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0503/06
0009/06
0654/06B
0536/1/06
0070/06
0874/06B
0654/1/06
0015/06
0070/06B
0205/06
0110/06
0426/06
0623/06
0119/06B
0617/06
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0363/06
0070/1/06
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0418/06
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0755/06
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0606/05
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0352/1/05
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0025/05
0282/05B
0441/05
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0616/3/05
0174/1/05
0066/05
0601/05
0327/05B
0594/1/05
0582/05
0001/05B
0006/05
0250/05
0444/05
0909/05
0214/05B
0471/05
0140/05B
0121/05
0212/05
0313/05
0067/05B
0891/05B
0239/05
0400/05
0897/05
0158/1/05
0009/05
0082/1/05
0796/05
0896/05
0881/05
0616/05B
0206/05
0327/1/05
0041/05
0015/2/05
0945/05
0067/05
0282/1/05
0871/05
0140/05
0327/05
0659/05
0202/05
0329/05
0013/05
0714/1/05
0606/05B
0022/05
0086/05B
0011/05
0079/05
0616/05
0891/1/05
0783/05
0477/05
0025/05B
0818/05
0714/05B
0550/05B
0241/05
0511/05
0721/05
0404/05
0852/1/05
0086/1/05
0546/05
0811/1/05
0114/05
0001/1/05
0037/05B
0214/05
0025/1/05
0208/05
0151/05
0705/05B
0010/05
0527/05
0089/05
0546/05B
0728/05
0512/05
0086/05
0659/05B
0035/05
0054/05
0395/05
0572/05
0546/1/05
0603/05
0352/05
0811/05B
0015/05
0699/05
0766/05
0015/05B
0363/05
0139/05
0815/05B
0123/1/05
0615/05
0699/1/05
0762/05
0871/1/05
0276/1/05
0036/05
0225/05
0753/05
0214/1/05
0492/05
0705/05
0895/05
0569/05
0359/05
0037/05
0679/05
0192/05
0467/05
0739/05
0639/05
0631/05
0328/05
0924/05
0197/05
0815/05
0114/05B
0082/05
0173/05
0714/05
0082/05B
0703/1/05
0087/05
0003/1/05
0012/05
0617/05
0174/05B
0705/1/05
0436/05
0699/05B
0374/05
0158/05
0071/05
0550/05
0852/05B
0221/05
0871/05B
0883/05
0616/2/05
0008/05
0123/05B
0158/05B
0196/05
0594/05B
0174/05
0003/05B
0943/05
0016/05
0581/05
0607/05
0238/04B
0621/04
0569/04
0194/1/04
0846/04B
0720/1/04
0618/04
0525/04
0712/04B
0712/04
0012/04B
0666/04B
0918/1/04
0662/04
0267/04
0846/1/04
0727/1/04
0196/04B
0987/04B
0662/1/04
0377/04
0721/1/04
0361/04
0743/04B
0596/04
0767/04
0666/2/04
0336/04
0983/04
0590/04
0622/04
0846/04
0912/04
0733/04
0576/04
1002/04
0720/04
0438/04
0782/04
0987/04
0482/04
0012/04
0586/04
0918/04B
0727/04B
0842/04
0232/04
0726/04
0194/04B
0238/04
0105/04B
0743/1/04
0578/04
0450/04
0722/04
0918/04
0458/04B
0429/04
0128/04B
0361/04B
0025/04B
0721/04
0995/04
0105/04
0687/04
0721/04B
0662/04B
0918/2/04
0808/04
0725/04
0850/04
0012/1/04
0915/04
0574/03B
0661/03B
0831/03
0715/03
Drucksache 432/18 (Beschluss)

... es ist" die Wörter "oder der eine Aufenthaltserlaubnis für gleichgeschlechtliche Ehegatten nach § 28 Absatz 1 Nummer 1 oder § 30 des

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Drucksache 432/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 2 Nummer 1 Artikel 17b Absatz 4 und 5 EGBGB

2. Zu Artikel 4 Nummer 5 Buchstabe a § 17a Absatz 2 PStG

3. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 54 Satz 1 Nummer 2 PStV


 
 
 


Drucksache 149/18

... g) bedeutet der Ausdruck "ansässige Person eines Vertragsstaats" jede Person, die nach dem Recht dieses Staates dort aufgrund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist;

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Drucksache 149/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1
Unter das Abkommen fallende Personen

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Luftfahrt

Artikel 5
Verständigungsverfahren

Artikel 6
Inkrafttreten

Artikel 7
Kündigung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 182/18

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen in Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit ausgestellt werden - COM(2018) 212 final

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Drucksache 182/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte und Datenschutz

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Kapitel II
Nationale PERSONALAUSWEISE

Artikel 3
Sicherheitsnormen/Gestaltung/Spezifikationen

Artikel 4
Erfassung biometrischer Identifikatoren

Artikel 5
Auslaufregelung

Kapitel III
AUFENTHALTSDOKUMENTE für Unionsbürger

Artikel 6
Mindestangaben

Kapitel IV
AUFENTHALTSKARTEN für FAMILIENANGEHÖRIGE, die nicht die STAATSANGEHÖRIGKEIT eines MITGLIEDSTAATS BESITZEN

Artikel 7
Einheitliche Gestaltung

Artikel 8
Auslaufregelung für bestehende Aufenthaltskarten

Kapitel V
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 9
Kontaktstelle

Artikel 10
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 11
Monitoring

Artikel 12
Berichterstattung und Bewertung

Artikel 13
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 127/18

... In der neuen europäischen Agenda für Kompetenzen wurde eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, die dazu beitragen sollen, den Bürgerinnen und Bürgern der EU die Kompetenzen zu vermitteln, mit denen sie die Herausforderungen der sich rasch verändernden Weltwirtschaft meistern können.16 Der Einzelhandel erfordert Kompetenzen, die den Anforderungen der Digitalisierung gerecht werden. Zusätzlich bietet Erasmus+ neue Möglichkeiten für längere Ausbildungsaufenthalte im Ausland in einer Reihe unterschiedlicher Wirtschaftsbranchen, einschließlich des Einzelhandels.



Drucksache 473/18 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die effektive Rückführung von Drittstaatsangehörigen, die kein Aufenthaltsrecht in der EU haben, von herausgehobener Bedeutung für den Erfolg des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist. Er begrüßt, dass die Kommission ihre Bemühungen intensiviert, die Verfahren zur Rückführung von Drittstaatsangehörigen effektiver zu gestalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 473/18 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 8

Zu Artikel 13

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 171/18

... gilt: Eine Person hat auch für Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des zuständigen Mitgliedstaats, als ob die Familienangehörigen in diesem Mitgliedstaat wohnen würden. Kinder müssen daher so gestellt werden, "als ob" sie in Deutschland leben. Durch diese Fiktion wird sichergestellt, dass auch nationale Regelungen erfasst werden, die die Gewährung des Kindergeldes vom Aufenthaltsort des Kindes abhängig machen.

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Drucksache 171/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

4 Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 376/18 (Beschluss)

... Antibiotikaresistenzen erschweren zunehmend die Behandlung von bakteriellen Infektionskrankheiten und bedeuten für die Patienten oft längere Behandlungszeiten und zusätzliche Belastungen durch eine verzögerte oder nicht eintretende Heilung. Personen mit intensivpflegerischer Versorgung sind in besonderem Maße infektionsgefährdet für multiresistente Erreger (MRE). Risikofaktoren für MRE sind Abwehrschwäche, Multimorbidität, Hautläsionen und Wunden und der Einsatz von invasiven Hilfsmitteln (sogenannte Devices, zum Beispiel Blasenkatheter) und vorhergehende Krankenhausaufenthalte.



Drucksache 612/18

... "2. der im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 22, 23, 24, 25 Absatz 1, 2 oder 3 des



Drucksache 550/18

... hiermit übersende ich die vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zu erlassende Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung mit Begründung und Vorblatt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 550/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebzehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 508/18 (Beschluss)

... im AZR gespeichert werden können. Ein solches Abschiebungsverbot gilt allerdings immer nur für einen bestimmten Staat. Besteht ein Aufenthaltsrecht in einem weiteren Staat, kann der ausreisepflichtige Betroffene dorthin abgeschoben werden. Dies kann insbesondere bei Ausländern mit mehreren Staatsangehörigkeiten relevant werden. Damit in solchen Fällen der Eintrag im AZR nicht zu Missverständnissen führt, sollte auch der Staat, auf den sich das Abschiebungsverbot bezieht, in den Speichersachverhalt aufgenommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 508/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb Anlage Abschnitt I Nummer 8 Spalte A Buchstabe o AZRG-DV

2. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe g1 - neu - Anlage Abschnitt I Nummer 13 Spalte A Buchstabe g - neu - Spalte B AZRG-DV


 
 
 


Drucksache 146/18

... (1) Die Regierung ergreift im Einklang mit dem innerstaatlichen und europäischen Recht alle erforderlichen Maßnahmen, um den im Folgenden aufgeführten Personen die Einreise in das, den Aufenthalt im und die Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke der amtlichen Tätigkeit dieser Personen für das Institut zu erleichtern:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 146/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit

