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Drucksache 231/06

... Mandatierung Transaktionsberater für das Privatisierungsvorhaben Deutsche Flugsicherung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/06




Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im 4. Vierteljahr des Haushaltsjahres 2005 1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen

3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben ohne Einwilligung des Bundesministerium der Finanzen


 
 
 


Drucksache 367/06

... Die Neuregelung hat keine quantifizierbaren Auswirkungen auf die Kosten für die Wirtschaft. Sie hat ebenfalls keine quantifizierbaren Auswirkungen auf die Einzelpreise, das Preisniveau sowie auf die Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Neuregelung kann durch die Standardisierung von Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Netzbetreibern Transaktionskosten senken und wird die Voraussetzungen für eine Intensivierung des Wettbewerbs bei der Belieferung von an das Niederspannungsnetz beziehungsweise das Niederdrucknetz angeschlossenen Kunden verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

§ 2
Netzanschlussverhältnis

§ 3
Anschlussnutzungsverhältnis

§ 4
Inhalt des Vertrages und der Bestätigung des Netzbetreibers

Teil 2
Netzanschluss

§ 5
Netzanschluss

§ 6
Herstellung des Netzanschlusses

§ 7
Art des Netzanschlusses

§ 8
Betrieb des Netzanschlusses

§ 9
Kostenerstattung für die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses

§ 10
Transformatorenanlage

§ 11
Baukostenzuschüsse

§ 12
Grundstücksbenutzung

§ 13
Elektrische Anlage

§ 14
Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage

§ 15
Überprüfung der elektrischen Anlage

Teil 3
Anschlussnutzung

§ 16
Nutzung des Anschlusses

§ 17
Unterbrechung der Anschlussnutzung

§ 18
Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung

Teil 4
Gemeinsame Vorschriften

Abschnitt 1
Anlagenbetrieb und Rechte des Netzbetreibers

§ 19
Betrieb von elektrischen Anlagen und Verbrauchsgeräten, Eigenerzeugung

§ 20
Technische Anschlussbedingungen

§ 21
Zutrittsrecht

§ 22
Mess- und Steuereinrichtungen

Abschnitt 2
Fälligkeit, Folge von Zuwiderhandlungen, Beendigung der Rechtsverhältnisse

§ 23
Zahlung, Verzug

§ 24
Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung

§ 25
Kündigung des Netzanschlussverhältnisses

§ 26
Beendigung des Anschlussnutzungsverhältnisses

§ 27
Fristlose Kündigung oder Beendigung

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 28
Gerichtsstand

§ 29
Übergangsregelung

Artikel 2
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

§ 2
Netzanschlussverhältnis

§ 3
Anschlussnutzungsverhältnis

§ 4
Inhalt des Vertrages und der Bestätigung des Netzbetreibers

Teil 2
Netzanschluss

§ 5
Netzanschluss

§ 6
Herstellung des Netzanschlusses

§ 7
Art des Netzanschlusses

§ 8
Betrieb des Netzanschlusses

§ 9
Kostenerstattung für die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses

§ 10
Druckregelgeräte, besondere Einrichtungen

§ 11
Baukostenzuschüsse

§ 12
Grundstücksbenutzung

§ 13
Gasanlage

§ 14
Inbetriebsetzung der Gasanlage

§ 15
Überprüfung der Gasanlage

Teil 3
Anschlussnutzung

§ 16
Nutzung des Anschlusses

§ 17
Unterbrechung der Anschlussnutzung

§ 18
Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung

Teil 4
Gemeinsame Vorschriften

Abschnitt 1
Anlagenbetrieb und Rechte des Netzbetreibers

§ 19
Betrieb von Gasanlagen und Verbrauchsgeräten, Eigenerzeugung

§ 20
Technische Anschlussbedingungen

§ 21
Zutrittsrecht

§ 22
Messeinrichtungen

Abschnitt 2
Fälligkeit, Folgen von Zuwiderhandlungen, Beendigung der Rechtsverhältnisse

§ 23
Zahlung, Verzug

§ 24
Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung

§ 25
Kündigung des Netzanschlussverhältnisses

§ 26
Beendigung des Anschlussnutzungsverhältnisses

§ 27
Fristlose Kündigung oder Beendigung

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 28
Gerichtsstand

§ 29
Übergangsregelung

Artikel 3
Änderung anderer Rechtsverordnungen

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 1

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 4

Zu Artikel 4

C. Kosten


 
 
 


Drucksache 306/06

... Die Neuregelung löst keinen zusätzlichen Vollzugsaufwand aus. E. Sonstige Kosten Die Neuregelung hat keine quantifizierbaren Auswirkungen auf die Kosten für die Wirtschaft. Sie hat ebenfalls keine quantifizierbaren Auswirkungen auf die Einzelpreise, das Preisniveau sowie auf die Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Neuregelung kann durch die Standardisierung von Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Netzbetreibern Transaktionskosten senken und wird die Voraussetzungen für eine Intensivierung des Wettbewerbs bei der Belieferung von an das Niederspannungsnetz beziehungsweise das Niederdrucknetz angeschlossenen Kunden verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

§ 2
Vertragsschluss

§ 3
Ersatzversorgung

Teil 2
Versorgung

§ 4
Bedarfsdeckung

§ 5
Art der Versorgung

§ 6
Umfang der Grundversorgung

§ 7
Erweiterung und Änderung von Kundenanlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten

Teil 3
Aufgaben und Rechte des Grundversorgers

§ 8
Messeinrichtungen

§ 9
Zutrittsrecht

§ 10
Vertragsstrafe

Teil 4
Abrechnung der Energielieferung

§ 11
Ablesung

§ 12
Abrechnung

§ 13
Abschlagszahlungen

§ 14
Vorauszahlungen

§ 15
Sicherheitsleistung

§ 16
Rechnungen und Abschläge

§ 17
Zahlung, Verzug

§ 18
Berechnungsfehler

Teil 5
Beendigung des Grundversorgungsverhältnisses

§ 19
Unterbrechung der Versorgung

§ 20
Kündigung

§ 21
Fristlose Kündigung

Teil 6
Schlussbestimmungen

§ 22
Gerichtsstand

§ 23
Übergangsregelung

Artikel 2
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung GasGVV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

§ 2
Vertragsschluss

§ 3
Ersatzversorgung

Teil 2
Versorgung

§ 4
Bedarfsdeckung

§ 5
Art der Versorgung

§ 6
Umfang der Grundversorgung

§ 7
Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten

Teil 3
Aufgaben und Rechte des Grundversorgers

§ 8
Messeinrichtungen

§ 9
Zutrittsrecht

§ 10
Vertragsstrafe

Teil 4
Abrechnung der Energielieferung

§ 11
Ablesung

§ 12
Abrechnung

§ 13
Abschlagszahlungen

§ 14
Vorauszahlungen

§ 15
Sicherheitsleistung

§ 16
Rechnungen und Abschläge

§ 17
Zahlung, Verzug

§ 18
Berechnungsfehler

Teil 5
Beendigung des Grundversorgungsverhältnisses

§ 19
Unterbrechung der Versorgung

§ 20
Kündigung

§ 21
Fristlose Kündigung

Teil 6
Schlussbestimmungen

§ 22
Gerichtsstand

§ 23
Übergangsregelung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

4 Vorbemerkung

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 23

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 23

Zu Artikel 3

C. Kosten


 
 
 


Drucksache 590/05

... Eine Gemeinschaftsmaßnahme führt zu niedrigeren Transaktionskosten sowie zu billigeren Fahrzeugen, die zugleich sauberer und sicherer sind. Aufgrund der verbesserten Wettbewerbsfähigkeit der Automobilindustrie sind mehr Beschäftigungsmöglichkeiten zu erwarten. Die Haushalte der Mitgliedstaaten werden nicht belastet, wenn die vorgeschlagenen strukturellen Änderungen in der Weise durchgeführt werden, dass parallel zum Rückgang der Einnahmen aufgrund der schrittweisen Abschaffung der Zulassungssteuer die Einnahmen aus der jährlichen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 590/05




Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

- Gründe und Ziele

- Hintergrund

- Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

- Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen

1 Konsultation betroffener und Folgenabschätzung

- Konsultation Betroffener Ja Konsultationsmethode, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Antwortenden

- Einholung und Verwertung von Fachwissen Relevante Fachbereiche

3 rechtliche Elemente des Vorschlags

2. Schaffung eines Systems zur Erstattung der Zulassungssteuer

3. Vollständige oder teilweise Ausrichtung der Bemessungsgrundlage von Zulassungs- und jährlichen Kraftfahrzeugsteuern auf den CO2-Ausstoß

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

- Verhältnismäßigkeitsprinzip

- Gewähltes Mittel

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 ZUSÄTZLICHE Angaben

- Aufhebung geltender Vorschriften Durch die Annahme des Vorschlags werden keine geltenden Vorschriften aufgehoben.

