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Regelwerk, Umweltmanagement

BUMAP - Bayerisches Umweltmanagement- und Auditprogramm
Richtlinien zur Förderung eines umweltorientierten Managements in bayerischen Unternehmen

- Bayern -

Vom 20. Mai 2021
(BayMBl. Nr. 433 vom 23.06.2021)
Gl.-Nr.: 2129.0-U



Archiv: 2006, 2016

Az. 22b-U8033.3-2020/3-30

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) gewährt im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, nach Anhörung des Bayerischen Obersten Rechnungshofs sowie im Benehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie nach Maßgabe

Zuwendungen für Maßnahmen, die ein umweltorientiertes Management in bayerischen Unternehmen unterstützen. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

1. Zweck der Zuwendung

Durch die Zuwendung sollen bayerische Unternehmen zu einer betrieblichen Umweltpolitik ermutigt werden, die den Umweltschutz systematisch so im Unternehmen und den internen Abläufen verankert, dass nicht nur die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften gestärkt wird, sondern darüber hinaus kontinuierlich und nachhaltig freiwillige Verbesserungen der betrieblichen Umweltleistung erfolgen. Dieses Ziel soll durch eine deutliche Erhöhung der Anzahl von Unternehmen mit einem Umweltmanagement (siehe Nr. 2) erreicht werden. Gleichzeitig soll hier ein besonderer Fokus auf das Thema Ressourcenmanagement gelegt werden.

2. Gegenstand der Förderung

Die Förderung erfolgt ausschließlich im Rahmen von Projektgruppen. Dabei organisiert ein Projektträger Gruppenberatungen - gegebenenfalls auch in Kombination mit Einzelberatungen vor Ort - zu einem der folgenden Schwerpunkte:

Der Erfolg der Beratungen ist für jeden Teilnehmer der Projektgruppe nachzuweisen (siehe Nr. 7.4).

3. Zuwendungsempfänger

3.1 Projektträger

Der Projektträger ist für die Organisation der Projektgruppe zuständig. Dazu zählen insbesondere:

Projektträger können Unternehmen, Organisationen der Wirtschaft, wie zum Beispiel Kammern, Verbände oder Innungen und kommunale Gebietskörperschaften sein. Beratungsunternehmen sind von der Projektträgerschaft ausgeschlossen. Zwischen dem Projektträger und dem beauftragten Beratungsunternehmen darf keine persönliche oder wirtschaftliche Verflechtung bestehen.

3.2 Teilnehmer der Projektgruppe

Folgende Projektgruppenteilnehmer mit Sitz- oder Niederlassung in Bayern können eine Zuwendung erhalten:

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Eine Projektgruppe besteht aus mindestens fünf bis maximal fünfzehn Teilnehmern. Die Bewilligungsbehörde kann im Einzelfall davon abweichende Gruppengrößen zulassen. Die Beantragung einer Ausnahme von genannter Gruppengröße und die Zustimmung müssen schriftlich erfolgen. Zuwendungen werden nur gewährt, wenn das Projekt erfolgreich abgeschlossen wurde (siehe Nr. 7.4).

5. Art und Umfang der Zuwendung

5.1 Art der Zuwendung

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(Stand: 29.06.2021)

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