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0805/07
0169/07
0898/07
0929/07
0845/07
0226/07B
0778/07
0744/1/07
0539/07
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0447/07
0900/07
0763/07
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0820/07
0457/07
0597/07
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0720/07A
0518/07
0484/07
0218/07
0696/07
0496/07
0275/07
0226/1/07
0832/07
0455/07
0262/07
0352/07
0443/4/07
0499/07
0949/07
0152/06
0900/06
0313/06
0876/06
0357/06
0506/06
0433/06
0780/06
0420/06
0604/06
0493/06
0254/06
0487/06
0385/06
0239/06
0929/06
0484/06
0930/06
0001/06
0258/1/06
0598/06
0375/06
0003/06
0454/06
0523/06
0730/06
0538/06B
0834/06
0778/06
0669/06
0293/06
0129/06
0729/06
0618/06
0142/1/06
0720/06
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0940/06
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0349/06
0474/06
0222/06
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0142/06
0800/06
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0083/06
0261/06
0131/06
0603/06
0931/06
0881/06
0867/06
0381/06
0600/06
0103/06
0732/06
0186/06
0582/06
0882/06
0793/06
0494/06
0130/06
0241/06
0382/06
0084/06
0498/06
0258/06B
0601/06
0007/06
0102/06
0363/06
0877/06
0086/06
0486/06
0412/06
0227/06
0141/06
0946/06
0052/06
0595/06
0546/06
0231/06
0485/06
0240/06
0395/06
0496/06
0380/06
0805/05
0875/1/05
0831/05
0931/05
0491/05
0933/05
0350/05
0150/05
0786/05
0583/05
0450/1/05
0396/05
0566/05
0782/05
0424/05
0315/05
0839/05
0882/05
0313/05
0286/1/05
0693/05
0400/05
0584/05
0267/05
0835/05
0822/05
0030/05
0915/05B
0464/05
0327/05
0651/05
0426/05
0052/1/05
0787/05
0875/05B
0286/05B
0148/05
0838/05
0490/05
0573/05
0840/05
0715/1/05
0806/05
0808/05
0430/05
0779/05
0046/05B
0168/1/05
0585/05
0271/05
0218/05
0625/05
0299/05B
0821/05
0395/05
0024/05
0031/05
0287/05
0766/05
0836/05
0429/05
0139/05
0615/05
0549/05
0724/05
0422/05
0837/05
0904/05
0915/05
0395/1/05
0299/1/05
0825/05
0687/05
0675/05
0046/05
0907/05
0097/05
0741/05
0575/05
0692/05
0146/05
0564/05
0577/05
0622/05
0641/05
0390/05
0423/05
0768/05
0869/05
0270/05
0052/05B
0883/05
0168/05B
0576/05
0317/05
0538/05
0371/05
0395/05B
0433/05
0832/05
0716/05
0877/04
0938/04
1014/04
0622/04
0984/04
0912/04
0586/04
0991/04
0979/04
0897/04
0911/04
0664/04
0960/04
1015/04
0914/04
0947/04
0429/04B
0981/04
1001/04
1013/04
0898/04
0401/03B
0831/03
0849/03
Drucksache 616/15

... Parlamentarischer Staatssekretär



Drucksache 52/15

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesministergesetzes

§ 6a

§ 6b

§ 6c

§ 6d

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre

Artikel 3
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 50

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6d

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3174: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 52/1/15

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/1/15




1. Zu Artikel 3 § 50 Absatz 1 Nummer 5 VwGO


 
 
 


Drucksache 405/15

... Parlamentarischer Staatsekretär



Drucksache 377/15

... Parlamentarische Staatssekretärin



Drucksache 513/15

... Parlamentarischer Staatssekretär



Drucksache 342/15

... Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen zu Rüstungsexporten ist nun eine weitere Anpassung der GO BSR erfolgt. So wird entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Beantwortung parlamentarischer Fragen zu Rüstungsexporten die Unterrichtung künftig auch zwei weitere Parameter umfassen, nämlich die beteiligten deutschen Unternehmen und das Gesamtvolumen des Geschäfts, soweit nicht im Einzelfall verfassungsrechtlich geschützte Interessen einer Veröffentlichung entgegenstehen. Dies ist z.B. der Fall, wenn sich aus der Nennung der Anzahl der Rüstungsgüter und des Gesamtvolumens der Einzelpreis berechnen ließe (vgl. hierzu Urteil des BVerfG vom 21. Oktober 2014 2 BvE 5/ 11 Rn. 185). Daneben hat eine schon längere Zeit anstehende verfahrensmäßige und redaktionelle Überarbeitung der GO BSR stattgefunden.



