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"Steuerberater"


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0693/06
0141/06
0754/06B
0689/06
0341/05
0006/05
0086/05
0080/05
0341/05B
0599/05
0855/2/05
0599/05B
0219/05
0942/05
0122/05
0852/04
0945/04
0128/04B
0847/04
0945/04B
0945/1/04
0736/03
0830/03B
Drucksache 497/13 (Beschluss)

Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer



Drucksache 323/1/13

... Zum anderen ist die vorgeschlagene Fassung der Vorschrift des § 335 Absatz 5 HGB-E auch hinsichtlich der Reichweite der Zurechnung von Vertreterverschulden nicht unproblematisch: Derjenige, der zwar seine grundsätzliche Offen- oder Hinterlegungspflicht nicht in Abrede stellt, sich aber auch innerhalb der mit der Androhungsverfügung gesetzten Frist nicht hierzu in der Lage sieht, wird künftig Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Sinne von § 335 Absatz 5 HGB-E beantragen müssen, um nicht in einem Beschwerdeverfahren nach § 335 Absatz 5 HGB-E mit dem Einwand fehlenden Verschuldens präkludiert zu sein. Nach § 335 Absatz 5 Satz 2 HGB-E wird der Gesellschaft in dem Wiedereinsetzungsverfahren ein Vertreterverschulden zugerechnet, ohne dass dabei nach organschaftlicher oder sonstiger Vertretung (Steuerberater, Rechtsanwalt) differenziert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 323/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 335 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 HGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 335 Absatz 5 HGB


 
 
 


Drucksache 323/13 (Beschluss)

... Zum anderen ist die vorgeschlagene Fassung der Vorschrift des § 335 Absatz 5 HGB-E auch hinsichtlich der Reichweite der Zurechnung von Vertreterverschulden nicht unproblematisch: Derjenige, der zwar seine grundsätzliche Offen- oder Hinterlegungspflicht nicht in Abrede stellt, sich aber auch innerhalb der mit der Androhungsverfügung gesetzten Frist nicht hierzu in der Lage sieht, wird künftig Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Sinne von § 335 Absatz 5 HGB-E beantragen müssen, um nicht in einem Beschwerdeverfahren nach § 335 Absatz 5 HGB-E mit dem Einwand fehlenden Verschuldens präkludiert zu sein. Nach § 335 Absatz 5 Satz 2 HGB-E wird der Gesellschaft in dem Wiedereinsetzungsverfahren ein Vertreterverschulden zugerechnet, ohne dass dabei nach organschaftlicher oder sonstiger Vertretung (Steuerberater, Rechtsanwalt) differenziert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 323/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 335 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 HGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 335 Absatz 5 HGB


 
 
 


Drucksache 382/13

... 1. Steuerberater und Steuerbevollmächtigte,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 382/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 120a
Änderung der Bewilligung

Artikel 2
Änderung des Beratungshilfegesetzes

§ 6a

§ 7

§ 8

§ 8a

§ 13

Artikel 3
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 4
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 40
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts

Artikel 6
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 7
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 10
Änderung des Auslandsunterhaltsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 13
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 14
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 15
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 16
Änderung des Markengesetzes

§ 81a
Verfahrenskostenhilfe

Artikel 17
Änderung des Geschmacksmustergesetzes

Artikel 18
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

§ 65a
Pflicht zur Übernahme der Beratungshilfe

Artikel 19
Änderung der Wirtschaftsprüferordnung

§ 51a
Pflicht zur Übernahme der Beratungshilfe

Artikel 20
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 633/12

... s zum Jahresabschluss, zu einem Konzernabschluss, in den der handelsrechtliche Jahresabschluss einbezogen worden ist, oder über die freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses oder der Bescheinigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers über die Erstellung eines Jahresabschlusses mit umfassenden Beurteilungen als erfüllt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 633/12




Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundesreisekostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 5
Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 363/12

... Dienstleistungen für Unternehmen einschließlich freiberuflicher Dienstleistungen (Juristen, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Beratungsgesellschaften, Kommunikations- und Marketingagenturen, Patentanwälte , Zertifizierungsdienste, Sportvermittler, Manager von Künstlern, Personalagenturen, Dolmetscher, Tierärzte, Vermessungsingenieure...) Baugewerbe und Handwerk Einzelhandel Immobilien Tourismus (Hotels, Restaurants, Cafes, Reisebüros, Fremdenführer...) Privates Bildungswesen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 363/12




Mitteilung

I. Einleitung: Wachstum Arbeitsplätze durch Dienstleistungen

II. in vollem Umfang von der Dienstleistungsrichtlinie profitieren

1. Nulltoleranz bei Nichteinhaltung

2. Die ökonomischen Auswirkungen der Dienstleistungsrichtlinie maximieren

3. Freiberufliche Dienstleistungen: Überarbeitung des Rechtsrahmens

4. Sicherstellen, dass die Dienstleistungsrichtlinie den Verbrauchern nützt

5. Funktionierende Binnenmarktvorschriften in der Praxis

6. Sektorspezifischer Bedarf

6.1 Spezialisierte Dienstleistungen: Die gegenseitige Anerkennung Wirklichkeit werden lassen

6.2 Verbraucherschutzrecht

6.3 Dienstleistungen für den Handel und für Unternehmen: Besondere Initiativen

7. Einheitliche Ansprechpartner der zweiten Generation

III. Schlussfolgerung

Anhang 1
für Dienstleistungssektoren Geltende EU-Rechtsvorschriften

Anhang II
Verzeichnis der Initiativen mit Zeitplan


 
 
 


Drucksache 516/12 (Beschluss)

... Die beabsichtigte Ergänzung des § 166 Absatz 1 Satz 2 VwGO-E hinsichtlich der Beiordnung von Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern steht in dieser Allgemeinheit in Widerspruch

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 516/12 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa § 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 Buchstabe a ZPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 118 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 ZPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 120a Absatz 3 und § 120b - neu - ZPO

§ 120b
Einsatz des durch die Prozessführung Erlangten

5. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 8a Absatz 1 BerHG

6. Zu Artikel 11 Nummer 2 § 73a Absatz 6 Satz 1 SGG , Artikel 12 Nummer 2 Buchstabe b § 166 Absatz 4 Satz 1 VwGO , Artikel 13 Nummer 2 § 142 Absatz 5 Satz 1 FGO

7. Zu Artikel 12 Nummer 2 § 166 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 VwGO

Zu Buchstabe a

Zu § 67

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 14 Nummer 4a - neu - § 44 Satz 3 - neu - und 4 - neu - RVG


 
 
 


Drucksache 309/12 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer


 
 
 


Drucksache 657/12

... Erfüllungsaufwand wird für die Unternehmen entstehen, die bislang die Bescheinigungen selbst ausstellen (und nicht zum Beispiel einen Steuerberater damit beauftragen) und noch ein Entgeltabrechnungssystem verwenden, das sich nicht oder nicht in vollem Umfang an der Entgeltbescheinigungsrichtlinie orientiert. Hier ist einmalig die entsprechende Anpassung der Abrechnungssoftware einzuspielen und der Ausdruck der Bescheinigung gegebenenfalls im Format anzupassen. Es entstehen daher einmalige Umstellungskosten. Die Höhe der Umstellungskosten ist seriös nicht abschätzbar, da diese von den Gegebenheiten im jeweiligen Unternehmen abhängen. Je nach vertraglicher Vereinbarung fallen auch diese Kosten nicht gesondert an, sondern werden im Rahmen von Pflegepauschalen für die Softwareanpassung abgegolten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 657/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Inhalt der Entgeltbescheinigung

§ 2
Verfahren

§ 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

C. Bürokratiekosten

D. Gleichstellungspolitische Aspekte

E. Nachhaltigkeit

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2215: Entwurf einer Verordnung zur Erstellung einer Entgeltbescheinigung nach § 108 Absatz 3 Satz 1 Gewerbeordnung


 
 
 


Drucksache 598/12

... Zur Aktualisierung von Softwarelösungen für die Entgeltabrechnung nutzen die meisten meldenden Unternehmen kostenpflichtige Softwareprogramme, die regelmäßig mit einem Update aktualisiert werden. Andere Unternehmen verwenden kostenlose Software (zum Beispiel nutzen rund 750 000 Anwender und Anwenderinnen sv.net, ein Softwareprogramm der gesetzlichen Krankenkassen). Soweit Steuerberater und Steuerberaterinnen in Anspruch genommen werden, ergeben sich aufgrund der Abrechnung über Gebührenordnungen keine Mehrkosten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 598/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung

