[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

216 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Land- und Forstwirtschaftlichen"


⇒ Schnellwahl ⇒

0135/20B
0193/1/20
0135/1/20
0521/19
0491/19
0263/19
0096/19
0608/19
0591/19B
0263/1/19
0514/19
0257/18
0347/18
0013/18B
0618/18B
0618/1/18
0044/18
0013/1/18
0207/2/18
0207/1/18
0422/18
0224/1/18
0207/18B
0529/18
0110/1/18
0278/18
0273/17
0569/17
0731/17
0344/16
0118/16
0404/16
0515/1/16
0552/16
0715/16
0515/3/16
0655/1/16
0228/16
0121/2/15
0353/15B
0528/15
0546/15
0297/15B
0432/14
0592/14
0029/13
0589/13B
0660/13
0018/13
0018/13B
0589/1/13
0068/13
0647/13
0484/13
0197/12
0556/12
0745/12
0557/12
0517/1/12
0371/1/12
0476/12
0023/12
0478/12
0618/12
0181/12
0300/1/12
0789/12
0603/1/12
0371/12B
0109/12
0603/12
0661/12
0300/12B
0469/12
0517/12
0517/12B
0662/12
0136/12
0681/12
0698/11B
0325/11
0459/11
0698/1/11
0528/11
0632/11B
0258/11
0809/11
0216/11X
0143/11
0054/11
0259/11
0632/1/11
0216/11B
0874/11
0269/11
0480/10
0702/10
0723/10
0323/10
0721/10
0029/10B
0699/10
0861/10
0677/1/10
0052/10
0675/10
0029/1/10
0677/10
0805/10
0382/09B
0319/09
0274/09
0190/09
0278/09A
0594/09
0266/1/09
0334/1/09
0382/09
0278/09
0184/09
0334/09B
0004/08B
0340/08
0797/08
0628/08
0004/08
0004/1/08
0788/08
0010/08A
0294/08
0367/08D
0968/08
0004/4/08
0883/08
0229/08
0298/08
0800/08
0002/08
0005/08
0470/08
0694/08
0540/08
0010/08
0109/07
0084/07B
0796/07
0544/07B
0446/07
0685/07
0309/07
0146/07
0220/07B
0220/1/07
0227/07
0225/07
0014/07
0228/07
0063/07
0661/07
0604/07
0597/07
0815/07
0469/07
0084/1/07
0568/07
0544/6/07
0612/06
0414/06
0247/06
0622/06B
0651/06
0206/06
0111/1/06
0539/06
0332/2/06
0778/06
0142/1/06
0162/1/06
0111/06B
0162/06
0142/06
0778/1/06
0260/06
0178/06
0141/06
0162/06B
0629/06
0362/06
0696/06
0194/1/05
0552/05B
0325/05B
0341/05
0194/05
0552/05
0325/2/05
0329/05
0194/05B
0836/05
0552/1/05
0569/05
0914/05
0322/05
0197/05
0341/05B
0234/05
0710/04B
0565/04
0667/04
0872/04
0325/03B
Drucksache 334/09 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat hält die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe für wichtige lokale Akteure, die nicht nur vom Klimawandel durch Änderungen der natürlichen Rahmenbedingungen erheblich betroffen sind und zu Anpassungen herausgefordert werden, sondern auch einen wichtigen Teil zur Minderung des Klimawandels beitragen können. Der Bundesrat bittet in diesem Zusammenhang die Bundesregierung dafür Sorge zu tragen, dass auch mit der Umsetzungsphase ab 2013 das bewährte Prinzip einer Anreizpolitik weiterverfolgt und nicht durch ordnungspolitische Maßnahmen, z.B. im Rahmen von Cross Compliance, ersetzt wird.