Drucksache 306/1/15

Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre



Drucksache 154/2/15

... 6. Der Bundesrat bedauert, dass die in seiner Stellungnahme vom 6. Februar 2015 geäußerten grundsätzlichen Bedenken an der Erhebung einer Infrastrukturabgabe für ausländische Kfz-Halterinnen und Halter im parlamentarischen Beratungsverlauf nicht aufgegriffen wurden. Im Rahmen der Beratungen und Anhörungen in den Ausschüssen für Verkehr und digitale Infrastruktur, Haushalt und Finanzen im Deutschen Bundestag haben zahlreiche Sachverständige die Kritik des Bundesrates in großen Teilen bestätigt und die Bedenken gegenüber dem Gesetzentwurf verstärkt.



Drucksache 502/15

... Das Europäische Parlament hat erste praktische Schritte zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle im Rahmen des Europäischen Semesters eingeleitet. Im Einklang mit den Bestimmungen des "Sixpacks" und des "Twopacks" fanden bereits im Rahmen des vergangenen Europäischen Semesters wirtschaftspolitische Dialoge zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat sowie der Kommission und der Euro-Gruppe statt. Diese Dialoge ließen sich allerdings verbessern, indem dafür vorab Zeitfenster in den wichtigsten Stufen des Semesterzyklus festgelegt würden. Um europäische und nationale Akteure zusammenzubringen, wurde eine neue Form der interparlamentarischen Zusammenarbeit eingerichtet. Diese erfolgt während der Europäischen Parlamentarischen Woche, die vom Europäischen Parlament in Kooperation mit den nationalen Parlamenten organisiert wird und in deren Rahmen Vertreter der nationalen Parlamente die politischen Prioritäten eingehend erörtern. Im "Twopack" ist außerdem das Recht der nationalen Parlamente verankert, einen Kommissar einzuladen, der dann die Stellungnahme der Kommission zur Haushaltsplanung oder ihre Empfehlung an einen Mitgliedstaat, der Gegenstand eines Defizitverfahrens ist, präsentiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 502/15




1. Einleitung

2. EIN NEUGESTALTETES Europäisches Semester

2.1. Bessere Integration von nationaler und Euroraum-Dimension

2.2. Stärkere Fokussierung auf Beschäftigung und Soziales

2.3. Förderung von Konvergenz durch Benchmarking und Einhaltung bewährter Praktiken

2.4. Gezieltere Reformförderung durch EU-Fonds und technische Unterstützung

3. Verbesserung des INSTRUMENTARIUMS für die Wirtschaftspolitische Steuerung

3.1. Erhöhung der Transparenz und Vereinfachung der geltenden Haushaltsregeln

3.2. Stärkung des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten

3.3. Schaffung eines Systems nationaler Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit

3.4. Schaffung eines beratenden Europäischen Fiskalausschusses

4. AUSSENVERTRETUNG des EURO-WÄHRUNGSGEBIETS

5. Schritte HIN zu einer FINANZUNION

6. EFFEKTIVE DEMOKRATISCHE LEGITIMITÄT, IDENTIFIKATION und Rechenschaftspflicht

7. Vollendung der Wirtschafts- und WÄHRUNGSUNION: VORBEREITUNGEN für STUFE 2

8. Schlussfolgerungen

Tabelle


 
 
 


Drucksache 607/15

... Parlamentarischer Staatssekretär



Drucksache 38/15

... Parlamentarischer Staatssekretär



Drucksache 142/15

... Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, um das Gesetzgebungsverfahren bis zur parlamentarischen Sommerpause abzuschließen.



Drucksache 371/15

... Um die parlamentarische Arbeit zu entlasten, sollen auch künftig gemäß Artikel 50 Absatz 2 beschlossene Änderungen des Übereinkommens, die sich lediglich auf die Rechtsstellung, Vorrechte und Immunitäten des GF (Kapitel IX) beziehen, durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundes rates innerstaatlich in Kraft gesetzt werden.



