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"S-Verordnung"
Drucksache 602/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer
... /EG (eIDAS-Verordnung) - zukünftig in Verbindung mit dem Vertrauensdienstegesetz - grundlegend geregelt ist. Stattdessen ist die entsprechende Geltung derjenigen verfahrensrechtlichen Regelungen des § 39a BeurkG-E anzuordnen, die für die elektronische Signatur des Notars betreffend das elektronische Dokument und den Übereinstimmungsvermerk im Sinne des § 56 Absatz 1 Satz 4 BeurkG-E auch und erst recht gelten müssen. Hierbei handelt es sich um die Vorgaben, dass das qualifizierte Zertifikat des Notars auf Dauer prüfbar sein muss, dass der Notar die elektronische Signatur höchstpersönlich zu leisten hat und dass als Äquivalent zum Siegel des Notars mit dem Zeugnis - in diesem Zusammenhang: dem Vermerk - eine Bestätigung der Notareigenschaft durch die zuständige Stelle einherzugehen hat.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 33 Absatz 1 Satz 1 BNotO
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 36 Absatz 2 Satz 2 BNotO
3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 55 Absatz 1 Satz 3 BNotO
4. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 67 Absatz 3 Nummer 5 BNotO
5. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe c § 93 Absatz 4 Satz 2 BNotO
6. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a und b § 39a Absatz 1 Satz 3 BeurkG , Nummer 15 § 56 Absatz 1 Satz 4, 5 BeurkG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 2 Nummer 19 § 59 und § 59a BeurkG
8. Zu Artikel 5a - neu - § 378 Absatz 3 -neu-, § 486 Absatz 3 - neu - FamFG , Artikel 5b - neu - § 15 Absatz 3 -neu-, § 143 Absatz 4 - neu - GBO , Artikel 5c - neu - Vorbemerkung 2.2 Absatz 1 und 2, Anmerkung 22122 Absatz 2 - neu - KV GKNotG , Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - Inkrafttreten
'Artikel 5a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 5b Änderung der Grundbuchordnung
Artikel 5c Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
A. Zielsetzung, wesentlicher Inhalt und Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen
I. Zielsetzung
1 Filter- und Entlastungsfunktion
2 Medienbruchstelle und Lieferung von strukturierten XML-Daten
II. Wesentlicher Inhalt
III. Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen
B. Die Regelungsvorschläge im Einzelnen
I. Artikel 5a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
II. Artikel 5b - neu - Änderung der Grundbuchordnung
III. Artikel 5c - neu - Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
1. Nummer 1 Vorbemerkung 2.2 KV
a Buchstabe a Vorbemerkung 2.2 Absatz 1 KV
b Buchstabe b Vorbemerkung 2.2 Absatz 2 KV
2. Nummer 2 Nummer 22122 KV
IV. Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - Inkrafttreten
Drucksache 148/16
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-EM 2016
... Die Durchführung von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-EM 2016 als internationale Sportveranstaltung von herausragender Bedeutung, deren Spiele bis in die Nachtstunden nach 22 Uhr hineinreichen, ist in Abhängigkeit von örtlichen Verhältnissen gefährdet, sofern die für die Nachtstunden im Vollzug zugrunde gelegten Lärmschutzanforderungen nicht eingehalten werden können. Mit dem Erlass einer Bundes-Verordnung soll die Durchführbarkeit von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-EM 2016, an denen ein herausragendes öffentliches Interesse besteht, bundesweit gewährleistet werden. Die Verordnung entspricht weitgehend den seinerzeit für die Fußball-WM 2006, die Fußball-EM 2008 und die Fußball-WM 2010 und 2014 erlassenen Verordnungen, mit denen bereits analoge, auf die Dauer der seinerzeitigen Veranstaltungen befristete Ausnahmeregelungen getroffen worden waren.