Drucksache 4/08 (Beschluss)

... Nach geltendem Recht fallen landwirtschaftliche Betriebe, die ihre Flächen an verschiedene Landwirte verpachten unter der Voraussetzung, dass der Betrieb ertragsteuerlich nicht aufgegeben wurde, unter die Begünstigung des Betriebsvermögensfreibetrags bzw. des Bewertungsabschlags. Es bestand von Anfang an allgemeiner Konsens, dass die Neuregelung der Verschonung von Betriebsvermögen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nicht eingeschränkt werden sollte. Im Gegensatz zu gewerblich geprägten Vermögensverwaltungsgesellschaften bestehen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft keine Gestaltungsmöglichkeiten, die als missbräuchlich angesehen werden könnten.



Drucksache 340/08

... -Kennzeichengesetz - an das geänderte EG-Recht anzupassen. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes folgt daher aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 17 GG (Förderung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung, Ein- und Ausfuhr land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse).



Drucksache 797/08

... - Richtlinie 2000/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2000 über Maßnahmen zur Bekämpfung der Emission gasförmiger Schadstoffe und luftverunreinigender Partikel aus Motoren, die für den Antrieb von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen bestimmt sind, und zur Änderung der Richtlinie 74/150/EWG des Rates7,



Drucksache 628/08

... (Förderung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung).



Drucksache 4/08

... – Bewertung und Besteuerung des Grundvermögens, des Betriebsvermögens, des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens sowie von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften nach Verkehrswerten.



Drucksache 4/1/08

... 1. das Vermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (§ 160 Abs. 1 des



Drucksache 294/08

... Die Vorschriften des Gesetzes werden im Wesentlichen auf Grund der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Förderung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 17 des



Drucksache 968/08 Land- und Forstwirtschaftlichen


Drucksache 298/08

... (1) Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unbeweglichem Vermögen (einschließlich der Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) bezieht, das im anderen Vertragsstaat liegt, können im anderen Staat besteuert werden.



Drucksache 800/08

... 43. weist darauf hin, dass ein grundlegender und umfassender Schutz vor Bodenerosion sowie die Einrichtung und Instandhaltung von wasserspeichernden Flächen als Teil der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit sichergestellt werden müssen, um das Risiko von Überschwemmungen und Bodenerosion zu verringern, Dürren und Bränden vorzubeugen und die Vorräte an Grund- und Oberflächenwasser in der Natur zu erhöhen



Drucksache 2/08

... (Förderung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung).



Drucksache 5/08

... 3. Die Europäische Kommission verabschiedete am 6. Dezember 2006 einen neuen Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor 2007-2013 (Amtsblatt Nr. C 319 vom 27. Dezember 2006) und am 15. Dezember 2006 die Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 (Amtsblatt Nr. L 358 vom 16. Dezember 2006). Hiernach können für den Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen zukünftig Beihilfen von bis 10 % der zuschussfähigen Investitionsausgaben gewährt werden. Bestehende Regelungen, die höhere Beihilfen vorsehen, dürfen bei Forstflächen noch bis zum 31. Dezember 2007 und bei landwirtschaftlichen Flächen bis zum 31. Dezember 2009 angewendet werden. Da sich nach derzeitiger Gesetzeslage der Kaufpreis bei landwirtschaftlichen Flächen durch einen Abzug von jeweils 35 % vom Verkehrswert berechnet, sollen bis zum 31. Dezember 2009 so viele Kaufverträge wie möglich abgeschlossen werden oder zumindest verbindliche Beihilfeerklärungen der BVVG mit Angabe der maximalen Beihilfenhöhe erfolgen. Die Abwicklung des Verkaufsprozesses soll durch neue Fristsetzungsmöglichkeiten seitens der BVVG und die Erweiterung des Gutachterkreises beschleunigt werden.



Drucksache 470/08

... 21. betont insbesondere, dass der Sammlung von Siedlungsabfällen sowie land- und forstwirtschaftlichen Rückständen und ihrer Umwandlung in Gas hohe Priorität eingeräumt werden sollte; weist darauf hin, dass hierdurch ermöglicht würde, geeignete Technologien zu entwickeln, und Zeit gewonnen würde, um die Vereinbarkeit von Nahrungsmittel- und Energieerzeugung zu untersuchen;



Drucksache 694/08

... Das Agrarstatistikgesetz hat sich in seinen Grundzügen bewährt. Im Mittelpunkt der nun vorgesehenen Änderungen des Gesetzes steht die Anpassung der Erhebungen in landwirtschaftlichen Betrieben an die neuen Rahmenbedingungen des europäischen Statistikrechts. Dies ist Anlass für weit reichende Änderungen im Gesamtkonzept der Erhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Damit soll die Grundausrichtung der früheren Novellen des Gesetzes fortgesetzt werden und sollen die Auskunftspflichtigen so weit als möglich entlastet werden.