Drucksache 46/15

... 9. parlamentarische Untersuchungsausschüsse nach § 1 des Untersuchungsausschussgesetzes auf Grund einer Entscheidung über ein Ersuchen nach § 18 Absatz 2 des Untersuchungsausschussgesetzes,



Drucksache 594/15

... (10) Für den Aufschlag auf die Netzentgelte für das Jahr 2016 ist der von den Übertragungsnetzbetreibern am 23. Oktober 2015 auf Grundlage der parlamentarischen Beratungen veröffentlichte indikative Wert maßgebend. § 27 Absatz 2 findet hierbei Anwendung.



Drucksache 349/1/15

... Zeitgleich mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes müssen landesrechtliche Regelungen zur Ausführung in Kraft gesetzt werden. Eine abschließende auch parlamentarische Beratung landesgesetzlicher Regelung ist erst auf der Grundlage und in Kenntnis des Wortlautes des verabschiedeten Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher möglich. Deshalb bedarf es einer Frist von mindestens drei Monaten, um die Möglichkeit einer auch landesgesetzlichen Ausführungsregelung zu schaffen.



Drucksache 310/15 (Beschluss)

... Vor diesem Hintergrund hat Nordrhein-Westfalen mit Erlass vom 26. September 2013 die Kreisordnungsbehörden angewiesen, den Brütereien die Tötung männlicher Eintagsküken im Wege einer Ordnungsverfügung auf Grundlage der tierschutzrechtlichen Generalklausel des § 16a Absatz 1 Satz 1 TierSchG in Verbindung mit § 1 Satz 2 TierSchG zu untersagen. Gegen die Ordnungsverfügungen haben die betroffenen Brütereien geklagt. Mit zwei Urteilen vom 30. Januar 2015 hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden, dass die Untersagung der Tötung der Küken einen "erheblichen Eingriff in die Berufsfreiheit" der Brütereibetreiber darstelle. Wegen dieses Grundrechtseingriffs könne die Untersagung nicht auf die tierschutzrechtliche Generalklausel gestützt werden, vielmehr bedürfe es einer spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. Wesentliche Entscheidungen müsse der parlamentarische Gesetzgeber selbst treffen und dürfe sie nicht der Verwaltung überlassen.



Drucksache 606/15

... Parlamentarischer Staatssekretär



Drucksache 495/15

... Das Erfordernis eines Erstantrags war in den parlamentarischen Beratungen zum Haushaltsbegleitgesetz 2011 eingefügt worden, um Unternehmen vom Anwendungsbereich der Regelung auszunehmen, die aufgrund einer lediglich temporären Liquiditätslücke ihre Verbindlichkeiten, insbesondere die Sozialversicherungsbeiträge oder Steuerforderungen, nicht bedienen können, obwohl sie aus eigener Kraft noch sanierungsfähig wären (Bundestagsdrucksache



Drucksache 461/15

... Parlamentarischer Staatssekretär



Drucksache 514/15

... Parlamentarischer Staatssekretär



Drucksache 306/15 (Beschluss)

Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre



Drucksache 295/15

... Anlage zum Schreiben von Frau Parlamentarischer Staatssekretärin Dorothee Bär (BMVI) Anfrage Bundesrats-Wirtschaftsausschusses vom 02.03.2015 - Stellungnahme zum Sachstand: Entschließung zur

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/15




Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Anlage zum Schreiben von Frau Parlamentarischer Staatssekretärin Dorothee Bär BMVI Anfrage Bundesrats-Wirtschaftsausschusses vom 02.03.2015 - Stellungnahme zum Sachstand: Entschließung zur Frequenzverordnung in BR-Drucksache 211/13

1. Hintergrund

2. Aktuelle Situation

3. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 606/14

... Parlamentarischer Staatssekretär



Drucksache 8/14 Parlamentarische


Drucksache 583/14

... Damit die EU den Herausforderungen begegnen kann, die sich ihr bei der Beschäftigung und beim Wachstum stellen, sind ein breiter Konsens über die richtige Richtung der Politik und eine starke Unterstützung der Reformbemühungen seitens der Interessenträger notwendig. Dies bedeutet, dass die nationalen Parlamente ebenso wie die Sozialpartner und allgemein die Zivilgesellschaft stärker an der Durchführung der auf EU- und nationaler Ebene beschlossenen Politik beteiligt werden müssen. Zur engeren Einbeziehung der nationalen Parlamente in das Verfahren treffen diese und das Europäische Parlament jedes Jahr in der parlamentarischen Woche zusammen, um unter Beteiligung der Kommission über das Europäische Semester zu debattieren.