Artikel 3
Akademische Freiheit

Artikel 4
Immunität von der Gerichtsbarkeit; Vermögenswerte, Gelder und Guthaben

Artikel 5
Räumlichkeiten

Artikel 6
Unverletzlichkeit der Archive

Artikel 7
Öffentliche Dienstleistungen

Artikel 8
Nachrichtenverkehr und Veröffentlichungen

Artikel 9
Finanzielle Erleichterungen

Artikel 10
Steuerbefreiung

Artikel 11
Sozialversicherung

Artikel 12
Einreise, Durchreise und Wohnsitz

Artikel 13
Mitglieder des Rates und des Vorstands, Personal und Sachverständige im Auftrag

Artikel 14
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 15
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 16
Schlussbestimmungen

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes


 
 
 


Drucksache 423/18 (Beschluss)

... Die Ergänzung nimmt zusätzlich zu den Buchstaben a und b des § 100 Absatz 2 Nummer 2 Betreiber genehmigungspflichtiger Röntgeneinrichtungen, die in der Technik eingesetzt werden, sowie Betreiber von genehmigungspflichtigen Störstrahlern von der Pflicht zur prospektiven Dosisermittlung aus. Dies allerdings nur, wenn dem Strahlenschutzverantwortlichen keine Anhaltspunkte vorliegen, dass durch das Zusammenwirken der Röntgenstrahlung mit Ableitungen und Direktstrahlung aus anderen Anlagen und Einrichtungen Grenzwerte überschritten werden können. Dies ist vertretbar, da die vorgeschriebenen Abschirmungen bzw. Abstände nach DIN 54113 Teile 1 bis 3 und Beiblatt 1 nach dem Stand der Technik so bemessen sind, dass für Bereiche, die keiner Zutritts- oder Aufenthaltsbeschränkung unterliegen, der Grenzwert von 1 mSv pro Jahr nicht überschritten wird. Nach der Richtlinie für Sachverständigenprüfungen (SV-Richtlinie) wird in der DIN-Norm 54113 der Stand der Technik beschrieben, der nach Strahlenschutzrecht für den Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern einzuhalten ist, um eine unnötige Strahlenexposition zu vermeiden (Strahlenschutzgrundsatz). Der Strahlenschutz gewährleistet für technische Röntgeneinrichtungen und Störstrahler die Einhaltung der einschlägigen Grenzwerte außerhalb der Zutritts- und Aufenthaltsbeschränkungen und außerhalb der Betriebsstätten, sofern keine weiteren Einwirkungen aus anderen Anlagen und Einrichtungen mit zu berücksichtigen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 423/18 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts

A Änderungen

1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 17a - neu - StrlSchV

2. Zu Artikel 1 § 24 Nummer 4 Buchstabe b und Buchstabe c, Nummer 6, § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5 Satz 1 StrlSchV

3. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 StrlSchV

4. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 StrlSchV

5. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 - neu -, § 85 Absatz 6 - neu - StrlSchV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 StrlSchV

7. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a StrlSchV

8. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 Satz 3 - neu - StrlSchV

9. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 StrlSchV

10. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 4 StrlSchV

11. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, Absatz 3 Satz 4 StrlSchV

12. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 2 Satz 3 StrlSchV

13. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1 einleitender Satzteil und Absatz 2 StrlSchV

14. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 2 Satz 3 StrlSchV

15. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 StrlSchV

16. Zu Artikel 1 § 65 Absatz 2 StrlSchV

17. Zu Artikel 1 § 65 Absatz 3 Satz 4 - neu - StrlSchV

18. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 4 - neu - StrlSchV

19. Zu Artikel 1 § 80 Absatz 2 Satz 1 StrlSchV

20. Zu Artikel 1 § 82 Absatz 2 StrlSchV

21. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 2 Satz 2 - neu - StrlSchV

22. Zu Artikel 1 § 94 Absatz 3 Satz 2 - neu - StrlSchV

23. Zu Artikel 1 § 94 Absatz 6 Satz 3 - neu - StrlSchV

24. Zu Artikel 1 § 98 Satz 2 - neu - StrlSchV

25. Zu Artikel 1 § 100 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a StrlSchV

26. Zu Artikel 1 § 100 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu - StrlSchV

27. Zu Artikel 1 § 101 Absatz 6 - neu - StrlSchV

28. Zu Artikel 1 § 110 Absatz 2 Satz 2 StrlSchV

29. Zu Artikel 1 § 129, § 184 Absatz 2 Nummer 24a - neu -, 24b - neu - StrlSchV

§ 129
Mitteilung der Aufnahme und Beendigung einer Tätigkeit an eine ärztliche oder zahnärztliche Stelle

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

30. Zu Artikel 1 § 130 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 StrlSchV

31. Zu Artikel 1 § 131 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 StrlSchV

32. Zu Artikel 1 § 142 Absatz 2 Nummer 1a - neu -, Nummer 2, Nummer 3, Nummer 4, Absatz 3 StrlSchV

33. Zu Artikel 1 § 144 Absatz 3 StrlSchV

34. Zu Artikel 1 § 147 Satz 1 StrlSchV

35. Zu Artikel 1 § 148 Absatz 3 - neu - StrlSchV

36. Zu Artikel 1 § 149 Absatz 3 - neu - StrlSchV

37. Zu Artikel 1 § 153 Absatz 2 StrlSchV

38. Zu Artikel 1 § 157 Absatz 5 StrlSchV

39. Zu Artikel 1 § 158 Absatz 1 Satz 2 - neu - StrlSchV

40. Zu Artikel 1 § 175 Absatz 1 Satz 3 - neu -, § 199 Satz 1, Satz 2 - neu - StrlSchV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

41. Zu Artikel 1 § 183 Absatz 1 Nummer 4, Nummer 5, Nummer 6, Nummer 8, Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 StrlSchV

42. Zu Artikel 1 § 183 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 StrlSchV

43. Zu Artikel 1 § 185 StrlSchV

§ 185
Bauartzulassung (§§ 16 bis 26)

44. Zu Artikel 1 § 189 Absatz 1a - neu - und Absatz 2a - neu - StrlSchV

45. Zu Artikel 1 § 193 Absatz 1 und Absatz 2 StrlSchV

§ 193
Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden und erhaltenen Expositionen (§§ 99, 100, 101, Anlage 11)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

46. Zu Artikel 1 Anlage 3 [zu den §§ 5, 6, 7, 8, 9, 14, 82, 96] Teil B Nummer 9 StrlSchV

47. Zu Artikel 1 Anlage 3 [zu den §§ 5, 6, 7, 8, 9, 14, 82, 86] Teil C Satz 2 - neu - StrlSchV

48. Zu Artikel 1 Anlage 4 [zu den §§ 5, 10, 11, 12, 16, 31, 35, 36, 37, 52, 57, 58, 61, 70, 83, 87, 88, 89, 92, 104, 106, 167, 187 und Anlage 3] Tabelle 1 Erläuterungen zu Spalte 4 Satz 2 - neu - StrlSchV

49. Zu Artikel 1 Anlage 8 [zu den §§ 35, 36, 37 sowie zu Anlage 4] Teil C Nummer 1 Satz 1 StrlSchV

50. Zu Artikel 1 Anlage 14 [zu § 108] Abschnitt I. Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a, Buchstabe b, Buchstabe c, Abschnitt II. StrlSchV

51. Zu Artikel 1 Anlage 15 [zu § 108] Nummer 7 StrlSchV

52. Zu Artikel 1 Anlage 18 [zu den §§ 171, 197] Teil C Nummer 2 Tabelle Spalte 2 StrlSchV

53. Zu Artikel 1 Anlage 18 [zu den §§ 171, 197] Teil D Tabelle, Satz 2 - neu - StrlSchV

54. Zu Artikel 3 § 5 Absatz 4 einleitender Satzteil AtEV

55. Zu Artikel 4 § 5 Absatz 1 und Absatz 2, § 6 Absatz 1 und Absatz 2, § 7 Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3, Absatz 3, § 8 NiSV

§ 8
Stimulation des Zentralen Nervensystems

56. Zu Artikel 4 § 11 NiSV

57. Zu Artikel 15 Nummer 2 § 3 Absatz 5 , Nummer 3 § 5 Absatz 5 AtZüV

58. Zu Artikel 18 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 AtSMV

59. Zu Artikel 20 Absatz 3 Inkrafttreten von Artikel 4 - NiSV

B Entschließung

1. Zu Artikel 1 § 181 Absatz 1 Nummer 2 StrlSchV

2. Zum Erfüllungsaufwand der Länder


 
 
 


Drucksache 197/18 (Beschluss)

... 3. Er unterstützt das Ziel, Studienaufenthalte im Ausland für Lehramtsstudierende, Lehrkräfte sowie Ausbilderinnen und Ausbilder und die Lernmobilität im Rahmen des Studiums von Fremdsprachenlehrkräften zu fördern. Nach Ansicht des Bundesrates sollte die konkrete Umsetzung jedoch den Mitgliedstaaten überlassen bleiben. Bereits jetzt existieren in Deutschland ein Programm des Pädagogischen Austauschdienstes zum internationalen Austausch von Fremdsprachenassistenzkräften, ein bilaterales Hospitations- und Austauschprogramm und viele weitere bewährte Formate der Sprachförderung. Diese gute Praxis soll fortgeführt werden.