- Entsprechungstabelle

- Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
jährliche Kraftfahrzeugsteuern

Artikel 3
Allgemeines

Artikel 4
Steuerstaffelung auf der Grundlage der Kohlendioxid-Emissionen

Artikel 5
Mindestaufkommen aus der gestaffelten Steuer

Artikel 6
Erstattung der jährlichen Kraftfahrzeugsteuern

Kapitel III
ABSCHAFFUNG der Zulassungssteuern

Artikel 7
Vom ... an dürfen die Mitgliedstaaten keine Steuer einführen, die an die Zulassung von Personenkraftwagen für die Nutzung auf öffentlichen Straßen anknüpft und deren Merkmale mit den in Anhang II aufgeführten Steuern - nachstehend „Zulassungssteuern“ genannt - identisch oder ihnen vergleichbar sind.

Artikel 8
Verbot der Beibehaltung

Kapitel IV
System zur Erstattung von Zulassungssteuern

Artikel 9
Allgemeines

Artikel 10
Berechnung des Restbetrags der Zulassungssteuer

Kapitel V
VORÜBERGEHENDE Bestimmungen

Artikel 11
Allgemeines

Artikel 12
Berechnung der Zulassungssteuer

Artikel 13
Zulassungsteuer

Artikel 14
Mindestaufkommen aus der gestaffelten Steuer

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 15
Mitteilungen

Artikel 16
Berichte

Artikel 17
Umsetzung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Adressaten


 
 
 


Drucksache 605/05

... Um die Transaktionskosten der Hilfe zu senken und die Kapazitäten der Partnerländer zu stärken, trifft die EU die nötigen Maßnahmen, damit sie ihren internationalen Verpflichtungen im Bereich der Harmonisierung und der Wirksamkeit der Hilfe nachkommen kann, die sich auf die Eigenverantwortung, die Anpassung an die Strategien und Verfahren der betreffenden Länder, eine dezentrale Verwaltung der Programme, eine ergebnisgeleitete Verwaltung und die wechselseitige Verantwortung stützen8. Dazu verwendet sie die in diesem Zusammenhang festgelegten Ergebnisindikatoren und verwirklicht die in der Erklärung von Paris vorgesehenen Zielvorgaben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 605/05




1. Eine gemeinsame Entwicklungsvision 5

2. Gemeinsame Grundsätze 8

3. Ausrichtung der Aktionen an einem gemeinsamen thematischen Rahmen

3. Bestimmung der Prioritäten in Absprache mit den Partnerländern 16

4. Ein breites Modalitätenspektrum je nach Bedarf und Leistungsfähigkeit 24

„Der Europäische Konsens“ Einleitung

Aktionsplattform für Geschlechtergleichstellung, der Brüsseler Konferenz über die am wenigsten entwickelten Länder und bei der Erarbeitung des Monterreyer Konsenses über die Entwicklungsfinanzierung.

ERSTER Teil Die Entwicklungsstrategie der Europäischen Union

1. eine gemeinsame Entwicklungsvision

1.1. Reichweite der Entwicklungspolitik

1.2. Werte, die die EU verbinden

1.3. Armutsverringerung als festes Ziel der internationalen Agenda

1.4. Weitere Ziele der EU im Entwicklungsbereich

1.5. Entwicklung als Strategie für eine gerechte Globalisierung

1.5.1. Die Verknüpfung von Entwicklung und der Sicherheit

1.5.2. ... von Entwicklung und Migration

1.5.3. ... von Entwicklung und Handel

1.5.4. ... zwischen Entwicklung und Umwelt

1.5.5. ... zwischen Entwicklung und sozialer Dimension der Globalisierung

2. gemeinsame Grundsätze

2.1. Eine Unterstützung der Leistungsfähigkeit

2.2. Beteiligung der Zivilgesellschaft

2.3. Ein vertiefter politischer Dialog

2.4. Einsatz für nicht tragfähige Staatsgebilde

3. Ausrichtung der Aktionen an einem gemeinsamen thematischen Rahmen

4. eine operative übersetzung der gemeinsamen Strategie

4.1. Aufstockung der Finanzmittel

4.2. Stärkung der Wirksamkeit der Hilfe

4.2.1. Gemeinsam handeln für mehr Koordinierung, Harmonisierung und Anpassung

4.2.2. Steigerung der Qualität der Hilfe unter anderem durch innovative und flexible Mechanismen

4.3. Gewährleistung der politischen Kohärenz im Dienste der Entwicklung

ZWEITER Teil RICHTSCHNUR für die Umsetzung der Entwicklungspolitik durch die Gemeinschaft

Anhang

1. Die besondere ROLLE der Kommission

2. EIN NACH Rahmenbedingungen und Bedürfnissen differenziertes Konzept

2.1. Differenzierung bei der Umsetzung der Entwicklungszusammenarbeit

2.2. Transparente Kriterien für die Mittelzuweisung

3. Bestimmung der Prioritäten in Absprache mit den Partnerländern

3.1. Der Grundsatz der Schwerpunktlegung bei gleichzeitiger Wahrung der Flexibilität

3.2. Der Beitrag der Gemeinschaft zur Umsetzung des gemeinsamen thematischen Rahmens

3.3. Stärkung des „Mainstreaming“-Konzepts

3.4. Unterstützung globaler Initiativen und weltweiter Fonds

4. Ein breites Modalitätenspektrum je nach Bedarf und Leistungsfähigkeit


 
 
 


Drucksache 252/05

... - alle Transaktions-Anforderungen (Account des Anfordernden, Typ, Status (erfolgreich/nicht erfolgreich), Gründe für das Fehlschlagen, ...),

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 252/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)

Abschnitt 1
Lenk- und Ruhezeiten im nationalen Bereich

§ 1
Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr

§ 2
Kontrollgerät nach Anhang I B zur Verordnung (EWG) Nr. 3821/85

Abschnitt 2
Organisation

§ 3
Zertifizierungsinfrastruktur

Abschnitt 3
Kontrollsystem nach EG-Verordnungen

§ 4
Allgemeines

§ 5
Fahrerkarte

§ 6
Mitführen der abgelaufenen Fahrerkarte

§ 7
Werkstattkarte

§ 8
Wegfall von Erteilungsvoraussetzungen

§ 9
Unternehmenskarte

§ 10
Kontrollkarte

Abschnitt 4
Zentrales Kontrollgerätkartenregister

§ 11
Führung und Zweckbestimmung des Registers

§ 12
Inhalt des Registers

§ 13
Löschung von Eintragungen im Zentralen Kontrollgerätkartenregister

§ 14
Mitteilung an das Zentrale Kontrollgerätkartenregister im automatisierten Dialogverfahren

§ 15
Übermittlung von Daten an inländische Behörden und Stellen durch Abruf im automatisierten Verfahren

§ 16
Übermittlung von Daten an ausländische Behörden und Stellen durch Abruf im automatisierten Verfahren

§ 17
Einrichtung und Betrieb der automatisierten Abrufverfahren

Abschnitt 5
Ausnahmen

§ 18
Ausnahmen gemäß Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und 3821/85

Abschnitt 6
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)

§ 19
Kontrollgeräte nach dem Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)

Abschnitt 7
Sonstige Vorschriften

§ 20
Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage

Abschnitt 8
Ordnungswidrigkeiten

§ 21
Ordnungswidrigkeiten

§ 22
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85

§ 23
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85

§ 24
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EG) Nr. 2135/98

§ 25
Zuwiderhandlungen gegen das AETR

Abschnitt 9
Übergangsvorschriften

§ 26

Anlage 1
(zu § 1 Abs. 6)

Anlage 2
(zu § 3)

Digitales Kontrollgerätesystem im Straßenverkehr Zertifizierungs-Policy für die Bundesrepublik Deutschland Version 1.0 in der Fassung vom 21 Januar 2005

1 Einleitung

2 Geltungsbereich

2.1 Aufgaben und Verpflichtungen

2.2 Besondere Rechtvorschriften

3 Practice Statement der D-CA

4 Karten- und Gerätemanagement

5 Schlüsselmanagement in der D-CA

6 Schlüsselmanagement asymmetrischer Karten- und Geräteschlüssel

7 Zertifikatsmanagement

8 Informations-Sicherheit

9 Beendigung des D-CA-Betriebs

10 Überprüfungen des Betriebs

12 Änderungen und Anpassungen der D-CA-Policy

13 Übereinstimmung mit der ERCA Policy

Anhang
B Referenzdokumente

Anlage 3
(zu § 4) Beschreibung der Speicherkarten

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über die Kontrollen gemäß der Richtlinie 88/599/EWG des Rates vom 23. November 1988 über einheitliche Verfahren zur Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr

Artikel 4
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Neufassung der Fahrpersonalverordnung Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu §§ 11

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu §§ 15

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu §§ 21

Zu § 22

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

II. Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Artikel. 2

III. Änderung der Verordnung vom 6. Juni 1990 über die Kontrollen gemäß der Richtlinie 88/599/EWG des Rates vom 23. November 1998 Artikel 3

IV. Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr GebOSt Artikel 4

V. Inkrafttreten, Außerkrafttreten Artikel 5


 
 
 


Drucksache 247/1/05

... (1) Grundlage des Systems der Entgeltbildung für den Netzzugang zu örtlichen Verteilnetzen ist abweichend von den §§ 14 bis 16 ein transaktionsunabhängiges Punktmodell. Die für das jeweilige Verteilnetz nach § 4 ermittelten Netzkosten werden über ein jährliches Netzentgelt gedeckt. Für die Einspeisung von Gas in das örtliche Verteilnetz sind keine Netzentgelte zu entrichten.