Drucksache 183/14

... Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ist eine parlamentarische Demokratie mit einem Mehrparteiensystem. Es herrschen Religions-, Vereinigungsund Versammlungsfreiheit. Die politische Betätigung aller Parteien, insbesondere von oppositionellen Gruppierungen, ist nach der mazedonischen Verfassung gewährleistet. Die Trennung von Staat und (Regierungs-)Partei ist seit Anfang 2014 gesetzlich verankert.



Drucksache 586/14

... Parlamentarischer Staatssekretär

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 586/14




Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2014

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen VE


 
 
 


Drucksache 580/14 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sicherzustellen, dass der EFSI ausschließlich aus bestehenden EU-Haushaltsmitteln sowie vorhandenen Mitteln der EIB finanziert wird, unbeschadet etwaiger freiwilliger Einzahlungen. Insbesondere dürfen keine von den bisherigen parlamentarischen Beschlüssen ungedeckten Nachschusspflichten für die Mitgliedstaaten entstehen.



Drucksache 101/14

... Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, um ihn parallel zu den parlamentarischen Beratungen des Bundeshaushalts 2014 behandeln zu können. Federführend ist das Bundesministerium der Finanzen.



Drucksache 601/14

... Parlamentarischer Staatssekretär



Drucksache 585/14

... Parlamentarischer Staatssekretär



Drucksache 580/1/14

... 11. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sicherzustellen, dass der EFSI ausschließlich aus bestehenden EU-Haushaltsmitteln sowie vorhandenen Mitteln der EIB finanziert wird[, unbeschadet etwaiger freiwilliger Einzahlungen]. Insbesondere dürfen keine von den bisherigen parlamentarischen Beschlüssen ungedeckten Nachschusspflichten für die Mitgliedstaaten entstehen.



Drucksache 511/14

... - dass der Antragsgegner unter Verstoß gegen das Demokratieprinzip (Artikel 20 Absatz 1 und 2 GG) und gegen Grundsätze des parlamentarischen Regierungssystems (Artikel 45b, 63, 67 bis 69 GG), namentlich gegen die Gebote effektiver Ausübung der Opposition und wirksamer parlamentarischer Kontrolle von Regierung und Parlamentsmehrheit, Rechte und Pflichten des Deutschen Bundestages, die von der Antragstellerin in Prozessstandschaft geltend gemacht werden, dadurch verletzt hat, dass er den Gesetzentwurf der Antragstellerin zur Änderung des



Drucksache 153/14

... Da die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder künftig neben den Kontrollrechten auch eine Kontrollpflicht mindestens alle zwei Jahre trifft, entsteht bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ein geschätzter personeller Mehrbedarf von zwei Stellen (eine höherer Dienst = 92 000 Euro p.a., eine gehobener Dienst = 57 000 Euro p.a. zzgl. jeweils 12 000 Euro Sachkostenpauschale) sowie für die personelle und technische Unterstützung der Kontrollen ein zusätzlicher Aufwand im BKA von ca. zwei Personentagen pro Unterstützungsleistungen durch das BKA für eine datenschutzrechtliche Prüfung, so dass für das BKA von einem zusätzlichen jährlichen Erfüllungsaufwand von ca. 64 000 Euro (= 64 Personentage) auszugehen ist (bei 16 Landesdatenschutzbeauftragten und einer Bundesbeauftragten wird dabei von 32 Unterstützungsbitten pro Jahr ausgegangen - erfahrungsgemäß fallen pro Prüfung mehrere Unterstützungsbitten insbesondere zur Programmierung bestimmter Auswertungen der Protokolldatenbank an) . Daneben rechnet die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mit zunehmenden Informations- und Beratungsersuchen aus dem parlamentarischen Raum und von Bürgern, die einen weiteren, noch nicht quantifizierbaren Erfüllungsaufwand generieren könnten.



