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"Schleppung"


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0833/04
0767/04
0547/04B
0664/2/04
0782/04
0800/04B
0867/1/04
0763/04
0951/04
1006/04
0458/04B
0429/04
0763/04B
0867/04B
0800/1/04
0663/03
Drucksache 615/08

... 3. wegen einer oder mehrerer vorsätzlich begangener Straftaten a) des Unterlassens der Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenverfahrens (Insolvenzverschleppung),



Drucksache 710/08

... Dadurch soll auch das Risiko der Einschleppung von Krankheitserregern in Aquakulturbetriebe und Schutzgebiete, in denen die betreffende Krankheit bisher nicht aufgetreten ist, verringert werden. Das bisherige, sehr zeitaufwändige Verfahren der Zulassung von Betrieben und Gebieten als frei von bestimmten Krankheiten wird abgelöst durch ein vereinfachtes Verfahren der Erklärung der Seuchenfreiheit.



Drucksache 846/08

... /EG des Rates über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der



Drucksache 952/08 (Beschluss)

... 4. Die im Abschnitt 3.4 im dritten Absatz als eine der wirtschaftlich negativ wirkenden invasiven Arten angeführte Weymouths-Kiefer (Pinus strobus) wird nicht als solche Art gesehen, da ihr wesentliche Merkmale einer invasiven Art fehlen. Weder ist sie für expansive Eigenschaften noch für unkontrollierte Naturverjüngung oder Ausbreitungsdynamik bekannt. Zudem wurde sie nicht eingeschleppt wie viele zweifelsfrei invasive Arten, sondern seit vielen Jahrzehnten in überwiegend sehr bescheidenen Mischungsanteilen planmäßig in die Waldbestände zur Bereicherung und zur Schmuckgrüngewinnung eingebracht, ohne dass größere Zielkonflikte mit dem Naturschutz oder der Forstwirtschaft beobachtet wurden. Diese haben allenfalls lokale Bedeutung.



Drucksache 952/08

... Die Haupteinschleppungswege für invasive Arten sind direkt oder indirekt mit dem Handel verbunden. Durch rapide zunehmende Handels- und Transportaktivitäten eröffnen sich immer mehr Möglichkeiten zur Einbringung invasiver Arten, und Umweltbelastungen (wie höhere CO



Drucksache 304/08

... "Wird der Antrag nicht binnen einer Frist von zwei Wochen gestellt, so ist er ohne sachliche Prüfung zurückzuweisen, wenn das Vollstreckungsgericht der Überzeugung ist, dass der Schuldner den Antrag in der Absicht der Verschleppung oder aus grober Nachlässigkeit nicht früher gestellt hat. Die Frist beginnt mit der Pfändung."



Drucksache 849/08

... Den Ländern entstehen Kosten für Überwachungs- und Bekämpfungsmaßnahmen sowie durch Kontrollen auf betroffenen Betrieben. Die Höhe der Kosten lässt sich im Voraus nicht exakt beziffern, sondern hängt von der konkreten Befallssituation ab. Zur Durchführung der entsprechenden Maßnahmen sind die EU-Mitgliedsstaaten aufgrund der EG-Entscheidung verpflichtet. Im Falle einer Ersteinschleppung besteht auch die Möglichkeit einer Kofinanzierung der amtlichen Bekämpfungsmaßnahmen bis zu 50 Prozent der Kosten durch die Europäische Kommission nach den Regeln der Richtlinie



Drucksache 809/08

... B. in der Erwägung, dass die im Rahmen der stalinistischen und nazistischen Aggressionen vorgenommenen Massenverschleppungen, Morde und Versklavungen zu den Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gehören,



Drucksache 847/08

... ) geregelt. Die Regelungen sind weitgehend wortgleich und sollen als Eilverfahren die zumeist lange Verfahrensdauer der Anfechtungsverfahren ausgleichen. Mit der Verschleppung der Freigabeverfahren bezwecken die Anfechtungskläger, den gesetzgeberischen Willen, wonach das Freigabeverfahren ein Eilverfahren ist, zu unterlaufen.