Drucksache 31/18

... "(13) Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung des Familiennachzugs zu Personen, denen nach dem 17. März 2016 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative erteilt worden ist, längstens jedoch bis zum 31. Juli 2018, wird der Familiennachzug zu diesen Personen nicht gewährt. Ab 1. August 2018 kann aus humanitären Gründen dem Ehegatten oder dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers, dem eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative erteilt wurde, sowie den Eltern eines minderjährigen Ausländers, dem eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative erteilt wurde, eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, bis die Anzahl der nach dieser Vorschrift erteilten Aufenthaltserlaubnisse die Höhe von monatlich 1 000 erreicht hat. Ein Anspruch auf Familiennachzug besteht für Ehegatten oder minderjährige ledige Kinder von Ausländern, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative erteilt wurde, sowie Eltern minderjähriger Ausländer, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative erteilt wurde, weder aus dieser Vorschrift noch nach Kapitel 2 Abschnitt 6 dieses Gesetzes. Die §§ 22 und 23 bleiben unberührt. Das Nähere regelt ein noch zu erlassendes Bundesgesetz." `

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/18




,Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes


 
 
 


Drucksache 621/1/18

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 621/1/18




Zu Artikel 1 Nummer 01

Zu Nummer 01

Zu Nummer 1


 
 
 


Drucksache 383/18

... Das Verfahren nach dieser EU-Apostillen-Verordnung sieht dabei im Einzelnen folgende Schritte vor: Zunächst ist die nationale Urkunde, deren Vorlage im Ausland beabsichtigt ist, z.B. eine Geburtsurkunde, von der hierfür zuständigen Stelle auszufertigen. Diese Urkunde unterfällt gemäß Artikel 2 dem Anwendungsbereich der Verordnung; damit ist sie gemäß Artikel 4 von der Pflicht zur Apostillierung und gemäß Artikel 6 von der Pflicht zur Beifügung einer Übersetzung befreit, sofern die Voraussetzungen dieser EU-Verordnung erfüllt sind. Als Ersatz für die Apostille und die Übersetzung können nach Artikel 7 der Verordnung den nationalen öffentlichen Urkunden über Geburt, über die Tatsache, dass eine Person am Leben ist, über Tod, Eheschließung (einschließlich Ehefähigkeit und Familienstand), eingetragene Partnerschaft (einschließlich der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen, und Status der eingetragenen Partnerschaft), Wohnsitz und/oder Ort des gewöhnlichen Aufenthalts sowie Vorstrafenfreiheit mehrsprachige Formulare beigefügt werden. Die nationalen öffentlichen Urkunden, denen mehrsprachige Formulare als geeignete Übersetzungshilfe nach Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung beigefügt werden können, ergeben sich - soweit nicht justizielle Urkunden betroffen sind - aus nachstehender Liste.

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Drucksache 383/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Abschnitt 8
Beweis der Echtheit ausländischer öffentlicher Urkunden nach der Verordnung (EU) Nr. 2016/1191

§ 1118
Zentralbehörde

§ 1119
Verwaltungszusammenarbeit

§ 1120
Mehrsprachige Formulare

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation

Artikel 3
Änderung der Verordnung über die Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation

Artikel 4
Weitere Änderung der Verordnung über die Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation zum 1. Oktober 2021

Artikel 5
Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes

Abschnitt 2
Zentrale und nationale Behörde; Jugendamt.

Abschnitt 11
Kosten

Abschnitt 12
Übergangsvorschriften

Abschnitt 2
Zentrale und nationale Behörde; Jugendamt.

§ 3
Bestimmung der Zentralen und der nationalen Behörde.

Abschnitt 10
Verfahren nach dem Europäischen Adoptionsübereinkommen.

§ 50
Verfahren der nationalen Behörde

Abschnitt 11
Kosten.

Artikel 6
Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes

Artikel 7
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 8
Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes

Artikel 9
Änderung der Auslandsadoptions-Meldeverordnung

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 215/18 (Beschluss)

... 14. Dies gilt namentlich für den US-amerikanischen "Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act" (CLOUD-Act), dessen Auswirkungen der Bundesrat mit großer Sorge betrachtet. Danach sind Diensteanbieter verpflichtet, jegliche Inhalts-und andere Daten, einschließlich der Übermittlungen von fortlaufenden Kommunikationsvorgängen (sogenannte Echtzeit-Überwachung), die einen bestimmten Nutzer betreffen und sich in seinem Besitz, seiner Verwahrung oder unter seiner Kontrolle befinden, unabhängig von ihrem Speicherort auf ein entsprechendes Verlangen einer zuständigen US-Behörde herauszugeben. Hiergegen kann lediglich eingewandt werden, dass es sich um eine Person handelt, die nicht US-Staatsangehöriger ist, dort nicht ihren Aufenthalt hat, und die Herausgabeverpflichtung nicht in Einklang mit den Gesetzen eines Drittstaats steht. Diese Umstände können, müssen aber nicht zu einer Änderung oder Aufhebung der Herausgabeverpflichtung führen. Umgekehrt sieht der CLOUD-Act vor, dass ein IT-Diensteanbieter sich nach US-Recht nicht rechtswidrig verhält, wenn er den Inhalt oder die Überwachung einer elektronischen Kommunikation auf Anordnung einer ausländischen Behörde mitteilt, sofern der US-Justizminister hierüber mit dem betroffenen ausländischen Staat eine Regierungsvereinbarung ("Executive Agreement") abgeschlossen hat, die neben einer Reihe von weiteren Vorgaben sicherstellt, dass die ausländische Ermittlungsmaßnahme sich nicht direkt oder indirekt gegen Personen richtet, die die US-Staatsangehörigkeit besitzen oder sich in den USA aufhalten.



Drucksache 423/1/18

... Die Ergänzung nimmt zusätzlich zu den Buchstaben a und b des § 100 Absatz 2 Nummer 2 Betreiber genehmigungspflichtiger Röntgeneinrichtungen, die in der Technik eingesetzt werden, sowie Betreiber von genehmigungspflichtigen Störstrahlern von der Pflicht zur prospektiven Dosisermittlung aus. Dies allerdings nur, wenn dem Strahlenschutzverantwortlichen keine Anhaltspunkte vorliegen, dass durch das Zusammenwirken der Röntgenstrahlung mit Ableitungen und Direktstrahlung aus anderen Anlagen und Einrichtungen Grenzwerte überschritten werden können. Dies ist vertretbar, da die vorgeschriebenen Abschirmungen bzw. Abstände nach DIN 54113 Teile 1 bis 3 und Beiblatt 1 nach dem Stand der Technik so bemessen sind, dass für Bereiche, die keiner Zutritts- oder Aufenthaltsbeschränkung unterliegen, der Grenzwert von 1 mSv pro Jahr nicht überschritten wird. Nach der Richtlinie für Sachverständigenprüfungen (SV-Richtlinie) wird in der DIN-Norm 54113 der Stand der Technik beschrieben, der nach Strahlenschutzrecht für den Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern einzuhalten ist, um eine unnötige Strahlenexposition zu vermeiden (Strahlenschutzgrundsatz). Der Strahlenschutz gewährleistet für technische Röntgeneinrichtungen und Störstrahler die Einhaltung der einschlägigen Grenzwerte außerhalb der Zutritts- und Aufenthaltsbeschränkungen und außerhalb der Betriebsstätten, sofern keine weiteren Einwirkungen aus anderen Anlagen und Einrichtungen mit zu berücksichtigen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 423/1/18




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 17a - neu - StrlSchV

2. Zu Artikel 1 § 24 Nummer 4 Buchstabe b und Buchstabe c, Nummer 6, § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5 Satz 1 StrlSchV

3. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Satz 1 StrlSchV

4. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1

6. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 StrlSchV

7. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 - neu -, § 85 Absatz 6 - neu - StrlSchV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 StrlSchV

9. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a StrlSchV

10. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 Satz 3 - neu - StrlSchV

11. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 StrlSchV

12. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 4 StrlSchV

13. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, Absatz 3 Satz 4 StrlSchV

14. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 2 Satz 3 StrlSchV

15. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1 einleitender Satzteil und Absatz 2 StrlSchV

16. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 2 Satz 3 StrlSchV

17. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 StrlSchV

18. Zu Artikel 1 § 65 Absatz 2 StrlSchV

19. Zu Artikel 1 § 65 Absatz 3 Satz 4 - neu - StrlSchV

20. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 4 - neu - StrlSchV

21. Zu Artikel 1 § 80 Absatz 2 Satz 1 StrlSchV

22. Zu Artikel 1 § 82 Absatz 2 StrlSchV

23. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 2 Satz 2 - neu - StrlSchV