Drucksache 645/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Milcherzeuger
... 5. die auf den Betrieb des Antragsstellers bezogene Betriebsnummer im Sinne des § 8 Absatz 1 Nummer 5 der InVeKoS-Verordnung;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder und Kommunen
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zur Durchführung einer Sonderbeihilfe für bestimmte Milcherzeuger (Milchsteigerungsvermeidungsbeihilfenverordnung - MilchSt- VerBeihV)
§ 1 Zweck
§ 2 Zuständigkeit
§ 3 Höhe der Beihilfe
§ 4 Gewährung der Beihilfe
§ 5 Antrag
§ 6 Nachweis über die Nichtsteigerung
§ 7 Übermittlung von Betriebsdaten
§ 8 Aufbewahrungs-, Duldungs- und Mitwirkungspflichten
§ 9 Mitteilungen
§ 10 Außerkrafttreten
Artikel 2 Änderung der Milchverringerungsbeihilfenverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5 Bund
Länder und Kommunen
5. Weitere Kosten
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3942 - BMEL: Entwurf Verordnung zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Milcherzeuger
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
5 Bürger
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund
Drucksache 10/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und des InVeKoS -Daten-Gesetzes
Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der InVeKoS-Verordnung
§ 11a Änderung bei Flächennutzungen im Umweltinteresse
§ 13a Angaben bei Niederwald mit Kurzumtrieb
Artikel 2 Änderung des InVeKoS-Daten-Gesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
4 Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Weitere Verordnungsfolgen
Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3536: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und des InVeKoS-Daten-Gesetzes
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1. Inhalt des Regelungsvorhabens
2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
2.3. Evaluation
2.4. Abschließende Stellungnahme
Drucksache 72/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer -Qualifikations-Gesetzes
... -Qualifikations-Verordnung ausschließlich die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein vorsehen, landesrechtliche Vorschriften zu erlassen, die im Einklang mit den europarechtlichen Regelungen auch den Fahrerqualifizierungsnachweis nach dem Muster des Anhangs II zur Richtlinie zum Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation zulassen.
Drucksache 580/16
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Chemikalien -Klimaschutzverordnung
... -Klimaschutzverordnung ergibt sich in erster Linie aus Änderungen der unionsrechtlichen Rahmenbedingungen, nämlich der Ablösung der bisherigen EG-F-Gas-Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 103/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Fünfte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
... an die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/262 (Equidenpass-Verordnung) besteht noch erheblicher weiterer Beratungsbedarf. Eine Vertagung der Beratungen zur Verordnung insgesamt kommt jedoch auf Grund der Dringlichkeit der Änderung der
Drucksache 813/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz - 2. FiMaNoG)
... Die eigentliche Zielsetzung des Produktinformationsblatts, das Produkt zu erklären und mit anderen Produkten vergleichbar zu machen, fällt bei einer Aktie schwer. Ein Ausgestaltungsspielraum des Emittenten dürfte infolge des Gesellschaftsrechts im Grunde fehlen. Die Aktie ist im Korsett "Aktienrecht" eingeschnürt. Insofern gibt es grundlegende Unterschiede zwischen einer Aktie, die eine einfache Auszahlungs- und Kostenstruktur hat, und einem komplexen oder strukturieren Finanzprodukt - etwa im Hinblick auf Chancen, Risiken und Rechte. Vor diesem Hintergrund hat man auf EU-Ebene davon abgesehen, für Aktien Produktinformationsblätter vorzusehen (vgl. Erwägungsgrund 7 der Verordnung Nr. 1286/2014, "PRIIPs-Verordnung"). Die nationale Umsetzung geht damit über die europäischen Vorgaben hinaus. Daher sollte von der Pflicht zur Erstellung und Ausgabe eines Produktinformationsblattes abgesehen bzw. eine Vereinfachung vorgenommen werden. Beispielsweise ließe sich der Anlegerschutz dadurch wahren, dass man ein allgemeines Produktinformationsblatt für einfache Aktien und Anleihen ausgibt, das generell über Risiken, Chancen und Rechte informiert.
Drucksache 408/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA-Neuordnungsgesetz - FMSANeuOG )
... Artikel 9 Änderung der Restrukturierungsfonds-Verordnung
Drucksache 580/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Chemikalien -Klimaschutzverordnung
... und Artikel 4 Absatz 1 der Durchführungs-Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 535/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für eine faire, effiziente und wettbewerbsfähige auf dem Urheberrechtsschutz beruhende europäische Wirtschaft im digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 592 final; Ratsdok. 12253/16
... 9. Vor diesem Hintergrund setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern unter bestimmten Voraussetzungen auch Zugangsrechte zu diesen Diensten eingeräumt werden, und erinnert daran, dass es dazu insbesondere auch einer verbraucherfreundlichen Ausgestaltung der vorgeschlagenen sogenannten Portabilitäts-Verordnung (BR-Drucksache 612/15) bedarf.