Drucksache 354/07 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob die Insolvenzverschleppungshaftung mit einer Beweislastumkehr verbunden werden sollte. Die Beweislast dafür, dass die Befriedigungsaussichten der Gläubiger durch Insolvenzverschleppungsverluste nicht verschlechtert worden sind, sollte dem Insolvenzverschlepper obliegen.



Drucksache 329/1/07

Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum Schutz vor der Verschleppung der



Drucksache 353/07

... " sein Wissen z.B. aus prozesstaktischen Gründen zurückhält oder etwa zum Zwecke der Prozessverschleppung vermeintlich aufklärungs- oder präventionsrelevante Angaben macht. Spätestens nach Zustellung der Anklageschrift besteht für den Angeschuldigten hinreichender Anlass, den Strafverfolgungsorganen einschlägiges Wissen zu offenbaren. Macht er im Zwischenverfahren ermittlungsrelevante Angaben, kann das Gericht diese noch vor der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens überprüfen lassen und ggf. die Akten zum Zwecke weiterer Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft zurücksenden. Nach Eröffnung des Hauptverfahrens und der damit regelmäßig einhergehenden Terminierung der Hauptverhandlung und Ladung der Zeugen sowie der übrigen Prozessbeteiligten besteht für das Gericht nicht selten eine nur noch eingeschränkte Möglichkeit, vom Angeklagten erhobene Behauptungen auf deren Wahrheitsgehalt ohne wesentliche Verzögerung des Hauptverfahrens zu überprüfen. Zwar behilft sich die Rechtsprechung zu den "



Drucksache 796/07

... Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen sichert zum einen einen bundeseinheitlichen gesundheitlichen Mindeststandard hinsichtlich des im Rahmen der Hausschlachtung gewonnenen Fleisches. Damit wird der Gefahr vorgebeugt, dass durch Verschleppung nicht genusstauglicher Lebensmittel besondere Gefährdungen für die menschliche Gesundheit, insbesondere durch im Lebensmittel vorhandene Trichinen, die sich in der menschlichen Muskulatur einnisten und zu lebenslänglichen, nicht heilbaren erheblichen Bewegungseinschränkungen beim Menschen führen können, deshalb hervorgerufen werden, weil in einem Land nicht oder nicht im gesundheitlich notwendigen Umfang amtlich untersucht werden muss und daher unerkannt solche nicht genusstauglichen Lebensmittel in ein anderes Land verbracht werden.



Drucksache 129/07 (Beschluss)

Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (



Drucksache 446/07

... 28. bekundet seine Besorgnis über die Auswirkungen auf die Artenvielfalt, die sich durch die Einschleppung exotischer ökosystemfremder Arten und das sehr gut mögliche Eindringen genetisch veränderter Fische in das Meeresökosystem ergeben können, und fordert die Kommission auf, diese Gefahren weiter zu untersuchen;



Drucksache 337/07

... /EG des Rates vom 8. Mai 2000 über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der



Drucksache 810/07

Verordnung zur Entfristung von Änderungen der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der



Drucksache 682/1/07

... 2. Der Bundesrat teilt die Erkenntnis der Kommission, wonach Langstreckentiertransporte nicht nur Tierschutzprobleme verursachen, sondern auch Tierseuchen verbreiten können, und unterstützt das Ziel der Kommission, wonach bei der Tierverbringung ein Gleichgewicht hergestellt werden muss, in dem die freie Verbringung von Tieren im Verhältnis steht zu dem Risiko der Einschleppung und Verbreitung von Seuchen und zum Tierschutz während des Transports. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat eine klare zeitliche Begrenzung solcher Transporte. Er erinnert nochmals an seine Stellungnahme vom 7. November 2003 (BR-Drucksache 661/03 (Beschluss)) und bittet die Bundesregierung, sich auch weiterhin für eine EU-weite absolute zeitliche Begrenzung von Schlachttiertransporten auf grundsätzlich maximal acht Stunden einzusetzen.



