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94 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Justizvollzugsanstalten"


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Drucksache 359/06 (Beschluss)

... "(1a) Die Landesjustizverwaltungen dürfen auf dem Gelände der Landesjustizvollzugsanstalten technische Geräte zur Störung von Frequenzen betreiben, die der Herstellung unerlaubter Mobilfunkverbindungen dienen, ohne dass es hierzu einer Frequenzzuteilung bedarf. Der Mobilfunkverkehr außerhalb des Geländes der Justizvollzugsanstalten darf hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Zu diesem Zweck soll die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 359/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 20 G 10 , Artikel 2 Nr. 21 Buchstabe c § 110 Abs. 9 TKG , Nr. 23 § 113 Abs. 2 Satz 2 bis 4 TKG , Nr. 31 Buchstabe c § 150 Abs. 12a TKG

2. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 9a Satz 1 TKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 30 Abs. 3 TKG

4. Zu Artikel 2 Nr. 7a - neu - § 38 und 42 TKG

5. Zu Artikel 2 §§ 43a, 45a bis 45f, 45h bis 45k, 45p, 47a, 47b TGK Artikel 3 § 45l TKG

6. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 44a Satz 1 TKG

7. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 44a TKG

8. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45c TKG

9. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45e TKG

10. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45f Satz 4 TKG

11. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45g Abs. 2 Satz 1 TKG

12. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45i TKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

13. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45i Abs. 1 Satz 3 TKG

14. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45j Abs. 2 Satz 2 TKG

15. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45k Abs. 2 und Abs. 5 TKG

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

16. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 55 Abs. 1 Satz 5 TKG

17. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 55 Abs. 1, 1a - neu - TKG

18. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 45l Abs. 2 Satz 2, Satz 3 TKG

19. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66a Satz 1, Satz 2 TKG

20. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b TKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

21. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b Abs. 2 TKG

22. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66j TKG

23. Zu Artikel 3 Nr. 4 - neu - §§ 137 ff. TKG

24. Zu Artikel 3 Nr. 5 - neu - § 149 Abs. 1 und § 150 Abs. 4 TKG

25. Zu Artikel 5 Nr. 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 139/1/06

... Darüber hinaus wäre den Justizvollzugsanstalten die Entscheidung über die Rückverlegung von therapieunwilligen und therapieresistenten Gefangenen entzogen. Bis zur Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung müsste der Gefangene weiterhin in der sozialtherapeutischen Einrichtung verbleiben mit entsprechend negativen Auswirkungen auf das Behandlungsklima für die übrigen Gefangenen. Letztlich sind auch keine Gründe dafür ersichtlich, warum hier eine andere Beurteilung als bei Erwachsenen (vgl. § 9

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Drucksache 139/1/06




Zu Artikel 2

Artikel 2
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 2a
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 2b
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 139/06 (Beschluss)

... , wie er durch das oben genannte Gesetz zum 1. April 2004 eingeführt worden ist: Danach kann das Gericht anordnen, dass bereits die Strafe in einer sozialtherapeutischen Anstalt zu vollziehen ist. Gegen den Fortbestand dieser Regelung spricht insbesondere, dass die Gerichte bei der Auswahl therapiegeeigneter Sexualstraftäter in der kurzen Zeitspanne einer Hauptverhandlung in der Regel überfordert wären. Die Belegung teurer Therapieplätze mit ungeeigneten Sexualstraftätern und eine Vergeudung wichtiger Behandlungsressourcen wären die Folge. Deshalb ist es weitaus sachgerechter die Therapiegeeignetheit eines Sexualstraftäters nach einer gewissen Beobachtung im Justizvollzug durch erfahrene Vollzugstherapeuten beurteilen zu lassen. Auf diese Weise werden die Aussichten verbessert, dass eine Therapie auch zum Erfolg führt. Darüber hinaus wäre den Justizvollzugsanstalten die Entscheidung über die Rückverlegung von therapieunwilligen und therapieresistenten Gefangenen entzogen. Bis zur Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung müsste der Gefangene weiterhin in der sozialtherapeutischen Einrichtung verbleiben, mit entsprechend negativen Auswirkungen auf das Behandlungsklima für die übrigen Gefangenen. Letztlich sind auch keine Gründe dafür ersichtlich, warum hier eine andere Beurteilung als bei Erwachsenen (vgl. § 9

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Drucksache 139/06 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Stärkung der Sicherungsverwahrung - (... StrÄndG)

