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0586/04
0722/04
0834/04B
0917/1/04
0691/04B
0986/04B
0818/04
0560/03
0560/03B
0560/1/03
Drucksache 670/1/11

... Allerdings ist ein zeitlich befristetes Bundesprogramm zum Auf- und Ausbau von Familienhebammen, wie in Artikel 1 § 3 Absatz 4 des Gesetzentwurfs vorgesehen, wenig nachhaltig. Fast alle Länder haben in den vergangenen Jahren Programme zur Qualifizierung von Hebammen bzw. Familienhebammen aufgelegt. Die Konzepte und Zugänge unterscheiden sich zwar, treffen sich jedoch an der Stelle, an der es darum geht, die nichtstigmatisierenden Zugänge von Hebammen zu Familien zu nutzen, ihre Wahrnehmungskompetenz für belastete Lebenslagen (z.B. psychisch kranke Mütter) zu stärken und Hebammen als Brückenbauerinnen zu anderen Systemen (z.B. Jugendhilfe) zu nutzen. Ein erneutes Bundesprogramm für vier Jahre mit 120 Millionen Euro würde zwangsläufig zu Doppelstrukturen führen und gleichzeitig Länder und Kommunen nach Ablauf des Modellzeitraums mit der Finanzierung neu aufgebauter Strukturen alleine lassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 670/1/11




1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 KKG i.V.m. § 134a SGB V

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 KKG

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 KKG i.V.m. Artikel 3 SGB V

4. Zu Artikel 2 Nummer 21 § 79a SGB VIII

5. Zu den Kosten des Gesetzes


 
 
 


Drucksache 191/11

... 22 In diesem Zusammenhang sollten die Möglichkeiten innovativer Ansätze, z.B. IKT-gestützter Lern- und Qualifizierungsmaßnahmen, untersucht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 191/11




1. Verbesserung der Situation der ROMA: eine soziale wirtschaftliche Notwendigkeit für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten

2. Notwendigkeit eines zielgerichteten Ansatzes: Ein EU-Rahmen für Nationale Strategien zur Integration der ROMA

3. Festlegung von EU-Zielen zur Integration der ROMA

- Zugang zur Bildung: Sicherstellen, dass alle Roma -Kinder zumindest die Grundschule abschließen

- Zugang zur Beschäftigung: Die Beschäftigungsquote der Roma an die der übrigen Bevölkerung annähern

- Zugang zur Gesundheitsfürsorge: Gesundheitssituation der Roma an die der restlichen Bevölkerung angleichen

- Zugang zu Wohnraum und grundlegenden Diensten: Den Anteil der Roma mit Zugang zu Wohnraum und zu den öffentlichen Versorgungsnetzen z.B. Wasser, Strom und Gas auf den entsprechenden Anteil an der restlichen Bevölkerung bringen

4. Nationale Strategien zur Integration der ROMA: eine klare politische Verpflichtung der Mitgliedstaaten

5. Die Situation der ROMA verbessern

6. Förderung der Integration der ROMA ausserhalb der EU: die besondere Situation der Beitrittsländer

7. Stärkung der Einflussmöglichkeiten der Zivilgesellschaft: eine bedeutendere Rolle der Europäischen Plattform für die Einbeziehung der ROMA

8. Messung der Fortschritte: Einrichtung eines soliden Monitoringsystems

9. Fazit: Jetzt ist Handeln angezeigt

Anhang
Angaben basierend auf den Daten des Europarats


 
 
 


Drucksache 258/11

... Darüber hinaus hat sich Deutschland in Absatz 2 Buchstabe e im Interesse der Vermeidung einer doppelten Steuerbefreiung oder einer sonstigen ungerechtfertigten Inanspruchnahme des Abkommens einen Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode vorbehalten. Für Zwecke der Anwendung der Bestimmung in Absatz 2 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa (Qualifizierungskonflikte) ist auf Nummer 7 des Protokolls zum Abkommen zu verweisen, die eine mit dem Musterkommentar zu dem Musterabkommen der OECD konforme Auslegung vorsieht. Für diese Fälle wie auch für die Notifizierungsfälle des Doppelbuchstabens bb setzt die Umschaltklausel jedoch die Durchführung eines Verfahrens nach Artikel 25 Absatz 3 des Abkommens (Konsultation) voraus. Diese Umschaltklausel geht § 50d Absatz 9 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Unter das Abkommen fallende Personen

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Einkünfte aus unselbständiger Arbeit

Artikel 15
Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 16
Künstler und Sportler

Artikel 17
Ruhegehälter und Renten

Artikel 18
Öffentlicher Dienst

Artikel 19
Gastprofessoren, Lehrer und Studierende

Artikel 20
Andere Einkünfte

Artikel 21
Vermögen

Artikel 22
Tätigkeiten vor der Küste

Artikel 23
Vermeidung der Doppelbesteuerung

Artikel 24
Gleichbehandlung

Artikel 25
Verständigungsverfahren

Artikel 26
Informationsaustausch

Artikel 27
Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern

Artikel 28
Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung

Artikel 29
Einschränkung der Abkommensvergünstigung

Artikel 30
Mitglieder diplomatischer

Artikel 31
Protokoll

Artikel 32
Inkrafttreten

Artikel 33
Kündigung

Artikel 34
Registrierung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 30. März 2011

1. Zu dem Abkommen als Ganzes:

2. Zu Artikel 10 Dividenden :

3. Zu den Artikeln 10 Dividenden und 11 Zinsen :

4. Zu Artikel 12 Lizenzgebühren :

5. Zu Artikel 17 Absatz 3 Ruhegehälter und Renten , Artikel 23 Absatz 2 Buchstabe a Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie Nummer 6 dieses Protokolls:

6. Zu Artikel 20 Absatz 2 Andere Einkünfte :

7. Zu Artikel 23 Vermeidung der Doppelbesteuerung :

8. Zu Artikel 26 Informationsaustausch :

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

4 Freistellungsmethode

4 Anrechnungsmethode

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu dem gesamten Abkommen

Zu der Gemeinsamen Erklärung

Anlage zur
Denkschrift (Übersetzung)

3 Verbalnote


 
 
 


Drucksache 313/1/11

... "§ 51a Einstiegsqualifizierung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 313/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummern 2 bis 5 § 3 Absatz 5, §§ 57, 58 und 128 Absatz 1 Nummer 9 SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 183 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III , Artikel 2 Nummer 18 § 165 Absatz 1 Satz 3 - neu - SGB III

3. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 9b - neu - SGB III

§ 9b
Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen

4. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 10 SGB III

§ 10
Freie Förderung

5. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 36 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III

6. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 45 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 5 SGB III

Zu a:

Zu b:

7. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 48 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB III

Zu a:

Zu b:

8. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 48 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB III

9. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 49 Absatz 1 SGB III

10. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 49 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III

11. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51 Absatz 2 Satz 1a - neu - und 1b - neu - SGB III

12. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51a - neu - SGB III

§ 51a
Einstiegsqualifizierung

13. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 54 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 - neu -, § 79 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB III

14. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 61 Absatz 3, § 62 Absatz 3 SGB III

15. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 64 Absatz 3 Satz 2 SGB III

16. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 75 Absatz 3 - neu - SGB III

17. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB III

18. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4 Satz 5 - neu - SGB III

19. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4a - neu - SGB III

20. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 82 Satz 1 Nummer 1 SGB III

21. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 89 Satz 2 - neu - SGB III

22. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 92a - neu - SGB III

Zweiter Unterabschnitt Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse

§ 92a
Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse

Zu § 92a

Zu § 27

23. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1, § 94 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 und § 132 SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

2 Hilfsempfehlung

24. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 und § 94 SGB III

25. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

26. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 111 Absatz 3 Satz 2 SGB III

27. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 156 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 - neu - SGB III

28. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 176 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

29. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 176 Absatz 1 Satz 3 - neu - und Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

30. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 180 Absatz 4 Satz 1a - neu -, Satz 2 SGB III

Zu a:

Zu b:

31. Zu Artikel 2 Nummer 90 § 421r SGB III

32. Zu Artikel 5 Nummer 5 Buchstabe c1 - neu - § 16 Absatz 3a - neu - SGB II

33. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16d Absatz 8 SGB II

34. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16d Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu -, Absatz 2, 4, 6, 8 und 9 - neu - SGB II

Zu a und c:

[Zu b:

{Zu e:

Zu f:

37. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16e Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2, Satz 3a - neu - und 3b - neu -, Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Satz 2, Absatz 3a - neu -, 3 b - neu - SGB II

Zu a:

Zu b:

Zu d:

Zu § 16e

Zu § 16e

38. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 16f SGB II

§ 16f
Freie Förderung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

39. Zu Artikel 5 Nummer 13 § 46 Absatz 1a - neu - SGB II

40. Zu Artikel 39 § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 2a - neu - SGBII § 51 bDatV

'Artikel 39 Änderung der Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

41. Zur Umsetzung ausbildungsbegleitender Hilfen

42. Zum Gesetzentwurf insgesamt - § 4 SGB III


 
 
 


Drucksache 313/11 (Beschluss)

... "§ 51a Einstiegsqualifizierung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 313/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummern 2 bis 5 § 3 Absatz 5, §§ 57, 58 und 128 Absatz 1 Nummer 9 SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 183 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III , Artikel 2 Nummer 18 § 165 Absatz 1 Satz 3 - neu - SGB III

3. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 9b - neu - SGB III

§ 9b
Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen

4. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 10 SGB III

§ 10
Freie Förderung

5. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 45 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 5 SGB III

Zu a:

Zu b:

6. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 48 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB III

Zu a:

Zu b:

7. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 49 Absatz 1 SGB III

8. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 49 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III

9. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51 Absatz 2 Satz 1a - neu - und 1b - neu - SGB III

10. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51a - neu - SGB III

§ 51a
Einstiegsqualifizierung

11. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 54 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 - neu -, § 79 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB III

12. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 61 Absatz 3, § 62 Absatz 3 SGB III

13. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 64 Absatz 3 Satz 2 SGB III

14. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 75 Absatz 3 - neu - SGB III

15. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB III

16. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4 Satz 5 - neu - SGB III

17. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4a - neu - SGB III

18. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 82 Satz 1 Nummer 1 SGB III

19. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 89 Satz 2 - neu - SGB III

20. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 92a - neu - SGB III

Zweiter Unterabschnitt Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse

§ 92a
Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse

Zu § 92a

Zu § 27

21. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

22. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 111 Absatz 3 Satz 2 SGB III

23. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 156 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 - neu - SGB III

24. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 176 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

25. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 180 Absatz 4 Satz 1a - neu -, Satz 2 SGB III

Zu a:

Zu b:

26. Zu Artikel 2 Nummer 90 § 42 1 r SGB III

27. Zu Artikel 5 Nummer 5 Buchstabe c1 - neu - § 16 Absatz 3a - neu - SGB II

28. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16d Absatz 8 SGB II

29. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16d Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu -, Absatz 2, 4, 6, 8 und 9 - neu - SGB II

Zu a und c:

Zu b:

Zu e:

30. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16e Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2, Satz 3a - neu - und 3b - neu -, Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Satz 2, Absatz 3a - neu -, 3 b - neu - SGB II

Zu a:

Zu b:

Zu aa:

Zu bb:

Zu d:

Zu § 16e

Zu § 16e

31. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 16f SGB II

§ 16f
Freie Förderung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

32. Zu Artikel 5 Nummer 13 § 46 Absatz 1a - neu - SGB II

33. Zu Artikel 39 § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 2a - neu - SGB2§ 51bDatV

'Artikel 39 Änderung der Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

34. Zur Umsetzung ausbildungsbegleitender Hilfen


 
 
 


Drucksache 670/2/11

... Der Bundesrat hält Regelungen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung für grundsätzlich sinnvoll, um den Qualifizierungsprozess in der Jugendhilfe weiter voran zu bringen. Damit die Regelungen aber praxistauglich und unbürokratisch umgesetzt werden können, besteht in der konkreten Ausgestaltung insbesondere bei § 79a SGB VIII Veränderungsbedarf mit dem Ziel, die bundesrechtlichen Vorgaben auf das Sinnvolle und Nötige zu beschränken. Diese Forderung des Bundesrates wird von zahlreichen Fachorganisationen und den Kommunalen Spitzenverbänden geteilt, insbesondere die Kritik an den im 2. Absatz des § 79a formulierten Anforderungen.



Drucksache 606/2/11

... 1. Innerhalb des Gesetzes muss ein verbindlicher Beratungsanspruch über Anerkennungsstellen, Anerkennungsverfahren und den Möglichkeiten der Anpassungsqualifizierung verankert werden, um sicherzustellen, dass Antragstellerinnen und Antragsteller den größtmöglichen Erfolg im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens erreichen können. Die Kosten hierfür sind vom Bund zu tragen.



Drucksache 313/2/11

... "Die Erziehung eines Kindes, das das erste Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet und steht der Verpflichtung der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person, an einer Weiterbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahme oder an einem Sprachkurs teilzunehmen, nicht entgegen, wenn die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist." '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 313/2/11




Zu Artikel 5 Nummer 3a


 
 
 


Drucksache 526/11

... Durch die Verbesserungen der Versorgungs- und Rentenleistungen sowie bei der Anwendung des EinsatzWVG entstehen Mehrausgaben. Sie sind unmittelbar von der Anzahl der künftig bei besonderen Auslandsverwendungen eingesetzten und zu Schaden kommenden Personen abhängig und können daher lediglich auf Grund von Erfahrungswerten geschätzt werden. Die Kosten für die Doppelanrechnung von Einsatzzeiten bei der Versorgung können vernachlässigt werden, weil damit regelmäßig keine Pensionssteigerung verbunden ist. Die Kosten für die Berücksichtigung von Einsatzzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung entstehen durch die zu entrichtenden Beiträge. Die jährlichen Mehrausgaben betragen im Einzelplan 14 rund 8,9 Mio. Euro ab dem 1. Januar 2012. Für die qualifizierte Unfallversorgung der Hinterbliebenen getöteter Soldatinnen und Soldaten ohne Pensionsanspruch ist mit steigenden Mehrausgaben von 100 000 Euro im ersten Jahr, 200 000 Euro im zweiten Jahr usw. zu rechnen. Die jährlichen Mehrausgaben für die Entschädigungszahlungen betragen im Einzelplan 14 1 Mio. Euro. Die Anzahl derer, die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung von der erweiterten Anwendung des EinsatzWVG Gebrauch machen werden, wird im zweistelligen Bereich geschätzt. Die Mehrausgaben für die medizinische Versorgung und berufliche Qualifizierung dieses Personenkreises können vernachlässigt werden. Weitere mögliche Mehrausgaben in anderen Einzelplänen auf Grund der Entsendung von zivilem Personal im Rahmen besonderer Auslandsverwendungen bzw. auf Grund der vorgesehenen Verbesserungen bei der Versorgung von Zivilbediensteten, die bei der Ausübung bestimmter besonders gefährlicher Tätigkeiten einen Dienstunfall erlitten haben, sind nicht quantifizierbar. Die erwarteten Mehrausgaben werden im Rahmen der im Finanzplan 2011 bis 2015 des Bundes zur Verfügung stehenden Plafonds der Einzelpläne der für den Einsatz jeweils zuständigen Ressorts erbracht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 526/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 42a

Artikel 2
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes

§ 21a
Übergangsregelung

§ 21b
Zuständiger Geschäftsbereich Die Weiterverwendung nach diesem Gesetz erfolgt

Artikel 4
Änderung des Soldatengesetzes

§ 99
Übergangsvorschrift aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

§ 40a
Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung

Artikel 6
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 76e
Zuschläge an Entgeltpunkten für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung

§ 186a
Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung im Nachversicherungszeitraum

§ 188
Beitragszahlung für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung

§ 192a
Meldepflicht für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung

§ 212a
Prüfung der Beitragszahlungen und Meldungen für sonstige Versicherte, Nachversicherte und für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung.

Artikel 7
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenzen

III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Kosten

V. Sonstige Kosten

VI. Bürokratiekosten

VII. Nachhaltigkeit

VIII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IX. Vereinbarkeit mit Recht der Europäischen Union

X. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu den Nummer n

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu § 21a

Zu § 21b

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 6

Zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1718: Gesetz zur Weiterentwicklung der Regelungen zur Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen


 
 
 


Drucksache 43/11 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat erinnert daran, dass sich Bund und Länder auch schon lange vor der Annahme der Europa-2020-Strategie, beispielsweise im Rahmen der Qualifizierungsinitiative für Deutschland "Aufstieg durch Bildung", Ziele zur Senkung der Schulabbrecherquote gesetzt und hierfür vielfältige Maßnahmen ergriffen haben. Die Bekämpfung von Schulabbruch stellt demnach eine (bildungs-)politische Priorität in Deutschland dar, der sich insbesondere die für die schulische Bildung zuständigen Länder seit vielen Jahren intensiv widmen. Seit dem Jahr 2000 ist es Deutschland gelungen, die Schulabbrecherquote kontinuierlich zu senken.



