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"S-Verordnung"


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0728/4/04
0915/04
Drucksache 602/1/16

... /EG (eIDAS-Verordnung) - zukünftig in Verbindung mit dem Vertrauensdienstegesetz - grundlegend geregelt ist. Stattdessen ist die entsprechende Geltung derjenigen verfahrensrechtlichen Regelungen des § 39a BeurkG-E anzuordnen, die für die elektronische Signatur des Notars betreffend das elektronische Dokument und den Übereinstimmungsvermerk im Sinne des § 56 Absatz 1 Satz 4 BeurkG-E auch und erst recht gelten müssen. Hierbei handelt es sich um die Vorgaben, dass das qualifizierte Zertifikat des Notars auf Dauer prüfbar sein muss, dass der Notar die elektronische Signatur höchstpersönlich zu leisten hat und dass als Äquivalent zum Siegel des Notars mit dem Zeugnis - in diesem Zusammenhang: dem Vermerk - eine Bestätigung der Notareigenschaft durch die zuständige Stelle einherzugehen hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 602/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 33 Absatz 1 Satz 1 BNotO

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 36 Absatz 2 Satz 2 BNotO

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 55 Absatz 1 Satz 3 BNotO

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 67 Absatz 3 Nummer 5 BNotO

5. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe c § 93 Absatz 4 Satz 2 BNotO

6. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a und b § 39a Absatz 1 Satz 3 BeurkG , Nummer 15 § 56 Absatz 1 Satz 4, 5 BeurkG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 2 Nummer 19 § 59 und § 59a BeurkG

8. Zu Artikel 5a - neu - § 378 Absatz 3 -neu-, § 486 Absatz 3 - neu - FamFG , Artikel 5b - neu - § 15 Absatz 3 -neu-, § 143 Absatz 4 - neu - GBO , Artikel 5c - neu - Vorbemerkung 2.2 Absatz 1 und 2, Anmerkung 22122 Absatz 2 - neu - KV GKNotG , Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - Inkrafttreten

'Artikel 5a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 5b
Änderung der Grundbuchordnung

Artikel 5c
Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

A. Zielsetzung, wesentlicher Inhalt und Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen

I. Zielsetzung

1 Filter- und Entlastungsfunktion

2 Medienbruchstelle und Lieferung von strukturierten XML-Daten

II. Wesentlicher Inhalt

III. Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen

B. Die Regelungsvorschläge im Einzelnen

I. Artikel 5a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

II. Artikel 5b - neu - Änderung der Grundbuchordnung

III. Artikel 5c - neu - Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

1. Nummer 1 Vorbemerkung 2.2 KV

a Buchstabe a Vorbemerkung 2.2 Absatz 1 KV

b Buchstabe b Vorbemerkung 2.2 Absatz 2 KV

2. Nummer 2 Nummer 22122 KV

IV. Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 148/16

... Die Durchführung von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-EM 2016 als internationale Sportveranstaltung von herausragender Bedeutung, deren Spiele bis in die Nachtstunden nach 22 Uhr hineinreichen, ist in Abhängigkeit von örtlichen Verhältnissen gefährdet, sofern die für die Nachtstunden im Vollzug zugrunde gelegten Lärmschutzanforderungen nicht eingehalten werden können. Mit dem Erlass einer Bundes-Verordnung soll die Durchführbarkeit von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-EM 2016, an denen ein herausragendes öffentliches Interesse besteht, bundesweit gewährleistet werden. Die Verordnung entspricht weitgehend den seinerzeit für die Fußball-WM 2006, die Fußball-EM 2008 und die Fußball-WM 2010 und 2014 erlassenen Verordnungen, mit denen bereits analoge, auf die Dauer der seinerzeitigen Veranstaltungen befristete Ausnahmeregelungen getroffen worden waren.