§ 2
Bezugsgröße in der Sozialversicherung

§ 3
Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung

§ 4
Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung

§ 5
Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 309/1/12

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 309/1/12




Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 99/12

... ) gewährleistet Geistlichen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger (Nummer 1), Verteidigern (Nummer 2), Rechtsanwälten einschließlich ihnen gleichgestellten sonstigen Mitgliedern einer Rechtsanwaltskammer sowie Patentanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern, Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten, Ärzten, Zahnärzten, Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Apothekern und Hebammen (Nummer 3), Mitgliedern und Beauftragten anerkannter Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (Nummer 3 Buchstabe a), Beratern für Fragen der Betäubungsmittelabhängigkeit in Beratungsstellen einer Behörde oder Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts (Nummer 3 Buchstabe b) und Abgeordneten (Nummer 4) in gleicher Weise das Recht zur Verweigerung des Zeugnisses über das zu, was ihnen in dieser beruflichen Eigenschaft anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist. Gleiches gilt für Angehörige journalistischer Berufe (§ 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, Satz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 99/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten (auch Bürokratiekosten)

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Berufsgeheimnisträgern im Strafprozessrecht

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage, Zielsetzung und Ausgestaltung

II. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 516/1/12

... Die beabsichtigte Ergänzung des § 166 Absatz 1 Satz 2 VwGO-E hinsichtlich der Beiordnung von Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern steht in dieser Allgemeinheit in Widerspruch zu § 67 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 516/1/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 114 Absatz 2 ZPO

Zu Artikel 1 Nummer 3

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 Buchstabe b ZPO *

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa § 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 Buchstabe a ZPO

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 118 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 ZPO

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 120a Absatz 3 und § 120b - neu - ZPO

§ 120b
Einsatz des durch die Prozessführung Erlangten

8. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 8a Absatz 1 BerHG

9. Zu Artikel 11 Nummer 2 § 73a Absatz 6 Satz 1 SGG ,

Zu Artikel 12 Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 14 Nummer 4a - neu - § 44 Satz 3 - neu - und 4 - neu - RVG


 
 
 


Drucksache 309/12

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 309/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 51a
Berufshaftpflichtversicherung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Artikel 3
Änderung der Patentanwaltsordnung

§ 45a
Berufshaftpflichtversicherung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft

Artikel 5
Änderung der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung

Artikel 6
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

Artikel 8
Änderung der Wirtschaftsprüferordnung

Artikel 9
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

3. Weitere Kosten

4. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2053: Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer


 
 
 


Drucksache 603/12

... - die Steuerberatergebühren werden an die gestiegenen Preise und die Kosten in den Steuerberaterpraxen angepasst; des Weiteren wird die Steuerberatergebührenverordnung strukturell bereinigt; - die Zuständigkeit der Familienkassen für Ermittlungsverfahren bei Verdacht einer Steuerstraftat, für die Verfolgung und Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten sowie für die Erhebung und Vollstreckung von Geldbußen wegen Steuerordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Festsetzung von Kindergeld wird an die aktuellen Gegebenheiten angepasst (§ 1 Absatz 1 der Familienkassenzuständigkeitsverordnung);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden, andere öffentliche Stellen und öffentlichrechtliche Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung - MV)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Grundsätze

§ 2
Allgemeine Mitteilungen über Leistungen

§ 3
Mitteilungen der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten

§ 4
Mitteilung bei Wegfall oder Einschränkung einer steuerlichen Vergünstigung

§ 5
Mitteilung bei gewerberechtlichen Erlaubnissen und Gestattungen

§ 6
Besondere Mitteilungspflichten

§ 7
Ausnahmen von der Mitteilungspflicht

Abschnitt 2
Mitteilungen

§ 8
Form und Inhalt der Mitteilungen

§ 9
Empfänger der Mitteilungen

§ 10
Zeitpunkt der Mitteilung

§ 11
Berichtigung von Mitteilungen

Abschnitt 3
Unterrichtung des Betroffenen

§ 12
Pflicht zur Unterrichtung

§ 13
Inhalt der Unterrichtung

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 14
Anwendungsvorschriften

Artikel 2
Verordnung über die örtliche Zuständigkeit zum Vollzug des Rennwett- und Lotteriegesetzes (Rennwett- und Lotteriegesetz-Zuständigkeitsverordnung - RennwLottGZuStV)

§ 1
Örtliche Zuständigkeit für die Besteuerung von Sportwetten

§ 2
Örtliche Zuständigkeit für die Zerlegung der Rennwett- und Lotteriesteuer

§ 3
Außerkrafttreten

Artikel 3
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Einkommensteuer-Zuständigkeitsverordnung

Artikel 5
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Steuerberatergebührenverordnung

§ 30
Selbstanzeige

Artikel 7
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

Artikel 8
Änderung der Familienkassenzuständigkeitsverordnung

Artikel 9
Änderung der Deutsch-Belgischen Konsultationsvereinbarungsverordnung

Artikel 10
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
zu Artikel 6 Nummer 14 Anlage 1 Tabelle A (Beratungstabelle)

Anlage 2
zu Artikel 6 Nummer 15 Anlage 2 Tabelle B (Abschlusstabelle)

Anlage 3
zu Artikel 6 Nummer 16 Anlage 3 Tabelle C (Buchführungstabelle)

Anlage 4
zu Artikel 6 Nummer 17 Anlage 4 Tabelle D Teil a (Landwirtschaftliche Tabelle - Betriebsfläche)

Teil
B (Landwirtschaftliche Tabelle - Jahresumsatz) Jahresumsatz im Sinne von 10

Anlage 5
zu Artikel 6 Nummer 18 Anlage 5 Tabelle E (Rechtsbehelfstabelle)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Alternativen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 2 Mitteilungen

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Abschnitt 3 Unterrichtung des Betroffenen

Zu § 12

Zu § 13

Zu Abschnitt 4 Schlussvorschriften

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Doppelbuchstabe jj

Zu Doppelbuchstabe kk

Zu Doppelbuchstabe ll

Zu Doppelbuchstabe mm

Zu Doppelbuchstabe nn

Zu Doppelbuchstabe oo

Zu Doppelbuchstabe pp

Zu Doppelbuchstabe qq

Zu Doppelbuchstabe rr

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Anlage 1 Anlage 1 Tabelle A Beratungstabelle

Zu Anlage 2 Anlage 2 Tabelle B Abschlusstabelle

Zu Anlage 3 Anlage 3 Tabelle C Buchführungstabelle

Zu Anlage 4 Anlage 4 Tabelle D Landwirtschaftliche Tabelle

Zu Anlage 5 Anlage 5 Tabelle E Rec hts be h e lfsta be l l e

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2313: Entwurf einer Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Erfüllungsaufwand

2.2. Sonstige Kosten

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 8. Oktober 2012 zu der Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 684/12

... Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 1. November 2011 (BGBl. I S. 2131) wurden wichtige Vereinfachungen im Einkommensteuerrecht umgesetzt. Vor allem die neuen Regelungen für die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten schaffen in der Praxis große bürokratische Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger, die Steuerberater und die Finanzverwaltung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 684/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E. 2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil:

B. Besonderer Teil:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4a

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Beispiel 1:

Beispiel 2:

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

5 Beispiel:

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Satz 9

Zu Buchstabe j

Satz 2

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Absatz 1b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 558/12

... Mit der Änderung des § 6 der Justizverwaltungskostenordnung und des Gebührenverzeichnisses wird eine neue Gebühr für die Übermittlung einer Kopie von im Unternehmensregister hinterlegten Bilanzen eingeführt. Diese Gebühr orientiert sich der Höhe nach an den für Auszüge aus dem Handelsregister vorgesehenen Gebühren. Will eine Kleinstkapitalgesellschaft später die von ihr selbst zur Hinterlegung eingereichte Bilanz noch einmal einsehen, etwa weil in der Korrespondenz mit Dritten Unstimmigkeiten aufgefallen sind, muss sie diesen kostenpflichtigen Weg nicht beschreiten. Vielmehr steht ihr aufgrund des Hinterlegungsauftrags an den Betreiber des Bundesanzeigers auch das Recht zu, vom Betreiber des Bundesanzeigers kostenlos eine Kopie der hinterlegten Bilanz zu erhalten. Dies kann auch durch die Übersendung einer Beleg-Kopie der hinterlegten Bilanz an die Kleinstkapitalgesellschaft oder einen von ihr mit der Einreichung beauftragten Dritten (z.B. Steuerberater) erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 558/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 267a
Kleinstkapitalgesellschaften

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Zweiunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz

Artikel 70

Artikel 3
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

§ 26f
Übergangsregelungen zum Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz

Artikel 5
Änderung der Unternehmensregisterverordnung

Artikel 6
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 7
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Überblick - Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Umsetzung von EU-Rechtsakten

III. Übersicht umgesetzter Vorschriften

IV. Weitere Regelungen

V. Alternativen

VI. Gesetzgebungskompetenz

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VIII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Steuerliche Auswirkungen

7. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2263: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/6/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Änderung der Richtlinie 78/600/EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben (Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz- MicroBilG)

1. Zusammenfassung der Auswirkungen

2. Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 60/11

... Der Verzicht auf die abschließende Regelung eines Berufsbildes trägt darüber hinaus dem Umstand Rechnung, dass viele Mediatorinnen und Mediatoren nicht hauptberuflich oder jedenfalls nicht ausschließlich als solche arbeiten, sondern in erster Linie einen Grundberuf ausüben, zum Beispiel Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, Steuerberaterin oder Steuerberater, Psychologin oder Psychologe. Dieser Grundberuf hat Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen den Vorschriften dieses Gesetzes und dem Berufsrecht des jeweiligen Grundberufs. Die Regelungen in diesem Gesetz verdrängen die für die Grundberufe geltenden berufsrechtlichen Regelungen nur, soweit zwischen beiden ein Widerspruch auftritt. Insoweit ist das MediationsG lex specialis. Berufsrechtliche Regelungen aus dem Grundberuf bleiben neben dem MediationsG anwendbar, soweit sie sich auch auf die mediatorische Tätigkeit erstrecken. Ob und inwieweit das der Fall ist, ist nach dem jeweiligen Berufsrecht zu beurteilen. Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist die Anwendbarkeit des anwaltlichen Berufsrechts auf die mediatorische Tätigkeit in § 18 BORA ausdrücklich geregelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Mediationsgesetz (MediationsG)

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Verfahren; Aufgaben des Mediators

§ 3
Offenbarungspflichten; Tätigkeitsbeschränkungen

§ 4
Verschwiegenheitspflicht

§ 5
Aus- und Fortbildung des Mediators

§ 6
Wissenschaftliche Forschungsvorhaben; finanzielle Förderung der Mediation

§ 7
Übergangsbestimmung

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 15
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass gerichtsinterne Mediation in Zivilsachen angeboten wird. Die gerichtsinterne Mediation kann einem Gericht für die Bezirke mehrerer Gerichte zugewiesen werden. Die Landesregierungen können die Ermächtigungen durch Rechtsverordnung auf die jeweils zuständige oberste Landesbehörde übertragen.

Artikel 3
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 278a
Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung

§ 796d
Vollstreckbarerklärung der Mediationsvereinbarung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 36a
Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung

Artikel 5
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

§ 54a
Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung

Artikel 6
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 8
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 9
Änderung der Kostenordnung

Artikel 10
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 11
Änderung des Markengesetzes

Artikel 12
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Begriff

2. Entwicklung der Mediation

3. Die EU-Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen

4. Vorarbeiten für das Gesetz

II. Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Kosten und Preise; Nachhaltigkeitsaspekte

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Nachhaltigkeitsaspekte

V. Rechtsvereinfachung; Bürokratiekosten

VI. Alternativen

VII. Befristung

VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1402: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (BMJ)


 
 
 


Drucksache 209/11 (Beschluss)

... Die zwingende Bestellung eines unabhängigen Mittelverwendungskontrolleurs soll die Aufbringung des Anfangskapitals nach § 22e - neu - VermAnlG-E, des Weiteren die zweckgebundene Verwendung des Beteiligungskapitals sicherstellen. Der Mittelverwendungskontrolleur führt das Einzahlungskonto und gibt die entsprechenden Mittel nach festgelegten Kriterien frei. Diese können sich bei feststehenden Investitionsobjekten beispielsweise nach dem Projektfortschritt richten. Bei so genannten Blind Pool-Konzeptionen, bei denen die Investitionsobjekte noch nicht feststehen, erfolgt die Mittelfreigabe nach dem Vorliegen der im Prospekt festgelegten Investitionskriterien. Als Mittelverwendungskontrolleur kommen in der Regel Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte in Betracht. Die Rechte und Pflichten des Mittelverwendungskontrolleurs bestimmen sich nach einem gesonderten Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 209/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 1 VermAnlG

2. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 VermAnlG

3. Zu Artikel 1 § 11 VermAnlG

4. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Nummer 2 VermAnlG

5. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 6 Satz 1 VermAnlG

6. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 VermAnlG

7. Zu Artikel 1 § 22 VermAnlG

8. Zu Artikel 1 Abschnitt 2a - neu - §§ 22a bis 22e - neu -, § 32 Absatz 1a - neu - VermAnlG

Abschnitt 2a
Zulassungspflicht bei bestimmten Vermögensanlagen

§ 22a
Zulassung des öffentlichen Angebots

§ 22b
Zulassungsantrag; Erteilung und Versagung der Zulassung

§ 22c
Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag

§ 22d
Mittelverwendungskontrolleur

§ 22e
Anfangskapital

Zu Buchstabe a

Zu § 22a

Zu § 22b

Zu § 22c

Zu § 22d

Zu § 22e

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 2 Absatz 2b WpHG

10. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 34 Absatz 2c - neu - WpHG

11. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 8 Inhaltsübersicht und § 34h - neu - GewO

§ 34h
Zuständige Behörde

12. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 34f Absatz 1 Satz 1 GewO

13. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 34f Absatz 2 Nummer 1, 1. Halbsatz GewO

14. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 34f Absatz 6 - neu - GewO

15. Zu Artikel 5 Nummer 18 Buchstabe c § 157 Absatz 2 Satz 1 GewO Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die in § 157 Absatz 2 Satz 1 GewO vorgesehene Übergangsfrist von sechs Monaten für die Beantragung einer neuen Erlaubnis nach § 34f GewO als Finanzanlagevermittler nicht im Sinne der Anlageberater nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummern 2 und GewO durch eine Übergangsfrist von zwölf Monaten ersetzt werden sollte.

16. Zu Artikel 19 Absatz 4 - neu - Inkrafttreten

17. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 54/1/11

... Der Bundesrat befürchtet, dass mit dem Antrag auf Ausübung der "Zwei-Jahres-Option" und damit zusammenhängenden Rückfragen der Steuerbürger die Finanzämter mit zusätzlichen Arbeiten belastet werden, die – nachdem Personalmehrungen nicht zu erwarten sind – letztlich die Bearbeitung der übrigen Aufgaben verzögern. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass die nun vorgesehene "Zwei-Jahres-Option" die aktuellen Bemühungen und Initiativen der Steuerverwaltung nicht befördert, mit den Angehörigen der steuerberatenden Berufe Vereinbarungen für eine kontinuierliche Abgabe der Steuererklärungen zu treffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 54/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 5b Satz 2 EStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 2 und 2a EStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 10 Absatz 4b Satz 2 EStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 25a EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 26a Absatz 2 EStG

Zu a

Zu b

6. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a § 32 Absatz 4 EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 32e Absatz 2 Satz 3 EStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 32e EStG

9. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 33 EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 26 und 34 Buchstabe h § 37 Absatz 3 Satz 4 und § 52 Absatz 50f EStG Artikel 3 Nummer 6 § 233a Absatz 2 AO Artikel 4 Nummer 2 § 15 Absatz 11 EGAO

Zu a

Zu b

Zu c

11. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 44a EStG

12. Zu Artikel 1 nach Nummer 35 § 52b Absatz 9 EStG

13. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 89 Absatz 5 bis 7 AO

14. Zu Artikel 3 Nummer 3aneu - § 147 Absatz 3 AO Artikel 4 Nummer 3aneu - § 19a EGAO

15. Zu Artikel 4aneu - § 27 Absatz 2 Satz 6 - neu - und § 34 Absatz 12aneu - KStG Artikel 18 Absatz 2 Inkrafttreten

Artikel 4a
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

16. Zu Artikel 5 nach Nummer 2 § 20 Absatz 2 UStG

17. Zu Artikel 5a – neu – § 44 Absatz 3 UStDV

18. Zu Artikel 6 § 6 Absatz 1 Satz 2 StDÜV

19. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 13a Absatz 1a Satz 1 ErbStG

20. Zu Artikel 9 Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung


 
 
 


Drucksache 38/11

... Bei den Diskussionen im Rahmen der gegenseitigen Evaluierung wurden auch Fragen zu den Anforderungen an die Rechtsform (z.B. Beschränkungen der Rechtsform für Dienstleister, die bestimmte Tätigkeiten aufnehmen wollen, wie das Verbot für Erbringer von Handwerksdienstleistungen, die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung anzunehmen) und zu den Anteilseigneranforderungen aufgeworfen (z.B. Verpflichtungen, über bestimmte Qualifikationen zu verfügen, um Aktienkapital an Unternehmen halten zu können, die bestimmte Dienstleistungen erbringen, wie etwa die Bestimmung, ein qualifizierter Steuerberater sein zu müssen, um Kapital an einem Unternehmen halten zu können, das Steuerberatungsdienstleistungen erbringt). Auch wenn sich einige dieser Anforderungen sicherlich auf triftige Gründe stützen (z.B. Gewährleistung der Unabhängigkeit oder der persönlichen Mitwirkung des Dienstleisters), schaffen sie doch Hindernisse für das gute Funktionieren des Binnenmarkts für Dienstleistungen. Trotz der mit der Umsetzung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 38/11