Drucksache 271/16
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Erste Verordnung zur Regelung mautdienstrechtlicher Vorschriften
... Verordnung zur Registrierung von Anbietern mautdienstbezogener Leistungen (Mautdienst-Registrierungs-Verordnung - MRegV)
Drucksache 673/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002, der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, EU (Nr.) 1304/2013, (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013, (EU) Nr. 1307/2013 , (EU) Nr. 1308/2013 , (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013 , (EU) Nr. 223/2014 , (EU) Nr. 283/2014 und (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2016) 605 final
... Bleibt die Kommission bei der verpflichtenden Einführung (EFRE) bzw. Ausweitung (ESF) von Pauschalen, ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Übergangsfrist von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Omnibus-Verordnung nicht ausreichend ist und zumindest auf zwölf Monate verlängert werden sollte.
Drucksache 395/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Bund
2. Länder
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
§ 8a Verbundene Unternehmen
§ 12a Anpassung des Werts von Zahlungsansprüchen
Artikel 2 Änderung der InVeKoS-Verordnung
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3772: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKos-Verordnung
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1. Inhalt des Regelungsvorhabens
2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand
Drucksache 593/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrer -Qualifikations-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... -Qualifikations-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 253/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der nächsten Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zu prüfen, ob der Straftatenkatalog der Anlage 13 zu § 40 FeV um gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr gemäß § 315
Drucksache 535/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für eine faire, effiziente und wettbewerbsfähige auf dem Urheberrechtsschutz beruhende europäische Wirtschaft im digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 592 final; Ratsdok. 12253/16
... 7. Er begrüßt grundsätzlich die mit dem zweiten Urheberrechtspaket der EU verfolgte Zielsetzung, einen umfassenderen Online-Zugang zu Inhalten in der EU zu gewährleisten. Im digitalen Zeitalter und einem vernetzten Europa besteht die grundsätzlich nachvollziehbare Erwartung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, dass sie Online-Dienste auch grenzüberschreitend nutzen können. Vor diesem Hintergrund setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern unter bestimmten Voraussetzungen auch Zugangsrechte zu diesen Diensten eingeräumt werden, und erinnert daran, dass es dazu insbesondere auch einer verbraucherfreundlichen Ausgestaltung der vorgeschlagenen sogenannten Portabilitäts-Verordnung (BR-Drucksache 612/15) bedarf.
Drucksache 347/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung
... In § 1 Absatz 2 Satz 2 und § 6 Absatz 1 Satz 3 der atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung vom 1. Juli 1999 (BGBl. I S. 1525), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. Juni 2010 (BGBl. I S. 825) geändert worden ist, wird jeweils die Angabe "§ 23 Absatz 2" durch die Angabe "§ 23d Satz 3" ersetzt.
Drucksache 346/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts
... Änderung der FIDE-Verzeichnis-Verordnung
Drucksache 62/16
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Chemikalien -Sanktionsverordnung
... - Ablösung der EG-F-Gas-Verordnung Nr. 842/2006 durch die ab dem 1. Januar 2015 geltende Verordnung (EU) Nr. 517/2014 - Änderungen des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (
Drucksache 675/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Themenbereich "Reifenkennzeichnungs-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 ) und deren Änderungsverordnungen"
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Themenbereich "Reifenkennzeichnungs-Verordnung (Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 569/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Kompetenzen und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG COM(2016) 625 final
... Nutzer verwenden den Europass-Rahmen oft, um bei der Arbeitssuche Angaben über ihre Kompetenzen und Qualifikationen zu machen. Das EURES-Netz, das mit der Verordnung (EU) Nr. 2016/589 des Europäischen Parlaments und des Rates10 eingerichtet wurde, ist ein Netz von Arbeitsvermittlungen und ein Mechanismus für den automatischen Abgleich von Arbeitsuchenden und Stellenangeboten über die gemeinsame IT-Plattform von EURES. Durch Synergien und die Zusammenarbeit zwischen dem Europass und EURES soll die Wirkung beider Dienste verstärkt werden. Der Vorschlag steht im Einklang mit der EURES-Verordnung, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung der europäischen Klassifikation der Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO).