Drucksache 248/05

... im Elektrizitätsbereich innerhalb einer Regelzone die Zusammenfassung von Einspeise- und Entnahmestellen; die dem Zweck dient, Abweichungen zwischen Einspeisungen und .Entnahmen durch ihre Durchmischung zu minimieren und die Abwicklung von Handelstransaktionen zu ermöglichen,



Drucksache 897/05

... Artikel 44 Transaktionswert

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 897/05




Begründung

1 sachlicher Hintergrund des Vorschlags

Gründe für den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Hintergrund

Im Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Rechtsakts geltende Rechtsvorschriften

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung Interessierter Parteien und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Parteien Methoden der Anhörung, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Antwortenden

Einholung und Nutzung von Fachwissen

Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Wahl der Instrumente Vorgeschlagenes Instrument: Verordnung

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 ZUSÄTZLICHE Informationen

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

Titel I
: allgemeine Bestimmungen

Titel II
: Grundlagen für die Anwendung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sowie sonstiger für den Warenverkehr vorgesehener Massnahmen

Titel III
: Zollschuld und Sicherheitsleistung

Titel IV
: ANKUNFT von Waren IM Zollgebiet der Gemeinschaft

Titel V
: allgemeine Vorschriften über den zollrechtlichen Status und die Zollverfahren

Titel VI
: ÜBERFÜHRUNG IN den zollrechtlich freien Verkehr und Befreiung von den Einfuhrabgaben

Titel VII
: besondere Verfahren

Titel VIII
: ABGANG von Waren AUS dem Zollgebiet der Gemeinschaft

Titel IX
: Ausschuss für den Zollkodex und Schlussbestimmungen

Vorschlag

Titel I
allgemeine Vorschriften

Kapitel 1
Geltungsbereich der zollrechtlichen Vorschriften, Auftrag des Zolls und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Auftrag der Zollbehörden

Artikel 3
Zollgebiet

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
RECHTE und Pflichten von Personen NACH den zollrechtlichen Vorschriften

Artikel 5
Datenaustausch

Artikel 6
Datenschutz

Artikel 7
Austausch zusätzlicher Informationen zwischen Zollbehörden und Wirtschaftsbeteiligten

Artikel 8
Übermittlung von Informationen durch die Zollbehörden

Artikel 9
Übermittlung von Informationen an die Zollbehörden

Artikel 10
Gemeinsames System der elektronischen Datenverarbeitung

Artikel 11
Zollvertreter

Artikel 12
Vertretungsmacht

Artikel 13
Vertretung in Sonderfällen

Artikel 14
Antrag und Bewilligung

Artikel 15
Bewilligung des Status

Artikel 16
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 17
Allgemeine Vorschriften

Artikel 18
Gemeinschaftsweite Geltung von Entscheidungen

Artikel 19
Rücknahme begünstigender Entscheidungen

Artikel 20
Aufhebung und Änderung begünstigender Entscheidungen

Artikel 21
Besondere Entscheidungen

Artikel 22
Zollsanktionen

Artikel 23
Von einem Gericht erlassene Entscheidungen

Artikel 24
Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs

Artikel 25
Aussetzung der Vollziehung

Artikel 26
Entscheidung über den Rechtsbehelf

Artikel 27
Zollamtliche Prüfungen

Artikel 28
Zusammenarbeit zwischen den Behörden

Artikel 29
Nachträgliche Prüfung

Artikel 30
Ausnahmen

Artikel 31
Aufbewahrung der Unterlagen und Speicherung sonstiger Informationen

Artikel 32
Gebühren und Kosten

Kapitel 3
Währungsumrechnung, Fristen und Vereinfachungen

Artikel 33
Währungsumrechnung

Artikel 34
Fristen

Artikel 35
Vereinfachungen

Titel II
Grundlagen für die Anwendung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sowie sonstiger für den Warenverkehr vorgesehener Massnahmen

Kapitel 1
gemeinsamer Zolltarif und zolltarifliche Einreihung von Waren

Artikel 36
Gemeinsamer Zolltarif

Artikel 37
Zolltarifliche Einreihung von Waren

Kapitel 2
Warenursprung

Artikel 38
Geltungsbereich

Artikel 39
Ursprungserwerb

Artikel 40
Ursprungsnachweis

Artikel 41
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 42
Präferenzieller Ursprung von Waren

Kapitel 3
ZOLLWERT der Waren

Artikel 43
Geltungsbereich

Artikel 44
Transaktionswert

Artikel 45
Nachrangige Methoden der Zollwertbestimmung

Artikel 46
Schlussmethode

Artikel 47
Durchführungsmaßnahmen

Titel III
Zollschuld und Sicherheitsleistung

Kapitel 1
ENTSTEHEN der Zollschuld

Artikel 48
Zollschuld

Artikel 49
Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr und vorübergehende Verwendung

Artikel 50
Besondere Vorschriften über Nichtursprungswaren

Artikel 51
Entstehen der Zollschuld bei Verstößen

Artikel 52
Verrechnung mit bereits entrichteten Abgaben

Artikel 53
Ausfuhranmeldung

Artikel 54
Entstehen der Zollschuld bei Verstößen

Artikel 55
Verbote und Beschränkungen

Artikel 56
Mehrere Zollschuldner

Artikel 57
Allgemeine Vorschriften für die Bemessung des Abgabenbetrags

Artikel 58
Besondere Vorschriften für die Bemessung des Abgabenbetrags

Artikel 59
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 60
Ort des Entstehens der Zollschuld

Kapitel 2
Sicherheitsleistung für eine möglicherweise entstehende oder entstandene Zollschuld

Artikel 61
Allgemeine Vorschriften

Artikel 62
Zwingend vorgeschriebene Sicherheitsleistung

Artikel 63
Fakultative Sicherheitsleistung

Artikel 64
Leistung der Sicherheit

Artikel 65
Wahl der Sicherheitsleistung

Artikel 66
Bürge

Artikel 67
Gesamtsicherheit

Artikel 68
Zusätzliche Vorschriften über die Verwendung von Sicherheitsleistungen

Artikel 69
Zusätzliche Sicherheitsleistung oder Ersetzung der geleisteten Sicherheit

Artikel 70
Freigabe der Sicherheit

Kapitel 3
ERHEBUNG und Entrichtung der Abgaben sowie Erstattung und Erlass der Abgaben

Artikel 71
Bemessung des Abgabenbetrags

Artikel 72
Mitteilung der Zollschuld

Artikel 73
Frist für die Mitteilung einer Zollschuld

Artikel 74
Buchmäßige Erfassung

Artikel 75
Zeitpunkt der buchmäßigen Erfassung

Artikel 76
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 77
Allgemeine Zahlungsfristen, Überwachung der Abgabenentrichtung

Artikel 78
Abgabenentrichtung

Artikel 79
Zahlungsaufschub

Artikel 80
Aufschubfrist

Artikel 81
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 82
Sonstige Zahlungserleichterungen

Artikel 83
Zwangsvollstreckung, Verzugszinsen

Artikel 84
Allgemeine Vorschriften

Artikel 85
Erstattung und Erlass

Artikel 86
Erstattung und Erlass zu hoch bemessener Abgabenbeträge

Artikel 87
Schadhafte Waren

Artikel 88
Erstattung und Erlass aufgrund eines Irrtums der Zollbehörden

Artikel 89
Erstattung und Erlass der Abgaben aus Billigkeitsgründen

Artikel 90
Verfahren für die Erstattung und den Erlass

Artikel 91
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel 4
ERLÖSCHEN der Zollschuld

