Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Problembeschreibung und Ziele
4 Hintergrund
2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen
Konsultation interessierter Kreise sowie Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl der Instrumente
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1
Begriffsbestimmungen
Kapitel II
Reduzierung
Artikel 2
Vermeidung von Emissionen
Artikel 3
Kontrolle auf Dichtheit
Artikel 4
Leckage-Erkennungssysteme
Artikel 5
Führung von Aufzeichnungen
Artikel 6
Emissionen bei der Herstellung
Artikel 7
Rückgewinnung
Artikel 8
Ausbildung und Zertifizierung
Kapitel III
Inverkehrbringen und überwachung der Verwendung
Artikel 9
Beschränkungen des Inverkehrbringens
Artikel 10
Kennzeichnung und Produktinformation
Artikel 11
Beschränkung der Verwendung
Artikel 12
Vorbefüllung von Einrichtungen
Kapitel IV
Verringerung des Inverkehrbringens von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen
Artikel 13
Verringerung des Inverkehrbringens von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen
Artikel 14
Zuweisung von Quoten für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen
Artikel 15
Quotenregister
Artikel 16
Übertragung von Quoten
Kapitel V
Berichterstattung
Artikel 17
Berichterstattung über Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr und Zerstörung
Artikel 18
Erhebung von Emissionsdaten
Kapitel VI
Schlussbestimmungen
Artikel 19
Überprüfung
Artikel 20
Ausführung der Befugnisübertragung
Artikel 21
Ausschussverfahren
Artikel 22
Sanktionen
Artikel 23
Aufhebung
Artikel 24
Inkrafttreten
Anhang I
In Artikel 1 Ziffer 1 genannte fluorierte Treibhausgase
Anhang II
Anhang III
Verbote des Inverkehrbringens gemäß Artikel 9 Absatz 1
Anhang IV
In Artikel 9 Absatz 1 und Artikel 11 Absatz 3 genannte Methode zur Berechnung des Gesamttreibhauspotenzials eines Gemischs
Anhang V
Berechnung der Höchstmenge, Referenzwerte und Quoten für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen
Anhang VI
Zuweisungsmechanismus gemäß Artikel 14
1. Festlegung der Menge, die den Unternehmen zugewiesen wird, für die gemäß Artikel 14 Absätze 1 und 3 ein Referenzwert bestimmt wurde
2. Festlegung der Menge, die den Unternehmen zugewiesen wird, die eine Anmeldung gemäß Artikel 14 Absatz 2 übermittelt haben
2.1. Schritt 1 der Berechnung
2.2. Schritt 2 der Berechnung
2.3. Schritt 3 der Berechnung
3. Festlegung der Menge, die den Unternehmen zugewiesen wird, die eine Anmeldung gemäß Artikel 13 Absatz 4 übermittelt haben
Anhang VII
Angaben, die gemäß Artikel 17 gemeldet werden müssen
Anhang VIII
Entsprechungstabelle