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
Option 1 - Verbesserung der Dokumente und der Online-Präsenz
Option 2 - Bessere Integration der Dienste
Option 3 - Bessere Koordinierung der Unterstützungsnetzwerke
Option 4 - Bessere Interoperabilität der Instrumente
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung Entfällt. Es besteht kein Bezug zum REFIT-Programm.
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Instrumente und Informationen
Artikel 4 Wichtigste Grundsätze und Hauptmerkmale
Artikel 5 Europass-Qualifikationserläuterung(en)
Artikel 6 Europäische Klassifikation der Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO)
Artikel 7 Durchführung und Monitoring
Artikel 8 Rolle der Mitgliedstaaten
Artikel 9 Datenverarbeitung und Datenschutz
Artikel 10 Evaluierung
Artikel 11 Teilnehmende Länder
Artikel 12 Finanzbestimmungen
Artikel 13 Aufhebung
Artikel 14 Inkrafttreten
Drucksache 395/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
Zu Artikel 2 Nummer 4
Zu Nummer 4a
Zu Nummer 4b
Drucksache 10/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und des InVeKoS -Daten-Gesetzes
Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und des
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 7 Absatz 3 Satz 1 InVeKoSV
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 InVeKoSV
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 7 Absatz 3 Satz 4 InVeKoSV
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 8 Absatz 1 Nummer 2 InVeKoSV
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 8 Absatz 1 Nummer 3 InVeKoSV
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 1, Absatz 1a - neu -, Absatz 6 Satz 2 - neu -, Absatz 7, Absatz 8 - neu -, Absatz 9 - neu - InVeKoSV
Zu Absatz 7
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 11a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 InVeKoSV
8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 11a Absatz 6 InVeKoSV
9. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 35 Absatz 2 InVeKoSV
Drucksache 580/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Chemikalien -Klimaschutzverordnung
... und Artikel 4 Absatz 1 der Durchführungs-Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 10/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und des InVeKoS -Daten-Gesetzes
Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und des
Anlage Änderungen zur Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und des InVeKoS-Daten-Gesetzes
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 7 Absatz 3 Satz 1 InVeKoSV
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 InVeKoSV
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 7 Absatz 3 Satz 4 InVeKoSV
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 8 Absatz 1 Nummer 2 InVeKoSV
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 8 Absatz 1 Nummer 3 InVeKoSV
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 1, Absatz 1a - neu -, Absatz 6 Satz 2 - neu -, Absatz 7, Absatz 8 - neu -, Absatz 9 - neu - InVeKoSV
Zu Absatz 7
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 11a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 InVeKoSV
8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 11a Absatz 6 InVeKoSV
9. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 35 Absatz 2 InVeKoSV
Drucksache 585/16
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Erste Verordnung zur Änderung der RfB-Verordnung
... aa) In Buchstabe a werden die Wörter "Anlage 1 Abschnitt D der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung vom 29. März 2006 (BGBl. I S. 622) in der jeweils geltenden Fassung" durch die Wörter "Anlage 1 Abschnitt D der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung vom [einsetzen: Ausfertigungsdatum der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung] (BGBl. I S. ...) in der jeweils geltenden Fassung" und die Angabe "§ 11c" durch die Angabe "§ 336" ersetzt.
Drucksache 103/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Fünfte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
... a) In Absatz 1 werden im einleitenden Satzteil die Wörter "Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 504/2008 der Kommission vom 6. Juni 2008 zur Umsetzung der Richtlinien 90/426/EWG und 90/427/EWG des Rates in Bezug auf Methoden zur Identifizierung von Equiden (ABl. L 149 vom 7.6.2008, S. 3)" durch die Wörter "Artikel 18 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/262 der Kommission vom 17. Februar 2015 zur Festlegung von Vorschriften gemäß den Richtlinien 90/427/EWG und 2009/156/EG des Rates in Bezug auf die Methoden zur Identifizierung von Equiden (Equidenpass-Verordnung) (ABl. L 59 vom 3.3.2015, S. 1)" ersetzt.
