417 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Kostengesetz*"
Drucksache 544/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetz es und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG )
... Gerichtskostengesetz
Drucksache 9/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG -Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
... Gerichtskostengesetz
Drucksache 165/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr
... Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes
Drucksache 521/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Soweit der Bund mit seinen Einrichtungen durch Gesetze nicht anderweitig gebunden ist, können die festgesetzten Maßnahmen unmittelbar Verbindlichkeit entfalten. Die beschlossenen Maßnahmen stehen insoweit in der Funktion einer Verwaltungsvorschrift gleich. Soweit gesetzliche Vorschriften die Durchführung hindern oder beeinflussen können, muss die Bundesregierung nach Satz 3 die nötigen Gesetzesänderungen innerhalb von sechs Monaten vorbereiten. Beispielsweise kommt eine Änderung des Bundes-Reisekostengesetzes in Betracht, um Klimaschutzaspekte zu berücksichtigen.
Drucksache 611/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) Nr. 2017/1132
im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht
... Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
Drucksache 351/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
... Gerichtskostengesetz
Drucksache 232/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
... Gerichtskostengesetz
Drucksache 532/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
... Für die Beeidigung und die Verlängerung der Beeidigung von Dolmetschern werden Kosten nach den jeweiligen landesrechtlichen Kostengesetzen erhoben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
§ 29 Verfahren nach Ablehnung eines Richters
§ 397b Gemeinschaftliche Nebenklagevertretung
Artikel 2 Weitere Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 4 Weitere Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 5 Gesetz über die allgemeine Beeidigung von gerichtlichen Dolmetschern (Gerichtsdolmetschergesetz - GDolmG)
§ 1 Allgemeine Beeidigung gerichtlicher Dolmetscher
§ 2 Zuständigkeit für die allgemeine Beeidigung
§ 3 Antrag auf allgemeine Beeidigung
§ 4 Alternativer Befähigungsnachweis
§ 5 Beeidigung des Dolmetschers
§ 6 Bezeichnung der allgemein beeidigten Gerichtsdolmetscher
§ 7 Befristung der allgemeinen Beeidigung; Verzicht; Widerruf
§ 8 Verlust und Rückgabe der Beeidigungsurkunde
§ 9 Datenverarbeitung
§ 10 Anzeigepflichten des allgemein beeidigten Dolmetschers
§ 11 Bußgeldvorschriften
§ 12 Kosten
Artikel 6 Änderung des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
§ 53a Vergütungsanspruch bei gemeinschaftlicher Nebenklagevertretung
Artikel 8 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Verfahrensvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung
2. Erweiterung der Ermittlungs- und Datenübertragungsbefugnisse
3. Stärkung des Opferschutzes
4. Einführung eines Gerichtsdolmetschergesetzes
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Evaluierung und Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Vorbemerkung zu den Nummern 2 bis 4 §§ 25, 26 und 29
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Vorbemerkung zu den Nummern 11 und 12
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Satz 1
Zu den Sätzen 2 bis 4
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4970 [BMJV]: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2. Weitere Kosten
III. Ergebnis
Drucksache 94/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher
... Für die Erhebung von Daten bei einer der in Absatz 2 genannten Stellen sieht Nummer 440 des Kostenverzeichnisses zu § 9 des Gerichtsvollzieherkostengesetzes bereits einen entsprechenden Kostentatbestand vor, so dass es diesbezüglich keiner weiteren Kostenregelung bedarf.