24. Zu Artikel 1 § 94 Absatz 3 Satz 2 - neu - StrlSchV

25. Zu Artikel 1 § 94 Absatz 6 Satz 3 - neu - StrlSchV

26. Zu Artikel 1 § 98 Satz 2 - neu - StrlSchV

27. Zu Artikel 1 § 100 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a StrlSchV

28. Zu Artikel 1 § 100 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu - StrlSchV

29. Zu Artikel 1 § 101 Absatz 6 - neu - StrlSchV

30. Zu Artikel 1 § 110 Absatz 2 Satz 2 StrlSchV

31. Zu Artikel 1 § 129, § 184 Absatz 2 Nummer 24a - neu -, 24b - neu - StrlSchV

§ 129
Mitteilung der Aufnahme und Beendigung einer Tätigkeit an eine ärztliche oder zahnärztliche Stelle

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 § 130 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 StrlSchV

33. Zu Artikel 1 § 131 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 StrlSchV

34. Zu Artikel 1 § 142 Absatz 2 Nummer 1a - neu -, Nummer 2, Nummer 3, Nummer 4, Absatz 3 StrlSchV

35. Zu Artikel 1 § 144 Absatz 3 StrlSchV

36. Zu Artikel 1 § 147 Satz 1 StrlSchV

37. Zu Artikel 1 § 148 Absatz 3 - neu - StrlSchV

38. Zu Artikel 1 § 149 Absatz 3 - neu - StrlSchV

39. Zu Artikel 1 § 153 Absatz 2 StrlSchV

40. Zu Artikel 1 § 157 Absatz 5 StrlSchV

41. Zu Artikel 1 § 158 Absatz 1 Satz 2 - neu - StrlSchV

42. Zu Artikel 1 § 175 Absatz 1 Satz 3 - neu -, § 199 Satz 2 - neu - StrlSchV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

43. Zu Artikel 1 § 183 Absatz 1 Nummer 4, Nummer 5, Nummer 6, Nummer 8, Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 StrlSchV

44. Zu Artikel 1 § 183 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 StrlSchV

45. Zu Artikel 1 § 185 StrlSchV

§ 185
Bauartzulassung (§§ 16 bis 26)

46. Zu Artikel 1 § 189 Absatz 1a - neu - und Absatz 2a - neu - StrlSchV

47. Zu Artikel 1 § 193 Absatz 1 und Absatz 2 StrlSchV

§ 193
Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden und erhaltenen Expositionen (§§ 100, 101, Anlage 11)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

48. Zu Artikel 1 Anlage 1 [§ 2] Teil A Nummer 2 StrlSchV

49. Zu Artikel 1 Anlage 3 [zu den §§ 5, 6, 7, 8, 9, 14, 82, 96] Teil B Nummer 9 StrlSchV

50. Zu Artikel 1 Anlage 3 [zu den §§ 5, 6, 7, 8, 9, 14, 82, 86] Teil C Satz 2 - neu - StrlSchV

51. Zu Artikel 1 Anlage 4 [zu den §§ 5, 10, 11, 12, 16, 31, 35, 36, 37, 52, 57, 58, 61, 70, 83, 87, 88, 89, 92, 104, 106, 167, 187 und Anlage 3] Tabelle 1 Erläuterungen zu Spalte 4 Satz 2 - neu - StrlSchV

52. Zu Artikel 1 Anlage 8 [zu den §§ 35, 36, 37 sowie zu Anlage 4] Teil C Nummer 1 Satz 1 StrlSchV

53. Zu Artikel 1 Anlage 11 [zu den §§ 100, 101, 102, 160, 168, Anlage 6 und Anlage 8] Teil C Nummer 4 Satz 1 bis 3 StrlSchV

54. Zu Artikel 1 Anlage 14 [zu § 108] Abschnitt I. Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a, Buchstabe b, Buchstabe c, Abschnitt II. StrlSchV

55. Zu Artikel 1 Anlage 15 [zu § 108] Nummer 7 StrlSchV

56. Zu Artikel 1 Anlage 18 [zu den §§ 171, 197] Teil C Nummer 2 Tabelle Spalte 2 StrlSchV

57. Zu Artikel 1 Anlage 18 [zu den §§ 171, 197] Teil D Tabelle, Satz 2 - neu - StrlSchV

58. Zu Artikel 3 § 5 Absatz 4 einleitender Satzteil AtEV

59. Zu Artikel 4 NiSV

60. Zu Artikel 4 § 5 Absatz 1 und Absatz 2, § 6 Absatz 1 und Absatz 2, § 7 Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3, Absatz 3, § 8 NiSV

§ 8
Stimulation des Zentralen Nervensystems

61. Zu Artikel 15 Nummer 2 § 3 Absatz 5 , Nummer 3 § 5 Absatz 5 AtZüV

62. Zu Artikel 18 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 AtSMV

63. Zu Artikel 18 Nummer 5 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 1 Nummer 1.2 Kriterium N 1.2.1 , Nummer 6 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 2 Nummer 1.2 Kriterium N 1.2.1 , Nummer 7 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 3 Nummer 1.2 Kriterium N 1.2.1 , Nummer 8 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 4 Nummer 1.2 Kriterium N 1.2.1 , Nummer 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 5 Nummer 1.1 Kriterium N 1.1.1 , Nummer 10 Anlage 6 Nummer 1.2 Kriterium N 1.2.1,

68. Zu Artikel 20 Absatz 3 Inkrafttreten von Artikel 4 - NiSV Artikel 20 Absatz 3 ist wie folgt zu fassen:

70. Zu Artikel 1 § 181 Absatz 1 Nummer 2 StrlSchV

71. Zum Erfüllungsaufwand der Länder


 
 
 


Drucksache 197/1/18

... 3. Der Bundesrat unterstützt das Ziel, Studienaufenthalte im Ausland für Lehramtsstudierende, Lehrkräfte sowie Ausbilderinnen und Ausbilder und die Lernmobilität im Rahmen des Studiums von Fremdsprachenlehrkräften zu fördern. Nach Ansicht des Bundesrates sollte die konkrete Umsetzung jedoch den Mitgliedstaaten überlassen bleiben. Bereits jetzt existieren in Deutschland ein Programm des Pädagogischen Austauschdienstes zum internationalen Austausch von Fremdsprachenassistenzkräften, ein bilaterales Hospitations- und Austauschprogramm und viele weitere bewährte Formate der Sprachförderung. Diese gute Praxis soll fortgeführt werden.



Drucksache 375/18

... "Satz 1 gilt nicht, wenn die Krankenkasse trotz Ausschöpfung der ihr zur Verfügung stehenden Ermittlungsmöglichkeiten weder den Wohnsitz noch den gewöhnlichen Aufenthalt des Mitglieds im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches ermitteln konnte."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 375/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

1. Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages

2. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige

4. Abschmelzen von Finanzreserven zur Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler

5. Altersrückstellungen der Sozialversicherungsträger

6. Bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Parität

3 Selbstständige

3 Finanzreserven

3 Beitragsschulden

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4 Parität

4 Selbstständige

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Parität

4 Beitragsschulden

4 Finanzreserven

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

F. Weitere Kosten

3 Parität

3 Selbstständige

3 Finanzreserven

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 323
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung nach § 188 Absatz 4

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Artikel 7
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 66
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung nach § 22 Absatz 3

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 9
Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Soldatengesetzes

§ 100
Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung

Artikel 11
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 11b
Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung

§ 106

Artikel 12
Änderung der Bundesbeihilfeverordnung

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages

2. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige

3. Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Beitragsschulden

4. Abschmelzen von Finanzreserven zur Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler

5. Altersrückstellungen der Sozialversicherungsträger

6. Bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

4 Beitragsschulden

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

4. Erfüllungsaufwand

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

4 Beitragsschulden

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

5. Weitere Kosten

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4459, BMG: Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 507/18

... (1) Die Gesetze, sonstigen Vorschriften und Verfahren einer Vertragspartei über den Einflug von im internationalen Luftverkehr eingesetzten Luftfahrzeugen in ihr Hoheitsgebiet, deren Aufenthalt dort und deren Ausflug von dort oder über den Betrieb und die Navigation solcher Luftfahrzeuge sind von den bezeichneten Unternehmen der anderen Vertragspartei beim Ein- und Ausflug sowie während des Aufenthalts in diesem Hoheitsgebiet einzuhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 507/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

2 Präambel

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Gewährung von Verkehrsrechten

Artikel 3
Bezeichnung und Betriebsgenehmigungen für den internationalen Fluglinienverkehr

Artikel 4
Widerruf, Einschränkung oder Aussetzung der Betriebsgenehmigungen für den internationalen Fluglinienverkehr

Artikel 5
Gesetze, sonstige Vorschriften und Verfahren

Artikel 6
Gleichbehandlung bei den Entgelten

Artikel 7
Befreiung von Zöllen und sonstigen Abgaben

Artikel 8
Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Artikel 9
Transfer von Einkünften

Artikel 10
Grundsätze für den Betrieb des Fluglinienverkehrs

Artikel 11
Übermittlung von Betriebsangaben und Statistiken

Artikel 12
Tarife

Artikel 13
Gewerbliche Tätigkeiten

Artikel 14
Intermodal-Verkehr

Artikel 15
Anerkennung von Zeugnissen und Erlaubnisscheinen

Artikel 16
Luftverkehrsicherheit

Artikel 17
Luftsicherheit

Artikel 18
Überprüfung von Reisedokumenten und nicht einreiseberechtigten Personen