Drucksache 65/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutzund Weiterbildungsstärkungsgesetz - AWStG )
... Dieses Gesetz tritt am 1. August 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Mindestnettobetrags-Verordnung vom 19. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3040) außer Kraft.
Drucksache 210/16
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Achtundvierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Achtundvierzigste Anrechnungsverordnung - 48. AnrV)
... es (BVG) ergibt sich die Notwendigkeit, jeweils bei einer Anpassung der laufenden Rentenleistungen und des Bemessungsbetrages nach § 56 BVG eine Anrechnungs-Verordnung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu erlassen.
Drucksache 258/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
... (110) Die Konformitätsbewertungsstellen-Anerkennungs-Verordnung vom 11. Januar 2016 (BGBl. I S. 77) wird wie folgt geändert:
Drucksache 164/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
... Der Zeitraum von fünf Jahren entspricht den vergleichbaren Regelungen in § 5 Absatz 2 und 3 der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung und § 3 Absatz 5 der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsverordnung.
Drucksache 675/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Themenbereich "Reifenkennzeichnungs-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 ) und deren Änderungsverordnungen"
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Themenbereich "Reifenkennzeichnungs-Verordnung (Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 675/16
Mitteilung der Präsidentin
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Themenbereich "Reifenkennzeichnungs-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 ) und deren Änderungsverordnungen"
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Themenbereich "Reifenkennzeichnungs-Verordnung (Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 317/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen und zur Aufhebung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen - COM(2016) 383 final
... - beschäftigungspolitische Maßnahmen und Initiativen, beispielsweise die EURES-Verordnung und die Empfehlungen des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie und zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser;
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
Große Unterschiede zwischen den Ländern bei der Beschreibung der Inhalte ähnlicher Qualifikationsinhalte
Beschränkung des Begriffsumfangs von Kompetenz auf Verantwortlichkeit/Selbstständigkeit
Vertrauen in die Qualität und das Niveau der Qualifikationen mit EQR-Zuordnung
Keine gemeinsamen Regelungen zur Übertragung und Akkumulierung von Credits im Zusammenhang mit den dem EQR zugeordneten Qualifikationen
Wachsende Zahl internationaler sektoraler Qualifikationen, die sich auf Standards internationaler Unternehmen oder sektoraler Organisationen stützen
Gemeinsame Ausbildungsrahmen auf Basis der EQR-Niveaus
Verbindungen zwischen dem EQR und nationalen Qualifikationsrahmen in Drittländern
Steuerung des EQR
Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten,
EMPFIEHLT der Kommission, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern
EMPFIEHLT der Kommission,
ANNEXES 1 to 6 ANHÄNGE des Vorschlags für eine Empfehlung des Rates über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen und zur Aufhebung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen
Anhang I Begriffsbestimmungen
Anhang II Deskriptoren zur Beschreibung der Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR)
Anhang III Kriterien und Verfahren für die Zuordnung nationaler Qualifikationsrahmen und -systeme zum Europäischen Qualifikationsrahmen
Anhang IV Qualitätssicherungsgrundsätze für Qualifikationen mit Zuordnung zum Europäischen Qualifikationsrahmen2
Anhang V Grundsätze für mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen verbundene CreditSysteme
Anhang VI Vorläufige Elemente eines gemeinsamen Formats für die elektronische Veröffentlichung von Informationen über Qualifikationen
Drucksache 164/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
... Der Zeitraum von fünf Jahren entspricht den vergleichbaren Regelungen in § 5 Absatz 2 und 3 der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung und § 3 Absatz 5 der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsverordnung.