Drucksache 356/14

... Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, da die in ihm enthaltenen Maßnahmen in den entsprechenden Haushaltsansätzen des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2015 berücksichtigt sind. Dies erfordert eine Behandlung des Gesetzgebungsvorhabens parallel zu den parlamentarischen Beratungen des Bundeshaushalts 2015.



Drucksache 370/14

... Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der NATO



Drucksache 156/14

... Das Urteil des EuGH vom 14. Februar 2012 beruht auf einem Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts. Aus der Antwort des EuGH folgt, dass die Vorschriften des deutschen Umweltinformationsgesetzes über die Ausnahme von informationspflichtigen Stellen nicht mit Artikel 2 der Umweltinformationsrichtlinie der EU vereinbar sind, soweit sich oberste Bundesbehörden darauf berufen können, nicht zur Information verpflichtet zu sein, weil sie "in gesetzgebender Eigenschaft handeln" und das Gesetzgebungsverfahren bereits abgeschlossen ist. Ziel der Richtli nie gemäß ihrem Artikel 1 ist, das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen, die bei Behörden vorhanden sind, zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass diese Informationen öffentlich zugänglich gemacht und verbreitet werden. Dem stünde es entgegen, wenn sich die obersten Bundesbehörden auch nach Abschluss eines Gesetzgebungsverfahrens darauf berufen könnten, keine informationspflichtigen Stellen zu sein und daher nicht zur Herausgabe von Informationen verpflichtet zu sein. Denn nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens im Regelfall nicht mehr beeinträchtigt. Ein Gesetzgebungsverfahrens ist spätestens mit der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt abgeschlossen. Ein Gesetzgebungsverfahren kann aber auch mit dem Scheitern des Gesetzentwurfs abgeschlossen werden, beispielsweise wenn der Gesetzentwurf durch ein Gesetzgebungsorgan endgültig abgelehnt wird oder wenn ein anhängiger Gesetzentwurf der parlamentarischen Diskontinuität unterfällt oder wenn das Gesetzgebungsvorhaben aus anderen Gründen aufgegeben wird.



Drucksache 90/14

... Am 1. Januar 2013 hat die der Optionsregelung immanente Verlustregelung erstmals praktische Relevanz erhalten: Gemäß Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen hatten bereits zum Stichtag 29. Januar 2013 mindestens 16 junge Erwachsene infolge des Optionsverfahrens ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren. Zum Stichtag 9. Januar 2014 waren es bereits mindestens 248 (vgl. Bundestagsdrucksache 17/12321 u. Plenarprotokoll 18/7). Hieran wird deutlich, dass durch das Optionsverfahren der mit dem ius soli verbundene Integrationsgedanke im Ergebnis ad absurdum geführt wird; die bereits erreichte rechtliche Integration wird rückgängig gemacht.



Drucksache 462/14

... Parlamentarischer Staatssekretär



Drucksache 629/14

... Parlamentarischer Staatssekretär



Drucksache 111/14

... Auf europäischer Ebene betonte die Parlamentarische Versammlung des Europarates, "dass der Zugang zu Wasser als ein grundlegendes Menschenrecht anerkannt werden muss, da es von entscheidender Bedeutung für das Leben auf Erden und ein Rohstoff ist, den sich die Menschheit teilen muss "6. Die EU bekräftigte ferner "die auf den Menschenrechten beruhende Verantwortung aller Staaten für den Zugang zu sauberem Trinkwasser, welches verfügbar, physisch zugänglich, bezahlbar und von annehmbarer Qualität sein muss " 7.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 111/14




1. EINLEITUNG

2. AKTUELLER STAND

Der Beitrag der EU zu einem leichteren Zugang zu Wasser von höherer Qualität

Bereitstellung von Wasserdienstleistungen im Binnenmarkt

Das langfristige Engagement der EU aufglobaler Ebene

3. Massnahmen IM Zusammenhang mit der Europäischen BÜRGERINITIATIVE

Gewährleistung von leichter zugänglichem Wasser einer besseren Qualität

Sicherstellung von Neutralität bei der Bereitstellung von Wasserdienstleistungen

Mehr Transparenz schaffen

Ein integrativeres Konzept für die Entwicklungshilfe

Förderung öffentlichöffentlicher Partnerschaften

Folgemaßnahmen zu Rio+20

4. SCHLUSSFOLGERUNGEN

Anhang 1
Anhang zur Mitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware”