Drucksache 645/16

... 5. die auf den Betrieb des Antragsstellers bezogene Betriebsnummer im Sinne des § 8 Absatz 1 Nummer 5 der InVeKoS-Verordnung;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 645/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur Durchführung einer Sonderbeihilfe für bestimmte Milcherzeuger (Milchsteigerungsvermeidungsbeihilfenverordnung - MilchSt- VerBeihV)

§ 1
Zweck

§ 2
Zuständigkeit

§ 3
Höhe der Beihilfe

§ 4
Gewährung der Beihilfe

§ 5
Antrag

§ 6
Nachweis über die Nichtsteigerung

§ 7
Übermittlung von Betriebsdaten

§ 8
Aufbewahrungs-, Duldungs- und Mitwirkungspflichten

§ 9
Mitteilungen

§ 10
Außerkrafttreten

Artikel 2
Änderung der Milchverringerungsbeihilfenverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5 Bund

Länder und Kommunen

5. Weitere Kosten

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3942 - BMEL: Entwurf Verordnung zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Milcherzeuger

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund


 
 
 


Drucksache 10/16

Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der InVeKoS-Verordnung

§ 11a
Änderung bei Flächennutzungen im Umweltinteresse

§ 13a
Angaben bei Niederwald mit Kurzumtrieb

Artikel 2
Änderung des InVeKoS-Daten-Gesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

4 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Weitere Verordnungsfolgen

Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3536: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und des InVeKoS-Daten-Gesetzes

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Inhalt des Regelungsvorhabens

2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

2.3. Evaluation

2.4. Abschließende Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 72/16

... -Qualifikations-Verordnung ausschließlich die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein vorsehen, landesrechtliche Vorschriften zu erlassen, die im Einklang mit den europarechtlichen Regelungen auch den Fahrerqualifizierungsnachweis nach dem Muster des Anhangs II zur Richtlinie zum Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation zulassen.



Drucksache 580/16

... -Klimaschutzverordnung ergibt sich in erster Linie aus Änderungen der unionsrechtlichen Rahmenbedingungen, nämlich der Ablösung der bisherigen EG-F-Gas-Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 103/1/16

... an die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/262 (Equidenpass-Verordnung) besteht noch erheblicher weiterer Beratungsbedarf. Eine Vertagung der Beratungen zur Verordnung insgesamt kommt jedoch auf Grund der Dringlichkeit der Änderung der



Drucksache 813/16 (Beschluss)

... Die eigentliche Zielsetzung des Produktinformationsblatts, das Produkt zu erklären und mit anderen Produkten vergleichbar zu machen, fällt bei einer Aktie schwer. Ein Ausgestaltungsspielraum des Emittenten dürfte infolge des Gesellschaftsrechts im Grunde fehlen. Die Aktie ist im Korsett "Aktienrecht" eingeschnürt. Insofern gibt es grundlegende Unterschiede zwischen einer Aktie, die eine einfache Auszahlungs- und Kostenstruktur hat, und einem komplexen oder strukturieren Finanzprodukt - etwa im Hinblick auf Chancen, Risiken und Rechte. Vor diesem Hintergrund hat man auf EU-Ebene davon abgesehen, für Aktien Produktinformationsblätter vorzusehen (vgl. Erwägungsgrund 7 der Verordnung Nr. 1286/2014, "PRIIPs-Verordnung"). Die nationale Umsetzung geht damit über die europäischen Vorgaben hinaus. Daher sollte von der Pflicht zur Erstellung und Ausgabe eines Produktinformationsblattes abgesehen bzw. eine Vereinfachung vorgenommen werden. Beispielsweise ließe sich der Anlegerschutz dadurch wahren, dass man ein allgemeines Produktinformationsblatt für einfache Aktien und Anleihen ausgibt, das generell über Risiken, Chancen und Rechte informiert.