Drucksache 671/1/11

... c) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung weiter auf, im Rahmen eines Gesamtkonzepts aa) gemeinsam mit Ländern, Kommunen und Pflegekassen die wohnortnahe Beratungs- und Pflegeinfrastruktur weiter zu verbessern sowie den Ausbau von barrierefreiem und altersgerechtem Wohnraum voranzutreiben, so dass Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf möglichst in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Dabei sind Beratungs- und Qualifizierungsbedarfe von pflegenden Angehörigen sowie besondere Bedarfe im ländlichen Raum zu berücksichtigen;



Drucksache 127/11

... Mit Rücksicht auf praktische Belange, insbesondere im Hinblick auf Insolvenzrichter, die schon seit langem in entsprechender Funktion tätig sind, ist Satz 2 als Soll-Vorschrift gefasst. Zwar richten sich die besonderen Qualifikationsanforderungen grundsätzlich und generell nicht nur an Berufsanfänger. Insbesondere im Hinblick auf die konkrete Belegbarkeit der genannten Fachkenntnisse werden aber an die schon seit längerem in Insolvenzsachen Tätigen andere Anforderungen zu stellen sein; bei ihnen wird man davon ausgehen können, dass sie die bezeichneten Fachkenntnisse durch ihre Tätigkeit erworben haben. Die Soll-Fassung erlaubt es ferner, dass bei neu eingesetzten Personen die einschlägigen Fachkenntnisse nicht in jedem Fall bereits vor ihrem ersten Tätigwerden in Insolvenzsachen belegbar sind (auch wenn wenigstens Grundkenntnisse vorhanden sein sollten), sondern dass sie die Kenntnisse auch im Rahmen einer berufsbegleitenden Fortbildung oder vergleichbaren Weiterqualifizierung erwerben können.



Drucksache 190/11

... Um die Erwerbstätigenquote der 55- bis 64-Jährigen bis zum Jahr 2020 auf 60 Prozent zu steigern, sind neben Maßnahmen zur Verbesserung von Bildung und Qualifizierung weitere Anstrengungen in der Gesundheitsvorsorge und der altersgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen erforderlich. Die Sozialpartner unterstützen diese Prozesse zum Beispiel im Rahmen von Tarifverträgen, der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) sowie der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA, vgl. Tabelle lfd. Nr.22).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/11




Nationales Reformprogramm Deutschland 2011

1. Einführung

2. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Tabelle

3. Überführung der fünf EU-2020-Kernziele in nationale Ziele

4 Vorbemerkung

a Förderung der Beschäftigung

b Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung

c Emissionsreduzierung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz

d Verbesserung des Bildungsniveaus

e Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut

4. Deutsches Aktionsprogramm 2011 für den Euro Plus Pakt

Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

Förderung der Beschäftigung

Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

Stärkung der Finanzstabilität

5. Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland

a Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte

b Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors

c Stärkung der Binnennachfrage

d Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen

i. Stärkere Einbeziehung von Älteren in den Arbeitsmarkt „Arbeiten bis 67“

ii. Stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt

iii. Stärkere Integration von arbeitsmarktfernen Bevölkerungsgruppen „Integrativer Arbeitsmarkt“

iv. Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse „Attraktiver und transparenter Arbeitsmarkt“

e Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern

6. Verwendung von EU-Fördermitteln

a Europäische Strukturfonds

b Entwicklung des ländlichen Raums Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP

Anhang
Übersicht der in Abschnitt 5 genannten Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 43/1/11

... 3. Der Bundesrat erinnert daran, dass sich Bund und Länder auch schon lange vor der Annahme der Europa-2020-Strategie, beispielsweise im Rahmen der Qualifizierungsinitiative für Deutschland "Aufstieg durch Bildung", Ziele zur Senkung der Schulabbrecherquote gesetzt und hierfür vielfältige Maßnahmen ergriffen haben. Die Bekämpfung von Schulabbruch stellt demnach eine (bildungs-)politische Priorität in Deutschland dar, der sich insbesondere die für die schulische Bildung zuständigen Länder seit vielen Jahren intensiv widmen. Seit dem Jahr 2000 ist es Deutschland gelungen, die Schulabbrecherquote kontinuierlich zu senken.



Drucksache 379/11

... (33) Die Mitgliedstaaten und Regionen sollten dazu ermutigt werden, die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds uneingeschränkt in Anspruch zu nehmen, um Investitionen in Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz auszulösen. Investitionen in Energieeffizienz können zu Wirtschaftswachstum, Beschäftigung, Innovation und Verringerung der Brennstoffarmut in Haushalten und somit positiv zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt beitragen. Potenzielle Finanzierungsbereiche sind u.a. Energieeffizienzmaßnahmen in öffentlichen Gebäuden und Wohnungen und Qualifizierungsmaßnahmen zur Förderung der Beschäftigung im Energieeffizienzsektor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 379/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Begründung und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Geltende Bestimmungen

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Anhörung von interessierten Kreisen Folgenabschätzung