Artikel 19
Meinungsaustausch

Artikel 20
Konsultationen

Artikel 21
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 22
Mehrseitige Übereinkünfte

Artikel 23
Frühere Abkommen

Artikel 24
Ratifikation, Inkrafttreten, Geltungsdauer

Artikel 25
Registrierung bei der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation und bei den Vereinten Nationen

Artikel 26
Kündigung

Denkschrift

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 408/18

... kann einem Zeugen gestattet werden, Angaben zur Person nicht oder nur über eine frühere Identität zu machen, wenn ein begründeter Anlass zu der Besorgnis besteht, dass durch die Offenbarung der Identität oder des Wohn- oder Aufenthaltsortes Leben, Leib oder Freiheit des Zeugen oder einer anderen Person gefährdet wird. Der Zeuge hat jedoch in der Hauptverhandlung auf Befragen anzugeben, in welcher Eigenschaft ihm die Tatsachen, die er bekundet, bekannt geworden sind (§ 68 Absatz 3 Satz 2 der Strafprozessordnung). Durch den neuen Satz 3 wird der Zeugenschutz für besonders gefährdete Personen gestärkt: Anknüpfend an die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 68 Absatz 3 Satz 1 der Strafprozessordnung findet das Verbot der Gesichtsverhüllung während der Sitzung keine Anwendung, wenn begründeter Anlass zu der Besorgnis besteht, dass durch die Offenbarung der Identität des Zeugen Leben, Leib oder Freiheit des Zeugen oder einer anderen Person gefährdet wird.

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Drucksache 408/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Hintergrund und Problem

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

II. Zu Artikel 2

III. Zu Artikel 3

III. Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 432/1/18

... es ist" die Wörter "oder der eine Aufenthaltserlaubnis für gleichgeschlechtliche Ehegatten nach § 28 Absatz 1 Nummer 1 oder § 30 des

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Drucksache 432/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 1355 Absatz 2 BGB , Nummer 4 § 1362 Absatz 1 Satz 1 BGB , Nummer 5 § 1363 Absatz 2 Satz 1 BGB , Nummer 6 1366 Absatz 2 Satz 2 BGB , Nummer 7 § 1416 Absatz 1 BGB , Nummer 8 § 1421 Satz 1 BGB , Nummer 9 Überschrift zu Buch 4 Abschnitt 1 Titel 6 Untertitel 2 Kapitel 3 Unterkapitel 2 BGB , Nummer 10 § 1436 BGB und Nummer 11 § 1459 Absatz 1 BGB , Artikel 2 Nummer 1 § 17b Absatz 4 und Absatz 5 EGBGB , Artikel 3 Nummer 2 § 20a Absatz 1, Absatz 2 und Absatz 5 LPartG und Nummer 3 § 21 LPartG , Artikel 4 Nummer 13 § 57 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 PStG und Nummer 14 § 58 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 PStG , Artikel 5 Nummer 4 Anlage 5 zu den §§ 11, 19, 48, 65 PStV , Artikel 9 Nummer 3 § 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b BevStatG und Artikel 10 § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a BeurkG

Unterkapitel 2 Verwaltung des Gesamtguts durch eine der an der Ehe beteiligten Personen.

§ 1436
Verwalter unter Betreuung

§ 21
Anwendung eherechtlicher Regelungen auf Lebenspartnerschaften

2. Zu Artikel 1 Nummer 11a - neu - § 1591 BGB

§ 1591
Mutterschaft

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 Artikel 17b Absatz 4 und 5 EGBGB

4. Zu Artikel 4 Nummer 5 Buchstabe a § 17a Absatz 2 PStG

5. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 54 Satz 1 Nummer 2 PStV


 
 
 


Drucksache 175/18 (Beschluss)

... Aufenthaltsgesetz

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Drucksache 175/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 32 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 1 und 2 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 2 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a AufenthG

5. Zum Gesetzentwurf allgemein - Evaluierung


 
 
 


Drucksache 366/18 (Beschluss)

... Gemäß § 7 Absatz 4 Seite 1 SGB II sind Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II während einer stationären Unterbringung ausgeschlossen. Nach Satz 2 der Vorschrift gilt auch der Aufenthalt in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung als sämtliche SGB II-Leistungsansprüche ausschließende stationäre Unterbringung. Dies bedeutet im Hinblick auf die Förderung nach § 16i SGB II-E, dass bei Haftzeiten von einem Jahr und länger die Fördervoraussetzungen bei Haftentlassung zwangsläufig nicht gegeben sein können. Bei kürzeren Haftstrafen ist ihre Erfüllung erschwert, weil der für die Förderung unschädliche Zeitraum ohne Leistungsbezug von maximal einem Jahr durch die Haftzeit teilweise verbraucht ist, weitere Lücken im Leistungsbezug, die zum Beispiel in einem stationären Aufenthalt wegen Suchttherapie begründet sein können, somit stärkeres Gewicht bekommen. Beispielweise könnte eine Person, die unmittelbar im Anschluss an die Verbüßung einer sechsmonatigen Haftstrafe eine auf sechs Monate angelegte stationäre Suchttherapie durchlaufen hat, nicht über § 16i SGB II-E gefördert werden, auch wenn sie bei Haftantritt schon mehr als sieben Jahre SGB II-Leistungen bezogen hatte.

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Drucksache 366/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 11b Absatz 2 Satz 3 - neu -, Satz 6 SGB II

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 1 Satz 1 SGB II

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 1a - neu - SGB II

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 2 Satz 3 SGB II

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 5 - neu - SGB II

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 6 - neu - SGB II

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 3 Nummer 2 SGB II

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 3 Nummer 3 SGB II

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 3 SGB II

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 5 Satz 2 und Satz 3 - neu - SGB II

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 10 Satz 1 SGB II

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 10 Satz 1 SGB II

13. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 381/1/18

... Mit dem Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 27. Juli 2015 (BGBl. I S. 1386) wurde § 26 Absatz 3

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Drucksache 381/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 73 Absatz 2a Satz 2 und 3 AsylG , Artikel 1a - neu - § 26 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, Satz 3 Nummer 2 AufenthG

‚Artikel 1a Änderung des Aufenthaltsgesetzes

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 73 Absatz 3a Satz 2 AsylG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 175/1/18

... b) Der Bundesrat stellt weiter fest, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geregelt werden soll, welchen Ehegatten oder minderjährigen ledigen Kindern eines subsidiär Schutzberechtigten ab dem 1. August 2018 aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann. Die Anzahl der nach dieser Vorschrift erteilten Aufenthaltserlaubnisse ist auf monatlich 1 000 Personen begrenzt (so genanntes Kontingent).

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Drucksache 175/1/18




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 27 Absatz 3a AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 32 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 32 Absatz 1 AufenthG , Nummer 6 § 36a AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 32 Absatz 4 Satz 3 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 1 Satz 2 AufenthG

8. Zum Gesetzentwurf im Allgemeinen

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 1 und 2 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Satz 2 AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 1 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 2 AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 2 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a, c AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a AufenthG

18. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a AufenthG

19. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 104 Absatz 13 AufenthG

20. Zum Gesetzentwurf allgemein - Evaluierung

21. Zur Vorbereitung eines Einwanderungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 383/18 (Beschluss)

... ergibt sich gemäß Absatz 2 für das Jugendamt, in dessen Bereich sich das Kind gewöhnlich oder tatsächlich aufhält. Eine Zuständigkeit für ein deutsches Jugendamt, wenn sich das Kind im Ausland befindet, die Annehmenden jedoch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben (Artikel 15 des Europäischen Adoptionsübereinkommens:

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Drucksache 383/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 5 Nummer 4a - neu - § 9 Absatz 2 Satz 1a - neu - IntFamRVG

2. Zu Artikel 5 Nummer 6 § 50 Satz 2 - neu - IntFamRVG

3. Zu Artikel 7 Nummer 2 - neu - § 1309 Absatz 2 Satz 1a - neu - BGB

‚Artikel 7 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

4. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 2a Absatz 3 Satz 2 - neu - AdVermiG

5. Zu Artikel 8 Nummer 2 § 2a Absatz 4 Satz 1 AdVermiG

6. Zu Artikel 8 Nummer 3 § 2a Absatz 5 Satz 1 und Satz 2 AdVermiG Artikel 8 Nummer 3 ist wie folgt zu fassen:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu den Verwaltungskosten


 
 
 


Drucksache 473/1/18

... 1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die effektive Rückführung von Drittstaatsangehörigen, die kein Aufenthaltsrecht in der EU haben, von herausgehobener Bedeutung für den Erfolg des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission ihre Bemühungen intensiviert, die Verfahren zur Rückführung von Drittstaatsangehörigen effektiver zu gestalten.