Drucksache 408/16

... Artikel 9 Änderung der Restrukturierungsfonds-Verordnung



Drucksache 580/1/16

... und Artikel 4 Absatz 1 der Durchführungs-Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 535/1/16

... 9. Vor diesem Hintergrund setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern unter bestimmten Voraussetzungen auch Zugangsrechte zu diesen Diensten eingeräumt werden, und erinnert daran, dass es dazu insbesondere auch einer verbraucherfreundlichen Ausgestaltung der vorgeschlagenen sogenannten Portabilitäts-Verordnung (BR-Drucksache 612/15) bedarf.



Drucksache 271/16

... Verordnung zur Registrierung von Anbietern mautdienstbezogener Leistungen (Mautdienst-Registrierungs-Verordnung - MRegV)



Drucksache 673/1/16

... Bleibt die Kommission bei der verpflichtenden Einführung (EFRE) bzw. Ausweitung (ESF) von Pauschalen, ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Übergangsfrist von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Omnibus-Verordnung nicht ausreichend ist und zumindest auf zwölf Monate verlängert werden sollte.



Drucksache 395/16

Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung

§ 8a
Verbundene Unternehmen

§ 12a
Anpassung des Werts von Zahlungsansprüchen

Artikel 2
Änderung der InVeKoS-Verordnung

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3772: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKos-Verordnung

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Inhalt des Regelungsvorhabens

2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 593/16 (Beschluss)

... -Qualifikations-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften



Drucksache 253/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der nächsten Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zu prüfen, ob der Straftatenkatalog der Anlage 13 zu § 40 FeV um gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr gemäß § 315



Drucksache 535/16 (Beschluss)

... 7. Er begrüßt grundsätzlich die mit dem zweiten Urheberrechtspaket der EU verfolgte Zielsetzung, einen umfassenderen Online-Zugang zu Inhalten in der EU zu gewährleisten. Im digitalen Zeitalter und einem vernetzten Europa besteht die grundsätzlich nachvollziehbare Erwartung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, dass sie Online-Dienste auch grenzüberschreitend nutzen können. Vor diesem Hintergrund setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern unter bestimmten Voraussetzungen auch Zugangsrechte zu diesen Diensten eingeräumt werden, und erinnert daran, dass es dazu insbesondere auch einer verbraucherfreundlichen Ausgestaltung der vorgeschlagenen sogenannten Portabilitäts-Verordnung (BR-Drucksache 612/15) bedarf.



Drucksache 347/16

... In § 1 Absatz 2 Satz 2 und § 6 Absatz 1 Satz 3 der atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung vom 1. Juli 1999 (BGBl. I S. 1525), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. Juni 2010 (BGBl. I S. 825) geändert worden ist, wird jeweils die Angabe "§ 23 Absatz 2" durch die Angabe "§ 23d Satz 3" ersetzt.



Drucksache 346/16

... Änderung der FIDE-Verzeichnis-Verordnung



Drucksache 62/16

... - Ablösung der EG-F-Gas-Verordnung Nr. 842/2006 durch die ab dem 1. Januar 2015 geltende Verordnung (EU) Nr. 517/2014 - Änderungen des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (



Drucksache 675/1/16

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Themenbereich "Reifenkennzeichnungs-Verordnung (Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 569/16

... Nutzer verwenden den Europass-Rahmen oft, um bei der Arbeitssuche Angaben über ihre Kompetenzen und Qualifikationen zu machen. Das EURES-Netz, das mit der Verordnung (EU) Nr. 2016/589 des Europäischen Parlaments und des Rates10 eingerichtet wurde, ist ein Netz von Arbeitsvermittlungen und ein Mechanismus für den automatischen Abgleich von Arbeitsuchenden und Stellenangeboten über die gemeinsame IT-Plattform von EURES. Durch Synergien und die Zusammenarbeit zwischen dem Europass und EURES soll die Wirkung beider Dienste verstärkt werden. Der Vorschlag steht im Einklang mit der EURES-Verordnung, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung der europäischen Klassifikation der Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 569/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

Option 1 - Verbesserung der Dokumente und der Online-Präsenz

Option 2 - Bessere Integration der Dienste

Option 3 - Bessere Koordinierung der Unterstützungsnetzwerke

Option 4 - Bessere Interoperabilität der Instrumente

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung Entfällt. Es besteht kein Bezug zum REFIT-Programm.