Drucksache 134/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen
... Bei Unterbringungsverfahren nach § 312 Nummer 2 FamFG und bei entsprechenden Verfahren, die Minderjährige betreffen (§ 151 Nummer 6 und 7 FamFG), sehen die insoweit anwendbaren Kostengesetze (§ 26 Absatz 3 des Gerichts- und Notarkostengesetzes - GNotKG, Vorbemerkung 1.3.1 Absatz 1 Nummer 2 und Vorbemerkung 2 Absatz 3 Satz 2 des Kostenverzeichnisses zum Gesetz über
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafvollzugsgesetzes
Siebzehnter Titel Fixierung
§ 127 Fixierung
§ 128 Zuständigkeit
§ 128a Gerichtliches Verfahren
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 4 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
Artikel 6 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
§ 93 Gerichtliche Zuständigkeit und gerichtliches Verfahren bei nicht nur kurzfristiger Fixierung
Artikel 8 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts
a Vorbehalt des Gesetzes
b Richtervorbehalt
2. Schlussfolgerungen für den Straf- und Maßregelvollzug
3. Einbeziehung freiheitsentziehender Fixierungen aufgrund der Landesgesetze über die Unterbringung psychisch Kranker
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
§ 127 StVollzG
§ 128 StVollzG
§ 128a StVollzG
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Artikel 3
Zu den Nummern 1 bis 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Nummer 8
Zu Nummer 12
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Drucksache 94/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher
... Für die Erhebung von Daten bei einer der in Absatz 2 genannten Stellen sieht Nummer 440 des Kostenverzeichnisses zu § 9 des Gerichtsvollzieherkostengesetzes bereits einen entsprechenden Kostentatbestand vor, so dass es diesbezüglich keiner weiteren Kostenregelung bedarf.
Drucksache 351/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
... Gerichtskostengesetz
Drucksache 524/19
... es sowie dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) in der bis zum 14. August 2013 geltenden Fassung, von denen § 91 Absatz 8 des
Drucksache 575/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)
... (1) In Nummer 1334 des Justizverwaltungskostengesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586, 2655), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 31. Januar 2019 (BGBl. I S. 54) geändert worden ist, wird die Angabe "§ 7 Abs. 4 AdVermiG" durch die Angabe "§ 7d AdVermiG" ersetzt.
Drucksache 385/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts
... Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
Drucksache 176/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
... Gerichtskostengesetz
Drucksache 383/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie zur Neuregelung verschiedener Aspekte des Internationalen Adoptionsrechts
... Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes
Drucksache 353/18
... es, der durch Artikel 6 Nummer 12 Buchstabe b des Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066) eingefügt worden ist, in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) in der bis zum 14. August 2013 geltenden Fassung, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:
Drucksache 268/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
... Gerichtskostengesetz
Drucksache 293/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze
... Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes
Drucksache 135/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz - HHVG )
... Bundesreisekostengesetz
Drucksache 340/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 2015/848 über Insolvenzverfahren
... Gerichtskostengesetz
Drucksache 675/17
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Zehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
... es in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 2009 (BGBl. 1 S. 1774, 3975), von denen § 3 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 2, § 5 Absatz 5 sowie § 12 Absatz 2 Satz 1 zuletzt durch Artikel 487 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. 1 S. 1474) sowie § 5 Absatz 2 Satz 2 zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBl. 1 S. 1843) geändert worden sind, in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. 1 S. 821) verordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach Anhörung der in § 7a des
Drucksache 183/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)
... Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes
Drucksache 602/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer
... Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
Drucksache 812/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Gesetzes zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention
... Bundesreisekostengesetz
Drucksache 101/16
Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur flexiblen Aufgabenübertragung in der Justiz
... Gerichtskostengesetz
Drucksache 360/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Dritte Änderung der Bestimmungen über die Kostenerstattung für Mitglieder des Bundesrates
... Bundesreisekostengesetz
Drucksache 413/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einbeziehung der Bundespolizei in den Anwendungsbereich des Bundesgebührengesetz es
... Bei den Änderungen in § 50 Absatz 3 Satz 3 und 4 BPolG handelt sich um Folgeänderungen aufgrund der Ablösung des Verwaltungskostengesetzes durch das Bundesgebührengesetz nach Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes. Die Ersetzung des Begriffs "Kosten" durch die Wörter "Gebühren und Auslagen" ergibt sich aus der Anpassung der Begrifflichkeiten im Bundesgebührengesetz an den betriebswirtschaftlichen Kostenbegriff.