2.1. Anhörungen, Datensammlung und Nutzung von Expertenwissen

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

5.1. Vereinfachung des gemeinschaftlichen Besitzstands

5.2. Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

5.3. Überprüfung/Revision/Sunset-Klausel

5.5. Entsprechungstabelle

5.6. Europäischer Wirtschaftsraum EWR

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Energieeffizienzziele

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Energieeffizienzziele

Kapitel II
Effizienz bei der Energienutzung

Artikel 4
Öffentliche Einrichtungen

Artikel 5
Beschaffung durch öffentliche Einrichtungen

Artikel 6
Energieeffizienzverpflichtungssysteme

Artikel 7
Energieaudits und Energiemanagementsysteme

Artikel 8
Verbrauchserfassung und informative Abrechnung

Artikel 9
Sanktionen

Kapitel III
Effizienz bei der Energieversorgung

Artikel 10
Förderung von Effizienz beider Wärme- und Kälteversorgung

Artikel 11
Energieumwandlung

Artikel 12
Energieübertragung/-fernleitung und -verteilung

Kapitel IV
Horizontale Bestimmungen

Artikel 13
Verfügbarkeit von Zertifizierungssystemen

Artikel 14
Energiedienstleistungen

Artikel 15
Sonstige Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz

Artikel 16
Umrechnungsfaktoren

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Delegierte Rechtsakte und Anpassung der Anhänge

Artikel 18
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 19
Überprüfung und Überwachung der Durchführung

Artikel 20
Ausschussverfahren

Artikel 21
Aufhebung

Artikel 22
Umsetzung

Artikel 23
Inkrafttreten

Artikel 24
Adressaten

Anhang I
Allgemeine Grundsätze für die Berechnung der Strommenge aus KWK

Teil I
Allgemeine Grundsätze

Teil II
KWK-Technologien, die unter diese Richtlinie fallen

Teil III
Detaillierte Grundsätze

Anhang II
Verfahren zur Bestimmung der Effizienz des KWK-Prozesses

Anhang III
Energieeffizienzanforderungen für die Beschaffung von Produkten, Dienstleistungen und Gebäuden durch öffentliche Einrichtungen

Anhang IV
Energiegehalt ausgewählter Brennstoffe für den Endverbrauch - Umrechnungstabelle 41

Anhang V
Energieeffizienzverpflichtungssysteme

1. Auf kurzfristige Einsparungen abzielende Maßnahmen

2. Berechnung der Energieeinsparungen

3. Europäische Standardwerte nach Gerätetyp

3.1. Haushaltsgeräte

a. Mit Differenzierung zwischen Gefriergeräten und Kühl-Gefriergeräten

b. Ohne Differenzierung zwischen Gefriergeräten und Kühl-Gefriergeräten

c. Haushaltswaschmaschinen

d. Haushaltsgeschirrspüler

3.2. Wohnungsbeleuchtung

4. Standard-Lebensdauerwerte

Anhang VI
Mindestanforderungen an die Erfassung des individuellen Energieverbrauchs und die Häufigkeit der Abrechnung auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs

1. Mindestanforderungen an die Erfassung des individuellen Energieverbrauchs

1.1. Individuelle Zähler

1.2. Heizkostenverteiler

2. Mindestanforderungen an die Abrechnung

2.1 Abrechnungshäufigkeit auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs

2.2. Mindestinformationen auf der Rechnung

2.3 Energieeffizienz-Begleitinformationen zu Rechnungen und sonstige Rückmeldungen an die Endkunden

Anhang VII
Effizienzplanung bei der Wärme- und Kälteversorgung

3. Städtische Raumordnungspläne sind so zu konzipieren, dass

Anhang VIII
Leitlinien für die Wahl der Standorte von Wärmekraftwerken und Industrieanlagen

1. Wahl der Standorte von Wärmekraftwerken gemäß Artikel 10 Absätze 3 und 6

2. Wahl der Standorte industrieller Abwärmequellen gemäß Artikel 10 Absatz 8

Anhang IX
Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter KWK

Anhang X
Inventarisierung der Energieeffizienzdaten von Energieumwandlungsanlagen

Anhang XI
Energieeffizienzkriterien für die Regulierung von Energienetzen und für von Energieregulierungsbehörden festgesetzte oder genehmigte Netztarife

Anhang XII
Energieeffizienzanforderungen an Übertragungs - und Verteilernetzbetreiber

Anhang XIII
Mindestelemente von Energieleistungsverträgen mit dem öffentlichen Sektor

Anhang XIV
Allgemeiner Rahmen für die Berichterstattung

Teil 1
Allgemeiner Rahmen für Jahresberichte

Teil 2
Allgemeiner Rahmen für zusätzliche Berichte

1. Ziele und Strategien

2. Maßnahmen und Energieeinsparungen

3. Spezifische Informationen zu Bestimmungen dieser Richtlinie

3.1. Öffentliche Einrichtungen Artikel 4

3.2. Energieeffizienzverpflichtungen Artikel 6

3.3. Energieaudits und Energiemanagementsysteme Artikel 7

3.4. Förderung von Effizienz bei der Wärme- und Kälteversorgung Artikel 10

3.5. Energieumwandlung Artikel 11

3.6. Energieübertragung/-fernleitung und -verteilung Artikel 12

3.7. Verfügbarkeit von Zertifizierungssystemen Artikel 13

3.8. Energiedienstleistungen Artikel 14

3.9. Sonstige Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz Artikel 15

Anhang XV
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 507/10

... G. in der Erwägung, dass nach wirtschaftlichen und demografischen Prognosen in der EU im folgenden Jahrzehnt 80 Millionen potenzielle Arbeitsplätze entstehen, von denen die meisten mit hochqualifizierten Arbeitskräften zu besetzen sind; in der Erwägung, dass EU-weit die Beschäftigungsquote für Personen mit hohem Qualifizierungsniveau insgesamt bei etwa 85 %, für Menschen mit mittlerem Qualifizierungsniveau bei 70 % und für Geringqualifizierte bei 50 % liegt,

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Drucksache 507/10




Entschließung

Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen und Eingliederung in den Arbeitsmarkt

Bildung und Übergang von der Ausbildung ins Erwerbsleben

Anpassung der individuellen Bedürfnisse an den Arbeitsmarkt

Benachteiligung und Diskriminierung

Strategien und Governance -Instrumente auf EU-Ebene


 
 
