ist

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/07




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 2
Börsengesetz (BörsG)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und ihre Organe

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Börsen

§ 3
Aufgaben und Befugnisse der Börsenaufsichtsbehörde

§ 4
Erlaubnis

§ 5
Pflichten des Börsenträgers

§ 6
Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 7
Handelsüberwachungsstelle

§ 8
Zusammenarbeit

§ 9
Anwendbarkeit kartellrechtlicher Vorschriften

§ 10
Verschwiegenheitspflicht

§ 11
Untersagung der Preisfeststellung für ausländische Währungen

§ 12
Börsenrat

§ 13
Wahl des Börsenrates

§ 14
Börsenrat an Warenbörsen

§ 15
Leitung der Börse

§ 16
Börsenordnung

§ 17
Gebühren und Entgelte

§ 18
Sonstige Benutzung von Börseneinrichtungen

§ 19
Zulassung zur Börse

§ 20
Sicherheitsleistungen

§ 21
Externe Abwicklungssysteme

§ 22
Sanktionsausschuss

Abschnitt 2
Börsenhandel und Börsenpreisfeststellung

§ 23
Zulassung von Wirtschaftsgütern und Rechten

§ 24
Börsenpreis

§ 25
Aussetzung und Einstellung des Handels

§ 26
Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften

Abschnitt 3
Skontoführung und Transparenzanforderungen an Wertpapierbörsen

§ 27
Zulassung zum Skontoführer

§ 28
Pflichten des Skontoführers

§ 29
Verteilung der Skontren

§ 30
Vorhandelstransparenz bei Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten

§ 31
Nachhandelstransparenz bei Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten

Abschnitt 4
Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel

§ 32
Zulassungspflicht

§ 33
Einbeziehung von Wertpapieren in den regulierten Markt

§ 34
Ermächtigungen

§ 35
Verweigerung der Zulassung

§ 36
Zusammenarbeit in der Europäischen Union

§ 37
Staatliche Schuldverschreibungen

§ 38
Einführung

§ 39
Widerruf der Zulassung bei Wertpapieren

§ 40
Pflichten des Emittenten

§ 41
Auskunftserteilung

§ 42
Teilbereiche des regulierten Marktes mit besonderen Pflichten für Emittenten

§ 43
Verpflichtung des Insolvenzverwalters

§ 44
Unrichtiger Wertpapierprospekt

§ 45
Haftungsausschluss

§ 46
Verjährung

§ 47
Unwirksame Haftungsbeschränkung; sonstige Ansprüche

Abschnitt 5
Freiverkehr

§ 48
Freiverkehr

Abschnitt 6
Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlussvorschriften

§ 49
Strafvorschriften

§ 50
Bußgeldvorschriften

§ 51
Geltung für Wechsel und ausländische Zahlungsmittel

§ 52
Übergangsregelungen

Artikel 3
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 4
Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Artikel 5
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 6
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 7
Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Verkaufsprospektgesetzes

Artikel 9
Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung

Artikel 10
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 11
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 12
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes

Artikel 13a
Anpassung der Begriffe amtlicher Markt und geregelter Markt in anderen Gesetzen

Artikel 13b
Sonstige Folgeänderungen in anderen Gesetzen

Artikel 13c
Neufassung des Kreditwesengesetzes

Artikel 14
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 257/07

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 305/07

... übereinstimmt. Die Mitgliedstaaten sind somit aufgefordert, sich auf die bestehenden Initiativen zu stützen, die durch die rechtlichen Verpflichtungen der Dienstleistungsrichtlinie weiteren Schwung erhalten dürften.



Drucksache 306/07

... (11) Sind Sie der Meinung, dass die derzeit in den verschiedenen Finanzdienstleistungsrichtlinien enthaltenen Bestimmungen zu Verbaucherinformationen angemessen und miteinander vereinbar sind? Sollte dies nicht der Fall sein, wie könnte die Kommission sicherstellen, dass die Informationspflichten auf dem richtigen Niveau festgelegt werden, um angemessene Information zu gewährleisten, ohne jedoch Verbraucher einer Informationsüberlastung auszusetzen. Sind Sie der Ansicht, dass es ausreichend ist, Verbraucher zu informieren oder sollte Beratung ebenfalls angeboten werden? Wenn ja, sollte Beratung verbindlich vorgeschrieben sein oder nur auf Verlangen erfolgen?