Drucksache 758/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 in Bezug auf die territorialen Typologien (Tercet) COM(2016) 788 final
... (1) über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS). Die Nutzung dieser regionalen Statistiken im Rahmen der regionalen EU-Politik ist weit verbreitet. Sie dienen dazu festzulegen, welche Regionen für eine Unterstützung aus den Kohäsionsfonds in Frage kommen. In den letzten Jahren hat Eurostat den Umfang der veröffentlichten Statistiken zu einer Reihe von territorialen Typologien erweitert, um die wachsende Nachfrage der politischen Entscheidungsträger in der EU nach solchen Daten vor dem Hintergrund der Kohäsions- und territorialen Entwicklungspolitiken zu erfüllen. Die Kommission hat diese territorialen Typologien in Zusammenarbeit mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) definiert und Methoden zu ihrer Festlegung und Pflege erlassen. Die NUTS-Verordnung beinhaltet diese territorialen Typologien noch nicht und enthält auch keine rechtliche Definition dieser Typologien, mit denen die städtischen, ländlichen, Küsten- und/oder anderen Gebiete und Regionen in der EU festgelegt werden können, obwohl sie bereits benutzt werden. Die Tatsache, dass diese Typologien und ihre Methoden keine Rechtsgrundlage haben bzw. nicht offiziell vom Europäischen Statistischen System (ESS) anerkannt sind, ist ein Problem, das behandelt werden muss, damit sie als anerkannte, objektive und transparente statistische Typologien gelten.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertungen/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Genaue Erläuterungen der vorgeschlagenen Vorschriften
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 4 Lokale Verwaltungseinheiten
Artikel 4a Statistikraster
Artikel 4b Territoriale Typologien auf EU-Ebene
Artikel 7 Ausschussverfahren
Artikel 7a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 2
Drucksache 602/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer
... /EG (eIDAS-Verordnung) - zukünftig in Verbindung mit dem Vertrauensdienstegesetz - grundlegend geregelt ist. Stattdessen ist die entsprechende Geltung derjenigen verfahrensrechtlichen Regelungen des § 39a BeurkG-E anzuordnen, die für die elektronische Signatur des Notars betreffend das elektronische Dokument und den Übereinstimmungsvermerk im Sinne des § 56 Absatz 1 Satz 4 BeurkG-E auch und erst recht gelten müssen. Hierbei handelt es sich um die Vorgaben, dass das qualifizierte Zertifikat des Notars auf Dauer prüfbar sein muss, dass der Notar die elektronische Signatur höchstpersönlich zu leisten hat und dass als Äquivalent zum Siegel des Notars mit dem Zeugnis - in diesem Zusammenhang: dem Vermerk - eine Bestätigung der Notareigenschaft durch die zuständige Stelle einherzugehen hat.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 33 Absatz 1 Satz 1 BNotO
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 36 Absatz 2 Satz 2 BNotO
3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 55 Absatz 1 Satz 3 BNotO
4. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 67 Absatz 3 Nummer 5 BNotO
5. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe c § 93 Absatz 4 Satz 2 BNotO
6. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a und b § 39a Absatz 1 Satz 3 BeurkG , Nummer 15 § 56 Absatz 1 Satz 4, 5 BeurkG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 2 Nummer 19 § 59 und § 59a BeurkG
8. Zu Artikel 5a - neu - § 378 Absatz 3 -neu-, § 486 Absatz 3 - neu - FamFG , Artikel 5b - neu - § 15 Absatz 3 -neu-, § 143 Absatz 4 - neu - GBO , Artikel 5c - neu - Vorbemerkung 2.2 Absatz 1 und 2, Anmerkung 22122 Absatz 2 - neu - KV GKNotG , Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - Inkrafttreten
'Artikel 5a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 5b Änderung der Grundbuchordnung
Artikel 5c Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
Begründung
A. Zielsetzung, wesentlicher Inhalt und Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen
I. Zielsetzung
II. Wesentlicher Inhalt
III. Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen
B. Die Regelungsvorschläge im Einzelnen
I. Artikel 5a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
II. Artikel 5b - neu - Änderung der Grundbuchordnung
III. Artikel 5c - neu - Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
IV. Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - Inkrafttreten
Drucksache 395/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
Zu Artikel 2 Nummer 4
Zu Nummer 4a
Zu Nummer 4b
Drucksache 103/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Fünfte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