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Instrumente und Informationen

Artikel 4
Wichtigste Grundsätze und Hauptmerkmale

Artikel 5
Europass-Qualifikationserläuterung(en)

Artikel 6
Europäische Klassifikation der Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO)

Artikel 7
Durchführung und Monitoring

Artikel 8
Rolle der Mitgliedstaaten

Artikel 9
Datenverarbeitung und Datenschutz

Artikel 10
Evaluierung

Artikel 11
Teilnehmende Länder

Artikel 12
Finanzbestimmungen

Artikel 13
Aufhebung

Artikel 14
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 395/16 (Beschluss)

Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/16 (Beschluss)




Zu Artikel 2 Nummer 4

Zu Nummer 4a

Zu Nummer 4b


 
 
 


Drucksache 10/1/16

Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 7 Absatz 3 Satz 1 InVeKoSV

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 InVeKoSV

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 7 Absatz 3 Satz 4 InVeKoSV

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 8 Absatz 1 Nummer 2 InVeKoSV

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 8 Absatz 1 Nummer 3 InVeKoSV

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 1, Absatz 1a - neu -, Absatz 6 Satz 2 - neu -, Absatz 7, Absatz 8 - neu -, Absatz 9 - neu - InVeKoSV

Zu Absatz 7

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 11a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 InVeKoSV

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 11a Absatz 6 InVeKoSV

9. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 35 Absatz 2 InVeKoSV


 
 
 


Drucksache 580/16 (Beschluss)

... und Artikel 4 Absatz 1 der Durchführungs-Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 10/16 (Beschluss)

Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/16 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und des InVeKoS-Daten-Gesetzes

1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 7 Absatz 3 Satz 1 InVeKoSV

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 InVeKoSV

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 7 Absatz 3 Satz 4 InVeKoSV

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 8 Absatz 1 Nummer 2 InVeKoSV

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 8 Absatz 1 Nummer 3 InVeKoSV

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 1, Absatz 1a - neu -, Absatz 6 Satz 2 - neu -, Absatz 7, Absatz 8 - neu -, Absatz 9 - neu - InVeKoSV

Zu Absatz 7

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 11a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 InVeKoSV

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 11a Absatz 6 InVeKoSV

9. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 35 Absatz 2 InVeKoSV


 
 
 


Drucksache 585/16

... aa) In Buchstabe a werden die Wörter "Anlage 1 Abschnitt D der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung vom 29. März 2006 (BGBl. I S. 622) in der jeweils geltenden Fassung" durch die Wörter "Anlage 1 Abschnitt D der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung vom [einsetzen: Ausfertigungsdatum der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung] (BGBl. I S. ...) in der jeweils geltenden Fassung" und die Angabe "§ 11c" durch die Angabe "§ 336" ersetzt.



Drucksache 103/16

... a) In Absatz 1 werden im einleitenden Satzteil die Wörter "Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 504/2008 der Kommission vom 6. Juni 2008 zur Umsetzung der Richtlinien 90/426/EWG und 90/427/EWG des Rates in Bezug auf Methoden zur Identifizierung von Equiden (ABl. L 149 vom 7.6.2008, S. 3)" durch die Wörter "Artikel 18 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/262 der Kommission vom 17. Februar 2015 zur Festlegung von Vorschriften gemäß den Richtlinien 90/427/EWG und 2009/156/EG des Rates in Bezug auf die Methoden zur Identifizierung von Equiden (Equidenpass-Verordnung) (ABl. L 59 vom 3.3.2015, S. 1)" ersetzt.