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/07




Grünbuch über Finanzdienstleistungen für Privatkunden im Binnenmarkt Text von Bedeutung für den EWR

3 Zusammenfassung

1. Einleitung

2. Kontext

3. Bessere Regulierung und Finanzdienstleistungen für Privatkunden

4. Ziele und Maßnahmen

4.1. Niedrigere Preise und mehr Auswahl für die Verbraucher

Laufende und geplante Initiativen

Mehr Auswahl, Qualität und Innovation

4.2. Verbesserung des Verbrauchervertrauens

Schutz der Verbraucherinteressen

Sicherung des Zugangs zu angemessenen Rechtsbehelfen

Förderung solider und sicherer Finanzinstitute für Privatkunden

Laufende und geplante Initiativen

4.3. Stärkung des Verbrauchers

Bereitstellung der richtigen Informationen zum richtigen Zeitpunkt

Beratung der Verbraucher

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 865/07

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 207/1/07

... ist auch im Lichte der so genannten EU-Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie



Drucksache 622/07

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 502/07

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 207/2/07

... ist auch im Lichte der so genannten EU-Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie



Drucksache 207/3/07

... ist auch im Lichte der so genannten EU-Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie



Drucksache 833/06 (Beschluss)

... Diese sind in den Entwurf der Bundesregierung aufgenommen worden, da die Finanzdienstleistungsrichtlinie (MIFID) in ihrem Anhang I C zwischen Waren und Emissionsberechtigungen begrifflich unterscheidet. Die Regelung des § 2 Abs. 3 BörsG-E sollte neben den Emissionsberechtigungen aber auch weitere warenähnliche Handelsobjekte vorsehen. Die MIFID selbst nennt in ihrem Anhang I C Nr. 10 neben den Emissionsberechtigungen weitere Derivatekontrakte beispielsweise in Bezug auf Klimavariablen und Frachtsätze, die ebenfalls nicht als Waren angesehen werden können, aber am ehesten an einer Warenbörse gehandelt werden würden. Daher sollte der Begriff einer Warenbörse in § 2 Abs. 3 BörsG-E ganz allgemein auf warenähnliche Handelsobjekte und ihre Derivate ausgedehnt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 833/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe e1 - neu - § 2 Abs. 2c - neu - WpHG

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 2a Abs. 1 Nr. 14 WpHG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c § 2a Abs. 3 WpHG

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a § 7 Abs. 1 Satz 2 WpHG

5. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe a § 9 Abs. 1 Satz 1 WpHG

6. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe c1 - neu - § 9 Abs. 2a - neu - WpHG

7. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 12 Abs. 1 WpHG

8. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b - neu - § 13 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 Satz 2 - neu -WpHG

9. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 15 Abs. 4 Satz 1, 4 WpHG

10. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe b § 31 Abs. 2 Satz 3 WpHG

11. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe b § 31 Abs. 2 Satz 4 WpHG

12. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c § 31 Abs. 4 Satz 3 WpHG

13. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31a Abs. 7 Satz 3 Nr. 1 WpHG

14. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31a Abs. 7 Satz 6 - neu -, Abs. 7a - neu - WpHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31b Abs. 1 Satz 1 WpHG

16. Zu Artikel 1 Nr. 17 §§ 31f, 31g WpHG und Artikel 2 § 1 BörsG

17. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 33a Abs. 1 Satz 2 - neu - WpHG

18. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 33b Abs. 1 Nr. 3 WpHG

19. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 34 Abs. 1 WpHG

20. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 34 Abs. 4 Satz 1 WpHG

21. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 3 BörsG

22. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 3a - neu - BörsG

23. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 4 Satz 1 BörsG

24. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 10 BörsG

25. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 11 BörsG

26. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 2 Satz 4 BörsG

27. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 3 BörsG

28. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 5 Satz 2 BörsG

29. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 2a - neu - BörsG

30. Zu Artikel 2 § 13 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 BörsG

31. Zu Artikel 2 § 15 Abs. 1 Satz 5 - neu - BörsG

32. Zu Artikel 2 § 17 Abs. 1 Nr. 8 - neu - BörsG

33. Zu Artikel 2 § 19 Abs. 2 Satz 3 - neu - BörsG

34. Zu Artikel 2 § 19 Abs. 11 BörsG

35. Zu Artikel 2 § 27 Abs. 1 Satz 3 BörsG

36. Zu Artikel 2 § 28 Abs. 1 Satz 1 BörsG

37. Zu Artikel 2 § 30 Abs. 1 Satz 1 BörsG

38. Zu Artikel 2 § 30 Abs. 1 Satz 1 BörsG

39. Zu Artikel 2 § 48 Abs. 3 BörsG

40. Zu Artikel 2 § 50 Abs. 2 BörsG

41. Zu Artikel 3 Nr. 5a - neu - § 10 Abs. 6 Satz 3 KWG

42. Zu Artikel 3 Nr. 8 Buchstabe a § 24a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG

43. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe a § 25a Abs. 1 Satz 1 KWG

44. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe b § 25a Abs. 2 Satz 1 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

45. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe b § 25a Abs. 2 Satz 6 KWG