Artikel 92
Erlöschen

Titel IV
ANKUNFT von Waren IM Zollgebiet der Gemeinschaft

Kapitel 1
VERBRINGEN von Waren IN das Zollgebiet

Artikel 93
Verpflichtung zur Abgabe einer summarischen Eingangsanmeldung

Artikel 94
Abgabe und Verantwortlicher

Artikel 95
Änderung einer summarischen Anmeldung

Artikel 96
Zollanmeldung anstelle der summarischen Anmeldung

Kapitel 2
ANKUNFT der Waren

Artikel 97
Zollamtliche Überwachung

Artikel 98
Beförderung zum zugelassenen Ort

Artikel 99
Innergemeinschaftlicher Luft- und Seeverkehr

Artikel 100
Beförderung unter besonderen Umständen

Artikel 101
Gestellung der Waren

Artikel 102
Entladung und Beschau der Waren

Artikel 103
Verpflichtung zur Überführung von Nichtgemeinschaftswaren in ein Zollverfahren

Artikel 104
Waren, die als in die vorübergehende Verwahrung übergeführt gelten

Artikel 105
Ausnahmeregelung für im Versand eintreffende Waren

Artikel 106
Vorschriften für Nichtgemeinschaftswaren nach Beendigung eines Versands

Titel V
allgemeine Vorschriften über den zollrechtlichen Status und die Zollverfahren

Kapitel 1
ZOLLRECHTLICHER Status von Waren

Artikel 107
Vermutung des Gemeinschaftsstatus

Artikel 108
Verlust des Gemeinschaftsstatus Gemeinschaftswaren werden zu Nichtgemeinschaftswaren,

Artikel 109
Das Zollgebiet vorübergehend verlassende Waren

Kapitel 2
Zollanmeldung

Artikel 110
Zollanmeldung von Waren und zollamtliche Überwachung von Gemeinschaftswaren

Artikel 111
Zuständige Zollstellen

Artikel 112
Arten der Zollanmeldung

Artikel 113
Inhalt einer Zollanmeldung und Begleitunterlagen


 
 
 


Drucksache 911/1/05

... 14. Die in Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene Regelung würde dazu führen, dass die europäischen Zahlungsverkehrsbestimmungen bereits dann Anwendung finden, wenn nur eine Partei ihren Sitz in der EU hat. Eine solche Regelung geht zu weit, weil die Risikolage bei der Abwicklung solcher Zahlungen außerhalb der EU für die europäische Kreditwirtschaft unvergleichlich größer als bei innereuropäischen Transaktionen ist. Es würden den europäischen Kreditinstituten erhebliche Risiken auferlegt, die sie in großem Umfang tatsächlich nicht beherrschen können und gegebenenfalls zur Ablehnung bestimmter Zahlungen führen müssten. Auf folgenden Fall ist beispielhaft hinzuweisen: Eine deutsche Tochtergesellschaft wird von ihrer lateinamerikanischen Muttergesellschaft beauftragt, die Gewinne mittels Auslandsüberweisung abzuführen. Für den Fall, dass der Gegenwert nicht bei der Bank der Muttergesellschaft in Lateinamerika - aus welchem Grund auch immer - ankommt, würde die Auftraggeberbank mit Sitz in der EU dieses Risiko tragen, und zwar ungeachtet der Tatsache, dass die Empfängerbank vom Auftraggeber bestimmt wird, die Auftraggeberbank keinen Einfluss auf die Arbeitsweise dieser Bank hat und auch deren Bonität regelmäßig bei Bearbeitung des Zahlungsauftrags nicht beurteilen kann. Ebenso verhält es sich, wenn ein Verbraucher seiner Bank einen konkreten Zahlungsauftrag erteilt, an eine von ihm benannte Bank im Drittstaat zu zahlen. Gegen die zu weit reichende Drittstaatenregelung sprechen sonach zwei wesentliche Gesichtspunkte: Das EU-Kreditinstitut kann das Risiko des weltweiten Zahlungseingangs bei Banken außerhalb der EU faktisch nicht beherrschen. Darüber hinaus führt die vorgesehene Regelung in Schadensfällen häufig zu einer volkswirtschaftlichen Benachteiligung der EU-Volkswirtschaften zu Gunsten sämtlicher Drittstaaten. Bei der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2001 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro sind Drittstaaten mit Ausnahme der EWR-Staaten bewusst nicht einbezogen worden. Dies muss auch vorliegend gelten.

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Drucksache 911/1/05




Zu Titel I - Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Zu Titel II - Zahlungsdienstleister

Zu Artikel 23

Zu Titel III - Informationspflichten

Zu Titel III - Transparente Bedingungen für Zahlungsdienste

Zu Kapitel 2 - Rahmenverträge

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 24

Zu Artikel 41

Zu Artikel 50

Zu Artikel 52

Zu Artikel 60

Zu Artikel 65


 
 
 


Drucksache 244/05 (Beschluss)

... (1) Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind verpflichtet, gemeinsam mit den anderen Netzbetreibern einheitliche Bedingungen des Netzzugangs zu schaffen, um die Transaktionskosten des Zugangs zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz so gering wie möglich zu halten.

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Drucksache 244/05 (Beschluss)




Anlage Verordnung
über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen(Stromnetzzugangsverordnung - StromNZV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung bedeutet

§ 3
Grundlagen des Netzzugangs

Teil 2
Zugang zu Übertragungsnetzen

Abschnitt 1
Bilanzkreissystem

§ 4
Bilanzkreise

§ 5
Grundsätze der Fahrplanabwicklung und untertäglicher Handel

Abschnitt 2
Ausgleichsleistungen

§ 6
Grundsätze der Beschaffung von Regelenergie

§ 7
Erbringung von Regelenergie

§ 8
Abrechnung von Regelenergie

§ 9
Transparenz der Ausschreibung, Beschaffung und Inanspruchnahme von Regelenergie

§ 10
Verlustenergie

§ 11
Bilanzkreis für Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz

Teil 3
Zugang zu Elektrizitätsverteilernetzen

§ 12
Standardisierte Lastprofile

§ 13
Jahresmehr- und Jahresmindermengen

Teil 4
Sonstige Pflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen

§ 14
Lieferantenwechsel

§ 15
Engpassmanagement

§ 16
Allgemeine Zusammenarbeitspflichten

§ 17
Veröffentlichungspflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen

§ 18
Messung

§ 19
Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen

§ 20
Nachprüfung von Messeinrichtungen

§ 21
Vorgehen bei Messfehlern

§ 22
Datenaustausch

Teil 5
Vertragsbeziehungen

§ 23
Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs

§ 24
Netznutzungsvertrag

§ 25
Lieferantenrahmenvertrag

§ 26
Bilanzkreisvertrag

Teil 6
Befugnisse der Regulierungsbehörde

§ 27
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 28
Standardangebote

§ 29
Ordnungswidrigkeiten

§ 30
Übergangsregelungen

§ 31
Inkrafttreten

Begründung


 
 
 


Drucksache 619/05

... Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes folgt aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG („das bürgerliche Recht“, „das gerichtliche Verfahren“) und Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 GG („das Recht der Wirtschaft“). Die Regelung ist gemäß Artikel 72 Abs. 2 GG zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im Bundesgebiet erforderlich. Die Änderungen betreffen das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, dieser Bereich ist bereits bundesrechtlich geregelt und es besteht auch weiterhin das Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung, da die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Regelung für die GmbH angesichts der herausragenden Bedeutung dieser Gesellschaftsform auf dem Kapitalmarkt nach wie vor gegeben ist. Die Kapitalmärkte und der allgemeine Rechtsverkehr erwarten die GmbH als standardisierte und gleichmäßig ausgestaltete Gesellschaftsform für den Mittelstand. Es handelt sich mit ca. 900.000 Gesellschaften um die gängigste Rechtsform. Unterschiedliche Regelungen zu dem Mindeststammkapital je nach dem Bundesland des Gesellschaftssitzes würden die Wirtschaftseinheit Deutschlands und damit die Funktionsfähigkeit und das Ansehen des deutschen Wirtschaftsstandortes schwer beeinträchtigen. Da das Wirtschaften heute nicht mehr überwiegend regional, sondern bundesweit und international stattfindet, würden unterschiedliche Regelungen zur Verwirrung des Rechtsverkehrs führen und die gesamtwirtschaftlichen Transaktionskosten erhöhen. Sie würden zudem zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen Unternehmen in unterschiedlichen Bundesländern und damit zu erheblichen Nachteilen für die Gesamtwirtschaft führen. Insofern ist eine bundesweit einheitliche Regelung des Mindeststammkapitals weiterhin zwingend geboten.