Drucksache 65/16

... Dieses Gesetz tritt am 1. August 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Mindestnettobetrags-Verordnung vom 19. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3040) außer Kraft.



Drucksache 210/16

... es (BVG) ergibt sich die Notwendigkeit, jeweils bei einer Anpassung der laufenden Rentenleistungen und des Bemessungsbetrages nach § 56 BVG eine Anrechnungs-Verordnung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu erlassen.



Drucksache 258/16

... (110) Die Konformitätsbewertungsstellen-Anerkennungs-Verordnung vom 11. Januar 2016 (BGBl. I S. 77) wird wie folgt geändert:



Drucksache 164/1/16

... Der Zeitraum von fünf Jahren entspricht den vergleichbaren Regelungen in § 5 Absatz 2 und 3 der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung und § 3 Absatz 5 der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsverordnung.



Drucksache 675/16 (Beschluss)

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Themenbereich "Reifenkennzeichnungs-Verordnung (Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 675/16

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Themenbereich "Reifenkennzeichnungs-Verordnung (Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 317/16

... - beschäftigungspolitische Maßnahmen und Initiativen, beispielsweise die EURES-Verordnung und die Empfehlungen des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie und zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 317/16




1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

Große Unterschiede zwischen den Ländern bei der Beschreibung der Inhalte ähnlicher Qualifikationsinhalte

Beschränkung des Begriffsumfangs von Kompetenz auf Verantwortlichkeit/Selbstständigkeit

Vertrauen in die Qualität und das Niveau der Qualifikationen mit EQR-Zuordnung

Keine gemeinsamen Regelungen zur Übertragung und Akkumulierung von Credits im Zusammenhang mit den dem EQR zugeordneten Qualifikationen

Wachsende Zahl internationaler sektoraler Qualifikationen, die sich auf Standards internationaler Unternehmen oder sektoraler Organisationen stützen

Gemeinsame Ausbildungsrahmen auf Basis der EQR-Niveaus

Verbindungen zwischen dem EQR und nationalen Qualifikationsrahmen in Drittländern

Steuerung des EQR

Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten,

EMPFIEHLT der Kommission, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern

EMPFIEHLT der Kommission,

ANNEXES 1 to 6 ANHÄNGE des Vorschlags für eine Empfehlung des Rates über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen und zur Aufhebung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen

Anhang I
Begriffsbestimmungen

Anhang II
Deskriptoren zur Beschreibung der Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR)

Anhang III
Kriterien und Verfahren für die Zuordnung nationaler Qualifikationsrahmen und -systeme zum Europäischen Qualifikationsrahmen

Anhang IV
Qualitätssicherungsgrundsätze für Qualifikationen mit Zuordnung zum Europäischen Qualifikationsrahmen2

Anhang V
Grundsätze für mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen verbundene CreditSysteme

Anhang VI
Vorläufige Elemente eines gemeinsamen Formats für die elektronische Veröffentlichung von Informationen über Qualifikationen


 
 
 


Drucksache 164/16 (Beschluss)

... Der Zeitraum von fünf Jahren entspricht den vergleichbaren Regelungen in § 5 Absatz 2 und 3 der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung und § 3 Absatz 5 der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsverordnung.