... an die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/262 (Equidenpass-Verordnung) besteht noch erheblicher weiterer Beratungsbedarf. Eine Vertagung der Beratungen zur Verordnung insgesamt kommt jedoch auf Grund der Dringlichkeit der Änderung der
Drucksache 813/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz - 2. FiMaNoG)
... Die eigentliche Zielsetzung des Produktinformationsblatts, das Produkt zu erklären und mit anderen Produkten vergleichbar zu machen, fällt bei einer Aktie schwer. Ein Ausgestaltungsspielraum des Emittenten dürfte infolge des Gesellschaftsrechts im Grunde fehlen. Die Aktie ist im Korsett "Aktienrecht" eingeschnürt. Insofern gibt es grundlegende Unterschiede zwischen einer Aktie, die eine einfache Auszahlungs- und Kostenstruktur hat, und einem komplexen oder strukturieren Finanzprodukt - etwa im Hinblick auf Chancen, Risiken und Rechte. Vor diesem Hintergrund hat man auf EU-Ebene davon abgesehen, für Aktien Produktinformationsblätter vorzusehen (vgl. Erwägungsgrund 7 der Verordnung Nr. 1286/2014, "PRIIPs-Verordnung"). Die nationale Umsetzung geht damit über die europäischen Vorgaben hinaus. Daher sollte von der Pflicht zur Erstellung und Ausgabe eines Produktinformationsblattes abgesehen bzw. eine Vereinfachung vorgenommen werden. Beispielsweise ließe sich der Anlegerschutz dadurch wahren, dass man ein allgemeines Produktinformationsblatt für einfache Aktien und Anleihen ausgibt, das generell über Risiken, Chancen und Rechte informiert.
Drucksache 407/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
... Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3286: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen und einer Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungs-Verordnung)
Drucksache 390/2/16
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung)(sogenannte Dublin -Verordnung)
... - Punkt 28a der 950. Sitzung des Bundesrates am 4. November 2016 und zu Punkt 28b Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes sowie zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen - Drucksache. 499/16 (sogenannte Anerkennungs-Verordnung)
Drucksache 414/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: EU-Aktionsplan für die Rückkehr - COM(2015) 453 final; Ratsdok. 11846/15
... Die VIS-Verordnung, die vorsieht, dass die biometrischen Daten von Drittstaatsangehörigen, die ein Visum beantragen, im VIS gespeichert werden, erleichtert die Identifizierung der Visuminhaber. Außerdem gestattet sie, unter strengen Bedingungen, die Weitergabe und den Austausch bestimmter Daten mit den Behörden von Drittländern, um zur Bestätigung der Identität ihrer Staatsangehörigen beizutragen. Dadurch kann die Ausstellung von Reisedokumenten für die Rückkehr erleichtert werden. Die Kommission bewertet derzeit die Umsetzung des VIS, einschließlich der Anwendung dieser Bestimmung, und wird über die Ergebnisse Bericht erstatten.
Mitteilung
I. Einleitung
II. Steigerung der Wirksamkeit des EU-Systems zur Förderung der Rückkehr irregulärer Migranten
1. Förderung der freiwilligen Rückkehr
2. Stärkere Durchsetzung der EU-Vorschriften
3. Verstärkter Austausch von Informationen zur Durchsetzung der Rückkehr
4. Stärkung der Rolle und des Mandats von Frontex
5. Ein integriertes System für das Rückkehrmanagement
III. Stärkung der Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern im Bereich der Rückübernahme
1. Wirksame Umsetzung von Rückübernahmeverpflichtungen
2. Abschluss laufender und Aufnahme neuer Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen
3. Politische Dialoge auf hoher Ebene über Rückübernahmefragen
4. Unterstützung bei der Wiedereingliederung und Aufbau von Kapazitäten
5. Stärkere Einflussnahme der EU im Bereich Rückkehr und Rückübernahme
IV. Schlussfolgerung
Drucksache 532/15
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung zur Verwaltung des Strukturfonds im Krankenhausbereich (Krankenhausstrukturfonds-Verordnung - KHSFV )
Verordnung zur Verwaltung des Strukturfonds im Krankenhausbereich (Krankenhausstrukturfonds-Verordnung -
Drucksache 207/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfonds-Verordnung - RStruktFV )
Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfonds-Verordnung -
Drucksache 532/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Verwaltung des Strukturfonds im Krankenhausbereich (Krankenhausstrukturfonds-Verordnung - KHSFV )
Verordnung zur Verwaltung des Strukturfonds im Krankenhausbereich (Krankenhausstrukturfonds-Verordnung -
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.