Mitteilung

1. Dienstleistungen sind der Eckpfeiler der EU-Wirtschaft

2. Die Dienstleistungsrichtlinie – Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem besser funktionierenden Binnenmarkt für Dienstleistungen

3. Das Verfahren der gegenseitigen Evaluierung – Ein wichtiges Instrument zur Beurteilung des Stands des Binnenmarkts für Dienstleistungen

4. Hauptergebnisse des Verfahrens der gegenseitigen Evaluierung

4.1. Was wurde erreicht

4.2. Was bleibt zu tun

5. Der weitere Weg: MAßNAHMEN ZUM weiteren Ausbau des Binnenmarkts für Dienstleistungen

5.1. Ein Binnenmarkt-Kohärenztest für Dienstleistungen

5.2. Gezielte Maßnahmen zur Beseitigung verbleibender regulatorischer Hindernisse, die die volle Ausschöpfung des Potenzials des Binnenmarkts für Dienstleistungen ungerechtfertigt behindern

5.3. Gezielte Maßnahmen, um den Binnenmarkt für Dienstleistungen in der Praxis greifbarer zu machen

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 209/1/11

... Die zwingende Bestellung eines unabhängigen Mittelverwendungskontrolleurs soll die Aufbringung des Anfangskapitals nach § 22e - neu - VermAnlG-E, des Weiteren die zweckgebundene Verwendung des Beteiligungskapitals sicherstellen. Der Mittelverwendungskontrolleur führt das Einzahlungskonto und gibt die entsprechenden Mittel nach festgelegten Kriterien frei. Diese können sich bei feststehenden Investitionsobjekten beispielsweise nach dem Projektfortschritt richten. Bei so genannten Blind Pool-Konzeptionen, bei denen die Investitionsobjekte noch nicht feststehen, erfolgt die Mittelfreigabe nach dem Vorliegen der im Prospekt festgelegten Investitionskriterien. Als Mittelverwendungskontrolleur kommen in der Regel Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte in Betracht. Die Rechte und Pflichten des Mittelverwendungskontrolleurs bestimmen sich nach einem gesonderten Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 209/1/11




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Artikel 3 Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 1 VermAnlG

3. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 VermAnlG

4. Zu Artikel 1 § 11 VermAnlG

5. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Nummer 2 VermAnlG

6. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 6 Satz 1 VermAnlG

7. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 6 Satz 1 VermAnlG , Artikel 5 Nummer 8 § 34g Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 GewO

8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 VermAnlG

9. Zu Artikel 1 § 22 VermAnlG

10. Zu Artikel 1 Abschnitt 2a - neu - §§ 22a bis 22e - neu -, § 32 Absatz 1a - neu - VermAnlG

Abschnitt 2a
Zulassungspflicht bei bestimmten Vermögensanlagen

§ 22a
Zulassung des öffentlichen Angebots

§ 22b
Zulassungsantrag; Erteilung und Versagung der Zulassung

§ 22c
Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag

§ 22d
Mittelverwendungskontrolleur

§ 22e
Anfangskapital

Zu Buchstabe a

Zu § 22a

Zu § 22b

Zu § 22c

Zu § 22d

Zu § 22e

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 2 Absatz 2b WpHG

12. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 2 Absatz 2b WpHG

13. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 34 Absatz 2c - neu - WpHG

14. Zu Artikel 5 [Nummer 1 Buchstabe b und] Nummer 8 [Inhaltsübersicht und] § 34h - neu - GewO

§ 34h
Zuständige Behörde

15. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 34f Absatz 1 Satz 1 GewO

16. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 34f Absatz 2 Nummer 1, 1. Halbsatz GewO

17. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 34f Absatz 4 GewO

18. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 34f Absatz 6 - neu - GewO

19. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 34g Absatz 2 Nummer 6 GewO

20. Zu Artikel 5 Nummer 18 Buchstabe c § 157 Absatz 2 Satz 1 GewO

21. Zu Artikel 5 Nummer 18 § 157 Absatz 2 und 3 GewO

22. Zu Artikel 19 Absatz 4 - neu - Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 784/11

... 4. Liegen Tatsachen oder Bewertungen nationaler oder internationaler Stellen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung vor, die die Annahme rechtfertigen, dass in weiteren Fällen, insbesondere im Zusammenhang mit der Einhaltung von Sorgfaltspflichten in einem Staat, ein erhöhtes Risiko besteht, kann die jeweils zuständige Behörde nach § 16 Absatz 2 Nummer 3b bis 9 anordnen, dass die Verpflichteten eine Transaktion oder eine Geschäftsbeziehung, insbesondere die Herkunft der eingebrachten Vermögenswerte eines Kunden mit Sitz in einem solchen Staat, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder der Transaktion eingesetzt werden, einer verstärkten Überwachung zu unterziehen sind und zusätzliche, dem Risiko angemessene Sorgfaltspflichten und Organisationspflichten zu erfüllen haben. Abweichend von Satz 1 treffen diese Anordnungen die Bundesrechtsanwaltskammer für Rechtsanwälte und Kammerrechtsbeistände, die Bundessteuerberaterkammer für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, die Bundesnotarkammer für Notare, die Mitglied einer Notarkammer sind, und die zuständige oberste Landesbehörde in den Fällen des § 11 Absatz 4 Satz 4."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 784/11




Artikel 1
Änderung des Geldwäschegesetzes

Abschnitt 3
Zentralstelle für Verdachtsmeldungen, Meldepflichten und Datenverwendung.

Abschnitt 4
Aufsicht, Zusammenarbeit und Bußgeldvorschriften.

Abschnitt 3
Zentralstelle für Verdachtsmeldungen, Meldepflichten und Datenverwendung.

§ 10
Zentralstelle für Verdachtsmeldungen.

§ 14
Meldepflicht von Behörden.

Abschnitt 4
Aufsicht, Zusammenarbeit und Bußgeldvorschriften.

§ 16a
Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung sowie mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde

Artikel 2
Änderungen des Kreditwesengesetzes

§ 25i
Sorgfalts- und Organisationspflichten beim E-Geld-Geschäft

Artikel 3
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 5
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 6
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

Anlage 6
(zu § 21) Fragebogen gemäß § 21 PrüfbV

Artikel 7
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 8
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank

§ 36
Anhalten von Falschgeld sowie unbefugt ausgegebener Geldzeichen.

§ 36a
Verordnungsermächtigung

§ 37a
Auskünfte und Prüfungen, Untersagung der Wiederausgabe von Banknoten

Artikel 10
Änderung des Münzgesetzes

§ 7a
Aufgaben nach den Artikeln 6 und 8 bis 12 der Verordnung (EG) Nr. 1210/2010

Artikel 11
Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes

Artikel 12
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 127/11

... (1) Hat der Schuldner den Eröffnungsantrag bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gestellt und die Eigenverwaltung beantragt und ist die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos, so bestimmt das Insolvenzgericht auf Antrag des Schuldners eine Frist zur Vorlage eines Insolvenzplans. Die Frist darf höchstens drei Monate betragen. Der Schuldner hat mit dem Antrag eine mit Gründen versehene Bescheinigung eines in Insolvenzsachen erfahrenen Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts oder einer Person mit vergleichbarer Qualifikation vorzulegen, aus der sich ergibt, dass drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, aber keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt und die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

a Bund

b Länder

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

§ 21
Anordnung vorläufiger Maßnahmen.

§ 22a
Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses

§ 104a
Teilnahme am System eines zentralen Kontrahenten

§ 210a
Insolvenzplan bei Masseunzulänglichkeit

§ 225a
Rechte der Anteilsinhaber

§ 238a
Stimmrecht der Anteilsinhaber

§ 246a
Zustimmung der Anteilsinhaber

§ 251
Minderheitenschutz

§ 253
Rechtsmittel

§ 254a
Rechte an Gegenständen. Sonstige Wirkungen des Plans

§ 254b
Wirkung für alle Beteiligten

§ 259a
Vollstreckungsschutz

§ 259b
Besondere Verjährungsfrist

§ 270a
Eröffnungsverfahren

§ 270b
Vorbereitung einer Sanierung

§ 270c
Bestellung des Sachwalters

§ 271
Nachträgliche Anordnung

§ 276a
Mitwirkung der Überwachungsorgane

§ 348
Zuständiges Insolvenzgericht, Zusammenarbeit der Insolvenzgerichte.