Drucksache 758/16

... (1) über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS). Die Nutzung dieser regionalen Statistiken im Rahmen der regionalen EU-Politik ist weit verbreitet. Sie dienen dazu festzulegen, welche Regionen für eine Unterstützung aus den Kohäsionsfonds in Frage kommen. In den letzten Jahren hat Eurostat den Umfang der veröffentlichten Statistiken zu einer Reihe von territorialen Typologien erweitert, um die wachsende Nachfrage der politischen Entscheidungsträger in der EU nach solchen Daten vor dem Hintergrund der Kohäsions- und territorialen Entwicklungspolitiken zu erfüllen. Die Kommission hat diese territorialen Typologien in Zusammenarbeit mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) definiert und Methoden zu ihrer Festlegung und Pflege erlassen. Die NUTS-Verordnung beinhaltet diese territorialen Typologien noch nicht und enthält auch keine rechtliche Definition dieser Typologien, mit denen die städtischen, ländlichen, Küsten- und/oder anderen Gebiete und Regionen in der EU festgelegt werden können, obwohl sie bereits benutzt werden. Die Tatsache, dass diese Typologien und ihre Methoden keine Rechtsgrundlage haben bzw. nicht offiziell vom Europäischen Statistischen System (ESS) anerkannt sind, ist ein Problem, das behandelt werden muss, damit sie als anerkannte, objektive und transparente statistische Typologien gelten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 758/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertungen/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Genaue Erläuterungen der vorgeschlagenen Vorschriften

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 4
Lokale Verwaltungseinheiten

Artikel 4a
Statistikraster

Artikel 4b
Territoriale Typologien auf EU-Ebene

Artikel 7
Ausschussverfahren

Artikel 7a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 602/16 (Beschluss)

... /EG (eIDAS-Verordnung) - zukünftig in Verbindung mit dem Vertrauensdienstegesetz - grundlegend geregelt ist. Stattdessen ist die entsprechende Geltung derjenigen verfahrensrechtlichen Regelungen des § 39a BeurkG-E anzuordnen, die für die elektronische Signatur des Notars betreffend das elektronische Dokument und den Übereinstimmungsvermerk im Sinne des § 56 Absatz 1 Satz 4 BeurkG-E auch und erst recht gelten müssen. Hierbei handelt es sich um die Vorgaben, dass das qualifizierte Zertifikat des Notars auf Dauer prüfbar sein muss, dass der Notar die elektronische Signatur höchstpersönlich zu leisten hat und dass als Äquivalent zum Siegel des Notars mit dem Zeugnis - in diesem Zusammenhang: dem Vermerk - eine Bestätigung der Notareigenschaft durch die zuständige Stelle einherzugehen hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 602/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 33 Absatz 1 Satz 1 BNotO

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 36 Absatz 2 Satz 2 BNotO

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 55 Absatz 1 Satz 3 BNotO

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 67 Absatz 3 Nummer 5 BNotO

5. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe c § 93 Absatz 4 Satz 2 BNotO

6. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a und b § 39a Absatz 1 Satz 3 BeurkG , Nummer 15 § 56 Absatz 1 Satz 4, 5 BeurkG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 2 Nummer 19 § 59 und § 59a BeurkG

8. Zu Artikel 5a - neu - § 378 Absatz 3 -neu-, § 486 Absatz 3 - neu - FamFG , Artikel 5b - neu - § 15 Absatz 3 -neu-, § 143 Absatz 4 - neu - GBO , Artikel 5c - neu - Vorbemerkung 2.2 Absatz 1 und 2, Anmerkung 22122 Absatz 2 - neu - KV GKNotG , Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - Inkrafttreten

'Artikel 5a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 5b
Änderung der Grundbuchordnung

Artikel 5c
Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

Begründung

A. Zielsetzung, wesentlicher Inhalt und Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen

I. Zielsetzung

II. Wesentlicher Inhalt

III. Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen

B. Die Regelungsvorschläge im Einzelnen

I. Artikel 5a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

II. Artikel 5b - neu - Änderung der Grundbuchordnung

III. Artikel 5c - neu - Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

IV. Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 395/1/16

Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/1/16




Zu Artikel 2 Nummer 4

Zu Nummer 4a

Zu Nummer 4b


 
 
 


Drucksache 103/16 (Beschluss)

... an die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/262 (Equidenpass-Verordnung) besteht noch erheblicher weiterer Beratungsbedarf. Eine Vertagung der Beratungen zur Verordnung insgesamt kommt jedoch auf Grund der Dringlichkeit der Änderung der