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 181/06

... Der Entwurf wird durch die Erweiterung der Möglichkeit der Anordnung von Sicherungsverwahrung in den wenigen zu erwartenden Fällen zur Verlängerung der Verweildauer in den Justizvollzugsanstalten führen. Zugleich erhöht sich der Aufwand für die Vollstreckungsstaatsanwaltschaften und die Gerichte. Allerdings geht es lediglich um wenige Einzelfälle, so dass der Mehraufwand nicht sehr ins Gewicht fallen dürfte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/06




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 3
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 4
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 359/1/06

... "(1a) Die Landesjustizverwaltungen dürfen auf dem Gelände der Landesjustizvollzugsanstalten technische Geräte zur Störung von Frequenzen betreiben, die der Herstellung unerlaubter Mobilfunkverbindungen dienen, ohne dass es hierzu einer Frequenzzuteilung bedarf. Der Mobilfunkverkehr außerhalb des Geländes der Justizvollzugsanstalten darf hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Zu diesem Zweck soll die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 359/1/06




1. Zu Artikel 1 § 20 G 10 , Artikel 2 Nr. 21 Buchstabe c § 110 Abs. 9 TKG , Nr. 23 § 113 Abs. 2 Satz 2 bis 4 TKG , Nr. 31 Buchstabe c § 150 Abs. 12a TKG

Zu Artikel 2

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 9a Satz 1 TKG

5. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 30 Abs. 3 TKG

6. Zu Artikel 2 Nr. 7a - neu - § 38 und 42 TKG

7. Zu Artikel 2 §§ 43a, 45a bis 45f, 45h bis 45k, 45p, 47a, 47b TGK Artikel 3 § 45l TKG

8. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 43a Satz 1 TKG

9. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 44a Satz 1 TKG

10. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 44a TKG

11. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45c TKG

12. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45e Abs. 1 Satz 1 TKG

13. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45e Abs. 1 Satz 2, Satz 3 - neu - TKG

14. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45e TKG

15. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45f Satz 4 TKG

16. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45g Abs. 2 Satz 1 TKG

17. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45i TKG

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

18. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45i Abs. 1 Satz 3 TKG

19. Zu Artikel 2 Nr. 12 § 45j Abs. 2 Satz 2 TKG

Zu Artikel 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

23. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 55 Abs. 1 Satz 5 TKG

24. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 55 Abs. 1, 1a - neu - TKG

25. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 45l Abs. 1 Satz 1 TKG

26. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 45l Abs. 2 Satz 2, Satz 3 TKG

27. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66a Satz 1, Satz 2 TKG

28. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b Abs. 1 Satz 1 TKG

29. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b Abs. 1 Satz 4 und 5 TKG

Zu Artikel 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

32. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66b Abs. 2 TKG

33. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66c Abs. 1 Satz 2 TKG

34. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 66j TKG

35. Zu Artikel 3 Nr. 4 - neu - §§ 137 ff. TKG

36. Zu Artikel 3 Nr. 5 - neu - § 149 Abs. 1 und § 150 Abs. 4 TKG

37. Zu Artikel 5 Nr. 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 539/05

... es entsprechend zu handhaben. Durch die Möglichkeit einer Kostenerstattung bleibt den Justizverwaltungen genügend Spielraum die Haftsituation zu berücksichtigen und auch diese Arzneimittel gegebenenfalls kostenfrei abzugeben. Die Abgabe muss über die Justizvollzugsanstalten erfolgen, so dass dem einzelnen Gefangenen kein Anspruch gegeben wird, nach Belieben nicht verschreibungspflichtige Medikamente über Dritte zu beziehen.

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Drucksache 539/05




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafvollzugsgesetzes

1. In § 29 Abs. 2 Satz 2 werden die Wörter die Europäische Kommission für Menschenrechte, gestrichen.

2. § 59 wird wie folgt geändert:

3. § 61 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Art. 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Art. 2


 
 
 


Drucksache 276/05 (Beschluss)

... Der Entwurf wird durch die Strafrahmenerhöhung für Heranwachsende, auf die Jugendstrafrecht angewendet wird, und die Erweiterung der Möglichkeit der Anordnung von Sicherungsverwahrung in den wenigen zu erwartenden Fällen zur Verlängerung der Verweildauer in den Justizvollzugsanstalten führen. Zugleich erhöht sich der Aufwand für die Vollstreckungsstaatsanwaltschaften und die Gerichte. Allerdings geht es lediglich um wenige Einzelfälle, so dass der Mehraufwand nicht sehr ins Gewicht fallen dürfte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/05 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 3
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 4
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 276/05