Anhang V
ERFAHRENSTECHNISCHE Aspekte der BÜRGERINITIATIVE RIGHT2WATER


 
 
 


Drucksache 522/14

... Parlamentarischer Staatssekretär



Drucksache 146/14

... Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, um das Gesetzgebungsverfahren bis zur parlamentarischen Sommerpause abzuschließen.



Drucksache 189/14

... Parlamentarischer Staatssekretär



Drucksache 367/13 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat begrüßt dabei insbesondere die neuen Möglichkeiten, die sich mit dem im Abkommen verankerten politischen Dialog für den Austausch auf Regierungs- und parlamentarischer Ebene sowie für den Dialog mit der Zivilgesellschaft zur weiteren Befriedung, Stabilität und Demokratisierung der gesamten Region Zentralamerikas ergeben.



Drucksache 207/13

... (129) Das Aktionsprogramm 2013 enthält sechs konkrete Selbstverpflichtungen. Diese Maßnahmen werden ab dem Jahr 2013 neu verabschiedet oder umgesetzt. Teilweise müssen sie die vorgesehenen parlamentarischen Verfahren - unter Einbindung der Länder - noch durchlaufen. Die Maßnahmen des Aktionsprogramms tragen dazu bei, die Ziele der Europa 2020-Strategie zu erreichen und den weiteren Anforderungen der wirtschaftspolitischen Koordinierung in der Europäischen Union Rechnung zu tragen.



Drucksache 482/13

... Parlamentarischer Staatssekretär



Drucksache 719/13

... Andere Initiativen zur Verbesserung der Qualität der Evaluierungsergebnisse könnten ad hoc ergriffen werden. Denkbar wären die Einbeziehung akademischer Gremien, jährliche Überprüfungen einer Stichprobe bereits abgeschlossener Evaluierungen zur Ermittlung guter Durchführungspraxis und allgemeiner Verbesserungen sowie die Präsentation der Evaluierungsarbeit in Arbeitsgruppen des Rates und parlamentarischen Ausschüssen.



Drucksache 419/13

... Parlamentarischer Staatssekretär



Drucksache 737/13

... 59. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Rats, dem Rat, der Kommission, der VP/HV, den Regierungen und den Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten, der Parlamentarischen Versammlung der NATO sowie dem Generalsekretär der NATO zu übermitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 737/13




Entschließung

Entschließung

Allgemeine Erwägungen

Die Verbesserung der Fähigkeiten der EU zur Planung und Durchführung militärischer Operationen

Die Stärkung der Gefechtsverbände der EU, des schnellen Krisenreaktions- und Stabilisierungsinstruments der Union

Der Aufbau von Strukturen und Fähigkeiten zur Bewältigung von Mängeln bei Schlüsselkompetenzen

Mehr Kohärenz in ständigen multinationalen Strukturen der EU-Mitgliedstaaten

Die Stärkung der europäischen Dimension im Bereich Ausbildung, Schulung und Übungen

Die Ausweitung der Vorteile der Zusammenarbeit zwischen EU und NATO

Eine neue Ebene der GSVP

Entschließung

Fakultativer Rechtsrahmen für europäische transnationale Unternehmensvereinbarungen

Entschließung


 
 
 


Drucksache 381/1/13

... Das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts ist stets in der Zusammenschau mit dem im parlamentarischen Verfahren bislang auch parallel hierzu behandelten Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts (BR-Drs. 382/13) zu sehen. In der Gesamtschau beider Gesetze soll auch eine angemessene Verbesserung des derzeit stark defizitären Kostendeckungsgrades der Justiz der Länder erreicht werden. Für die Länder stellen beide Vorhaben daher ein Gesamtpaket dar. Die wechselseitige Abhängigkeit beider Gesetzesvorhaben hat der Bundesrat bereits in seiner Entschließung vom 30. März 2012, BR-Drs. 112/12(B), betont und hierauf abermals in seiner Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts, BR-Drs. 517/12(B), hingewiesen.



