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155 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Verschleppungen"


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Drucksache 269/05

... - zu Tschetschenien unter Verurteilung an erster Stelle des schrecklichen Massakers von Beslan und ferner unter Verurteilung des enormen Anstiegs der Zahl der Kriegsverbrechen und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen die Zivilbevölkerung seitens der russischen Behörden, insbesondere der Entführungen und Verschleppungen sowie der gezielten Operationen, die systematischen und strafenden Charakter annehmen; unter Verurteilung der Lage der Frauen, die ganz besonders Ziel dieser Strafaktionen sind; mit Bedauern über die andauernde Straffreiheit der Täter dieser Straftaten; unter Verurteilung der systematischen Angriffe und Behinderungen seitens der russischen Streitkräfte gegenüber Menschenrechtsaktivisten bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten, der Behinderungen und Angriffe auf die freie Presse, der Bedrohung von Personen, die vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen; und mit dem Aufruf, sofort politische Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien aufzunehmen, damit endlich eine friedliche Lösung des Konflikts gefunden wird;



Drucksache 317/05

... 22. erklärt sich enttäuscht darüber, dass die Kommission nach dem letzten Treffen der Troika EU-Russland nichts von möglichen Beratungen über die Menschenrechtssituation in Belarus zu berichten hatte, insbesondere nichts über die Themen politisch motivierte Verschleppungen und rigorose Unterdrückung der Redefreiheit, was besonders zu bedauern ist, weil die Troika „Demokratie und Menschenrechte in der gemeinsamen Nachbarschaft der EU und Russlands" behandeln sollte;



Drucksache 664/2/04

... Andererseits wird mit Anhang II der Richtlinie bzw. Anhang III des vorliegenden ElektroG-E ein Technikstand gesetzlich festgeschrieben, nach dem bestimmte Stoffe, Zubereitungen und Bauteile aus den Altgeräten entfernt werden müssen. Nach der Begründung des Gesetzentwurfs bedeutet Separierung, dass nach dem Behandlungsschritt die Stoffe etc. abgetrennt vorliegen. Hierzu liegen aber bereits abweichende Erkenntnisse vor und fortschrittliche, hierzulande bereits praktizierte Behandlungstechniken, die eine schadlose Verwertung und Beseitigung gewährleisten, werden behindert. Dies ist aus ökologischen Gründen nicht notwendig und führt zu einer wirtschaftlich nicht vertretbaren Mehrbelastung der betroffenen Anlagenbetreiber. Auf den Ausbau und die Separierung einzelner Stoffe und Bauteile kann verzichtet werden, wenn durch nachgeschaltete Behandlungsschritte in hierfür zugelassenen und überwachten Anlagen ebenso verhindert werden kann, dass Schadstoffemissionen in die Umwelt oder Schadstoffverschleppungen im Wertstoffkreislauf erfolgen. Auch aus Gründen des Arbeitsschutzes sind diese Verfahren vorzugswürdig. Die selektive Behandlung darf nicht isoliert betrachtet werden, sondern ist im Zusammenhang mit den sich anschließenden zugelassenen Entsorgungsverfahren zu beurteilen.



Drucksache 763/04

... Ein absolutes Verfütterungsverbot für tierische Proteine und Fette besteht seit Dezember 2000. Durch dieses Verbot konnte das Risiko von Verschleppungen tierischer Produkte innerhalb weniger Monate weitgehend ausgeschlossen werden. Aufgrund von Ergebnissen aus der amtlichen Futtermittelüberwachung, nach denen ab Gültigkeit des absoluten Verfütterungsverbots die Zahl der Beanstandungen von Futtermitteln aufgrund von Verschleppungen tierischer Bestandteile deutlich zurückging und im Jahr 2002 zu einer Beanstandungsquote von lediglich 0,2 % führte, sieht das BfR das Jahr 2002 als zeitlichen Abschluss der Verbannung tierischer Proteine (Tiermehl) aus der Fütterung und somit als Basis für die weitere BSE-Risikoabschätzung. Eine Herabsetzung des Testalters bei Tieren, welche in dieser Übergangszeit zwischen Dezember 2000 und Mitte 2002 geboren wurden würde laut BfR eine nicht näher quantifizierbare geringfügige Erhöhung des Verbraucherrisikos bedeuten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 763/04




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Ä n d e r u n g der BSE-Untersuchungsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 763/04 (Beschluss)

... Ein absolutes Verfütterungsverbot für tierische Proteine und Fette besteht seit Dezember 2000. Durch dieses Verbot konnte das Risiko von Verschleppungen tierischer Produkte innerhalb weniger Monate weitgehend ausgeschlossen werden. Auf Grund von Ergebnissen aus der amtlichen Futtermittelüberwachung, nach denen ab Gültigkeit des absoluten Verfütterungsverbots die Zahl der Beanstandungen von Futtermitteln auf Grund von Verschleppungen tierischer Bestandteile deutlich zurückging und im Jahr 2002 zu einer Beanstandungsquote von lediglich 0,2 % führte, sieht das BfR das Jahr 2002 als zeitlichen Abschluss der Verbannung tierischer Proteine (Tiermehl) aus der Fütterung und somit als Basis für die weitere BSE-Risikoabschätzung. Eine Herabsetzung des Testalters bei Tieren, welche in dieser Übergangszeit zwischen Dezember 2000 und Mitte 2002 geboren wurden, würde laut BfR eine nicht näher quantifizierbare geringfügige Erhöhung des Verbraucherrisikos bedeuten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 763/04 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung

Artikel 1
Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 109/17 PDF-Dokument



Drucksache 417/14 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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