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Drucksache 473/1/18




Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 13

Zu Artikel 16

Zu Artikel 18

Zu Artikel 22

3 Weiteres


 
 
 


Drucksache 206/18

... Zu den Personen, die nicht zu zählen sind, gehören die in Deutschland stationierten Mitglieder ausländischer Streitkräfte und deren Angehörige sowie die in Deutschland tätigen Mitglieder diplomatischer und berufskonsularischer Vertretungen sowie deren Familienangehörige. Gleichfalls betroffen sind Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben und unter die Ausnahme von der Meldepflicht nach § 27 Absatz 3 Satz 3 des

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Drucksache 206/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021

§ 9a
Datenübermittlung, Qualitätsprüfung und Programmentwicklung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 429/18

... 2. als Staatenlose oder heimatlose Ausländer ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,

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Drucksache 429/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Personenstandsgesetzes

§ 45b
Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft

b Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4427, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

II.3 Erwägungen zu anderen Lösungsmöglichkeiten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 522/18

... "Satz 1 gilt nicht, wenn die Krankenkasse trotz Ausschöpfung der ihr zur Verfügung stehenden Ermittlungsmöglichkeiten weder den Wohnsitz noch den gewöhnlichen Aufenthalt des Mitglieds im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches ermitteln konnte."

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Drucksache 522/18




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 224
Beitragsfreiheit bei Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld.

§ 323
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung

§ 324
Übergangsregelung für ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Artikel 7
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 66
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 9
Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Soldatengesetzes

§ 100
Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung

Artikel 11
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 11b
Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung

§ 106
Auf die am 31. Dezember 2018 vorhandenen Empfängerinnen und Empfänger von Übergangsgebührnissen ist das Soldatenversorgungsgesetz in der bis dahin geltenden Fassung weiter anzuwenden.

Artikel 11a
Änderung des Eignungsübungsgesetzes

Artikel 12
Änderung der Bundesbeihilfeverordnung

Artikel 12a
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 13
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 210/18 (Beschluss)

... 2. Die Kommission verfolgt das Ziel, dass bis 2025 allen Studierenden, Auszubildenden sowie Schülerinnen und Schülern, die einen Lernaufenthalt im Ausland absolviert haben, Abschlüsse und Qualifikationen aus diesen Erfahrungen für die Zwecke ihrer weiteren Ausbildung anerkannt werden und dabei ein gesondertes Anerkennungs- bzw. Äquivalenzprüfverfahren ausgeschlossen wird. Mit der vorgeschlagenen Empfehlung sollen die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen werden, sich politisch für eine solche automatische Anerkennung einzusetzen.



Drucksache 518/18

... Die Möglichkeit, die Führungsaufsicht in Fällen des § 235 Abs. 4 StGB-neu- unbefristet zu verlängern, stärkt den Schutz von Kindern insbesondere vor pädophilen Hangtätern, bei denen von einer besonders hohen Rückfallgefahr auszugehen ist. Soweit dies bekannt ist und ein solcher Täter während der Führungsaufsicht durch auffälliges - insbesondere weisungswidriges - Verhalten Anlass zu gesteigerter Besorgnis gibt, sollten Gerichte die Möglichkeit haben, die Führungsaufsicht zu verlängern. Vor allem die Vorstellung, die Überwachung von Probanden der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Falle zu besorgender weiterer Taten "sehenden Auges" beenden zu müssen, erscheint unter dem Blickwinkel des strafrechtlichen Schutzes von Kindern nur schwer erträglich.

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Drucksache 518/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 380/18

... es (AsylG) schneller bearbeiten und - im Anschluss an eine negative Entscheidung über den Asylantrag - den Aufenthalt in Deutschland schneller beenden zu können. Deutschland wird dadurch als Zielland für aus nicht asylrelevanten Motiven gestellte Asylanträge weniger attraktiv. Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung bleibt dadurch unberührt.

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Drucksache 380/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylgesetzes

Anlage II
(zu § 29a)

Artikel 2
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen

III. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4487, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

III. Ergebnis

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens,


 
 
 


Drucksache 249/18

... Mit dem Entwurf wird die Anwendbarkeit deutschen Rechts für die Aufhebung polygamer Verbindungen angeordnet. Haben die Ehepartner ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, so ist deren Ehe wie eine nach deutschem Recht geschlossene grundsätzlich aufzuheben. Die Aufhebung kann dabei auch von der zuständigen Verwaltungsbehörde beantragt werden.

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Drucksache 249/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Erfüllungsaufwand

D.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

D.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

D.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Rechtliche Ausgangssituation

II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 55/18

... § 1 bestimmt den Anwendungsbereich der Verordnung. Sie gilt für Anlagen im Sinne des § 3 Absatz 5 Nummer 1 und 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die für öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien geeignet sind und die einer Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht bedürfen. Damit betrifft die Verordnung Freilichtbühnen, Freizeitparks, Vergnügungsparks, Freiluftgaststätten, Festplätze, Sportplätze, Rummelplätze, Marktplätze und ähnliche Anlagen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind und aufgrund ihrer Beschaffenheit zum Aufenthalt bei Fernsehdarbietungen im Freien genutzt werden. Die Verordnung gilt somit nicht für den privaten Bereich; sie regelt weder den Lärmschutz beim privaten Betrieb von Fernsehgeräten auf Terrassen und Balkonen sowie in Gärten und an anderen Orten, noch trifft sie überhaupt Aussagen zur immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeit eines solchen Betriebs. Insoweit bleiben Immissionsschutzvorschriften der Länder unberührt, welche die Benutzung von Tongeräten näher regeln. Demgegenüber legt die Verordnung Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb der genannten Anlagen fest, soweit es auf oder in den Anlagen um öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien über Veranstaltungen der Fußball-Weltmeisterschaft 2018 geht. Die Anforderungen beziehen sich damit nicht nur auf "live"-Übertragungen oder das sportliche Geschehen im engeren Sinne, sondern auch auf das Rahmenprogramm in den Fußballstadien. Fernsehdarbietungen an Orten, an denen die Schallübertragung nicht oder nicht wesentlich behindert wird (z.B. in Zelten, unter Regenschutzdächern oder in offenen Bauten), sind als Darbietungen im Freien anzusehen.

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Drucksache 55/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Anforderungen

§ 3
Landesvorschriften

§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Alternativen

III. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4


 
 
 


Drucksache 469/18

... - eine bedarfsgerechte, an den Bedürfnissen der Familie ausgerichtete Kinderbetreuung gewährleisten, etwa Schlafräume oder Aufenthaltsräume für die Früh- oder Spätbetreuung.

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Drucksache 469/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz - KiQuTG)

§ 1
Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

§ 2
Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

§ 3
Handlungskonzepte und Finanzierungskonzepte der Länder

§ 4
Verträge zwischen Bund und Ländern

§ 5
Geschäftsstelle des Bundes

§ 6
Monitoring und Evaluation

Artikel 2
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 4
Weitere Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

1. Öffentliche Fürsorge

2. Erforderlichkeit

a. Gleichwertige Lebensverhältnisse

b. Wahrung der Wirtschaftseinheit

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Demografische Auswirkungen

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Evaluierung und Monitoring

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4514, BMFSFJ: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

4 Bund

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 366/2/18

... II sind Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II während einer stationären Unterbringung ausgeschlossen. Nach Satz 2 der Vorschrift gilt auch der Aufenthalt in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung als sämtliche SGB II - Leistungsansprüche ausschließende stationäre Unterbringung. Dies bedeutet im Hinblick auf die Förderung nach § 16i SGB II-E, dass bei Haftzeiten von einem Jahr und länger die Fördervoraussetzungen bei Haftentlassung zwangsläufig nicht gegeben sein können. Bei kürzeren Haftstrafen ist ihre Erfüllung erschwert, weil der für die Förderung unschädliche Zeitraum ohne Leistungsbezug von maximal einem Jahr durch die Haftzeit teilweise verbraucht ist, weitere Lücken im Leistungsbezug, die zum Beispiel in einem stationären Aufenthalt wegen Suchttherapie begründet sein können, somit stärkeres Gewicht bekommen. Beispielweise könnte eine Person, die unmittelbar im Anschluss an die Verbüßung einer sechsmonatigen Haftstrafe eine auf sechs Monate angelegte stationäre Suchttherapie durchlaufen hat, nicht über § 16i SGB II-E gefördert werden, auch wenn sie bei Haftantritt schon mehr als sieben Jahre SGB II - Leistungen bezogen hatte.

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Drucksache 366/2/18




Zu Artikel 1 Nummer 4


 
 
 


Drucksache 267/18

... "(3a) Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs ist zu versagen, wenn derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfinden soll,



Drucksache 96/18

... Die Kollisionsnormen für die Drittwirkung von Forderungsübertragungen sind derzeit nur auf Ebene der Mitgliedstaaten geregelt. Die Kollisionsnormen der Mitgliedstaaten sind inkohärent, da sie von unterschiedlichen Anknüpfungspunkten ausgehen, um das anzuwendende Recht zu bestimmen. So ist nach den Kollisionsnormen Spaniens und Polens das Recht der übertragenen Forderung, nach den Kollisionsnormen Belgiens und Frankreichs das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten und nach den Kollisionsnormen der Niederlande das Recht des Übertragungsvertrags maßgebend. Unklar sind insbesondere nationale Kollisionsnormen, die nicht gesetzlich geregelt sind.