Drucksache 782/13

... Parlamentarischer Staatssekretär



Drucksache 288/13

... Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, weil das Gesetzgebungsverfahren mit angemessener Beratungszeit im parlamentarischen Verfahren noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden soll.



Drucksache 768/13 (Beschluss)

... Mit den delegierten Rechtsakten wären Eingriffe in die verfassungsmäßig garantierten Selbstverwaltungsaufgaben der Länder und insbesondere der Kommunen verbunden. Das Subsidiaritätsprinzip würde voraussichtlich verletzt. Die geforderte Umsetzung von Maßnahmen bedarf parlamentarischer Beschlüsse auf der Ebene der Länder (z.B. über Landesstraßenbedarfspläne inklusive ihrer Finanzierung), der Kommunen (Absicherung der Maßnahmen in eigener Trägerschaft aus dem Luftreinhalteplan im Kommunalhaushalt) und der Kreise (z.B. Finanzierung des ÖPNV). Damit ist die verfassungskonforme Umsetzung der Richtlinie nur unter Wahrung föderaler und subsidiärer Rechte und Pflichten möglich;



Drucksache 382/13 (Beschluss)

... Das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts ist mithin stets in der Zusammenschau mit dem im parlamentarischen Verfahren bislang auch parallel hierzu behandelten Zweiten Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts zu sehen. In der Gesamtschau beider Gesetze soll auch eine angemessene Verbesserung des derzeit stark defizitären Kostendeckungsgrads in der Justiz der Länder erreicht werden. Für die Länder stellen beide Vorhaben daher ein Gesamtpaket dar. Die wechselseitige Abhängigkeit beider Gesetzesvorhaben hat der Bundesrat bereits in seiner Entschließung vom 30. März 2012, BR-Drs. 112/12(B), betont und hierauf abermals in seiner Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts, BR-Drs. 517/12(B), hingewiesen.



Drucksache 381/13 (Beschluss)

... Das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts ist stets in der Zusammenschau mit dem im parlamentarischen Verfahren bislang auch parallel hierzu behandelten Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts (BR-Drs. 382/13) zu sehen. In der Gesamtschau beider Gesetze soll auch eine angemessene Verbesserung des derzeit stark defizitären Kostendeckungsgrades der Justiz der Länder erreicht werden. Für die Länder stellen beide Vorhaben daher ein Gesamtpaket dar. Die wechselseitige Abhängigkeit beider Gesetzesvorhaben hat der Bundesrat bereits in seiner Entschließung vom 30. März 2012, BR-Drs. 112/12(B), betont und hierauf abermals in seiner Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts, BR-Drs. 517/12(B), hingewiesen.



Drucksache 342/13 (Beschluss)

... Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 2012 (2 BvE 4/ 11) wurden die Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat in Angelegenheiten der Europäischen Union präzisiert und klargestellt, dass es sich auch bei völkerrechtlichen Verträgen um Angelegenheiten der Europäischen Union handelt, soweit sie in einem Ergänzungs- oder sonstigen besonderen Näheverhältnis zum Recht der Europäischen Union stehen. Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht Aussagen zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Qualität, Quantität, Aktualität und Verwertbarkeit der Unterrichtung der Bundesregierung an die parlamentarischen Gremien in Angelegenheiten der Europäischen Union gemacht.



Drucksache 768/1/13

... Mit den delegierten Rechtsakten wären Eingriffe in die verfassungsmäßig garantierten Selbstverwaltungsaufgaben der Länder und insbesondere der Kommunen verbunden. Das Subsidiaritätsprinzip würde voraussichtlich verletzt. Die geforderte Umsetzung von Maßnahmen bedarf parlamentarischer Beschlüsse auf der Ebene der Länder (z.B. über Landesstraßenbedarfspläne inklusive ihrer Finanzierung), der Kommunen (Absicherung der Maßnahmen in eigener Trägerschaft aus dem Luftreinhalteplan im Kommunalhaushalt) und der Kreise (z.B. Finanzierung des ÖPNV). Damit ist die verfassungskonforme Umsetzung der Richtlinie nur unter Wahrung föderaler und subsidiärer Rechte und Pflichten möglich;



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