Drucksache 813/1/16

... Die eigentliche Zielsetzung des Produktinformationsblatts, das Produkt zu erklären und mit anderen Produkten vergleichbar zu machen, fällt bei einer Aktie schwer. Ein Ausgestaltungsspielraum des Emittenten dürfte infolge des Gesellschaftsrechts im Grunde fehlen. Die Aktie ist im Korsett "Aktienrecht" eingeschnürt. Insofern gibt es grundlegende Unterschiede zwischen einer Aktie, die eine einfache Auszahlungs- und Kostenstruktur hat, und einem komplexen oder strukturieren Finanzprodukt - etwa im Hinblick auf Chancen, Risiken und Rechte. Vor diesem Hintergrund hat man auf EU-Ebene davon abgesehen, für Aktien Produktinformationsblätter vorzusehen (vgl. Erwägungsgrund 7 der Verordnung Nr. 1286/2014, "PRIIPs-Verordnung"). Die nationale Umsetzung geht damit über die europäischen Vorgaben hinaus. Daher sollte von der Pflicht zur Erstellung und Ausgabe eines Produktinformationsblattes abgesehen bzw. eine Vereinfachung vorgenommen werden. Beispielsweise ließe sich der Anlegerschutz dadurch wahren, dass man ein allgemeines Produktinformationsblatt für einfache Aktien und Anleihen ausgibt, das generell über Risiken, Chancen und Rechte informiert.



Drucksache 407/16

... Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3286: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen und einer Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungs-Verordnung)



Drucksache 390/2/16

... - Punkt 28a der 950. Sitzung des Bundesrates am 4. November 2016 und zu Punkt 28b Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes sowie zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen - Drucksache. 499/16 (sogenannte Anerkennungs-Verordnung)



Drucksache 414/15

... Die VIS-Verordnung, die vorsieht, dass die biometrischen Daten von Drittstaatsangehörigen, die ein Visum beantragen, im VIS gespeichert werden, erleichtert die Identifizierung der Visuminhaber. Außerdem gestattet sie, unter strengen Bedingungen, die Weitergabe und den Austausch bestimmter Daten mit den Behörden von Drittländern, um zur Bestätigung der Identität ihrer Staatsangehörigen beizutragen. Dadurch kann die Ausstellung von Reisedokumenten für die Rückkehr erleichtert werden. Die Kommission bewertet derzeit die Umsetzung des VIS, einschließlich der Anwendung dieser Bestimmung, und wird über die Ergebnisse Bericht erstatten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 414/15




Mitteilung

I. Einleitung

II. Steigerung der Wirksamkeit des EU-Systems zur Förderung der Rückkehr irregulärer Migranten

1. Förderung der freiwilligen Rückkehr

2. Stärkere Durchsetzung der EU-Vorschriften

3. Verstärkter Austausch von Informationen zur Durchsetzung der Rückkehr

4. Stärkung der Rolle und des Mandats von Frontex

5. Ein integriertes System für das Rückkehrmanagement

III. Stärkung der Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern im Bereich der Rückübernahme

1. Wirksame Umsetzung von Rückübernahmeverpflichtungen

2. Abschluss laufender und Aufnahme neuer Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen

3. Politische Dialoge auf hoher Ebene über Rückübernahmefragen

4. Unterstützung bei der Wiedereingliederung und Aufbau von Kapazitäten

5. Stärkere Einflussnahme der EU im Bereich Rückkehr und Rückübernahme

IV. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 532/15

Verordnung zur Verwaltung des Strukturfonds im Krankenhausbereich (Krankenhausstrukturfonds-Verordnung -



Drucksache 207/1/15

Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfonds-Verordnung -



Drucksache 532/15 (Beschluss)

Verordnung zur Verwaltung des Strukturfonds im Krankenhausbereich (Krankenhausstrukturfonds-Verordnung -



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