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86 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Festsetzungsfristen"


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Drucksache 384/07

... (3) Soweit der Investitionsabzugsbetrag nicht bis zum Ende des dritten auf das Wirtschaftsjahr des Abzugs folgenden Wirtschaftsjahres nach Absatz 2 hinzugerechnet wurde, ist der Abzug nach Absatz 1 rückgängig zu machen. Wurde der Gewinn des maßgebenden Wirtschaftsjahres bereits einer Steuerfestsetzung oder einer gesonderten Feststellung zugrunde gelegt, ist der entsprechende Steuer- oder Feststellungsbescheid insoweit zu ändern. Das gilt auch dann, wenn der Steuer- oder Feststellungsbescheid bestandskräftig geworden ist; die Festsetzungsfrist endet insoweit nicht, bevor die Festsetzungsfrist für den Veranlagungszeitraum abgelaufen ist; in dem das dritte auf das Wirtschaftsjahr des Abzugs folgende Wirtschaftsjahr endet.

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Drucksache 384/07




Unternehmensteuerreformgesetz 2008

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 4
Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

Artikel 6
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 7
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Investmentsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung

Artikel 10
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes

Artikel 12
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 12a
Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007

Artikel 13
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 80/06

... Soweit das Abkommen auf Grund seines Artikels 5 Abs. 3 für die Zeit vor dem Inkrafttreten des Abkommens anzuwenden ist, sind bereits ergangene Steuerfestsetzungen zu ändern oder aufzuheben. Steuerfestsetzungen sowie ihre Aufhebung und Änderung sind insoweit auch zulässig, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist; dies gilt nur bis zum Ablauf des vierten Kalenderjahrs, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist. Soweit sich bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens unter Berücksichtigung der jeweiligen Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Jemen insgesamt eine höhere Belastung ergibt als sie nach den Rechtsvorschriften vor dem Inkrafttreten des Abkommens bestand, wird der Steuermehrbetrag nicht festgesetzt.

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Drucksache 80/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Z u Artikel 1

Z u Artikel 2

Z u Artikel 3

Z u Artikel 4

Z u Artikel 5

Z u Artikel 6


 
 
 


Drucksache 255/16 PDF-Dokument



Drucksache 318/10 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 418/15 PDF-Dokument



Drucksache 470/18 PDF-Dokument



Drucksache 504/18 PDF-Dokument



Drucksache 631/15 PDF-Dokument



Drucksache 641/14 PDF-Dokument



Drucksache 816/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


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Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.