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Drucksache 96/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

Beispiel für Verbriefung

Warum ist Rechtssicherheit wichtig?

Rechtliches Risiko

Zusätzlicher Nutzen einheitlicher Vorschriften

Was ist eine Forderung?

Was ist die Übertragung einer Forderung?

Entwicklung der Kollisionsnormen für Forderungsübertragungen

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger und Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

Option 1: Recht des Übertragungsvertrags

Option 2: Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten

Option 3: Recht der übertragenen Forderung

Option 4: Gemischter Ansatz: Kombination von Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten und Recht der übertragenen Forderung

Option 5: Gemischter Ansatz: Kombination von Recht der übertragenen Forderung und Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
: Anwendungsbereich

Artikel 2
: Begriffsbestimmungen

Artikel 3
: Universelle Anwendung

Artikel 4
: Anzuwendendes Recht

Artikel 6
: Eingriffsnormen/Artikel 7: Öffentliche Ordnung (ordre public)

Artikel 8 bis 12
: Allgemeine Aspekte der Anwendung von Kollisionsnormen

Artikel 10
: Verhältnis zu anderen Vorschriften des Unionsrechts

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
EINHEITLICHE KOLLISIONSNORMEN

Artikel 3
Universelle Anwendung

Artikel 4
Anzuwendendes Recht

Artikel 5
Regelungsbereich des anzuwendenden Rechts

Artikel 6
Eingriffsnormen

Kapitel III
Sonstige Vorschriften

Artikel 7
Öffentliche Ordnung (ordre public)

Artikel 8
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 9
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Artikel 10
Verhältnis zu anderen Vorschriften des Unionsrechts

Artikel 11
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften

Artikel 12
Verzeichnis der Übereinkünfte

Artikel 13
Überprüfungsklausel

Artikel 14
Zeitliche Geltung

Artikel 15
Inkrafttreten und Geltungsbeginn


 
 
 


Drucksache 550/18 (Beschluss)

... Aufenthaltsverordnung



Drucksache 79/18

... Die Gesamtzahl der politisch rechtsmotivierten Gewaltstraftaten in Deutschland befindet sich auf einem hohen Niveau und ist 2016 mit 1.698 Fällen gegenüber dem Jahr 2015 mit 1.485 Fällen erneut gestiegen. Bei den Opfern dieser Straftaten handelt es sich meist um nichtdeutsche Staatsangehörige, wobei viele von ihnen über keinen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügen. Asylsuchende und Geduldete sind in besonderer Weise rechten Angriffen ausgesetzt und stellen, insbesondere aufgrund ihrer oftmals erfolgenden Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, ein prädestiniertes Ziel solcher Angriffe dar.

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Drucksache 79/18




Entschließung

Zu Ziffer 1a und b

Zu Ziffer 2a und b


 
 
 


Drucksache 182/18 (Beschluss)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen in Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit ausgestellt werden



Drucksache 214/18

... Der Vorschlag steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden, insbesondere dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten (Artikel 8 der Charta), dem Eigentumsrecht (Artikel 17 der Charta) und dem Grundsatz der Gleichheit von Frauen und Männern (Artikel 23 der Charta). Er leistet zudem einen Beitrag zu den Zielen von Artikel 16 der Charta über die unternehmerische Freiheit, Artikel 38 der Charta über die Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus und Artikel 45 der Charta über Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit der Bürger.

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Drucksache 214/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

1 Insolvenz des Versicherers

2 Bescheinigungen des Schadenverlaufs

3 Risiken infolge des Fahrens ohne Versicherungsschutz

4 Mindestdeckungssummen

5 Anwendungsbereich der Richtlinie

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

5 REFIT

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Elemente

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 4
Kontrolle der Haftpflichtversicherung

Artikel 28a
Ausschussverfahren

Artikel 28b
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 28c
Bewertung

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


Drucksache 85/1/18

... "13. die Prüfung der Regelungen, nach denen Menschen mit bestimmten Aufenthaltstiteln erst nach 15-monatigem Aufenthalt ein BAföG-Anspruch zuerkannt wird (§ 8 Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 2a BAföG)."

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Drucksache 85/1/18




1. Zu Satz 2 Nummer 9 - neu -

2. Zu Satz 2 Nummer 10 - neu -

3. Zu Satz 2 Nummer 11 - neu -

4. Zu Satz 2 Nummer 12 - neu -

5. Zu Satz 2 Nummer 13 - neu -

6. Zu Satz 2 Nummer 13 - neu -


 
 
 


Drucksache 182/1/18

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen in Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit ausgestellt werden



Drucksache 63/18 (Beschluss)

... 12. Sowohl das Vereinigte Königreich als auch die EU haben bislang in erheblichem Maße von der Arbeitnehmerfreizügigkeit profitiert. Auch in Zukunft sollten für die Aufnahme und die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit in der EU bzw. im Vereinigten Königreich möglichst geringe Hürden bestehen. Dies betrifft nicht nur auf Dauer angelegte Arbeitsverhältnisse, sondern etwa auch konzerninterne Entsendungen von Unternehmensmitarbeiterinnen und -mitarbeitern sowie befristete Forschungsaufenthalte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.

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Drucksache 63/18 (Beschluss)




2 Allgemeines

Rechte der Bürgerinnen und Bürger

2 Wirtschaftsbeziehungen

Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Bildung, Wissenschaft und Forschung

Kultur, Rundfunk und Medien

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 380/1/18

... Eine Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik durch den Gesetzentwurf als sichere Herkunftsstaaten dient der Beschleunigung der Asylverfahren. Dies führt zu einem schnelleren Eintritt der Vollziehbarkeit der Ausreiseverpflichtung. Eine beschleunigte Aufenthaltsbeendigung geht damit aber nicht einher. Die tatsächliche Durchführung von Aufenthaltsbeendigungen ist im Wesentlichen von der Bereitschaft der Herkunftsstaaten, ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung zur Rücknahme eigener Staatsangehöriger nachzukommen, abhängig.

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Drucksache 380/1/18




Zum Abschluss von Rücknahmeabkommen


 
 
 


Drucksache 408/18 (Beschluss)

... kann einem Zeugen gestattet werden, Angaben zur Person nicht oder nur über eine frühere Identität zu machen, wenn ein begründeter Anlass zu der Besorgnis besteht, dass durch die Offenbarung der Identität oder des Wohn- oder Aufenthaltsortes Leben, Leib oder Freiheit des Zeugen oder einer anderen Person gefährdet wird. Der Zeuge hat jedoch in der Hauptverhandlung auf Befragen anzugeben, in welcher Eigenschaft ihm die Tatsachen, die er bekundet, bekannt geworden sind (§ 68 Absatz 3 Satz 2

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Drucksache 408/18 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Hintergrund und Problem

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 383/1/18

... ergibt sich gemäß Absatz 2 für das Jugendamt, in dessen Bereich sich das Kind gewöhnlich oder tatsächlich aufhält. Eine Zuständigkeit für ein deutsches Jugendamt, wenn sich das Kind im Ausland befindet, die Annehmenden jedoch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben (Artikel 15 des Europäischen Adoptionsübereinkommens:

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Drucksache 383/1/18




1. Zu Artikel 5 Nummer 4 Buchstabe b § 3 Absatz 1 Satz 2 IntFamRVG

2. Zu Artikel 5 Nummer 4a - neu - § 9 Absatz 2 Satz 1a - neu - IntFamRVG

3. Zu Artikel 5 Nummer 6 § 50 Satz 2 - neu - IntFamRVG

4. Zu Artikel 7 Nummer 2 - neu - § 1309 Absatz 2 Satz 1a - neu - BGB

‚Artikel 7 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

5. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2a Absatz 3 Satz 2 - neu - AdVermiG

6. Zu Artikel 8 Nummer 2 § 2a Absatz 4 Satz 1 AdVermiG

7. Zu Artikel 8 Nummer 3 § 2a Absatz 5 Satz 1 und Satz 2 AdVermiG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu den Verwaltungskosten


 
 
 


Drucksache 63/1/18

... 12. Sowohl das Vereinigte Königreich als auch die EU haben bislang in erheblichem Maße von der Arbeitnehmerfreizügigkeit profitiert. Auch in Zukunft sollten für die Aufnahme und die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit in der EU bzw. im Vereinigten Königreich möglichst geringe Hürden bestehen. Dies betrifft nicht nur auf Dauer angelegte Arbeitsverhältnisse, sondern etwa auch konzerninterne Entsendungen von Unternehmensmitarbeiterinnen und -mitarbeitern sowie befristete Forschungsaufenthalte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.