Artikel 2
Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 103
[einsetzen: bei der Verkündung nächster freier Buchstabenzusatz]

Artikel 4
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

Artikel 7
Gesetz über die Insolvenzstatistik (Insolvenzstatistikgesetz – InsStatG)

§ 1
Insolvenzstatistik

§ 2
Erhebungsmerkmale

§ 3
Hilfsmerkmale

§ 4
Auskunftspflicht und Erteilung der Auskunft; Verordnungsermächtigung

§ 5
Veröffentlichung und Übermittlung

§ 6
Übergangsregelung

Artikel 8
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Artikel 9
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Überblick

II. Änderung der Insolvenzordnung

1. Gläubigereinfluss stärken

2. Insolvenzplanverfahren ausbauen

3. Blockaden durch Rechtsmittel vermeiden

4. Insolvenzplan und Masseverbindlichkeiten

5. Eigenverwaltung stärken

6. Stärkere Konzentration von Zuständigkeiten

III. Einführung des Insolvenzstatistikgesetzes

IV. EU-rechtliche Vorgaben

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Gesetzesfolgen; Nachhaltigkeitsaspekte; Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu § 259a

Zu § 259b

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 43

Zu § 270a

Zu § 270b

Zu § 270c

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu § 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 6

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1390: Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen


 
 
 


Drucksache 54/11 (Beschluss)

... Der Bundesrat befürchtet, dass mit dem Antrag auf Ausübung der "Zwei-Jahres-Option" und damit zusammenhängenden Rückfragen der Steuerbürger die Finanzämter mit zusätzlichen Arbeiten belastet werden, die – nachdem Personalmehrungen nicht zu erwarten sind – letztlich die Bearbeitung der übrigen Aufgaben verzögern. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass die nun vorgesehene "Zwei-Jahres-Option" die aktuellen Bemühungen und Initiativen der Steuerverwaltung nicht befördert, mit den Angehörigen der steuerberatenden Berufe Vereinbarungen für eine kontinuierliche Abgabe der Steuererklärungen zu treffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 54/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 5b Satz 2 EStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 2 und 2a EStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 10 Absatz 4b Satz 2 EStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 25a EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 26a Absatz 2 EStG Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe c und Nummer 5 Inhaltsübersicht und § 61 EStDV

6. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a § 32 Absatz 4 EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 32e Absatz 2 Satz 3 EStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 32e EStG

9. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 33 EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 26 und 34 Buchstabe h § 37 Absatz 3 Satz 4 und § 52 Absatz 50f EStG Artikel 3 Nummer 6 § 233a Absatz 2 AO Artikel 4 Nummer 2 § 15 Absatz 11 EGAO

11. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 44a EStG

12. Zu Artikel 1 nach Nummer 35 § 52b Absatz 9 EStG

13. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 89 Absatz 5 bis 7 AO

14. Zu Artikel 3 Nummer 3aneu - § 147 Absatz 3 AO

15. Zu Artikel 4aneu - § 27 Absatz 2 Satz 6 - neu - und § 34 Absatz 12aneu - KStG

Artikel 4a
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

16. Zu Artikel 5 nach Nummer 2 § 20 Absatz 2 UStG

17. Zu Artikel 5a – neu – § 44 Absatz 3 UStDV

18. Zu Artikel 6 § 6 Absatz 1 Satz 2 StDÜV

19. Zu Artikel 9 Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung


 
 
 


Drucksache 317/11

... - Vervollständigung der Sorgfaltspflichten und internen Sicherungsmaßnahmen in Fällen eines hohen oder niedrigen Risikos, die insbesondere für den Nichtfinanzsektor sowie die freien Berufe (wie etwa Immobilienmakler, Spielbanken, Steuerberater und Rechtsanwälte) Anwendung finden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 317/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Geldwäschegesetzes

§ 10
Zentralstelle für Verdachtsmeldungen

§ 14
Meldepflicht von Behörden

Abschnitt 4
Aufsicht, Zusammenarbeit und Bußgeldvorschriften

§ 16a
Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung sowie mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde

Artikel 2
Änderungen des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 5
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 6
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

§ 25f
Absatz 1 und 2 KWG

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

III. Untergesetzliche Maßnahmen - Forum für Geldwäscheprävention und Verhinderung der Terrorismusfinanzierung

IV. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

VI. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

VII. Bürokratiekosten

1. Vorbemerkung

2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

3. Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger

4. Bürokratiekosten für die Verwaltung

VIII. Nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu § 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1657: Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention

1. Bestellung eines Geldwäschebeauftragten

2. Verdachtsmeldewesen

3. Bewertung des NKR

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 4. Mai 2011 zum Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention


 
 
 


Drucksache 69/10 (Beschluss)

... Rnr. 11). In den meisten Ländern wird die Vergütungsfestsetzung jedoch von einem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle aus dem gehobenen Dienst vorgenommen (vgl. Nummer 1.2.1 der bundeseinheitlichen Vereinbarung über die Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung der Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Patentanwältinnen, Patentanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberaterinnen und Steuerberater). Soweit dies in einigen Ländern aufgrund bestehender Ausnahmeregelungen nicht der Fall ist und die Vergütungsfestsetzung von Angehörigen des mittleren Dienstes vorgenommen wird, ist zuvor eine separate Entscheidung des Rechtspflegers über die Erforderlichkeit einer erfolgten Vertretung notwendig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts

Artikel 1
Änderung des Beratungshilfegesetzes

§ 11

§ 13

Artikel 2
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Sprunghafter Anstieg der Ausgaben für die Beratungshilfe

2. Uneinheitliche Rechtsanwendung

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen

a Präzisierung des Mutwilligkeitsbegriffs § 1 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 4 BerHG-E

b Möglichkeit zur Führung von Listen über andere Hilfemöglichkeiten § 1 Absatz 3 BerHG-E

c Klarstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe durch Vertretung § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - BerHG-E

2. Verfahrensverbesserungen

a Pflicht zur Antragstellung vor Gewährung der Beratungshilfe § 4 Absatz 2 BerHG-E

b Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts § 4 Absatz 2 und 3 - neu - BerHG-E

c Erinnerungsrecht der Staatskasse § 6 Absatz 4 - neu - BerHG-E

3. Änderungen des Gebührenrechts

4. Öffnung des Beratungshilferechts für öffentliche und anwaltliche Rechtsberatung für alle Länder

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 679/10

... "§ 15 Absatz 1 Satz 5 ist entsprechend anzuwenden. § 15 Absatz 1 Satz 6 ist in Fällen des § 17a entsprechend anzuwenden. Für ausländische Spezial-Investmentvermögen mit mindestens einem inländischen Anleger hat die ausländische Investmentgesellschaft dem Bundeszentralamt für Steuern innerhalb von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres eine Bescheinigung eines zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung befugten Berufsträgers im Sinne des § 3 des Steuerberatungsgesetzes, einer behördlich anerkannten Wirtschaftsprüfungsstelle oder einer vergleichbaren Stelle vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Fasst das ausländische Spezial-Investmentvermögen innerhalb von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres einen Ausschüttungsbeschluss, beginnt die Frist nach Satz 6 erst mit dem Tage des Ausschüttungsbeschlusses."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 679/10




Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 50f
Bußgeldvorschriften

§ 52b
Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

Artikel 2
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

§ 36
Endbestände

Artikel 3
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 5
Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung

Artikel 6
Änderung des Investmentsteuergesetzes

Artikel 7
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 9
Änderung der Abgabenordnung

§ 31b
Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

Artikel 10
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

Artikel 12
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes

§ 9
Rechtsbehelf und sofortige Vollziehung

Artikel 13
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 15
Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken

§ 5
Hilfsmerkmale

Artikel 16
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 17
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 18
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 19
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

Artikel 20
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 21
Änderung der Rückversicherungs-Kapitalausstattungs-Verordnung

Artikel 22
Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes

Artikel 23
Änderung des Melderechtsrahmengesetzes

Artikel 24
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 25
Änderung des Versorgungsausgleichsgesetzes

Artikel 26
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Artikel 27
Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 28
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

Artikel 29
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Artikel 30
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Artikel 31
Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995

§ 4
Zuschlagsatz

Artikel 32
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 793/10

... Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 793/10




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 73b
Verwaltungsbehörde

Artikel 2
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 102a
Insolvenzverwalter aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Artikel 4
Änderung der Patentanwaltsordnung

§ 69a
Verwaltungsbehörde

Artikel 5
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 7
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 51

Artikel 8
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 9
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 10
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 70a
Bekanntmachung von Neufassungen

§ 73
Übergangsvorschrift für die Erhebung von Haftkosten

Artikel 13
Änderung der Kostenordnung

§ 165
Übergangsvorschrift für die Erhebung von Haftkosten

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

§ 62a
Bekanntmachung von Neufassungen

§ 64
Übergangsvorschrift für die Erhebung von Haftkosten

Artikel 15
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

§ 1
18

Artikel 16
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 59a
Bekanntmachung von Neufassungen

