[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Aufbrauchsfrist"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 80/10

... Durch die Schaffung eines Übergangszeitraumes von einem halben Jahr wird die erforderliche Zeit eingeräumt, um die organisatorischen Voraussetzungen für die obligatorische Kennzeichnung aller Arten erlegten Schalenwildes mit Wildmarken und der Beifügung von Wildursprungsscheinen wie auch gegebenenfalls die Übertragung der Probenahme für die amtliche Trichinenuntersuchung durch den Jäger zu schaffen. Zusätzlich wird eine Aufbrauchsfrist von 18 Monaten für Wildursprungsscheine nach Anlage 2 Kapitel VI Nummer 5 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 80/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Lebensmittelhygiene-Verordnung

§ 6a
Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft

Anlage 3a
(zu § 6a) Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft

Artikel 2
Änderung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung

Abschnitt 1a
Amtliche Untersuchungen bei der Gewinnung von Fleisch für den eigenen häuslichen Verbrauch

§ 2a
Hausschlachtungen

§ 2b
Verwendung von erlegtem Großwild für den eigenen häuslichen Verbrauch

§ 2c
Verbote und Beschränkungen

§ 13a
Ausnahmen für das Inverkehrbringen von Hackfleisch

§ 16a
Inverkehrbringen erlegten Großwildes

§ 16b
Inverkehrbringen bestimmter aufgetauter Lebensmittel tierischen Ursprungs

§ 19a
Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft

§ 20a
Besondere Anforderungen bei Abgabe roheihaltiger Lebensmittel

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 25
Übergangsvorschriften

Anlage 8b
(zu § 13a) Gebiet, in dem abweichend von Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang III Abschnitt V Kapitel III Nummer 1 Satz 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 Hackfleisch aus nicht gekühltem Fleisch hergestellt und in den Verkehr gebracht werden darf

Artikel 3
Änderung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung

§ 7a
Amtliche Untersuchungen bei der Gewinnung von Fleisch für den eigenen häuslichen Verbrauch

§ 11
Übergangsvorschriften

Artikel 4
Änderung der Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern

§ 3a
Rückstellproben im Fall des Artikels 19 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Artikel 5
Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung

§ 13a
Verbot der Einfuhr bestimmter Lebensmittel

Artikel 6
Neubekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu § 2a

Zu § 2b

Zu § 2c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 16a

Zu § 16b

Zu Nummer 5

Zu Nummer n

Zu Nummer 7

Zu Nummer n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Anlage 8a

Zu Anlage 8b

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 7a

Zu § 7a

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 585: Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts


 
 
 


Drucksache 871/04 (Beschluss)

... -Anwendungsverordnung (Vollständiges Anwendungsverbot) erforderlich ist, also ein entsprechendes Gefährdungspotenzial vorliegt. In den übrigen Fällen ist eine Aufbrauchsfrist von maximal 18 Monaten unter Beachtung der EG-rechtlichen Vorgaben zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 871/04 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 6 Abs. 4 Satz 1

Zu Artikel 1

3. Zu Artikel 1 Nr. 4a - neu - § 15 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, § 15b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, § 15c Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 18 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 15d Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 3

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

7. Zu Artikel 1 Nr. 8a - neu - § 21a Satz 2 und 3 - neu - , Nr. 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1- neu - § 40 Abs. 1 Nr. 5

8. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 40


 
 
 


Drucksache 871/1/04

... -Anwendungsverordnung (Vollständiges Anwendungsverbot) erforderlich ist, also ein entsprechendes Gefährdungspotenzial vorliegt. In den übrigen Fällen ist eine Aufbrauchsfrist von maximal 18 Monaten unter Beachtung der EG-rechtlichen Vorgaben zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 871/1/04




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 6 Abs. 4 Satz 1

2. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 6a Abs. 3 Satz 3 - neu -

3. Zu Artikel 1 Nr. 4a - neu - § 15 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, § 15b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, § 15c Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 18 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 15d Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 3

5. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 15d Abs. 2

6. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 15d Abs. 4

7. Zu Artikel 1 Nr. 8a - neu - § 21a Satz 2 und 3 - neu - , Nr. 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1- neu - § 40 Abs. 1 Nr. 5

8. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 40


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.