417 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Kostengesetzes"
Drucksache 544/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetz es und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG )
... Gerichtskostengesetz
Drucksache 165/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr
... Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes
Drucksache 521/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Soweit der Bund mit seinen Einrichtungen durch Gesetze nicht anderweitig gebunden ist, können die festgesetzten Maßnahmen unmittelbar Verbindlichkeit entfalten. Die beschlossenen Maßnahmen stehen insoweit in der Funktion einer Verwaltungsvorschrift gleich. Soweit gesetzliche Vorschriften die Durchführung hindern oder beeinflussen können, muss die Bundesregierung nach Satz 3 die nötigen Gesetzesänderungen innerhalb von sechs Monaten vorbereiten. Beispielsweise kommt eine Änderung des Bundes-Reisekostengesetzes in Betracht, um Klimaschutzaspekte zu berücksichtigen.
Drucksache 611/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) Nr. 2017/1132
im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht
... Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
Drucksache 94/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher
... Für die Erhebung von Daten bei einer der in Absatz 2 genannten Stellen sieht Nummer 440 des Kostenverzeichnisses zu § 9 des Gerichtsvollzieherkostengesetzes bereits einen entsprechenden Kostentatbestand vor, so dass es diesbezüglich keiner weiteren Kostenregelung bedarf.
Drucksache 134/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen
... Bei Unterbringungsverfahren nach § 312 Nummer 2 FamFG und bei entsprechenden Verfahren, die Minderjährige betreffen (§ 151 Nummer 6 und 7 FamFG), sehen die insoweit anwendbaren Kostengesetze (§ 26 Absatz 3 des Gerichts- und Notarkostengesetzes - GNotKG, Vorbemerkung 1.3.1 Absatz 1 Nummer 2 und Vorbemerkung 2 Absatz 3 Satz 2 des Kostenverzeichnisses zum Gesetz über
Drucksache 94/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher
... Für die Erhebung von Daten bei einer der in Absatz 2 genannten Stellen sieht Nummer 440 des Kostenverzeichnisses zu § 9 des Gerichtsvollzieherkostengesetzes bereits einen entsprechenden Kostentatbestand vor, so dass es diesbezüglich keiner weiteren Kostenregelung bedarf.
Drucksache 524/19
... es sowie dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) in der bis zum 14. August 2013 geltenden Fassung, von denen § 91 Absatz 8 des
Drucksache 575/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)
... (1) In Nummer 1334 des Justizverwaltungskostengesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586, 2655), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 31. Januar 2019 (BGBl. I S. 54) geändert worden ist, wird die Angabe "§ 7 Abs. 4 AdVermiG" durch die Angabe "§ 7d AdVermiG" ersetzt.
Drucksache 385/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts
... Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
Drucksache 383/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie zur Neuregelung verschiedener Aspekte des Internationalen Adoptionsrechts
... Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes
Drucksache 353/18
... es, der durch Artikel 6 Nummer 12 Buchstabe b des Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066) eingefügt worden ist, in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) in der bis zum 14. August 2013 geltenden Fassung, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:
Drucksache 293/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze
... Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes
Drucksache 675/17
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Zehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
... es in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 2009 (BGBl. 1 S. 1774, 3975), von denen § 3 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 2, § 5 Absatz 5 sowie § 12 Absatz 2 Satz 1 zuletzt durch Artikel 487 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. 1 S. 1474) sowie § 5 Absatz 2 Satz 2 zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBl. 1 S. 1843) geändert worden sind, in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. 1 S. 821) verordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach Anhörung der in § 7a des
Drucksache 183/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)
... Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes
Drucksache 602/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer
... Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
Drucksache 413/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einbeziehung der Bundespolizei in den Anwendungsbereich des Bundesgebührengesetz es
... Bei den Änderungen in § 50 Absatz 3 Satz 3 und 4 BPolG handelt sich um Folgeänderungen aufgrund der Ablösung des Verwaltungskostengesetzes durch das Bundesgebührengesetz nach Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes. Die Ersetzung des Begriffs "Kosten" durch die Wörter "Gebühren und Auslagen" ergibt sich aus der Anpassung der Begrifflichkeiten im Bundesgebührengesetz an den betriebswirtschaftlichen Kostenbegriff.
Drucksache 766/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung
... Gerichtskostengesetz
Drucksache 280/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform
... (3) Wird der Antrag des Inhabers eines europäischen Patents auf einheitliche Wirkung zurückgewiesen, so werden die Jahresgebühren für das mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilte europäische Patent mit dem Tag der Zustellung der Entscheidung des Europäischen Patentamts fällig oder bei einer Klage nach Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe i des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht mit der Zustellung der Entscheidung des Einheitlichen Patentgerichts über die Zurückweisung, die Rechtskraft erlangt, sofern sich nicht nach § 3 Absatz 2 Satz 1 des Patentkostengesetzes eine spätere Fälligkeit ergibt.
Drucksache 492/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren - EMöGG )
... Gerichtskostengesetz
Drucksache 492/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren - EMöGG )
... Gerichtskostengesetz
Drucksache 258/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
... ), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juni 2015 (BGBl. I S. 970) geändert worden ist, werden nach dem Wort "Auslandskostengesetz" die Wörter "in der bis zum 1. Oktober 2021 geltenden Fassung" eingefügt.
Drucksache 649/16
... es, der durch Artikel 311 Nummer 6 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:
Drucksache 602/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer
... Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
Drucksache 3/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
... Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes
Drucksache 310/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-EnergienGesetz - EEG 2016)
... Diese Gebühr ist als Vorschusszahlung zu leisten (§ 16 des Verwaltungskostengesetzes).
Drucksache 495/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz
... Gerichtskostengesetz
Drucksache 230/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
... Gerichtskostengesetz
Drucksache 469/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften
... Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes
Drucksache 137/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Abwicklung der staatlichen Notariate in Baden-Württemberg
... Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
Drucksache 438/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... Diese Befreiung von der Kostenhaftung gilt jedoch nicht für diejenigen Kosten, die durch die Zustellung einer einstweiligen Anordnung in Gewaltschutzsachen entstehen, weil für eine Zustellung im Parteibetrieb Kosten nach § 13 Absatz 1 Nummer 1 des Gerichtsvollzieherkostengesetzes (GvKostG) entstehen. Einen dem § 21 Absatz 2 Nummer 1 FamGKG entsprechenden Befreiungstatbestand gibt es im GvKostG nicht. Gegen die Einführung eines Befreiungstatbestandes im GvKostG spricht, dass dann auch für Kosten, die aufgrund unrichtiger Angaben des Antragstellers entstehen, keine Kostenhaftung des Antragstellers begründet werden könnte. Durch die Änderung der Zustellung von Partei- auf Amtszustellung in § 214 Absatz 2 Halbsatz 1 FamFG sind die Kosten der Zustellung keine Gerichtsvollzieherkosten mehr, sondern nach dem FamGKG zu erhebende Gerichtskosten. Für diese gilt zum einen der Befreiungstatbestand des § 21 Absatz 2 Nummer 1 FamGKG und zum anderen können im Fall der missbräuchlichen Antragstellung dem Antragsteller Kosten auferlegt werden.
Drucksache 252/15
... ) geändert und Absatz 10 durch Artikel 6 Nummer 12 Buchstabe b des Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066) eingefügt worden ist, in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) und mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) sowie dem Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen:
Drucksache 137/15
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Abwicklung der staatlichen Notariate in Baden-Württemberg
... Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.