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Regelwerk

Empfehlung für das Halten von Ziegen
Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen

(BAnz. 2000 Beilage 89a)


Angenommen vom Ständigen Ausschuss auf dessen 25. Tagung am 6. November 1992

Präambel

Der Ständige Ausschuss des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen -

Unter Berücksichtigung seiner Verpflichtung, gemäß Artikel 9 des Übereinkommens Empfehlungen an die Vertragsparteien auszuarbeiten und zu verabschieden, die auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse für die verschiedenen Tierarten detaillierte Bestimmungen für die Anwendung der in Kapitel 1 des Übereinkommens dargelegten Grundsätze enthalten;

ferner angesichts der Erfahrungen, die bei der Anwendung der in den Artikel 3 bis 7 des Übereinkommens dargelegten Tierschutzgrundsätze gewonnen wurden;

in Anbetracht der Tatsache, dass im Lichte gewonnener Erfahrungen und wissenschaftlicher Erkenntnisse über die wesentlichen biologischen Bedürfnisse von Ziegen bestimmte zur Zeit kommerziell genutzte Haltungssysteme, insbesondere solche, in denen die Tiere sehr intensiv gehalten werden, häufig nicht allen Bedürfnissen gerecht werden können, deren Erfüllung für das Wohlbefinden der Tiere von wesentlicher Bedeutung ist;

daher in Anbetracht der Tatsache, dass intensive und unablässige Bemühungen erforderlich sind, um sowohl vorhandene als auch künftige extensive und intensive Tierhaltungssysteme auf diese Bedürfnisse abzustimmen und neue Systeme zu entwickeln, damit diesen Bedürfnissen bei Ziegen in landwirtschaftlichen Tierhaltungen entsprochen werden kann;

in dem Bewusstsein, dass die Grundvoraussetzungen für Gesundheit und Wohlbefinden bei Nutztieren darin bestehen, dass die Tiere gut betreut werden, die angewandten Haltungssysteme auf die biologischen Bedürfnisse der Tiere abgestimmt und entsprechende Umweltfaktoren gegeben sind, so dass die Bedingungen, unter denen Ziegen gehalten werden, ihrem Bedarf gerecht werden hinsichtlich

besorgt angesichts der Möglichkeit, dass die Ergebnisse bestimmter Entwicklungen in der Biotechnologie die im Zusammenhang mit dem Wohlbefinden von Ziegen auftretenden Probleme noch verstärken könnten, und in der Erkenntnis, dass es erforderlich ist sicherzustellen, dass diese Entwicklungen ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden nicht beeinträchtigen;

ferner unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es zu den Pflichten des Ausschusses gehört, jede Empfehlung erneut zu prüfen, wenn entsprechende neue Erkenntnisse vorliegen, und daher von dem Wunsch geleitet, die Forschung durch alle Vertragsparteien zu fördern mit dem Ziel, alternative Systeme zu entwickeln, bei denen eine größere Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie Lösungen bieten, die sich mit den Zielen des Übereinkommens vereinbaren lassen

- hat folgende Empfehlung für das Halten von Ziegen verabschiedet:

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

  1. Diese Empfehlung gilt für alle Ziegen, die zur Erzeugung von Nahrungsmitteln, Fellen oder Häuten oder zu anderen landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
  2. Im Sinne dieser Empfehlung bezeichnet der Begriff "Ziege" alle Ziegenartigen und jede Ziege unter 6 Monaten gilt im Sinne dieser Empfehlung als Zicklein.

Artikel 2

Es sollte berücksichtigt werden, dass Ziegen (Capra hircus) folgende wichtige biologische Merkmale haben:

  1. Ziegen fressen mehr an Bäumen und Sträuchern als dass sie grasen, und sie sind optimal an trockenen festen Untergrund angepasst. Die Tatsache, dass sie ziemlich gut klettern können, erleichtert ihnen das Abweiden von Bäumen und Sträuchern. Sie brauchen ein warmes Klima und können niedrige Temperaturen - insbesondere in Verbindung mit Nässe und Wind - nicht gut vertragen.
  2. Auf andere Ziegen und auf Menschen reagieren sie häufig mit Lautäußerungen. Sie warnen ihre Artgenossen und gegebenenfalls auch Menschen vor mutmaßlichen Gefahrenquellen z.B. durch Schnaubelaute. Bei Gefahr fliehen sie entweder oder drehen sich um und stellen sich der Gefahr entgegen. Wenn sie ungestört sind, verbringen sie viel Zeit mit Erkundungsverhalten. In Höfen und Gebäuden lassen sie sich z.B. durch Schatten, Reflexionen und laute Geräusche leicht irritieren.
  3. Sie leben in sozialen Gruppen, die in der Hauptsache aus Familienmitgliedern bestehen und suchen die Isolation in der Regel nur zur Zeit der Geburt. Zwangsisolierung kann ernste und sogar tödliche Folgen haben, wenn die Tiere das Fressen einstellen.
  4. Die meisten Ziegenrassen haben einen saisonalen Fortpflanzungsrhythmus, zu anderen Zeiten im Jahr bilden die männlichen Tiere besondere Untergruppen. Schwierigkeiten beim Ablammvorgang sind verhältnismäßig selten. Weibliche Ziegen bringen ein oder mehrere Zicklein zur Welt; Zicklein gehören zu den Ablege-Typen und bleiben normalerweise in der Nähe ihres Geburtsortes, statt ihrer Mutter zu folgen.
    Störungen kurz vor oder nach der Geburt können dazu führen, dass die Bindung zwischen Geiß und Zicklein nicht zustande kommt.

Betreuung und Kontrolle der Ziegen

Artikel 3

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