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Drucksache 619/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 2
Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 246/05

... Die Erfahrungen bei der Öffnung des Strommarktes haben gezeigt, dass einem problemlosen Wechsel des Lieferanten eine Schlüsselstellung für den Wettbewerb um Haushaltskunden zukommt. Von besonderer Bedeutung ist eine automatisierte Bearbeitung von Kundendaten durch den Netzbetreiber bei gleichzeitiger Standardisierung der Datenformate unter den Netzbetreibern. Nur so wird einem Gashändler, der in verschiedenen Netzen Kunden beliefern will, eine Teilnahme am Wettbewerb ohne die Belastung mit übermäßigen Transaktionskosten möglich. Die Vorschriften sind den Bestimmungen zum Lieferantenwechsel in der

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Drucksache 246/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Organisation des Netzzugangs

§ 3
Grundlagen des Netzzugangs

§ 4
Kapazitätsrechte

§ 5
Hilfsdienste

§ 6
Ermittlung frei zuordenbarer Kapazitäten

§ 7
Kapazitätsportfolio

§ 8
Besondere Regeln für örtliche Verteilnetze

§ 9
Grundsätze der Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität

§ 10
Auswahlverfahren bei vertraglichen Kapazitätsengpässen

§ 11
Reduzierung der Kapazität nach Buchung

§ 12
Bestehende Transportverträge

§ 13
Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten

§ 14
Handel mit Kapazitätsrechten

Teil 3
Anbahnung des Netzzugangs

§ 15
Verfahren für die Kapazitätsanfrage und Buchung

§ 16
Anforderungen an die Kapazitätsanfrage für einen Kapazitätsvertrag

§ 17
Bearbeitung der Kapazitätsanfrage durch den Netzbetreiber

Teil 4
Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs

§ 18
Allgemeine Bestimmungen

§ 19
Mindestanforderungen an die Geschäftsbedingungen für den Gastransport

Teil 5
Veröffentlichungs- und Informationspflichten

§ 20
Veröffentlichung netzbezogener Daten

§ 21
Veröffentlichung netznutzungsrelevanter Informationen

§ 22
Aufzeichnungspflichten und gemeinsame Veröffentlichungspflichten

Teil 6
Nutzung mehrerer Netze

§ 23
Zusammenarbeitspflichten

§ 24
Vertragsmanagement und Abwicklung

§ 25
Netzkopplungsvertrag

Teil 7
Bilanzausgleich

§ 26
Grundsätze

§ 27
Nominierungsverfahren

§ 28
Nominierungsersatzverfahren

§ 29
Standardlastprofile

§ 30
Basisbilanzausgleich

§ 31
Bilanzkreisbildung und Abrechnung mit Transportkunden

§ 33
Datenbereitstellung

Teil 8
Flexibilitätsdienstleistungen und Gasbeschaffenheit

§ 34
Flexibilitätsdienstleistungen

Teil 9
Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 36
Verfahren

Teil 10
Wechsel des Gaslieferanten

§ 37
Lieferantenwechsel

Teil 11
Messung

§ 38
Messung

§ 39
Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen

§ 40
Nachprüfung von Messeinrichtungen

§ 41
Vorgehen bei Messfehlern

Teil 12
Befugnisse der Regulierungsbehörde

§ 42
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 43
Verfahren zur Vereinheitlichung von vertraglichen Netzzugangsbedingungen

Teil 13
Sonstige Bestimmungen

§ 44
Bußgeldvorschriften

§ 45
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Teil 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Teil 3

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Teil 5

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Teil 6

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Teil 7

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu Teil 8

Zu § 34

Zu § 35

Zu Teil 9

Zu § 36

Zu Teil 10

Zu § 37

Zu Teil 11

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu Teil 12

zu § 42

Zu § 43

Zu Teil 13

Zu § 44

Zu § 45


 
 
 


Drucksache 330/05 (Beschluss)

... -Protokolls auf Staatenebene zur Verfügung stehen) aus Deutschland in das Investorland führen. Ein inländisches Unternehmen mit einem identischen Projekt kann keine Genehmigung erhalten. Über nationale Ausgleichsprojekte könnten kostengünstig weitere Emissionsminderungspotenziale innerhalb Deutschlands erschlossen werden, dies entspräche dem in den Marrakesh accords niedergelegten Vorrang von Domestic Action. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen dürften solche Projekte interessant sein, weil sie geringere Transaktionskosten (keine Sprachbarrieren, geringere rechtliche Risiken, geringerer administrativer Aufwand) aufweisen. Gleichzeitig könnte dies zu einer stärkeren Liquidität des Marktes für Emissionsreduktionen führen.

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Drucksache 330/05 (Beschluss)




I. Zum Gesetzentwurf insgesamt

II. Zu den einzelnen Vorschriften

2. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Nr. 3 ProMechG

3 Folgeänderungen:

3. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 ProMechG

4. Zu Artikel 1 § 14 Satz 3 ProMechG


 
 
 


Drucksache 515/1/05

... Die beabsichtigte Regelung erscheint auch zur Verbesserung der Refinanzierungsbedingungen nicht erforderlich. Bereits jetzt stehen der Kreditwirtschaft ausreichende Sicherungsformen zur Verfügung. Aus gutem Grund erfordern diese jeweils eine sachenrechtliche Verfügung. Damit ist bei Forderungen auch kein erkennbarer Aufwand verbunden. Transaktionskosten entstehen allenfalls bei der Sicherungsabtretung von Grundpfandrechten. Diese im Einzelfall überschaubaren Kosten können aber nicht die Beeinträchtigung der Rechtssicherheit durch die Umgehung des Grundbuchs und die damit verbundenen Einnahmeausfälle der öffentlichen Hand rechtfertigen. Demgegenüber entsteht mit der Einrichtung der Refinanzierungsregister ein unüberschaubarer zusätzlicher Aufwand für die Refinanzierungsunternehmen, den diese aller Voraussicht nach auf die Kredit suchenden Unternehmen abwälzen werden.

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Drucksache 515/1/05




1. Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat,

Zu Artikel 4a

2. Der federführende Finanzausschuss und der Rechtsausschuss

3. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat,


 
 
 


Drucksache 911/05 (Beschluss)

... 13. Die in Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene Regelung würde dazu führen, dass die europäischen Zahlungsverkehrsbestimmungen bereits dann Anwendung finden wenn nur eine Partei ihren Sitz in der EU hat. Eine solche Regelung geht zu weit, weil die Risikolage bei der Abwicklung solcher Zahlungen außerhalb der EU für die europäische Kreditwirtschaft unvergleichlich größer als bei innereuropäischen Transaktionen ist. Es würden den europäischen Kreditinstituten erhebliche Risiken auferlegt, die sie in großem Umfang tatsächlich nicht beherrschen können und gegebenenfalls zur Ablehnung bestimmter Zahlungen führen müssten. Auf folgenden Fall ist beispielhaft hinzuweisen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 911/05 (Beschluss)




Zu Titel I - Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

23. Zur Vermeidung von Auslegungsschwierigkeiten sollte wie bereits in der EU-Überweisungsrichtlinie

Zu Titel II - Zahlungsdienstleister

Zu Artikel 23

Zu Titel III - Informationspflichten

Zu Titel III - Transparente Bedingungen für Zahlungsdienste

Zu Kapitel 2 - Rahmenverträge

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 24

Zu Artikel 41

Zu Artikel 50

Zu Artikel 52

Zu Artikel 60

Zu Artikel 65


 
 
 


Drucksache 330/1/05

... -Protokolls auf Staatenebene zur Verfügung stehen) aus Deutschland in das Investorland führen. Ein inländisches Unternehmen mit einem identischen Projekt kann keine Genehmigung erhalten. Über nationale Ausgleichsprojekte könnten kostengünstig weitere Emissionsminderungspotenziale innerhalb Deutschlands erschlossen werden, dies entspräche dem in den Marrakesh accords niedergelegten Vorrang von Domestic Action. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen dürften solche Projekte interessant sein, weil sie geringere Transaktionskosten (keine Sprachbarrieren, geringere rechtliche Risiken, geringerer administrativer Aufwand) aufweisen. Gleichzeitig könnte dies zu einer stärkeren Liquidität des Marktes für Emissionsreduktionen führen.

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Drucksache 330/1/05




2 A

Zum Gesetzentwurf insgesamt

1. Der Bundesrat ist der Auffassung,

2. Der Anhang Bericht der Konferenz der Vertragsparteien über ihre siebte Tagung in Marrakesch vom 29. Oktober bis 10. November 2001

3. Der Anwendungsbereich des Gesetzes

4. Der Bundesrat bedauert,

5. Darüber hinaus wird die Bundesregierung gebeten,

6. Im Gesetz müssen klare Regelungen zur Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen der Projektträger berücksichtigt werden.