Artikel 17
Änderung des Markengesetzes

Artikel 18
Änderung der Wirtschaftsprüferordnung

§ 4b
Frist für den Erlass von Verwaltungsakten

Artikel 19
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 539/10

... Den Rechtsanwaltskammern, der Patentanwaltskammer und den Steuerberaterkammern soll außerdem die Zuständigkeit für die Ahndung von Verstößen ihrer Mitglieder gegen die zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie erlassene

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 539/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 73b
Verwaltungsbehörde

Artikel 2
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 102a
Insolvenzverwalter aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

Artikel 4
Änderung der Patentanwaltsordnung

§ 69a
Verwaltungsbehörde

Artikel 5
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 7
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 8
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 9
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 10
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 70a
Bekanntmachung von Neufassungen

Artikel 13
Änderung der Kostenordnung

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

§ 62a
Bekanntmachung von Neufassungen

Artikel 15
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 16
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 59a
Bekanntmachung von Neufassungen

Artikel 17
Änderung des Markengesetzes

Artikel 18
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

III. Gesetzesfolgen

IV. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu § 51

Zu § 51

Zu § 51

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 16

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 18

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1336/1392: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 229/10

... Nicht einbezogen werden hingegen Rechtsanwaltsgesellschaften und deren Geschäftsführer (§§ 59a ff. BRAO), die nach Maßgabe des § 60 Absatz 1 BRAO ebenfalls Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sein können. Die Nichteinbeziehung gründet in dem Umstand, dass die in der Rechtsanwaltsgesellschaft tätigen Rechtsanwälte und Angehörigen der in den §§ 206 und 209 Absatz 1 BRAO genannten rechtsberatenden Berufe bereits selbst unmittelbar in den Anwendungsbereich des § 160a Absatz 1 StPO-E einbezogen werden so dass eine darüber hinausgehende Einbeziehung Auswirkungen nur hinsichtlich anderer Berufsgruppen hätte, denen nach §§ 59e Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 59a Absatz 1 Satz 1 BRAO die Mitgliedschaft in einer Rechtsanwaltsgesellschaft offen steht (Patentanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer). Die etwaige Einbeziehung dieser Berufsgruppen in den absoluten Schutz des § 160a Absatz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 I.

3 II.

3 III.

3 IV.

3 V.

3 VI.

3 VII.

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1123: Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht


 
 
 


Drucksache 157/09

... Steuerberater und MwSt-Experten aus den Mitgliedstaaten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/09




Begründung

Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Förderung von KMU

Beitrag zur Betrugsbekämpfung

Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

4 Folgenabschätzung

Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Recht auf Vorsteuerabzug

Cash -accounting-Regelung

Ausstellung einer Rechnung

Anzuwendende Vorschriften

5 Rechnungsangaben

Rechnung mit ausführlichen MwSt-Angaben

Elektronische Rechnungsstellung

Aufbewahrung von Rechnungen

4 Rechtsgrundlage

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Auswirkungen auf den Haushalt

Weitere Angaben

4 Vereinfachung

3 Entsprechungstabelle

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2006/112/EG

Artikel 67a

Artikel 167a

Artikel 180

Artikel 218a

Artikel 219a

Artikel 220a

Artikel 221

Artikel 222

Artikel 223

Artikel 226a

Artikel 226b

Artikel 230

Artikel 232

Artikel 243

Artikel 244

Artikel 247

Artikel 248a

Artikel 249

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


Drucksache 168/09 (Beschluss)

... 6. Steuerberatungskosten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - und 16 Buchstabe a1 - neu - §§ 4h Absatz 2 und 52 Absatz 12d EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Buchstabe h, Nummer 5a - neu - und Nummer 15a - neu - § 10 Absatz 1 und Absatz 4a, § 22 und § 51 EStG Artikel 1a - neu - §§ 13 - neu - und 14 - neu - EStDV

Artikel 1a
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

§ 13
Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

§ 14
Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung

Zu Buchstabe a

Zu § 10

Zu Buchstabe b

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 14

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3, Buchstabe b1 - neu - Nummer 5, Nummer 7a - neu - §§ 10 und 10c Satz 1, 39a EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c bis e, Nummer 16 Buchstabe b § 10 Absatz 2 und 2a, § 52 Absatz 24 EStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe g § 10 Absatz 4 EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h § 10 Absatz 5 EStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe i § 10 Absatz 5 und Absatz 6 - neu - EStG

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 und Nummer 7 §§ 32 Absatz 4 und 33a Absatz 1 EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a bis c EStG

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG

13. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

14. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

15. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - und 13b - neu - §§ 44b und 45b EStG Artikel 2 § 5 FVG Artikel 2a - neu - §§ 1 und 2 FVG§ 5Abs2DV 1977

Artikel 2
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 1b - neu - §§ 8c Absatz 1a - neu - und 34 Absatz 7b KStG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

17. Zu Artikel 1c - neu - und 1d - neu - §§ 87a und 150 AO, Artikel 97 § 10a Absatz 1 EGAO

Artikel 1d
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Zu Artikel 1c

Zu Artikel 1c

Zu Artikel 1d

18. Zu Artikel 1c Nummer 1a - neu - § 88a AO

§ 88b
Datenschutz bei zentraler Aufgabenerfüllung

19. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 9 - neu - 5. VermBG

Artikel 3a
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

20. Zu Artikel 3a - neu - §§ 14 und 17 5. VermBG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

21. Zu Artikel 3b - neu - § 3 KraftStG Artikel 3c - neu - § 7 KraftStDV

Artikel 3b
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Artikel 3c
Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung

22. Zu Artikel 5a - neu - Artikel 3 und 6 ErbStRG

23. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 66/09

... Nach Satz 1 kann die Bekanntgabe bei einem bestimmten Empfängerkreis ohne weiteres durch die Übermittlung elektronischer Dokumente erfolgen. Zu diesem Empfängerkreis zählen neben Notaren auch Anwälte, Gerichtsvollzieher, Steuerberater und sonstige Personen, bei denen auf Grund ihres Berufes von einer erhöhten Zuverlässigkeit ausgegangen werden kann, sowie Behörden, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Regelung gilt auch für Beschlüsse und Zwischenverfügungen, die nicht in elektronischer Form nach Absatz 1, sondern in Papierform erlassen wurden. In diesen Fällen können entweder die gespeicherten elektronischen Vorlagen der Beschlüsse oder Zwischenverfügungen oder aber die mittels Scannens der Papieroriginale erzeugten elektronischen Dokumente für die Übermittlung verwendet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 66/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Grundbuchordnung

§ 12b

§ 32

Achter Abschnitt

§ 135
Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Grundakte; Verordnungsermächtigungen

§ 136
Eingang elektronischer Dokumente beim Grundbuchamt

§ 137
Form elektronischer Dokumente

§ 138
Übertragung von Dokumenten

§ 139
Aktenausdruck, Akteneinsicht und Datenabruf

§ 140
Entscheidungen, Verfügungen und Mitteilungen

§ 141
Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz

Artikel 2
Änderung der Grundbuchverfügung

Abschnitt XV
Vorschriften über den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Grundakte

§ 94
Grundsatz

§ 95
Allgemeine technische und organisatorische Maßgaben

§ 96
Anlegung und Führung der elektronischen Grundakte

§ 97
Übertragung von Papierdokumenten in die elektronische Form

§ 98
Übertragung elektronischer Dokumente in die Papierform oder in andere Dateiformate

§ 99
Aktenausdruck, Akteneinsicht und Datenabruf

§ 100
Wiederherstellung des Grundakteninhalts

§ 101
Ausführungsvorschriften

Artikel 3
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 4
Änderungen sonstigen Bundesrechts

§ 70

§ 113

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Gegenstand und Ziel des Gesetzentwurfs

1. Einleitung

2. Elektronischer Rechtsverkehr

3. Elektronische Grundakte

4. Gebühren für den Grundbuchabruf

II. Die wesentlichen Regelungen im Überblick

1. Elektronischer Rechtsverkehr

2. Elektronische Grundakte

3. Gebühren für den Grundbuchabruf

4. Sonstige Regelungen

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

IV. Kosten und Preise

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preise

V. Bürokratiekosten

1. Informationspflichten der Wirtschaft

2. Informationspflichten der Verwaltung

VI. Sonstige Angaben nach den §§ 43 und 44 GGO

1. Andere Lösungsmöglichkeiten

3. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

4. Vereinbarkeit mit EU-Recht

5. Gleichstellungsrelevante Regelungsfolgen

6. Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu § 135

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 136

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 137

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 138

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 139

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 140

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 141

Zu den Nummern 18 bis 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 24

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu § 94

Zu § 95

Zu § 96

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 97

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 98

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 99

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 100

Zu § 101

Zu den Nummern 9 bis 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 23

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 610: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 5/09

... ). Solche Anträge können bereits heute in ähnlichen Verfahren vergleichbarer Berufsträgergruppen, wie Steuerberaterinnen und Steuerberater (§ 41

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Patentanwaltsordnung

§ 18
Zulassung

§ 19
Vereidigung

§ 22
Ärztliches Gutachten bei Versagung und Widerruf der Zulassung

§ 26
Kanzlei

§ 28
Zustellungsbevollmächtigter

§ 29
Patentanwaltsverzeichnis

Zweiter Abschnitt

§ 30
Ergänzende Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

§ 31
Sachliche Zuständigkeit

§ 32
Zustellung

§ 33
Bestellung eines Vertreters im Verwaltungsverfahren

§ 34
Ermittlung des Sachverhalts, personenbezogene Daten, Mitteilungspflichten

Fünfter Teil

§ 89
Ende des Amtes des patentanwaltlichen Mitglieds.

