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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Aktienbezugsrechte"


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Drucksache 592/09

... (1) Der Aufsichtsrat hat bei der Festsetzung der Gesamtbezüge des einzelnen Vorstandsmitglieds (Gehalt, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen, anreizorientierte Vergütungszusagen wie zum Beispiel Aktienbezugsrechte und Nebenleistungen jeder Art) dafür zu sorgen, dass diese in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage der Gesellschaft stehen und die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigen. Die Vergütungsstruktur ist bei börsennotierten Gesellschaften auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten. Variable Vergütungsbestandteile sollen daher eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben; für außerordentliche Entwicklungen soll der Aufsichtsrat eine Begrenzungsmöglichkeit vereinbaren. Satz 1 gilt sinngemäß für Ruhegehalt, Hinterbliebenenbezüge und Leistungen verwandter Art.

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Drucksache 592/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

§ 120
Entlastung, Votum zum Vergütungssystem.

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

§ 23
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung

Artikel 3
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Dreißigster Abschnitt Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung

Artikel 68

Artikel 5
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 799/08

... – Regelungen erlassen, nach denen eine vollständige Transparenz der Vergütungssysteme für Manager, einschließlich Aktienbezugsrechte, durch eine förmliche Genehmigung der Hauptversammlung der Aktionäre der Gesellschaft vorgesehen wird.

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Drucksache 799/08




Anlage zur
Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt der geforderten Vorschläge

Hedge Fonds und Private Equity

Konkret zu Hedge Fonds

Optionsvereinbarungen gelten sollten.

Konkret zu Private-Equity


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.