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Drucksache 63/1/18




2 Allgemeines

Rechte der Bürgerinnen und Bürger

2 Wirtschaftsbeziehungen

Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Bildung, Wissenschaft und Forschung

Kultur, Rundfunk und Medien

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 430/1/18

... Aufenthaltsgesetz

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Drucksache 430/1/18




1. Zu Artikel 8 Nummer 3 § 21 BDBOSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 12 Nummer 7a - neu - § 38 Absatz 1 Satz 1 und 2 BDSG

3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2:

Zu Artikel 12 Nummer 7a

4. Hilfshilfsempfehlung zu Ziffer 2:

Zu Artikel 12 Nummer 7a

5. Hilfshilfsempfehlung zu Ziffer 2:

Zu Artikel 12 Nummer 7a

6. Zu Artikel 12 Nummer 7a - neu - § 44a - neu - BDSG

§ 44a
Anwendung der Vorschriften über das Wettbewerbsrecht

7. Zu Artikel 16 Nummer 10 Buchstabe a § 11 Absatz 1 Nummer 1 BMG , Nummer 26 § 44 Absatz 3 und 4 BMG , Nummer 35 § 58 BMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu Artikel 21 Nummer 3 § 28a Absatz 2 Satz 2, 3, Absatz 3 Satz 2 GenTG

9. Zu Artikel 23 Nummer 4 § 26 Absatz 1 Nummer 1a - neu -, 1b - neu - GenDG

10. Zu Artikel 47 Nummer 7 Buchstabe c - neu - § 10 Absatz 4 AZR

11. Zu Artikel 81 Nummer 4 Buchstabe c § 14 Absatz 8 Satz 1, 2a - neu -, 2b - neu - GewO

12. Zu Artikel 82 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 Satz 1a - neu - IHKG

13. Zu Artikel 128 Nummer 13 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 204 Absatz 2 Satz 1 SGB VII , Doppelbuchstabe bb § 204 Absatz 2 Satz 2, 3 SGB VII

14. Zu Artikel 131 Änderung der Regelungen über den Sozialdatenschutz im SGB X

15. Zu Artikel 154 Nummer 6 § 16 Absatz 3a Satz 2 LuftSiG

16. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 215/1/18

... 14. Dies gilt namentlich für den US-amerikanischen "Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act" (CLOUD-Act), dessen Auswirkungen der Bundesrat mit großer Sorge betrachtet. Danach sind Diensteanbieter verpflichtet, jegliche Inhalts-und andere Daten, einschließlich der Übermittlungen von fortlaufenden Kommunikationsvorgängen (sogenannte Echtzeit-Überwachung), die einen bestimmten Nutzer betreffen und sich in seinem Besitz, seiner Verwahrung oder unter seiner Kontrolle befinden, unabhängig von ihrem Speicherort auf ein entsprechendes Verlangen einer zuständigen US-Behörde herauszugeben. Hiergegen kann lediglich eingewandt werden, dass es sich um eine Person handelt, die nicht US-Staatsangehöriger ist, dort nicht ihren Aufenthalt hat, und die Herausgabeverpflichtung nicht in Einklang mit den Gesetzen eines Drittstaats steht. Diese Umstände können, müssen aber nicht zu einer Änderung oder Aufhebung der Herausgabeverpflichtung führen. Umgekehrt sieht der CLOUD-Act vor, dass ein IT-Diensteanbieter sich nach US-Recht nicht rechtswidrig verhält, wenn er den Inhalt oder die Überwachung einer elektronischen Kommunikation auf Anordnung einer ausländischen Behörde mitteilt, sofern der US-Justizminister hierüber mit dem betroffenen ausländischen Staat eine Regierungsvereinbarung ("Executive Agreement") abgeschlossen hat, die neben einer Reihe von weiteren Vorgaben sicherstellt, dass die ausländische Ermittlungsmaßnahme sich nicht direkt oder indirekt gegen Personen richtet, die die US-Staatsangehörigkeit besitzen oder sich in den USA aufhalten.



Drucksache 376/2/18

... Antibiotikaresistenzen erschweren zunehmend die Behandlung von bakteriellen Infektionskrankheiten und bedeuten für die Patienten oft längere Behandlungszeiten und zusätzliche Belastungen durch eine verzögerte oder nicht eintretende Heilung. Personen mit intensivpflegerischer Versorgung sind in besonderem Maße infektionsgefährdet für multiresistente Erreger (MRE). Risikofaktoren für MRE sind Abwehrschwäche, Multimorbidität, Hautläsionen und Wunden und der Einsatz von invasiven Hilfsmitteln (sogenannte Devices, zum Beispiel Blasenkatheter) und vorhergehende Krankenhausaufenthalte.



Drucksache 344/18

... Die Grundlage für die Ermittlung des landesspezifischen Wertes nach § 46 Absatz 9 SGB II bilden die Ergebnisse der Grundsicherungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit über Zahlungsansprüche des Jahres 2017 für laufende Unterkunfts- und Heizkosten von Bedarfsgemeinschaften, in denen mindestens eine erwerbsfähige ausländische Person lebt. Diese ausländische Person muss sich in Deutschland aufgrund einer Aufenthaltsge-stattung, einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen nach den §§ 22 bis 26 des

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Drucksache 344/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Festlegung und Anpassung der Werte nach § 46 Absatz 8 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 2
Festlegung und Anpassung der Werte nach § 46 Absatz 9 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 3
Festlegung und Anpassung der landesspezifischen Beteiligungsquoten nach § 46 Absatz 5 Satz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4


 
 
 


Drucksache 66/1/17

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Entscheidung zu überprüfen, wonach ärztliche Zwangsbehandlungen ausschließlich und ausnahmslos im Rahmen eines vollstationären Krankenhausaufenthalts und nicht auch in einer sonstigen Einrichtung, in der die medizinische Versorgung des Betroffenen sichergestellt ist, durchgeführt werden können. Die generelle Unzulässigkeit von Zwangsbehandlungen außerhalb vollstationärer Krankenhausaufenthalte führt vorhersehbar zu weiteren Schutzlücken oder zu vermeidbaren und verfassungsrechtlich bedenklichen Belastungen der Betreuten.

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Drucksache 66/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 1901a Absatz 4 BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 1906a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 1906a Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 BGB

4. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 312 Nummer 4 FamFG , Nummer 7a - neu - § 321 Absatz 2 FamFG


 
 
 


Drucksache 642/17

... Eine genaue Prognose der Anzahl der aufgrund der Gesetzesänderung zu erwartenden Anträge und der damit verbundenen zusätzlichen Haushaltsausgaben ist derzeit noch nicht möglich. Eine Schätzung der Länderarbeitsgruppe geht von einer Gesamtanzahl von ca. 200 Anträgen in den betroffenen Bundesländern aus. Nach den bisherigen Erfahrungen und unter Zugrundelegung eines angenommenen durchschnittlichen Heimaufenthaltes von 36 Monaten wird bundesweit ein Aufwand in Höhe von insgesamt 2,2 Mio. EUR für die Kapitalentschädigung anzusetzen sein. Die monatlich zu zahlende Opferrente in Höhe von maximal 300 EUR ist nur in Fällen besonderer Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lage der Betroffenen zu zahlen. Eine solche Beeinträchtigung ist gegeben, wenn ihr Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Bei Zugrundelegung von maximal 100 Personen als Bezieher der Opferrente ist insoweit bundesweit ein jährlicher Gesamtaufwand von 360.000 EUR anzusetzen.



Drucksache 390/17

... § 56a Elektronische Aufenthaltsüberwachung; Verordnungsermächtigung".

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Drucksache 390/17




§ 85a
Verfahren bei konkreten Anhaltspunkten einer missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft

,Artikel 4 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1597a
Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft

Artikel 5
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 6
Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit


 
 
 


Drucksache 666/17

... (22) Kürzlich haben das Europäische Parlament und andere Akteure die Kommission aufgefordert, die Langzeitmobilität von Auszubildenden EU-weit zu fördern und jungen Menschen die Gelegenheit zu geben, sowohl konkrete berufliche Qualifikationen als auch Schlüsselkompetenzen zu erwerben. Als Reaktion führt die Kommission innerhalb des bestehenden Programms Erasmus+ als neue Mobilitätsmaßnahme für längerfristige Aufenthalte zur Unterstützung von Arbeitspraktika im Ausland "ErasmusPro" ein.

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Drucksache 666/17




1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Anwendungsbereich des Vorschlags

- Politischer Kontext

- Berufsausbildung auf der politischen Agenda

- Bisherige Arbeiten zu Qualität und Wirksamkeit

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Rechtsinstruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Eignungsprüfungen und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

- Befolgung

- Verwaltung

- Umsetzung

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Kriterien für die Lern- und Arbeitsbedingungen

Kriterien für Rahmenbedingungen

Folgemaßnahmen auf EU-Ebene

Vorschlag

Kriterien für Lern- und Arbeitsbedingungen

Schriftlicher Vertrag

4 Lernergebnisse

Pädagogische Unterstützung

Arbeitsplatz -Komponente

Bezahlung und/oder Aufwandsentschädigung

4 Sozialschutz

Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit

Kriterien für Rahmenbedingungen

4 Regulierungsrahmen

Einbeziehung der Sozialpartner

Unterstützung für Unternehmen

Flexible Lernpfade und Mobilität

Berufsberatung und Sensibilisierung

4 Transparenz

Qualitätssicherung und Werdegang-Nachverfolgung

Umsetzung auf einzelstaatlicher Ebene

Zur Umsetzung dieser Empfehlung sollten die Mitgliedstaaten:

4 Unterstützungsdienste

4 Sensibilisierung

4 Finanzierung

Follow -up


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.