 


Drucksache 225/1/10

... Der Gesetzentwurf weist auf die Absicht der Bundesregierung hin, im Jahr 2011 alle Arbeitsmarktinstrumente ganzheitlich zu überprüfen. Insofern erscheint es nicht sinnvoll, einzelne Instrumente bereits jetzt im Zuge des Beschäftigungschancengesetzes auslaufen zu lassen. Soweit es um den Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer (§ 421o SGB III) oder den Ausbildungsbonus geht, ist dies auch inhaltlich schwer nachzuvollziehen: Laut Eckpunktepapier "

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Drucksache 225/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 38 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB III , Nummer 10 § 216a SGB III , Nummer 11 § 216b SGB III ,

2. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 77 Absatz 1 Satz 3 - neu - SGB III , Nummer 6b - neu - § 85 Absatz 2 Satz 4 - neu - SGB III , Nummer 22 Buchstabe d § 421t Absatz 6 SGB III

3. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 421g Absatz 4 Satz 1 SGB III Nummer 19a - neu - § 421o Absatz 10 SGB III Nummer 21 Buchstabe a - neu - § 421r Absatz 11 SGB III

4. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a - neu - § 421r Absatz 1 Satz 5 - neu - SGB III

5. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 421r Absatz 11 Satz 1a - neu - SGB III

6. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 421t Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB III Doppelbuchstabe cc - neu - § 421t Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 - neu - SGB III

Artikel 3a
Änderung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld


 
 
 


Drucksache 576/1/10

... Nicht zuletzt bedarf es einer Gesamtbetrachtung der Konsequenzen aus der Umwandlung des bisher verpflichtenden Zivildienstes in einen freiwilligen Zivildienst. Nach Expertenmeinung ist davon auszugehen, dass dadurch die Zahl der einen freiwilligen Dienst leistenden Jugendlichen verdoppelt werden kann. Daraus folgt, dass mit dieser Entwicklung ein starker Impuls für die Zivilgesellschaft insgesamt verbunden ist. Die Jugendlichen sollen ja mit ihrer Zeit im Jugendfreiwilligendienst auch für ein Engagement im Erwachsenenalter motiviert werden. Auch hierfür müssen wirkungsvolle gesellschaftliche Rahmenbedingungen über alle Generationen hinweg, zum Beispiel bei der fachlichen Qualifizierung und bei der Bereitstellung förderlicher Rahmenbedingungen, geschaffen werden. Insofern soll die Chance, zeitgleich mit der nachhaltigen Finanzierung des Bundes im Bereich des neuen freiwilligen Zivildienstes auch das bürgerschaftliche Engagement im Erwachsenenalter zu fördern, genutzt werden. Gerade angesichts der demografischen Perspektive und mit Blick auf wichtige gesellschaftliche Aufgaben, zum Beispiel der Integration der Menschen mit Migrationshintergrund, ist dieser Aspekt von herausragender Bedeutung.



Drucksache 667/10

... - Seit ihrer Einführung im Jahr 1988 haben die mehrjährigen Finanzrahmen eine strikte Haushaltsdisziplin und die mittelfristige Berechenbarkeit der EU-Ausgaben garantiert. Der Preis für diese Berechenbarkeit war die begrenzte Flexibilität. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass der mehrjährige Finanzrahmen und seine Programme nicht immer in der Lage waren, auf politische Notwendigkeiten und veränderte Umstände zu reagieren. Bei wichtigen Entscheidungen, wie den Zusatzhilfen für die Entwicklungsländer während des plötzlichen Anstiegs der Lebensmittelpreise 2008, der Reaktion auf den veränderten Bedarf bei Großprojekten wie Galileo und ITER wegen der langen Vorlaufzeiten und der Entwicklung der Kosten, dem Beitrag zum Konjunkturpaket 2008/2009 oder der Reaktion auf weltweite Katastrophen wie den Tsunami musste gegen das extrem enge Korsett des aktuellen Systems angekämpft werden. Sie konnten nur unter extremen Schwierigkeiten dank unerwarteter Spielräume in anderen Haushaltstiteln in die Tat umgesetzt werden. Selbst innerhalb einzelner Programme haben die Hindernisse für eine Änderung der Ausgabenprioritäten eine angemessene Berücksichtigung neuer Gegebenheiten, wie Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit, den veränderten Qualifizierungsbedarf im Zuge der Wirtschaftskrise oder den Wandel der Beziehungen zu aufstrebenden Wirtschaftsmächten erschwert. Durch die mangelnde Flexibilität des Haushalts, auf unerwartete Entwicklungen reagieren zu können, büßt die EU an Handlungsfähigkeit und an Ansehen ein. - Ein weiteres unvorhergesehenes Ereignis der vergangenen Jahre war die Wirtschaftskrise mit ihren Folgen für die ordnungspolitische Debatte. Sie hat die Interdependenz der europäischen Volkswirtschaften und die Notwendigkeit, die gemeinsamen Regeln zu stärken, deutlich werden lassen. Die Heranziehung des Haushalts als Sicherheit für den europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus ist ein Beispiel für eine innovative Nutzung des Haushalts zur Unterstützung einer dringlichen politischen Notwendigkeit trotz äußerst knapper Mittelausstattung. Darüber hinaus war angeregt worden, die EU-Mittel als zusätzliche Finanzierungsquelle für die Präventiv- und Korrekturmaßnahmen einzusetzen, mit denen der Stabilitäts- und Wachstumspakt unterlegt wird.