46. Zu Artikel 3 Nr. 20a - neu - § 64h Abs. 3 KWG und

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

47. Zu Artikel 9 Nr. 5 Buchstabe a § 9 Abs. 2 Nr. 1 BörsZulV , Nr. 9 Buchstabe a - neu - § 48 Abs. 1 Satz 2 BörsZulV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 820/06 (Beschluss)

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 820/06

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 833/1/06

... Diese sind in den Entwurf der Bundesregierung aufgenommen worden, da die Finanzdienstleistungsrichtlinie (MIFID) in ihrem Anhang I C zwischen Waren und Emissionsberechtigungen begrifflich unterscheidet. Die Regelung des § 2 Abs. 3 BörsG-E sollte neben den Emissionsberechtigungen aber auch weitere warenähnliche Handelsobjekte vorsehen. Die MIFID selbst nennt in ihrem Anhang I C Nr. 10 neben den Emissionsberechtigungen weitere Derivatekontrakte beispielsweise in Bezug auf Klimavariablen und Frachtsätze, die ebenfalls nicht als Waren angesehen werden können, aber am ehesten an einer Warenbörse gehandelt werden würden. Daher sollte der Begriff einer Warenbörse in § 2 Abs. 3 BörsG-E ganz allgemein auf warenähnliche Handelsobjekte und ihre Derivate ausgedehnt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 833/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe e1 - neu - § 2 Abs. 2c - neu - WpHG

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 2a Abs. 1 Nr. 14 WpHG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c § 2a Abs. 3 WpHG

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a § 7 Abs. 1 Satz 2 WpHG

5. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe a § 9 Abs. 1 Satz 1 WpHG

6. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe c1 - neu - § 9 Abs. 2a - neu - WpHG

7. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 12 Abs. 1 WpHG

8. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b - neu - § 13 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 Satz 2 - neu WpHG

9. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 15 Abs. 4 Satz 1, 4 WpHG

10. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe b § 31 Abs. 2 Satz 3 WpHG

11. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe b § 31 Abs. 2 Satz 4 WpHG

12. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c § 31 Abs. 4 Satz 3 WpHG

13. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31a Abs. 7 Satz 3 Nr. 1 WpHG

14. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31a Abs. 7 Satz 6 - neu -, Abs. 7a - neu - WpHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31b Abs. 1 Satz 1 WpHG

16. Zu Artikel 1 Nr. 17 §§ 31f, 31g WpHG und Artikel 2 § 1 BörsG

17. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 33a Abs. 1 Satz 2 - neu - WpHG

18. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 33b Abs. 1 Nr. 3 WpHG

19. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 34 Abs. 1 WpHG

21. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 34 Abs. 4 Satz 1 WpHG

22. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 3 BörsG

23. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 3a - neu - BörsG

24. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 4 Satz 1 BörsG

25. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 10 BörsG

26. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 11 BörsG

27. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 2 Satz 4 BörsG

28. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 3 BörsG

29. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 5 Satz 2 BörsG

30. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 2a - neu - BörsG

31. Zu Artikel 2 § 13 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 BörsG

32. Zu Artikel 2 § 15 Abs. 1 Satz 5 - neu - BörsG

33. Zu Artikel 2 § 17 Abs. 1 Nr. 8 - neu - BörsG

34. Zu Artikel 2 § 19 Abs. 2 Satz 3 - neu - BörsG

35. Zu Artikel 2 § 19 Abs. 11 BörsG

36. Zu Artikel 2 § 27 Abs. 1 Satz 3 BörsG

37. Zu Artikel 2 § 28 Abs. 1 Satz 1 BörsG

38. Zu Artikel 2 § 30 Abs. 1 Satz 1 BörsG

39. Zu Artikel 2 § 30 Abs. 1 Satz 1 BörsG

40. Zu Artikel 2 § 48 Abs. 3 BörsG

41. Zu Artikel 2 § 50 Abs. 2 BörsG

42. Zu Artikel 3 Nr. 5a - neu - § 10 Abs. 6 Satz 3 KWG

43. Zu Artikel 3 Nr. 8 Buchstabe a § 24a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG

44. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe a § 25a Abs. 1 Satz 1 KWG

45. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe b § 25a Abs. 2 Satz 1 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

46. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe b § 25a Abs. 2 Satz 6 KWG

47. Zu Artikel 3 Nr. 20a - neu - § 64h Abs. 3 KWG und

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

48. Zu Artikel 9 Nr. 5 Buchstabe a § 9 Abs. 2 Nr. 1 BörsZulV , Nr. 9 Buchstabe a - neu - § 48 Abs. 1 Satz 2 BörsZulV und

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 325/06

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 325/06 (Beschluss)

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 868/06 (Beschluss)

... Dienstleistungsrichtlinie



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.