§ 93
Beendigung des Amtes des Beisitzers

Dritter Abschnitt

§ 94a
Rechtsweg und sachliche Zuständigkeit

§ 94b
Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 94c
Klagegegner und Vertretung

§ 94d
Berufung

§ 94e
Klagen gegen Wahlen und Beschlüsse

Erster Abschnitt

§ 145
Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen

Zweiter Abschnitt

§ 146
Gerichtskosten

§ 147
Streitwert

Elfter Teil

§ 157
Maßgaben nach dem Einigungsvertrag

§ 158
Patentsachbearbeiter

§ 159
Befreiung von der Tätigkeit bei einem Patentanwalt

§ 160
Inhaber von Erlaubnisscheinen

§ 161
Übergangsregelungen

Teil 1
Berufsgerichtliches Verfahren.

Teil 2
Gerichtliche Verfahren in verwaltungsrechtlichen Patentanwaltssachen

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Entwurfs

1. Übertragung von Aufgaben auf die Patentanwaltskammer

2. Modernisierung des Verwaltungsverfahrens und des gerichtlichen Verfahrens in verwaltungsrechtlichen Patentanwaltssachen

a Vorverfahren

b Rechtbehelfsbelehrung

c Klagearten

d Kein Normenkontrollverfahren

e Vertretungszwang

f Obligatorische mündliche Verhandlung

g Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung

h Kosten der Verfahren

i Aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen und einstweiliger Rechtsschutz

j Rechtsmittel

3. Sonstige Regelungen in der PAO

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Kosten und Preise

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preise

V. Andere Lösungsmöglichkeiten

VI. Informationspflichten

VII. Befristung

VIII. Rechtsvereinfachung

IX. Vereinbarkeit mit EU-Recht

X. Geschlechterspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 14

Zu § 28

Zu § 29

Zu den §§ 30

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu den §§ 33

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu § 94a

Zu § 94b

Zu § 94c

Zu § 94d

Zu § 94e

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu § 146

Zu § 147

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Abschnitt 1 Erster Rechtszug

Zu Unterabschnitt 1 Oberlandesgericht

Zu Unterabschnitt 2 Bundesgerichtshof

Zu Abschnitt 2 Zulassung und Durchführung der Berufung

Zu Abschnitt 3 Vorläufiger Rechtsschutz

Zu Abschnitt 4

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 746: Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im patentanwaltlichen Berufsrecht


 
 
 


Drucksache 168/1/09

... 6. Steuerberatungskosten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - und 16 Buchstabe a1 - neu - §§ 4h Absatz 2 und 52 Absatz 12d EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 und Nummer 7 §§ 10 Absatz 1 und 33a Absatz 1 EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Buchstabe h, Nummer 5a - neu - und Nummer 15a - neu - § 10 Absatz 1 und Absatz 4a, § 22 und § 51 EStG Artikel 1a - neu - §§ 13 - neu - und 14 - neu - EStDV

§ 13
Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

§ 14
Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung

Zu Buchstabe a

Zu § 10

Zu Buchstabe b

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 14

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3, Buchstabe b1 - neu - Nummer 5, Nummer 7a - neu - §§ 10 und 10c Satz 1, 39a EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 10 Absatz 2a Satz 9 EStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe g § 10 Absatz 4 EStG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h § 10 Absatz 5 EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe i § 10 Absatz 5 und Absatz 6 - neu - EStG

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 und Nummer 7 §§ 32 Absatz 4 und 33a Absatz 1 EStG

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a bis c EStG

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG

15. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

16. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

17. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - und 13b - neu - §§ 44b und 45b EStG Artikel 2 § 5 FVG Artikel 2a - neu - §§ 1 und 2 FVG§ 5Abs2DV 1977

Artikel 2
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 2a Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 5 Absatz 2 des Finanzverwaltungsgesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1b - neu - §§ 8c Absatz 1a - neu - und 34 Absatz 7b KStG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

19. Zu Artikel 1c - neu - und 1d - neu - §§ 87a und 150 AO, Artikel 97 § 10a Absatz 1 EGAO

Artikel 1d
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Zu Artikel 1c

Zu Artikel 1c

Zu Artikel 1d

20. Zu Artikel 1c Nummer 1a - neu - § 88a AO

21. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 9 - neu - 5. VermBG

Artikel 3a
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

22. Zu Artikel 3a - neu - §§ 14 und 17 5. VermBG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

23. Zu Artikel 3b - neu - § 3 KraftStG Artikel 3c - neu - § 7 KraftStDV

Artikel 3c
Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung

24. Zu Artikel 5a - neu - Artikel 3 und 6 ErbStRG

Artikel 5a
Änderung des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts

25. Zum Gesetzentwurf allgemein:


 
 
 


Drucksache 178/09 (Beschluss)

... genannten Kreises auch weitere Personen mit seiner Vertretung beauftragen kann. Eine solche Regelung macht für den Angeklagten - beispielsweise im Bereich von Steuerdelikten durch die zusätzliche Beauftragung eines Steuerberaters - oftmals Sinn, eine Übertragung auf den Nebenkläger, Nebenklagebefugten, Verletzten, Privatkläger und Zeugen ist jedoch nicht notwendig und zur Stärkung der Verletztenrechte auch nicht zielführend.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 178/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 68 Absatz 3 Satz 3 - neu - , 4 - neu - , Absatz 4 Satz 4 StPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 81c Absatz 5 StPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 138 Absatz 3 StPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 142 Absatz 1 StPO

5. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 154f StPO

6. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 163 Absatz 3 Satz 2, Absatz 4 - neu - StPO

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

7. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 200 Absatz 1 StPO

8. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 395 Absatz 1 Nummer 2, 3 StPO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 395 Absatz 3 StPO

10. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 395 Absatz 1 Nummer 4, Absatz 3 StPO

11. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 Nummer 3, 4 StPO

12. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 Nummer 4 StPO

13. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 StPO

14. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 406 Absatz 2 StPO

15. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a § 406e Absatz 2 Satz 3 StPO

16. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 406e Absatz 4 Satz 4 StPO Nummer 31 Buchstabe b § 478 Absatz 3 Satz 3 StPO

17. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 143 Absatz 1 GVG

Zu § 143

Zu § 143

Zu § 143

18. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 53 Absatz 3 Satz 1 RVG


 
 
 


Drucksache 752/09

... Zur Aktualisierung von Softwarelösungen für die Entgeltabrechnung nutzen die meisten meldenden Unternehmen kostenpflichtige Softwareprogramme, die regelmäßig mit einem Update aktualisiert werden. Andere Unternehmen verwenden kostenlose Software (zum Beispiel nutzen ca. 650 000 Anwender und Anwenderinnen sv.net, ein Softwareprogramm der gesetzlichen Krankenkassen). Soweit Steuerberater und Steuerberaterinnen in Anspruch genommen werden, ergeben sich aufgrund der Abrechnung über Gebührenordnungen keine Mehrkosten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 752/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung

§ 2
Bezugsgröße in der Sozialversicherung

§ 3
Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung

§ 4
Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung

§ 5
Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

C. Finanzieller Teil

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1073: Entwurf einer Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2010


 
 
 


Drucksache 178/1/09

... genannten Kreises auch weitere Personen mit seiner Vertretung beauftragen kann. Eine solche Regelung macht für den Angeklagten - beispielsweise im Bereich von Steuerdelikten durch die zusätzliche Beauftragung eines Steuerberaters - oftmals Sinn, eine Übertragung auf den Nebenkläger, Nebenklagebefugten, Verletzten, Privatkläger und Zeugen ist jedoch nicht notwendig und zur Stärkung der Verletztenrechte auch nicht zielführend.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 178/1/09




Zu Artikel 1 Nummer 6

3. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 81c Absatz 5 StPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 138 Absatz 3 StPO

5. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 142 Absatz 1 StPO

6. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 154f StPO

7. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 163 Absatz 3 Satz 1 StPO

8. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 163 Absatz 3 Satz 2 StPO *

9. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 163 Absatz 4 - neu - StPO *

10. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 200 Absatz 1 StPO

Zu Artikel 1 Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Artikel 1 Nummer 22 (§ 395 Absatz 3 StPO)

Zu Artikel 1 Nummer 22

18. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 Nummer 3, 4 StPO

19. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 Nummer 4 StPO

20. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 StPO

21. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 406 Absatz 2 StPO

22. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a § 406e Absatz 2 Satz 3 StPO

23. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 406e Absatz 4 Satz 4 StPO

24. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 143 Absatz 1 GVG

Zu § 143

Zu § 143

Zu § 143

25. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 53 Absatz 3 Satz 1 RVG


 
 
 


Drucksache 6/08 (Beschluss)

... " die erfolgsunabhängige vertragliche Vergütung, zu der er bereit wäre, den Auftrag zu übernehmen, angibt. § 9a Abs. 3 Nr. 1 StBerG-E legt Steuerberatern gar nur die Pflicht auf, die erfolgsunabhängige Vergütung anzugeben, obwohl auch für sie gesetzliche Vergütungsvorschriften gelten (vgl. Steuerberatergebührenverordnung).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 6/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 4a Abs. 1 Satz 1, 2 RVG

2. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 4a Abs. 2 Nr. 1 RVG Artikel 4 Nr. 2 § 9a Abs. 3 Nr. 1 StBerG

3. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 4a Abs. 2 Nr. 3 RVG

4. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 43b Abs. 2 PatAnwO Artikel 4 Nr. 2 § 9a Abs. 2 Satz 1, 2 StBerG

5. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 43b Abs. 3 Nr. 3 PatAnwO

6. Zu Artikel 5 § 55a Abs. 1 Satz 2 WiPrO


 
 
 


Drucksache 761/08

... Zur Aktualisierung von Softwarelösungen für die Entgeltabrechnung nutzen die meldenden Unternehmen in der Mehrzahl kostenpflichtiger Softwareprogramme, die regelmäßig mit einem Update aktualisiert werden. Andere Unternehmen verwenden kostenlose Software (z.B. nutzen ca. 650.000 Anwender und Anwenderinnen sv.net, ein Software-Programm der gesetzlichen Krankenkassen). Soweit Steuerberater und Steuerberaterinnen in Anspruch genommen werden, ergeben sich aufgrund der Abrechnung über Gebührenordnungen keine Mehrkosten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 761/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung

§ 2
Bezugsgröße in der Sozialversicherung

§ 3
Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung

§ 4
Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung

§ 5
Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

1. Allgemeine Rentenversicherung

2. Knappschaftliche Rentenversicherung

1. Allgemeine Rentenversicherung

2. Knappschaftliche Rentenversicherung

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

C. Finanzieller Teil

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 699: Entwurf einer Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2009


 
 
 


Drucksache 648/08 (Beschluss)

... Rnr. 11). In den meisten Ländern wird die Vergütungsfestsetzung jedoch von einem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle aus dem gehobenen Dienst vorgenommen (vgl. Nr. 1.2.1 der bundeseinheitlichen Vereinbarung über die Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung der Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Patentanwältinnen, Patentanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberaterinnen und Steuerberater). Soweit dies in einigen Ländern aufgrund bestehender Ausnahmeregelungen nicht der Fall ist und die Vergütungsfestsetzung von Angehörigen des mittleren Dienstes vorgenommen wird, ist zuvor eine separate Entscheidung des Rechtspflegers über die Erforderlichkeit einer erfolgten Vertretung notwendig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 648/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts

Artikel 1
Änderung des Beratungshilfegesetzes

§ 11

§ 13

Artikel 2
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 62
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Beratungshilferechts

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Sprunghafter Anstieg der Ausgaben für die Beratungshilfe

2. Uneinheitliche Rechtsanwendung

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen

a Präzisierung des Mutwilligkeitsbegriffs § 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 BerHG-E

b Pflicht zur Führung von Listen über andere Hilfemöglichkeiten § 1 Abs. 3 BerHG-E

c Klarstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe durch Vertretung § 2 Abs. 1 Satz 2 - neu - BerHG-E

2. Verfahrensverbesserungen

a Pflicht zur Antragstellung vor Gewährung der Beratungshilfe § 4 Abs. 2 BerHG-E

b Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts § 4 Abs. 2 und 3 - neu - BerHG-E

c Erinnerungsrecht der Staatskasse § 6 Abs. 4 - neu - BerHG-E

3. Änderungen des Gebührenrechts

4. Öffnung des Beratungshilferechts für öffentliche und anwaltliche Rechtsberatung für alle Länder

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 304/08 (Beschluss)

... (11) In § 46 Abs. 2 Nr. 4 Halbsatz 2 des Steuerberatungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1975 (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 304/08 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 754
Vollstreckungsauftrag und vollstreckbare Ausfertigung

§ 755
Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners

Titel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 802a
Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers

§ 802b
Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Stundung

§ 802c
Vermögensauskunft des Schuldners

§ 802d
Erneute Vermögensauskunft

§ 802e
Zuständigkeit

§ 802f
Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft

§ 802g
Erzwingungshaft

§ 802h
Unzulässigkeit der Haftvollstreckung

§ 802i
Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners

§ 802j
Dauer der Haft; erneute Haft

§ 802k
Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse

§ 802l
Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers

§ 807
Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch

§ 829a
Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden

Titel 6
Schuldnerverzeichnis

§ 882b
Inhalt des Schuldnerverzeichnisses

§ 882c
Eintragungsanordnung

§ 882d
Vollziehung der Eintragungsanordnung

§ 882e
Löschung

§ 882f
Einsicht in das Schuldnerverzeichnis

§ 882g
Erteilung von Abdrucken

§ 882h
Zuständigkeit; Ausgestaltung des Schuldnerverzeichnisses

Artikel 2
Änderung der Abgabenordnung

§ 284
Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners

§ 338
Gebührenarten

§ 341a
Gebühr für die Abnahme der Vermögensauskunft

§ 341b
Gebühr für den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls

§ 341c
Gebühr für die Einholung von Drittauskünften

§ 341d
Gebühr für den Einspruch gegen die Anordnung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis

Artikel 3
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

§ 22a
Entschädigung von Auskunftsstellen

Artikel 4
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 5
Übergangsbestimmungen

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

3. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

a Informationsbeschaffung des Gläubigers bei Vollstreckungsbeginn

b Modernisierung des Verfahrens zur Abnahme der Vermögensauskunft

c Neukonzeption des Schuldnerverzeichnisses

d Förderung der gütlichen Einigung

e Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden

f Verwaltungsvollstreckung

4. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

a Auswirkungen auf die Haushalte des Bundes und der Länder

b Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

5. Gesetzgebungskompetenz

6. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 802a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 802c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 802d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802e

Zu § 802f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 802g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 802h

Zu § 802i

Zu § 802j

Zu § 802k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 802l

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu § 882b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu 882c

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 882d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 882e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 882f

Zu § 882g

Zu § 882h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 6/08

... Die Vereinbarung von Erfolgshonoraren ist nach geltendem Recht Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen, Patentanwälten und Patentanwältinnen, Steuerberatern und Steuerberaterinnen, Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüferinnen, Rentenberatern und Rentenberaterinnen und weiteren Erlaubnisinhabern und -inhaberinnen nach dem Rechtsberatungsgesetz untersagt. An diesem Verbot soll zum Schutz der Unabhängigkeit der Berufsangehörigen und zum Schutz der Rechtsuchenden grundsätzlich festgehalten werden. Es soll den Berufsangehörigen aber gestattet werden, im Einzelfall mit ihren Mandanten oder Mandantinnen eine erfolgsbasierte Vergütung zu vereinbaren, wenn damit besonderen Umständen der konkreten Angelegenheit Rechnung getragen wird, insbesondere dann, wenn der Auftraggeber oder die Auftraggeberin aufgrund seiner bzw. ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. Zum Schutz der Vertragspartner und Vertragspartnerinnen müssen Vereinbarungen über ein Erfolgshonorar schriftlich abgeschlossen werden. Informationspflichten stellen sicher, dass der Auftraggeber oder die Auftraggeberin die Bedeutung und die Risiken eines Erfolgshonorars erfassen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 6/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 2
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Patentanwaltsordnung

Artikel 4
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Wirtschaftsprüferordnung

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Einleitung

2. Grundlinien der vorgeschlagenen Neuregelung

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

6. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absätzen 2 bis 4

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 4a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4b

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 293: Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren


 
 
 


Drucksache 580/2/08

... Zu Artikel 6 (Änderung des Steuerberatungsgesetzes)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 580/2/08




Zu Artikel 6


 
 
 


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