Drucksache 540/08

... Aus Gründen eines bundeseinheitlichen Vorgehens bei der Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger und die jeweiligen Beträge der für sie bereitgestellten öffentlichen Mittel im land- und forstwirtschaftlichen Sektor soll sich das Gesetz auch auf die mit Hilfe des EFF getätigten Fördermaßnahmen in Deutschland erstrecken.



Drucksache 796/07

... es aus Artikel 74 Abs. 1 Nr. 20 des Grundgesetzes (Recht der Lebensmittel, Recht der Bedarfsgegenstände). Für Futtermittel ergibt sich die Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus Artikel 74 Abs. 1 Nr. 17 des Grundgesetzes (Förderung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung) und Artikel 74 Abs. 1 Nr. 20 des



Drucksache 544/07 (Beschluss)

... Die nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene Neuregelung würde dagegen einen radikalen Einschnitt bedeuten, da nur noch die Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Gewerbebetrieben und von Betriebsvermögen Selbständiger in der Rechtsform des Einzelunternehmens oder der Personengesellschaft steuerbegünstigt wäre. Dies bedeutete eine Schlechterstellung für mittelständische Familienunternehmen in der Rechtsform der GmbH. Feststeht, dass durch eine solche Verschlechterung im Steuerrecht die Bereitschaft, wirtschaftlich sinnvolle Betriebsübertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge rechtzeitig vorzunehmen, nicht gerade gefördert würden. Ziel muss sein, dass die steuerliche Behandlung - wie bisher - unabhängig von der Rechtsform des übergebenen Betriebs ist.



Drucksache 446/07

... 21. hält die Raumplanung und die wirtschaftliche Nutzung wildlebender Arten (durch nichtnachhaltiges Bejagen und Befischen) für wesentliche Faktoren, die sich nachteilig auf die biologische Vielfalt und die Ökosystemleistungen auswirken; hebt besonders hervor, dass land- und forstwirtschaftliche Flächen von hohem ökologischen Wert nicht nur durch die Intensivierung, sondern auch durch die Aufgabe der land- bzw. forstwirtschaftlichen Tätigkeit gefährdet sind; hält auch die Fischbestände, die nicht befischten Arten und die Meeresumwelt durch ökologisch nicht nachhaltige Fangmethoden für stark gefährdet, u. a. durch illegalen Fischfang und Fischerei, die mit zerstörerischen und nichtselektiven Methoden betrieben werden;



Drucksache 309/07

... 3. den Organen des land- und forstwirtschaftlichen Berufsstandes, soweit es sich um die Eintragung von Land- oder Forstwirten handelt,



Drucksache 220/07 (Beschluss)

... Der Einheitswert aber beinhaltet auch den (privaten) Wohnungswert, so dass der Wirtschaftswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes die zielführende Bezugsgröße ist.



Drucksache 220/1/07

... Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen die Regelungen zur Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter verändert werden. Die Neuregelung ist abzulehnen. Sämtliche abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Nettowert 100 € übersteigt, müssten künftig erfasst, bewertet und einer jährlichen Inventur unterzogen werden. Dies würde für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe einen erheblichen Zeit- und Kostenaufwand bedeuten.



Drucksache 227/07

... (1) Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unbeweglichem Vermögen (einschließlich der Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) bezieht, das im anderen Vertragsstaat liegt, können im anderen Staat besteuert werden.



Drucksache 225/07

... In der Bundesrepublik Deutschland fallen hierunter die in § 2 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe b PflVG genannten selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und (künftig auch) Stapler sowie die in § 2 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe c PflVG genannten Anhänger. Bei letzteren handelt es sich insbesondere um Anhänger in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Arbeitsmaschinen (s. § 3 Abs. 2 Nr. 2 FZV). Beide Fahrzeuggruppen sind insoweit erfasst, als sie den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen.