Drucksache 766/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung
... Gerichtskostengesetz
Drucksache 236/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
... Diese Regelung - sowie die gleichlautenden Bestimmungen in den übrigen Justizkostengesetzen - wurde erst zum 1. August 2013 durch das Zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz neu gefasst. Mit diesem Gesetz wurde die bis dahin gültige Pauschale für die elektronische Übermittlung einer elektronisch geführten Akte in Nummer 9003 KV
Drucksache 280/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform
... (3) Wird der Antrag des Inhabers eines europäischen Patents auf einheitliche Wirkung zurückgewiesen, so werden die Jahresgebühren für das mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilte europäische Patent mit dem Tag der Zustellung der Entscheidung des Europäischen Patentamts fällig oder bei einer Klage nach Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe i des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht mit der Zustellung der Entscheidung des Einheitlichen Patentgerichts über die Zurückweisung, die Rechtskraft erlangt, sofern sich nicht nach § 3 Absatz 2 Satz 1 des Patentkostengesetzes eine spätere Fälligkeit ergibt.
Drucksache 236/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
... Diese Regelung - sowie die gleichlautenden Bestimmungen in den übrigen Justizkostengesetzen - wurde erst zum 1. August 2013 durch das Zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz neu gefasst. Mit diesem Gesetz wurde die bis dahin gültige Pauschale für die elektronische Übermittlung einer elektronisch geführten Akte in Nummer 9003 KV
Drucksache 492/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren - EMöGG )
... Gerichtskostengesetz
Drucksache 125/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften
... In Absatz 4 Satz 2 wird die Anspruchsgrundlage "Bundesreisekostengesetz" im Hinblick auf eine bevorstehende Änderung dieses Gesetzes durch eine neutrale Formulierung ersetzt. Die Ergänzung durch Satz 3 stellt klar, dass der Vertrauensperson Räumlichkeiten und Geschäftsbedarf einschließlich zügig beschaffter IT-Ausstattung nach dem "Personalratsstandard" zur Verfügung zu stellen ist. Sie weist zugleich auf die in diesen Angelegenheiten ergangene Rechtsprechung zu den diesbezüglichen Ansprüchen der Personalvertretung hin, die nunmehr auch auf Vertrauenspersonen sinngemäß anzuwenden ist.
Drucksache 101/16 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur flexiblen Aufgabenübertragung in der Justiz
... Gerichtskostengesetz
Drucksache 492/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren - EMöGG )
... Gerichtskostengesetz
Drucksache 258/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
... ), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juni 2015 (BGBl. I S. 970) geändert worden ist, werden nach dem Wort "Auslandskostengesetz" die Wörter "in der bis zum 1. Oktober 2021 geltenden Fassung" eingefügt.
Drucksache 321/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetz es, des Hochbaustatistikgesetzes sowie bestimmter immissionsschutz- und wasserrechtlicher Vorschriften
... (2) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die gebührenpflichtigen Tatbestände und Gebührensätze für Amtshandlungen im Sinne von Absatz 1 Nummer 1 zu bestimmen und dabei feste Sätze, auch in Form von Zeitgebühren oder Rahmensätzen, vorzusehen. In der Rechtsverordnung kann die Erstattung von Auslagen abweichend vom Verwaltungskostengesetz in der bis zum 14. August 2013 geltenden Fassung oder von § 12 Absatz 1 des Bundesgebührengesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 31. März 2016 (BGBl. I S. 518) geändert worden ist, geregelt werden.
Drucksache 649/16
... es, der durch Artikel 311 Nummer 6 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:
Drucksache 602/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer
... Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
Drucksache 465/16 (Beschluss)
... Gerichtskostengesetz
Drucksache 281/16
... Nach dem Übergang vom Verwaltungskostengesetz zum Bundesgebührengesetz fällt die Festsetzungsfrist (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Bundesfernstraßenmautgesetz in Verbindung mit § 13 Absatz 3 Sätze 1 und 2 Bundesgebührengesetz) für die Nacherhebung von Maut länger aus als bisher. Nunmehr ergibt sich für die Nacherhebung im Regelfall eine Festsetzungsfrist, die sich aus dem Rumpfjahr plus weiteren vier Jahren errechnet. Die Anonymisierung der Mautdaten (§ 9 Absatz 2 Satz 1) soll daher an die Festsetzungsfrist angepasst werden und künftig erst nach vier Jahren erfolgen und nicht bereits nach drei Jahren, wie bislang geregelt.