Drucksache 129/2/07

Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (



Drucksache 601/07

... - Verordnung über Untersuchungen auf die Klassische Geflügelpest sowie zum Schutz vor der Verschleppung der Klassischen Geflügelpest (Geflügelpestschutzverordnung) vom 1. September 2005 (BAnz. vom 3. September 2005 S. 13345), zuletzt geändert durch Artikel 412 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S.



Drucksache 211/07

... F. in der Erwägung, dass außerordentliche Überstellungen und geheime Inhaftierungen zahlreiche Menschenrechtsverletzungen implizieren, insbesondere Verstöße gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Verbot der Folter und der unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung, das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und in Extremfällen das Recht auf Leben; in der Erwägung ferner, dass in einigen Fällen, in denen die Überstellung zu einer geheimen Inhaftierung wird, diese eine Zwangsverschleppung darstellt,



Drucksache 329/2/07

Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum Schutz vor der Verschleppung der



Drucksache 75/07

... es. Ausgenommen sind Schutzimpfungen, die wegen eines durch einen nicht beruflichen Auslandsaufenthalt erhöhten Gesundheitsrisikos indiziert sind, es sei denn, dass zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ein besonderes Interesse daran besteht, der Einschleppung einer übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland vorzubeugen. Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistungen bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss in Richtlinien nach § 92 auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut gemäß § 20 Abs. 2 des



Drucksache 335/1/07

... "(2) Die virologische Untersuchung von Enten und Gänsen nach Absatz 1 Satz 1 ist entbehrlich, soweit der Halter die Enten und Gänse abweichend von § 1 Abs. 5 Satz 1 mindestens 42 Tage vor dem Inverkehrbringen zusammen mit sonstigem Geflügel gehalten hat und das sonstige Geflügel dazu dient, die Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest in den Bestand frühzeitig zu erkennen. In diesem Falle muss die in der Anlage in Spalte 2 vorgesehene Anzahl von sonstigem Geflügel gehalten werden. Ferner hat der Halter jedes verendete Stück sonstigen Geflügels in einer von der zuständigen Behörde bestimmten Untersuchungseinrichtung unverzüglich auf Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 virologisch untersuchen zu lassen. In den Fällen des Satzes 1 findet Absatz 1 Satz 3 und 4 keine Anwendung."



Drucksache 354/07

... a) des Unterlassens der Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Insolvenzverschleppung),



Drucksache 601/07 (Beschluss)

... Da die Geflügeldichte kein Kriterium für ein Einschleppungsrisiko darstellt, darf sie bei der Bewertung keine Berücksichtigung finden.



Drucksache 129/1/07

Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (



Drucksache 129/07

Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (



Drucksache 810/07 (Beschluss)

Verordnung zur Entfristung von Änderungen der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der



Drucksache 354/1/07

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob die Insolvenzverschleppungshaftung mit einer Beweislastumkehr verbunden werden sollte. Die Beweislast dafür, dass die Befriedigungsaussichten der Gläubiger durch Insolvenzverschleppungsverluste nicht verschlechtert worden sind, sollte dem Insolvenzverschlepper obliegen.



Drucksache 601/1/07

... Da die Geflügeldichte kein Kriterium für ein Einschleppungsrisiko darstellt, darf sie bei der Bewertung keine Berücksichtigung finden.



Drucksache 534/07

... Maßnahmen gegen die Ein- und Verschleppung von Schadorganismen



Drucksache 682/07

... Einerseits ist es eine wichtige Aufgabe der Regierungen, unsere Außengrenzen gegen die Einschleppung von Krankheiten zu schützen und bei der Reaktion auf Ausbrüche exotischer Krankheiten eine führende Rolle zu spielen. Eine Regelung der staatlichen Entschädigung für Privatbesitz, der im Interesse der Allgemeinheit zerstört wurde ist von größter Bedeutung zumindest die Leistung einer Entschädigung wenn der Eigentümer nicht für den Ausbruch verantwortlich ist. Dabei spielt der Schutz der öffentlichen Gesundheit eine wichtige Rolle.



Drucksache 810/1/07

Verordnung zur Entfristung von Änderungen der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der



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