Drucksache 14/07

... Der Bund nimmt mit diesem Gesetz Zuständigkeiten der konkurrierenden Gesetzgebung nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 17 (Förderung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung) in Verbindung mit Nr. 11 (Recht der Wirtschaft)



Drucksache 228/07

... " hat die Bedeutung, die ihm nach dem Recht des Vertragsstaats zukommt, in dem das Vermögen liegt, wobei jedoch hypothekarisch oder in anderer Weise durch eine Immobilie gesicherte Forderungen nicht als unbewegliches Vermögen gelten. Der Ausdruck umfasst in jedem Fall das Zubehör zum unbeweglichen Vermögen, das lebende und tote Inventar land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die Rechte, für die die Vorschriften des Privatrechts über Grundstücke gelten, Nutzungsrechte an unbeweglichem Vermögen sowie Rechte auf veränderliche oder feste Vergütungen für die Ausbeutung oder das Recht auf Ausbeutung von Mineralvorkommen, Quellen und anderen natürlichen Ressourcen; Schiffe und Luftfahrzeuge gelten nicht als unbewegliches Vermögen.



Drucksache 63/07

... 9. das Gesetz zur Reform der land- und forstwirtschaftlichen Bodenverteilung und Bodenbewirtschaftung (Bodenreformgesetz) vom 6. August 1948 (Regierungsblatt Württemberg-Hohenzollern S. 151,



Drucksache 661/07

... Auch die Bildung von Bürogemeinschaften zwischen Steuerberatern und den Berufsvertretungen und Gesellschaften nach § 4 Nr. 8 StBerG wird zugelassen. Es handelt sich um Vereine von Land- und Forstwirten, die als Berufsvertretung oder auf ähnlicher Grundlage gebildet sind, und zu deren satzungsmäßiger Aufgabe die Hilfeleistung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Sinne des



Drucksache 597/07

... • Ein weiterer Unterschied zur allgemeinen Unfallversicherung besteht darin, dass die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften seit 1963 Bundeszuschüsse erhalten. Sie sind zweckgebunden und dienen dazu, die Beiträge der zuschussberechtigten land- und forstwirtschaftlichen Unternehmer zu senken und zu einer Annäherung der Belastungsunterschiede zwischen den Regionen beizutragen. Ein weiteres finanzielles Engagement des Bundes muss jedoch die Belange der Haushaltskonsolidierung berücksichtigen. Eine Begrenzung des finanziellen Engagements des Bundes kann aber nur dann ohne Auswirkungen auf die Beitragszahler bleiben, wenn zügig neben einer Modernisierung der Verwaltungsstrukturen Maßnahmen zur Neuausrichtung der Ausgabenstruktur der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften in Angriff genommen werden.



Drucksache 815/07

... 4) Bei Hauptuntersuchungen an land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen ist nicht die zulässige Gesamtmasse, sondern die Masse der von den gebremsten Achsen auf den Boden übertragenen zulässigen Last oder die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit maßgeblich; beträgt die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen nicht mehr als 40 km / h, gilt für die Hauptuntersuchung die Gebührennummer 413.4.1.



Drucksache 568/07

... Für Aushilfskräfte, die in einem Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 EStG tätig sind, kommt die Pauschalierung nach § 40a Abs. 3 EStG selbst dann nicht in Betracht, wenn sie mit typisch land- und forstwirtschaftlichen Arbeiten beschäftigt werden; eine Pauschalierung der Lohnsteuer ist grundsätzlich zulässig, wenn ein Betrieb, der Land- und Forstwirtschaft betreibt nur wegen seiner Rechtsform oder der Abfärbetheorie (§ 15 Abs. 3 Nr. 1



Drucksache 544/6/07

... Die nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene Neuregelung würde dagegen einen radikalen Einschnitt bedeuten, da nur noch die Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Gewerbebetrieben und von Betriebsvermögen Selbständiger in der Rechtsform des Einzelunternehmens oder der Personengesellschaft steuerbegünstigt wäre. Dies bedeutete eine Schlechterstellung für Kapitalgesellschaften. Eine solche Verschlechterung im Steuerrecht würde die Bereitschaft, wirtschaftlich sinnvolle Betriebsübertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge rechtzeitig vorzunehmen, verringern. Ziel muss sein, dass die steuerliche Behandlung - wie bisher - unabhängig von der Rechtsform des übergebenen Betriebs ist.