Drucksache 3/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
... Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes
Drucksache 465/16
... Gerichtskostengesetz
Drucksache 310/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-EnergienGesetz - EEG 2016)
... Diese Gebühr ist als Vorschusszahlung zu leisten (§ 16 des Verwaltungskostengesetzes).
Drucksache 360/16
Vorschlag des Ständigen Beirats
Dritte Änderung der Bestimmungen über die Kostenerstattung für Mitglieder des Bundesrates
... Bundesreisekostengesetz
Drucksache 591/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz)
... Gerichtskostengesetz
Drucksache 495/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz
... Gerichtskostengesetz
Drucksache 230/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
... Gerichtskostengesetz
Drucksache 469/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften
... Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes
Drucksache 24/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen
... Gerichtskostengesetz
Drucksache 633/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG)
... Gebühren nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz erheben die Gerichtsvollzieher zunächst für die Landeskasse, erhalten aber als Anteil davon die Vollstreckungsvergütung, deren Höhe an den vereinnahmten Gebühren anknüpft. Die Gebührenvereinnahmung erfolgt durch den letztbeteiligten Gerichtsvollzieher. Auslagen, die im Verfahren nur einmal erhoben werden können, fallen ebenso nur beim letztbeteiligten Gerichtsvollzieher an.
Drucksache 137/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Abwicklung der staatlichen Notariate in Baden-Württemberg
... Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
Drucksache 438/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... Diese Befreiung von der Kostenhaftung gilt jedoch nicht für diejenigen Kosten, die durch die Zustellung einer einstweiligen Anordnung in Gewaltschutzsachen entstehen, weil für eine Zustellung im Parteibetrieb Kosten nach § 13 Absatz 1 Nummer 1 des Gerichtsvollzieherkostengesetzes (GvKostG) entstehen. Einen dem § 21 Absatz 2 Nummer 1 FamGKG entsprechenden Befreiungstatbestand gibt es im GvKostG nicht. Gegen die Einführung eines Befreiungstatbestandes im GvKostG spricht, dass dann auch für Kosten, die aufgrund unrichtiger Angaben des Antragstellers entstehen, keine Kostenhaftung des Antragstellers begründet werden könnte. Durch die Änderung der Zustellung von Partei- auf Amtszustellung in § 214 Absatz 2 Halbsatz 1 FamFG sind die Kosten der Zustellung keine Gerichtsvollzieherkosten mehr, sondern nach dem FamGKG zu erhebende Gerichtskosten. Für diese gilt zum einen der Befreiungstatbestand des § 21 Absatz 2 Nummer 1 FamGKG und zum anderen können im Fall der missbräuchlichen Antragstellung dem Antragsteller Kosten auferlegt werden.
Drucksache 283/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz - GKV-VSG)
... Bundesreisekostengesetz
Drucksache 633/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG)
... Gebühren nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz erheben die Gerichtsvollzieher zunächst für die Landeskasse, erhalten aber als Anteil davon die Vollstreckungsvergütung, deren Höhe an den vereinnahmten Gebühren anknüpft. Die Gebührenvereinnahmung erfolgt durch den letztbeteiligten Gerichtsvollzieher. Auslagen, die im Verfahren nur einmal erhoben werden können, fallen ebenso nur beim letztbeteiligten Gerichtsvollzieher an.
Drucksache 252/15
... ) geändert und Absatz 10 durch Artikel 6 Nummer 12 Buchstabe b des Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066) eingefügt worden ist, in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) und mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) sowie dem Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen:
Drucksache 137/15
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Abwicklung der staatlichen Notariate in Baden-Württemberg
... Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
Drucksache 56/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz)
... Gerichtskostengesetz
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.