Zu den einzelnen Vorschriften

7. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Nr. 3 ProMechG

4 Folgeänderungen:

8. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 ProMechG

9. Zu Artikel 1 § 14 Satz 3 ProMechG

2 B


 
 
 


Drucksache 911/05

... Moderne Volkswirtschaften basieren auf effizienten und sicheren Zahlungsverkehrssystemen. Zahlungsverkehrssysteme erleichtern den Erwerb von Waren und Dienstleistungen. In der Gemeinschaft werden jährlich 231 Mrd. Transaktionen (Bar- und bargeldlose Zahlungen) im Gesamtwert von 52 Billionen EUR getätigt. Mit den derzeitigen Zahlungssystemen sind jedoch hohe Kosten verbunden. Ziel der Kommission ist die Schaffung eines gemeinsamen Zahlungsverkehrsmarkts, in dem bessere Skaleneffekte und mehr Wettbewerb zur Kostensenkung beitragen würden. Mit dem auf Artikel 47 Absatz 2 und Artikel 95 Absatz 1 EG-Vertrag gestützten Kommissionsvorschlag soll eine gemeinsame Rahmenregelung für den Zahlungsverkehrsmarkt in der Gemeinschaft eingeführt werden, die die Voraussetzungen für die Integration und Rationalisierung der nationalen Zahlungsverkehrssysteme schafft. Ergänzt wird dieses Vorhaben durch die SEPA-Initiative des Bankensektors (Single Euro Payment Area - Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum), die auf die Integration der nationalen Zahlungsverkehrssysteme und -produkte in der Euro-Zone abzielt.

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Drucksache 911/05




Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

Allgemeiner Hintergrund

Bestehende einschlägige Vorschriften

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Gemeinschaft

2 Konsultation Interessierter Kreise und Folgenabschätzung

4 Konsultation

Zusammenfassung und Berücksichtigung der Beiträge

Einholung und Verwertung von Fachwissen

4 Folgenabschätzung

4 Zahlungsinstitute

3 rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Zusammenfassung

Transparenz - und Informationsanforderungen Titel III

Rechte und Pflichten der Nutzer und Anbieter von Zahlungsdiensten Titel IV

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Wahl des Rechtsinstruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 weitere Informationen

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Vorschlag

Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse27 beschlossen werden -

Titel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Vom Anwendungsbereich ausgenommene Tätigkeiten

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Titel II
Zahlungsdienstleister

Kapitel 1
Zahlungsinstitute

Artikel 5
Zulassungsantrag

Artikel 6
Erteilung der Zulassung

Artikel 7
Bescheid über den Antrag

Artikel 8
Registrierung

Artikel 9
Fortbestand der Zulassung

Artikel 10
Zugelassene Tätigkeiten

Artikel 11
Inanspruchnahme von Bevollmächtigten, ausgelagerten Betrieben oder Tochtergesellschaften

Artikel 12
Haftung

Artikel 13
Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Belegen

Artikel 14
Ort der Hauptverwaltung

Artikel 15
Benennung der zuständigen Behörden

Artikel 16
Aufsicht

Artikel 17
Berufsgeheimnis

Artikel 18
Rechtsweggarantie

Artikel 19
Informationsaustausch

Artikel 20
Ausübung des Niederlassungsrechts und des Rechts auf freien Dienstleistungsverkehr

Artikel 21
Voraussetzungen

Artikel 22
Mitteilung und Information

Kapitel 2
Gemeinsame Vorschriften

Artikel 23
Zugang zu und Betrieb von Zahlungssystemen

Titel III
Transparente Bedingungen für Zahlungsdienste

Kapitel 1
Einzelzahlungen

Artikel 24
Anwendungsbereich

Artikel 25
Allgemeine vorvertragliche Informationen

Artikel 26
Mitteilung der Vertragsbedingungen

Artikel 27
Dem Zahler nach Annahme der Zahlungsanweisung zu übermittelnde Angaben

Artikel 28
Dem Zahlungsempfänger nach Zahlungseingang zu übermittelnde Angaben

Kapitel 2
Rahmenverträge

Artikel 29
Anwendungsbereich

Artikel 30
Allgemeine vorvertragliche Informationen

Artikel 31
Mitteilung der Vertragsbedingungen

Artikel 32
Informationspflichten nach Inkrafttreten des Rahmenvertrags

Artikel 33
Änderungen der Vertragsbedingungen

Artikel 34
Kündigung des Rahmenvertrags

Artikel 35
Vor Ausführung einer Einzelzahlung zu erteilende Auskünfte

Artikel 36
Dem Zahler nach Ausführung einer Einzelzahlung zu übermittelnde Angaben

Artikel 37
Dem Zahlungsempfänger nach Zahlungseingang zu übermittelnde Angaben

Artikel 38
Kleinbetragszahlungen

Kapitel 3
Gemeinsame Vorschriften

Artikel 39
Währung der Zahlung und Umrechnung

Artikel 40
Zusätzliches Entgelt

Titel IV
Rechte und Pflichten bei der Erbringung und Nutzung von Zahlungsdiensten

Kapitel 1
Autorisierung von Zahlungsvorgängen

Artikel 41
Zustimmung

Artikel 42
Übermittlung der Zustimmung

Artikel 43
Nutzung des Zahlungsverifikationsinstruments

Artikel 44
Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Belegen

Artikel 45
Nicht autorisierte Zahlungsvorgänge und Widerruf der Zustimmung

Artikel 46
Pflichten des Zahlungsdienstnutzers in Bezug auf Zahlungsverifikationsinstrumente

Artikel 47
Pflichten des Zahlungsdienstleisters in Bezug auf Zahlungsverifikationsinstrumente

Artikel 48
Strittige Autorisierung

Artikel 49
Haftung des Dienstleisters für durch nicht autorisierte Zahlungen verursachte Schäden

Artikel 50
Haftung des Nutzers für durch nicht autorisierte Zahlungen verursachte Schäden

Artikel 51
Kleinstunternehmen und elektronisches Geld

Artikel 50
Absatz 3 findet auf elektronisches Geld in dem Maße Anwendung, wie der Zahlungsdienstleister technisch in der Lage ist, das auf einem Datenträger gespeicherte elektronische Geld zu sperren oder dessen weitere Inanspruchnahme zu unterbinden.

Artikel 52
Erstattungen

Artikel 53
Anträge auf Rückerstattung

Kapitel 2
Ausführung eines Zahlungsvorgangs

Artikel 54
Annahme von Zahlungsanweisungen

Artikel 55
Ablehnung von Zahlungsanweisungen

Artikel 56
Unwiderrufbarkeit einer Zahlungsanweisung

Artikel 57
Gebühren

Artikel 58
Transferierte und eingegangene Beträge

Artikel 59
Anwendungsbereich

Artikel 60
Vom Zahler angewiesene Zahlungsvorgänge

Artikel 61
Vom oder über den Zahlungsempfänger angewiesene Zahlungsvorgänge

Artikel 62
Fehlen eines Zahlungskontos des Zahlungsempfängers beim Zahlungsdienstleister

Artikel 63
Bareinzahlungen

Artikel 64
Inlandszahlungen

Artikel 65
Verfügbarkeit von Geldbeträgen auf einem Zahlungskonto

Artikel 66
Fehlerhafte Kundenidentifikatoren

Artikel 67
Nicht erfolgte oder fehlerhafte Ausführung

Artikel 68
Transfers in Drittländer

Artikel 69
Zusätzliche Entschädigung

Artikel 70
Haftungsausschluss

Kapitel 3
Datenschutz

Artikel 71
Ausnahmen und Einschränkungen von Datenschutzvorschriften

Kapitel 4
Sanktionen und Streitbeilegungsverfahren

Artikel 72
Beschwerden

Artikel 73
Sanktionen

Artikel 74
Zuständige Behörden

Artikel 75
Außergerichtliche Streitbeilegung

Titel V
Änderungen und Zahlungsverkehrsausschuss

Artikel 76
Änderungen und Aktualisierung

Artikel 77
Ausschuss

Titel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 78
Vollständige Harmonisierung, gegenseitige Anerkennung und Unabdingbarkeit der Richtlinie

Artikel 79
Bericht

Artikel 80
Übergangsbestimmung

Artikel 81
Änderung der Richtlinie 97/7/EG

Artikel 8
der Richtlinie 97/7/EG wird gestrichen.

Artikel 82
Änderung der Richtlinie 2000/12/EG

Artikel 83
Änderung der Richtlinie 2002/65/EG

Artikel 8
der Richtlinie 2002/65/EG wird gestrichen.