Drucksache 612/06

... (1) Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unbeweglichem Vermögen (einschließlich der Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) bezieht, das im anderen Vertragsstaat liegt, können im anderen Staat besteuert werden.



Drucksache 414/06

... : Die Nutzung der gemäß der reformierten GAP verfügbaren Maßnahmen muss optimiert werden, vor allem um eine Intensivierung der Landwirtschaft und die Aufgabe von land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen und von Wäldern von hohem ökologischen Wert zu verhindern und um deren Wiederherstellung zu unterstützen. Die Ziele des kommenden Wald-Aktionsplans einschließlich der Maßnahmen zur Vorbeugung und zum Kampf gegen Waldbrände müssen verwirklicht werden. Die gemäß der reformierten GFP verfügbaren Maßnahmen müssen optimiert werden, vor allem um Fischbestände wiederherzustellen, um Auswirkungen auf nicht befischte Arten zu reduzieren und um die Schädigung der Meereslebensräume zu mindern. Die Umsetzung der zentralen Rahmenrichtlinien und die Verwirklichung der Ziele der thematischen Strategien im Bereich Umwelt muss vorangetrieben werden. Dadurch sollen die Einflüsse auf die biologische Vielfalt vor allem durch eine Verbesserung der Süßwasserqualität, der Meeresumwelt und der Böden sowie durch eine Verringerung der Einflüsse diffuser Schadstoffe (z.B. zur Versauerung führende und eutrophierend wirkende Luftschadstoffe, Nitrate aus der Landwirtschaft sowie Pestizide) vermindert werden.



Drucksache 622/06 (Beschluss)

... Bilanzberichtigungen stellen keine rückwirkenden Ereignisse dar. Sie führen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit abweichendem Wj. wegen der regelmäßig erforderlichen Gewinnverteilung auf zwei Veranlagungszeiträume dazu, dass die Gewinnanteile, die auf den vorhergehenden bestandskräftig veranlagten Veranlagungszeitraum entfallen, der Besteuerung entzogen sind. Dies gilt unabhängig davon, ob sich dies zu Gunsten oder zu Ungunsten des Steuerpflichtigen auswirkt.



Drucksache 206/06

... 4. Schöpfwerke zur Be- und Entwässerung land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke,



Drucksache 111/1/06

... i) Der Bundesrat spricht sich dafür aus, mit der Anhebung des allgemeinen Mehrwertsteuersatzes auch die Durchschnittssteuersätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (§ 24



Drucksache 539/06

... (Förderung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung), Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11



Drucksache 778/06

... 19. der Erwerb von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Betriebsvermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften im Sinne des § 28a Abs. 1, wenn der Wert dieses Vermögens insgesamt 100 000 Euro nicht übersteigt; nicht begünstigtes Vermögen ist hierbei nicht abzuziehen. Die Wertgrenze kann innerhalb von zehn Jahren für von derselben Person anfallende Erwerbe nur einmal berücksichtigt werden.



Drucksache 142/1/06

... Seit Jahren befindet sich die Land- und Forstwirtschaft in einem Strukturwandel, der auch in den kommenden Jahren anhalten wird. Die Zahl der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe nahm in 2004 gegenüber dem Vorjahr um rd. 15.700 bzw. um rd. 4 Prozent ab. Überdurchschnittliche Abnahmeraten waren in den Größenklassen bis 20 ha LF zu verzeichnen.



Drucksache 111/06 (Beschluss)

... i) Der Bundesrat spricht sich dafür aus, mit der Anhebung des allgemeinen Mehrwertsteuersatzes auch die Durchschnittssteuersätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (§ 24



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.