... Der Entwurf wird durch die Strafrahmenerhöhung für Heranwachsende, auf die Jugendstrafrecht angewendet wird, und die Erweiterung der Möglichkeit der Anordnung von Sicherungsverwahrung in den wenigen zu erwartenden Fällen zur Verlängerung der Verweildauer in den Justizvollzugsanstalten führen. Zugleich erhöht sich der Aufwand für die Vollstreckungsstaatsanwaltschaften und die Gerichte. Allerdings geht es lediglich um wenige Einzelfälle, so dass der Mehraufwand nicht sehr ins Gewicht fallen dürfte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/05




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 3
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 4
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Bestimmungen


 
 
 


Drucksache 539/05 (Beschluss)

... es entsprechend zu handhaben. Durch die Möglichkeit einer Kostenerstattung bleibt den Justizverwaltungen genügend Spielraum, die Haftsituation zu berücksichtigen und auch diese Arzneimittel gegebenenfalls kostenfrei abzugeben. Die Abgabe muss über die Justizvollzugsanstalten erfolgen, so dass dem einzelnen Gefangenen kein Anspruch gegeben wird, nach Belieben nicht verschreibungspflichtige Medikamente über Dritte zu beziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 539/05 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzentwurf

Anlage

Artikel 1
Änderung des Strafvollzugsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 720/05

... Der Gesetzentwurf strebt an, ausreichende Rechtsgrundlagen zu schaffen, um in Justizvollzugsanstalten technische Geräte zur Unterdrückung des unerlaubten Mobilfunkverkehrs betreiben zu können.

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Drucksache 720/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen Keine zwingenden Kosten für Bund und Länder.

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Problem und Ziel

2. Lösung

3. Alternativen

4. Finanzielle Auswirkungen

5. Personalmehrbedarf

6. Kosten Privater

B. Einzelbegründung

1. Zu Artikel 1:

2. Zu Artikel 2:


 
 
 


Drucksache 360/05

... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung mit Blick auf die sich weiter zuspitzende Belegungssituation in den Justizvollzugsanstalten erneut und mit Nachdruck auf, baldmöglichst das Ratifikationsverfahren durch Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zum Abschluss zu bringen.



Drucksache 360/05 (Beschluss)

... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung mit Blick auf die sich weiter zuspitzende Belegungssituation in den Justizvollzugsanstalten erneut und mit Nachdruck auf, baldmöglichst das Ratifikationsverfahren durch Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zum Abschluss zu bringen.



Drucksache 238/04 (Beschluss)

... Danach kann das Gericht anordnen, dass bereits die Strafe in einer sozialtherapeutischen Anstalt zu vollziehen ist. Gegen eine solche Regelung spricht insbesondere, dass die Gerichte bei der Auswahl therapiegeeigneter Sexualtäter in der kurzen Zeitspanne einer Hauptverhandlung in der Regel überfordert wären. Die Belegung teurer Therapieplätze mit ungeeigneten Sexualstraftätern und eine Vergeudung wichtiger Behandlungsressourcen wären die Folge. Deshalb ist es weitaus sachgerechter die Therapiegeeignetheit eines Sexualstraftäters nach einer gewissen Beobachtungszeit im Justizvollzug durch erfahrene Vollzugstherapeuten beurteilen zu lassen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass eine Therapie auch zum Erfolg führt. Darüber hinaus wäre den Justizvollzugsanstalten die Entscheidung über die Rückverlegung von therapieunwilligen und therapieresistenten Gefangenen entzogen.

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Drucksache 238/04 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Jugendstrafrechts und zur Verbesserung und Beschleunigung des Jugendstrafverfahrens

Artikel 1
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 3
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 5
Änderung des Ausländergesetzes

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Erweiterung und Flexibilisierung des jugendstrafrechtlichen Handlungsinstrumentariums