Artikel 84
Aufgehobener Rechtsakt

Artikel 85
Umsetzung

Artikel 86
Inkrafttreten

Artikel 87
Adressaten


 
 
 


Drucksache 523/05

... 2. Das CDM-Register wird in Form einer standardisierten elektronischen Datenbank erstellt, die unter anderem maßgebliche gemeinsame Datenelemente für die Ausstellung, den Besitz, die Übertragung und den Erwerb von CER enthält. Struktur und Datenformate des CDM-Registers müssen den von der COP/MOP zu beschließenden technischen Normen entsprechen, damit der korrekte, transparente und effiziente Datenaustausch zwischen den nationalen Registern, dem CDM-Register und der unabhängigen Transaktionsprotokolliereinrichtung gewährleistet ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 523/05




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über projektbezogene Mechanismen nach dem Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 11. Dezember 1997 (Projekt- Mechanismen-Gesetz - ProMechG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Gemeinsame Projektumsetzung

Abschnitt 1
Projekttätigkeiten außerhalb des Bundesgebiets

§ 3
Zustimmung

§ 4
Überprüfung der Verifizierung

Abschnitt 2
Projekttätigkeiten im Bundesgebiet

§ 5
Zustimmung und Registrierung

§ 6
Bestätigung des Verifizierungsberichts

Abschnitt 3
Sachverständige Stellen

§ 7
Sachverständige Stellen

Teil 3
Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung

§ 8
Zustimmung

§ 9
Überprüfungsgesuch

Teil 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 10
Zuständige Behörde; Aufgabenübertragung

§ 11
Benennung eines Bevollmächtigten

§ 12
Mengenbeobachtung

§ 13
Rechtsverordnung zu Zustimmungsvoraussetzungen

§ 14
Kosten

§ 15
Bußgeldvorschriften

Anhang

II. Die Vereinbarungen von Marrakesch Fortsetzung

A. Begriffsbestimmungen

B. Rolle der als Tagung der Vertragsparteien des Protokolls von Kyoto dienenden Konferenz der Vertragsparteien

C. Aufsichtsausschuss betreffend Artikel 6

D. Voraussetzungen für die Teilnahme

E. Verifizierungsverfahren im Rahmen des Aufsichtsausschusses betreffend Artikel 6

Anhang
A Maßstäbe und Verfahren für die Akkreditierung von unabhängigen Prüfeinrichtungen

1. Eine unabhängige Prüfeinrichtung

2. Eine einen Antrag auf Anerkennung als unabhängige Prüfeinrichtung stellende Einrichtung muss folgende betriebliche Anforderungen erfüllen:

Anhang
B Kriterien für die Bestimmung des Referenzszenariums und die Überwachung Kriterien für die Bestimmung des Referenzszenariums

1. Das Referenzszenarium für ein Projekt nach Artikel 6

2. Die Bestimmung eines Referenzszenariums erfolgt

3. Die Projektteilnehmer begründen die von ihnen getroffene Wahl des Referenzszenariums.

4. Die Projektteilnehmer nehmen in die Projektdokumentation einen Überwachungsplan auf, der Folgendes vorsieht:

5. Etwaige Überarbeitungen des Überwachungsplans

6. Die Umsetzung des Überwachungsplans und etwaiger Überarbeitungen

Beschluss 17/CP.7 Modalitäten und Verfahren für einen Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung im Sinne des Artikels 12 des Protokolls von Kyoto

Beschlussentwurf -/CMP.1 Artikel 12 Modalitäten und Verfahren für einen Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung im Sinne des Artikels 12 des Protokolls von Kyoto

Anlage
Modalitäten und Verfahren für einen Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung

A. Begriffsbestimmungen

B. Rolle der als Tagung der Vertragsparteien des Protokolls von Kyoto dienenden Konferenz der Vertragsparteien

C. Exekutivrat

D. Akkreditierung und Benennung von Prüfeinrichtungen

E. Benannte Prüfeinrichtungen

F. Voraussetzungen für die Teilnahme

G. Validierung und Registrierung

H. Überwachung

I. Verifizierung und Zertifizierung

J. Ausstellung von zertifizierten Emissionsreduktionen CER

Anhang
A Maßstäbe für die Akkreditierung von Prüfeinrichtungen

1. Eine Prüfeinrichtung

2. Eine einen Antrag auf Anerkennung als Prüfeinrichtung stellende Einrichtung muss folgende betriebliche Anforderungen erfüllen:

Anhang
B Projektdokumentation

Anhang
C Grundsätze für die Festlegung von Leitlinien für Methoden bezüglich der Referenzszenarien und der Überwachung

Anhang
D Anforderungen im Hinblick auf das Register des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung

Beschluss 18/CP.7 Modalitäten, Regeln und Leitlinien für .den Handel mit Emissionen nach Artikel 17 des Protokolls von Kyoto

Beschlussentwurf -/CMP.1 Artikel 17 Modalitäten, Regeln und Leitlinien für den Handel mit Emissionen nach Artikel 17 des Protokolls von Kyoto

Anlage
Modalitäten, Regeln und Leitlinien für den Handel mit Emissionen nach Artikel 17 des Protokolls von Kyoto6

Beschluss 19/CP.7 Modalitäten für die Abrechnung über die zugeteilten Mengen nach Artikel 7 Absatz 4 des Protokolls von Kyoto

Beschlussentwurf -/CMP.1 Modalitäten für die Abrechnung über die zugeteilten Mengen Modalitäten für die Abrechnung über die zugeteilten Mengen nach Artikel 7 Absatz 4 des Protokolls von Kyoto

I. Modalitäten

A. Begriffsbestimmungen

B. Berechnung der zugeteilten Menge nach Artikel 3 Absätze 7 und 8

C. Erfassung der zugeteilten Menge nach Artikel 3 Absätze 7 und 8

D. Additionen zu und Subtraktionen von der zugeteilten Menge nach Artikel 3 Absätze 7 und 8 für die Rechenschaftslegung über die Bewertung der Erfüllung der Verpflichtungen

E. Grundlage für die Bewertung der Erfüllung der Verpflichtungen

F. Übertrag

II. Anforderungen IM Hinblick auf das Register

A. Nationale Register

B. Ausstellung von ERU, AAU und RMU

C. Übertragung, Erwerb, Löschung, Ausbuchung und Übertrag

D. Transaktionsverfahren

E. Öffentlich zugängliche Informationen

III. BILANZIERUNG der Emissionsverzeichnisse und zugeteilten Mengen

A. Berichterstattung nach Ablauf der Verlängerung für die Erfüllung der Verpflichtungen

B. Bilanzdatenbank für die Verbuchung der Emissionsrechte

C. Bilanzierungsberichte

Artikel 2
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

1. Dem § 1 wird folgender Satz angefügt:

2. § 3 wird wie folgt geändert:

3. Nach § 6 Abs. 1 werden folgende Absätze 1 a bis lc eingefügt:

4. § 13 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

5. § 14 wird wie folgt geändert:

Artikel 3
Änderung des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 247/05

... (1) Grundlage des Systems der Entgeltbildung für den Netzzugang zu örtlichen Verteilnetzen ist abweichend von den §§ 14 bis 16 ein transaktionsunabhängiges Punktmodell. Die für das jeweilige Verteilnetz nach § 4 ermittelten Netzkosten werden über ein jährliches Netzentgelt gedeckt. Für die Einspeisung von Gas in das örtliche Verteilnetz sind keine Netzentgelte zu entrichten.



Drucksache 245/05

... (1) Grundlage des Systems der Entgeltbildung für den Netzzugang ist ein transaktionsunabhängiges Punktmodell. Die nach § 4 ermittelten Netzkosten werden über ein jährliches Netzentgelt gedeckt. Für die Einspeisung elektrischer Energie sind keine Netzentgelte zu entrichten.



Drucksache 244/05

... (1) Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind verpflichtet, gemeinsam mit den anderen Netzbetreibern einheitliche Bedingungen des Netzzugangs zu schaffen, um die Transaktionskosten des Zugangs zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz so gering wie möglich zu halten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 244/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundlagen des Netzzugangs

§ 4
Bilanzkreise

§ 5
Grundsätze der Fahrplanabwicklung und untertäglicher Handel

§ 6
Grundsätze der Beschaffung von Regelenergie

§ 7
Erbringung von Regelenergie

§ 8
Abrechnung von Regelenergie

§ 9
Transparenz der Ausschreibung, Beschaffung und Inanspruchnahme von Regelenergie

§ 10
Verlustenergie

§ 11
Bilanzkreis für Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz

§ 12
Standardisierte Lastprofile

§ 13
Jahresmehr- und Jahresmindermengen

§ 14
Lieferantenwechsel

§ 15
Engpassmanagement

§ 16
Allgemeine Zusammenarbeitspflichten

§ 17
Veröffentlichungspflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen

§ 18
Messung

§ 19
Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen

§ 20
Nachprüfung von Messeinrichtungen

§ 21
Vorgehen bei Messfehlern

§ 22
Datenaustausch

§ 23
Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs

§ 24
Netznutzungsvertrag

§ 25
Lieferantenrahmenvertrag

§ 26
Bilanzkreisvertrag

§ 27
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 28
Standardangebote

§ 29
Ordnungswidrigkeiten

§ 30
Übergangsregelungen

§ 31
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31


 
 
 


Drucksache 744/1/05

... 9. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass hierfür deregulierende, Transaktionskosten senkende Maßnahmen das Mittel der Wahl sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 744/1/05