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Drucksache 667/10




1. Welche Lehren lassen sich aus der heutigen Lage ziehen

2. Grundsätze für den EU-Haushalt

2.1. Ausrichtung auf politische Prioritäten

2.2. Mehrwert durch die EU

2.3. Ein ergebnisorientierter Haushalt

2.4. Gegenseitiger Nutzen durch Solidarität

2.5. Reform der Haushaltsfinanzierung

3. Ein Haushalt für die Zukunft

3.1. Intelligentes Wachstum

Forschung, Innovation und Bildung

Infrastrukturen der Zukunft

3.2. Nachhaltiges Wachstum

Einbindung der Energie- und der Klimapolitik in eine ressourceneffiziente Wirtschaft

Die Gemeinsame Agrarpolitik

3.3. Integratives Wachstum

Kohäsionspolitik und Europa 2020

Ein gemeinsamer strategischer Rahmen

Konzentration auf die von einer EU-Unterstützung erwarteten Ergebnisse: eine Entwicklungs- und Investitionspartnerschaft

Verbesserte Ausgabenqualität

Unterstützung von unter Druck geratenen Branchen

3.4. Unionsbürgerschaft

3.5. Hilfe zur Beitrittsvorbereitung

3.6 Europa in der Welt

Weltweites Eintreten für die Werte und Interessen der EU

5 Krisenreaktion

5 Armutsbekämpfung

Enge und funktionierende Beziehungen mit den unmittelbaren Nachbarländern

3.6. Verwaltungsausgaben

4. Eine Ergebnisorientierte Ausgabenpolitik

4.1. Der Haushalt der EU als Instrument zur Erschließung zusätzlicher Mittel

4.2. Anleihen für EU-Projekte

4.3. Großprojekte

4.4. Mit dem Einsatz von Haushaltsmitteln Anreize schaffen

4.5. Ein den Prioritäten entsprechender Haushaltsplan

4.6. Geltungsdauer des mehrjährigen Finanzrahmens

4.7. Berücksichtigung sich ändernder Umstände

4.8. Einfachere Verfahren und weniger Verwaltungsaufwand

4.9. Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung

5. Der Haushalt der EU als ordnungspolitisches Instrument

6. Berücksichtigung künftiger Erweiterungen

7. Reform des Einnahmensystems der EU

Vereinfachung der Beiträge der Mitgliedstaaten

Schrittweise Einführung einer oder mehrerer Eigenmittelarten

Das Problem der Korrekturmechanismen

8. Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen


 
 
 


Drucksache 227/10

... III) mitvollzogen. Damit wird die gleichmäßige Entwicklung der Ausbildungsförderung für Schüler und Studierende, für Auszubildende in beruflicher Ausbildung und Berufsvorbereitung einschließlich einer Grundausbildung sowie für behinderte Menschen bei der Teilnahme an einer individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung und Maßnahmen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen sichergestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

§ 66a
Übergangs- und Anwendungsvorschrift aus Anlass des Zweiundzwanzigsten und des Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

§ 22
Ersatzpflicht des Ehegatten oder Lebenspartners.

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 434u
Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 5 Änderung der Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Absatz 3 Nummer 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Verordnung über die Zuschläge zum Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland

§ 2
Höhe des Auslandszuschlags

§ 8
Anwendungsbestimmung aus Anlass der Änderungen durch das Dreiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 7
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs

Übersicht 1 Bedarfssätze im BAföG

Übersicht 2 Freibeträge vom Einkommen bei der Leistungsgewährung im BAföG

Übersicht 3 Bedarfssätze im Dritten Buch Sozialgesetzbuch SGB III

Übersicht 4 Zuschüsse zur Vergütung im Dritten Buch Sozialgesetzbuch SGB III

Übersicht 5 Abweichende Freibeträge vom Einkommen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch SGB III

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfs

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und auf das Preisniveau

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

VI. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1195: Entwurf für ein dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsgesetzes (23. BAföGÄndG)

Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföGÄndG)


 
 
 


Drucksache 226/10

... (5) Die Trägerversammlung stellt einheitliche Grundsätze der Qualifizierungsplanung und Personalentwicklung auf, die insbesondere der individuellen Entwicklung der Mitarbeiter dienen und ihnen unter Beachtung ihrer persönlichen Interessen und Fähigkeiten die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderliche Qualifikation vermitteln sollen. Die Trägerversammlung stimmt die Grundsätze der Personalentwicklung mit den Personalentwicklungskonzepten der Träger ab. Der Geschäftsführer berichtet der Trägerversammlung regelmäßig über den Stand der Umsetzung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 226/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 6a
Zugelassene kommunale Träger

§ 6c
Personalübergang bei Zulassung weiterer kommunaler Träger und bei Beendigung der Trägerschaft

§ 18b
Kooperationsausschuss

§ 18c
Bund-Länder-Ausschuss

§ 18d
Örtlicher Beirat

§ 18e
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

§ 44a
Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit

§ 44b
Gemeinsame Einrichtung

§ 44c
Trägerversammlung

§ 44d
Geschäftsführer

§ 44e
Verfahren bei Meinungsverschiedenheit über die Weisungszuständigkeit

§ 44f
Bewirtschaftung von Bundesmitteln

§ 44g
Zuweisung von Tätigkeiten bei der gemeinsamen Einrichtung

§ 44h
Personalvertretung

§ 44i
Schwerbehindertenvertretung; Jugend- und Auszubildendenvertretung

§ 44j
Gleichstellungsbeauftragte

§ 44k
Stellenbewirtschaftung

§ 47
Aufsicht

§ 48
Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger

§ 48a
Vergleich der Leistungsfähigkeit

§ 48b
Zielvereinbarungen

Kapitel 6
Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung, datenschutzrechtliche Verantwortung.