1. Aufhebung der Trennung von Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln

2. Fahrverbot

3. Warnschussarrest

4. Meldeweisung

II. Verbesserung und Erweiterung des vereinfachten Jugendverfahrens

III. Stärkung der Opferbelange

1. Adhäsionsverfahren

2. Nebenklage

3. Notwendige Verteidigung

IV. Ersetzung des Begriffs der schädlichen Neigungen als eine Voraussetzung der Verhängung von Jugendstrafe

V. Änderung der Vorschriften für Heranwachsende

1. Regel-Ausnahme-Verhältnis für die Anwendung von allgemeinem Strafrecht und Jugendstrafrecht

2. Erweiterung des Strafrahmens für schwerste Verbrechen Heranwachsender

3. Ermöglichung der Sicherungsverwahrung bei Anwendung des allgemeinen Strafrechts

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu den Nummern 21 bis 27

Zu Nummer 25

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu den Nummer n

Zu Nummer 32

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Nummer n

Zu Nummer 43

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 238/04

... . Danach kann das Gericht anordnen, dass bereits die Strafe in einer sozialtherapeutischen Anstalt zu vollziehen ist. Gegen eine solche Regelung spricht insbesondere, dass die Gerichte bei der Auswahl therapiegeeigneter Sexualtäter in der kurzen Zeitspanne einer Hauptverhandlung in der Regel überfordert wären. Die Belegung teurer Therapieplätze mit ungeeigneten Sexualstraftätern und eine Vergeudung wichtiger Behandlungsressourcen wären die Folge. Deshalb ist es weitaus sachgerechter, die Therapiegeeignetheit eines Sexualstraftäters nach einer gewissen Beobachtungszeit im Justizvollzug durch erfahrene Vollzugstherapeuten beurteilen zu lassen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass eine Therapie auch zum Erfolg führt. Darüber hinaus wäre den Justizvollzugsanstalten die Entscheidung über die Rückverlegung von therapieunwilligen und therapieresistenten Gefangenen entzogen. Bis zur Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung müsste der Gefangene weiter in der sozialtherapeutischen Einrichtung verbleiben, mit entsprechend negativen Auswirkungen auf das Behandlungsklima für die übrigen Gefangenen. Letztlich sind auch keine Gründe dafür ersichtlich, warum hier eine andere Beurteilung als bei Erwachsenen (vgl. § 9

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 238/04




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 3
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 5
Änderung des Ausländergesetzes

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Erweiterung und Flexibilisierung des jugendstrafrechtlichen Handlungsinstrumentariums

1. Aufhebung der Trennung von Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln

2. Fahrverbot

3. Warnschussarrest

4. Meldeweisung

II. Verbesserung und Erweiterung des vereinfachten Jugendverfahrens

III. Stärkung der Opferbelange

5 Adhäsionsverfahren

5 Nebenklage

Notwendige Verteidigung

IV. Ersetzung des Begriffs der schädlichen Neigungen als eine Voraussetzung der Verhängung von Jugendstrafe

V. Änderung der Vorschriften für Heranwachsende

1. Regel-Ausnahme-Verhältnis für die Anwendung von allgemeinem Strafrecht und Jugendstrafrecht

2. Erweiterung des Strafrahmens für schwerste Verbrechen Heranwachsender

3. Ermöglichung der Sicherungsverwahrung bei Anwendung des allgemeinen Strafrechts

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummern 24 bis 30

Zu Nummer 28

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer n

Zu Nummer 35

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu a

Zu b

Zu Nummer n

Zu Nummer 46

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer n

Zu Nummer n

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 455/04 (Beschluss)

... sind deutlich weniger Anordnungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu erwarten. Verfahren, in denen die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in Betracht kommt, werden verkürzt, der Gutachteraufwand reduziert. Veränderungen der Vollstreckungsreihenfolge und die Möglichkeit der sofortigen Überweisung aus der Entziehungsanstalt in den Vollzug der Freiheitsstrafe führen im Falle des Scheiterns der Therapie in einschlägigen Fällen zu Verkürzungen der Verweildauer in den Entziehungsanstalten, denen Verlängerungen der Verweildauer in den Justizvollzugsanstalten gegenüberstehen. Diese Mehrkosten bleiben deutlich hinter den im Maßregelvollzug ersparten Kosten zurück.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 455/04 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 3
Inkrafttreten; Übergangsvorschrift

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 923/03 (Beschluss)

... Die Neuregelung hebt die bisherige Unterscheidung zwischen geschlossenem und offenem Vollzug auf und trägt damit den räumlichen Verhältnissen in den bestehenden Justizvollzugsanstalten Rechnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 923/03 (Beschluss)




A. Problem

B. Zielsetzung

C. Lösung

D. Alternativen

E. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes

Artikel 1
Änderung des Strafvollzugsgesetzes

Artikel 2
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 2/18 PDF-Dokument



Drucksache 109/17 PDF-Dokument



Drucksache 179/19 PDF-Dokument



Drucksache 179/1/19 PDF-Dokument



Drucksache 224/07 PDF-Dokument



Drucksache 228/19 PDF-Dokument



Drucksache 246/18 PDF-Dokument



Drucksache 284/17 PDF-Dokument



Drucksache 301/19 PDF-Dokument



Drucksache 433/18 PDF-Dokument



Drucksache 450/17 PDF-Dokument



Drucksache 455/17 PDF-Dokument



Drucksache 550/06 PDF-Dokument



Drucksache 647/10 PDF-Dokument



Drucksache 673/16 PDF-Dokument



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