2 Verbraucherinformationen

Beratung und Kreditvermittlung

Vorzeitige Rückzahlung

Effektiver Jahreszins

Wucher und variable Zinssätze

2 Kreditvertrag

Durchsetzung und Rechtsbehelfe

2 Rechtsfragen

- Geltendes Recht

- Die Bonität des Kunden

- Zwangsversteigerungsverfahren

Hypothekarische Sicherheiten

- Grundbuchregister

- Eurohypothek

- Finanzierung von Hypothekarkrediten


 
 
 


Drucksache 244/1/05

... (1) Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind verpflichtet, gemeinsam mit den anderen Netzbetreibern einheitliche Bedingungen des Netzzugangs zu schaffen, um die Transaktionskosten des Zugangs zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz so gering wie möglich zu halten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 244/1/05




Anlage Verordnung
über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung - StromNZV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundlagen des Netzzugangs

Teil 2
Zugang zu Übertragungsnetzen

Abschnitt 1
Bilanzkreissystem

§ 4
Bilanzkreise

§ 5
Grundsätze der Fahrplanabwicklung und untertäglicher Handel

Abschnitt 2
Ausgleichsleistungen

§ 6
Grundsätze der Beschaffung von Regelenergie

§ 7
Erbringung von Regelenergie

§ 8
Abrechnung von Regelenergie

§ 9
Transparenz der Ausschreibung, Beschaffung und Inanspruchnahme von Regelenergie

§ 10
Verlustenergie

§ 11
Bilanzkreis für Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz

Teil 3
Zugang zu Elektrizitätsverteilernetzen

§ 12
Standardisierte Lastprofile

§ 13
Jahresmehr- und Jahresmindermengen

Teil 4
Sonstige Pflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen

§ 14
Lieferantenwechsel

§ 15
Engpassmanagement

§ 16
Allgemeine Zusammenarbeitspflichten

§ 17
Veröffentlichungspflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen

§ 18
Messung

§ 19
Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen

§ 20
Nachprüfung von Messeinrichtungen

§ 21
Vorgehen bei Messfehlern

§ 22
Datenaustausch

Teil 5
Vertragsbeziehungen

§ 23
Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs

§ 24
Netznutzungsvertrag

§ 25
Lieferantenrahmenvertrag

§ 26
Bilanzkreisvertrag

Teil 6
Befugnisse der Regulierungsbehörde

§ 27
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 28
Standardangebote

Teil 7
Sonstige Bestimmungen

§ 29
Ordnungswidrigkeiten

§ 30
Übergangsregelungen

§ 31
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 245/05 (Beschluss)

... "(1) Grundlage des Systems der Entgeltbildung für den Netzzugang ist ein transaktionsunabhängiges Punktmodell. Die nach § 4 ermittelten Netzkosten werden über ein jährliches Netzentgelt gedeckt. Für die Einspeisung elektrischer Energie sind keine Netzentgelte zu entrichten.



Drucksache 744/05 (Beschluss)

... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass hierfür deregulierende, Transaktionskosten senkende Maßnahmen das Mittel der Wahl sind. Immobilienkreditmärkte sind derzeit aus vielfältigen Gründen lokal geprägt. Daran wird auch eine gesetzgeberische Maßnahme nichts ändern. Daher sollte vor einer solchen eine sorgfältige Folgenabschätzung mit einer Kosten-/Nutzenanalyse erfolgen. Der Aufbau überflüssiger Bürokratiestrukturen sollte unbedingt vermieden werden. Im vorliegenden Grünbuch über die Integration der EU-Hypothekarkreditmärkte werden vielfach auch regulierende, die Vertragsfreiheit einschränkende, Bürokratiekosten erhöhende Maßnahmen zur Diskussion gestellt, die abzulehnen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 744/05 (Beschluss)




2 Verbraucherinformationen

Vorzeitige Rückzahlung

Effektiver Jahreszins

Wucher und variable Zinssätze

2 Kreditvertrag

Durchsetzung und Rechtsbehelfe

2 Rechtsfragen

Die Bonität des Kunden

2 Zwangsversteigerungsverfahren

Hypothekarische Sicherheiten

2 Eurohypothek

Finanzierung von Hypothekarkrediten


 
 
 


Drucksache 569/05 (Beschluss)

... Der Bundesrat erwartet, dass die Transaktionskosten insbesondere im Hinblick auf Dauer und Höhe so ausgestaltet werden, dass auch künftig die gewünschte positive Wirkung auf eine Teilnahmebereitschaft an entsprechenden Maßnahmen erzielt wird.



Drucksache 595/05

... 4. Die europäische Infrastruktur für die Abwicklung von Zeichnungs- bzw. Rückkaufordern (in Bezug auf Fondsanteile) ist fragmentiert. Dies führt zu hohen Betriebskosten und operationellen Risiken in der Transaktionswertschöpfungskette. Die Kommission unterstützt vehement die laufenden Bemühungen der Branche zur Verbesserung der Organisation der Fondsverwaltung, vor allem im Hinblick auf grenzübergreifende Vereinbarungen. Die Kommission ist eigentlich davon überzeugt, dass die Branche bei diesem Vorgehen auch weiterhin federführend sein sollte und die politischen Instanzen der EU nur im Falle offensichtlicher ‚Koodinierungsprobleme oder unüberwindbarer regulatorischer oder politischer Hindernisse intervenieren sollten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 595/05




Grünbuch AUSBAU des Europäischen Rahmens für Investmentfonds

3 Einleitung

Was sind OGAW?

1. allgemeine Bewertung

2. AUSNUTZUNG des Potenzials der vorhandenen Rechtsvorschriften

2.1. Prioritäre Maßnahmen

2.2. Bessere Nutzung des derzeitigen Rahmens

2.2.1. „Europäischer Pass“ für Verwaltungsgesellschaften

2.2.2. Vertrieb und Verkauf von Fonds und Werbung für ihre Anteile

3. über den bestehenden Rechtsrahmen hinaus - langfristige Herausforderungen

3.1. Schritte auf dem Weg zur Entwicklung einer kostenwirksam arbeitenden Branche

3.2. Wahrung eines hohen Anlegerschutzniveaus

3.3. Konkurrenz von Seiten der Ersatzprodukte

3.4. Europäischer Markt für alternative Anlageinstrumente

Alternative Anlagen

3.5. Aktualisierung der OGAW-Rechtsvorschriften?

4. Schlussfolgerungen

Ausbau des OGAW-Rahmens - Vorgeschlagene Schritte

Anhang

Überblick über den OGAW-Markt


 
 
 


Drucksache 509/05

... - Asymmetrische Informationen: Asymmetrische Informationen können Transaktionskosten, Abwicklungsgebühren, Moral Hazard und adverse Selektion hervorrufen und damit zu wirtschaftlich unergiebigen Leistungen des Marktes führen. Ein weithin bekanntes Beispiel für asymmetrische Informationen bietet der Finanzsektor, wo es neu gegründete Unternehmen in der Regel schwer haben, sich adäquate Finanzmittel zu beschaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 509/05




2 Einführung

I. Eine moderne Beihilfepolitik IM Rahmen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung

I.1 Argumente für eine Beihilfepolitik: Warum braucht die EU eine Beihilfepolitik?

I.2 Neue Herausforderungen für die Beihilfepolitik der EU

I.3 Wie den neuen Herausforderungen begegnen?

II. Konzentration auf das wesentliche

II.1 Ausrichtung auf Innovation und FuE im Dienste der Wissensgesellschaft

II.2 Ein besseres Wirtschaftsklima schaffen und Unternehmensgründungen fördern

II.3 Investitionen in Humankapital

II.4 Qualitativ hochwertige Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse

II.5 Klarere Schwerpunktsetzung durch Vereinfachung und Konsolidierung der Gruppenfreistellungsverordnungen

II.6 Eine gezielte Politik im Bereich der Regionalbeihilfen

II.7 Für eine umweltverträgliche Entwicklung

II.8 Bereitstellung moderner Infrastruktureinrichtungen im Bereich Verkehr, Energie sowie Information und Kommunikation

III. Modernere Beihilfeverfahren und -Praktiken

III.1 Eine bessere Kontrolle in geteilter Verantwortung mit den Mitgliedstaaten

III.2 Weniger Bürokratie und eine gezieltere Rechtsanwendung und Kontrolle

III.3 Anpassung des Verfahrensrechts an eine erweiterte Europäische Union

III.4 Umfassende Überarbeitung der restlichen Texte

III.5 Umsetzung und Bewertung der Reform

Tabelle


 
 
 


Drucksache 569/1/05

... Der Bundesrat erwartet, dass die Transaktionskosten insbesondere im Hinblick auf Dauer und Höhe so ausgestaltet werden, dass auch künftig die gewünschte positive Wirkung auf eine Teilnahmebereitschaft an entsprechenden Maßnahmen erzielt wird.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.