§ 75
Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende – Anwendbarkeit des § 6a Absatz 7 und des § 51b

§ 76
Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Artikel 2
Änderung weiterer Vorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

II. Notwendigkeit des Gesetzes

III. Ziel und Inhalt des Gesetzes

1. Gemeinsame Einrichtungen

Leistungserbringung aus einer Hand

Beachtung der Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts

Dezentrale Handlungsspielräume - Struktur der gemeinsamen Einrichtungen

Haushalt und Personal

2. Zugelassene kommunale Träger

Zulassung weiterer kommunaler Träger

Anpassungen an Gebietsreformen

Absicherung der Finanzbeziehungen und Aufsicht

3. Ergänzende Regelungen

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 18c

Zu § 18d

Zu § 18e

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 44a

Zu § 44b

Zu Nummer 10

Zu § 44c

Zu § 44d

Zu § 44e

Zu § 44f

Zu § 44g

Zu § 44h

Zu § 44i

Zu § 44j

Zu § 44k

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu § 47

Zu § 48

Zu Nummer 14

Zu § 48a

Zu § 48b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

C. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Maßstäbe für Betreuungsschlüssel

Aufsichtsstrukturen beim Bund

Statistik und Leistungsvergleich

Übergangsprozesse bei der Umwandlung von Grundsicherungsstellen

D. Sonstige Kosten

E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

F. Bürokratiekosten

G. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1280: Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende; Entwurf der Verordnung über das Verfahren zur Feststellung der Eignung als zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende


 
 
 


Drucksache 576/3/10

... Nicht zuletzt bedarf es einer Gesamtbetrachtung der Konsequenzen aus der Umwandlung des bisher verpflichtenden Zivildienstes in einen freiwilligen Zivildienst. Nach Expertenmeinung ist davon auszugehen, dass dadurch die Zahl der einen freiwilligen Dienst leistenden Jugendlichen verdoppelt werden kann. Daraus folgt, dass mit dieser Entwicklung ein starker Impuls für die Zivilgesellschaft insgesamt verbunden ist. Die Jugendlichen sollen ja mit ihrer Zeit im Jugendfreiwilligendienst auch für ein Engagement im Erwachsenenalter motiviert werden. Auch hierfür müssen wirkungsvolle gesellschaftliche Rahmenbedingungen über alle Generationen hinweg, zum Beispiel bei der fachlichen Qualifizierung und bei der Bereitstellung förderlicher Rahmenbedingungen, geschaffen werden. Insofern soll die Chance, zeitgleich mit der nachhaltigen Finanzierung des Bundes im Bereich des neuen freiwilligen Zivildienstes auch das bürgerschaftliche Engagement im Erwachsenenalter zu fördern, genutzt werden. Gerade angesichts der demografischen Perspektive und mit Blick auf wichtige gesellschaftliche Aufgaben, zum Beispiel der Integration der Menschen mit Migrationshintergrund, ist dieser Aspekt von herausragender Bedeutung.



Drucksache 532/2/10

... Knappe Finanzmittel und die Notwendigkeit zur nachhaltigen Konsolidierung der Haushalte erfordern Entscheidungen über Prioritäten. Die eng begrenzten Spielräume für zusätzliche Ausgaben sollten vorrangig investiv, für zukunftsorientierte und auf Dauer wachstumsstärkende Maßnahmen genutzt werden. Dazu zählen auch Ausgaben für Bildung und Forschung. Länder und Kommunen tragen in Deutschland den weitaus größten Anteil an den öffentlichen Bildungsausgaben und leisten trotz vielfach sehr knapper finanzieller Möglichkeiten einen maßgeblichen Beitrag in diesem Bereich. Die Finanzierung von im Rahmen der Qualifizierungsinitiative erforderlichen Mehrausgaben kann durch die Länder bei Beachtung der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse mit den vorhandenen Ressourcen nicht sichergestellt werden. Der Bundesrat bekräftigt daher die Erwartung, dass der Bund die Länder neben den von ihm geplanten zusätzlichen Bildungsausgaben im Rahmen der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung mit zusätzlichen Umsatzsteuermitteln unterstützt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/2/10




A. Zur grundsätzlichen Kritik am Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2011

B. Zur Frage der Zustimmungsbedürftigkeit des Entwurfs des Haushaltsbegleitgesetzes 2011

C. Sanierung und Konsolidierung der öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen

D. Zu den sozial unausgewogenen Einzelmaßnahmen im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2011


 
 
 


Drucksache 576/10 (Beschluss)

... Nicht zuletzt bedarf es einer Gesamtbetrachtung der Konsequenzen aus der Umwandlung des bisher verpflichtenden Zivildienstes in einen freiwilligen Zivildienst. Nach Expertenmeinung ist davon auszugehen, dass dadurch die Zahl der einen freiwilligen Dienst leistenden Jugendlichen verdoppelt werden kann. Daraus folgt, dass mit dieser Entwicklung ein starker Impuls für die Zivilgesellschaft insgesamt verbunden ist. Die Jugendlichen sollen ja mit ihrer Zeit im Jugendfreiwilligendienst auch für ein Engagement im Erwachsenenalter motiviert werden. Auch hierfür müssen wirkungsvolle gesellschaftliche Rahmenbedingungen über alle Generationen hinweg, zum Beispiel bei der fachlichen Qualifizierung und bei der Bereitstellung förderlicher Rahmenbedingungen, geschaffen werden. Insofern soll die Chance, zeitgleich mit der nachhaltigen Finanzierung des Bundes im Bereich des neuen freiwilligen Zivildienstes auch das bürgerschaftliche Engagement im Erwachsenenalter zu fördern, genutzt werden. Gerade angesichts der demografischen Perspektive und mit Blick auf wichtige gesellschaftliche Aufgaben, zum Beispiel der Integration der Menschen mit Migrationshintergrund, ist dieser Aspekt von herausragender Bedeutung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 576/10 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ in Verbindung mit der Stärkung eines freiwilligen Erwachsenenengagements


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.