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Regelwerk

Vollzug des § 28 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 8 des Landesgesetzes zur nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft
(LNatSchG - Landesnaturschutzgesetz
)
- Rheinland-Pfalz -

Vom 6. Dezember 2006
(MBl. Nr. 6 vom 03.04.2007 S. 538)
Gl.-Nr.: 7910



1 Die Verbote des § 28 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 8 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) vom 28. September 2005 (GVBl. S. 387, BS 791-1) dienen dem Zweck, bestimmte, hochqualifizierte Lebensstätten wildlebender Pflanzen und Tiere als Teil landesweit vernetzter Biotopsysteme in ihrem Bestand zu schützen. Zur Erreichung dieses Zweckes sowie zur Sicherung eines einheitlichen Vollzuges ist deshalb bei der Anwendung der vorgenannten Bestimmungen von den in der Anlage enthaltenen Definitionen der in § 28 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 8 LNatSchG bezeichneten Biotoptypen auszugehen.

Die in der Anlage definierten Biotoptypen werden auch vegetationskundlich beschrieben. In vielen Fällen ist eine Zuordnung zu einer der höheren pflanzensoziologischen Kategorien (Verband, Ordnung, Klasse) ausreichend.

Ein Bestand kann aus vegetationskundlicher Sicht einem bestimmten Biotoptyp zugeordnet werden, wenn die Pflanzendecke zu 50 v. H. aus Charakterarten und typischen Begleitarten besteht; dabei ist nicht die Artenzahl, sondern der Deckungsgrad entscheidend (50-v.H.-Regel).

Stehen mehrere Bestände der dem Pauschalschutz unterliegenden Biotoptypen miteinander in direktem Kontakt, sind sie unabhängig von ihrer Größe alle geschützt, wenn einer der Bestände die typenspezifische Mindestgröße erreicht (Komplexregel).

2 Die Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

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  Definitionen der Biotoptypen Anlage

1 § 28 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1

1.1 Schilfröhricht- oder sonstige Röhrichtbestände sowie Großseggenriede

Röhrichte sind aus wenigen, hochwüchsigen Arten aufgebaute Pflanzengesellschaften, die den Übergangsbereich zwischen Land- und Wasserlebensräumen besiedeln. Kennzeichnende Pflanzen sind Schilf (Phragmites australis) und andere morphologisch ähnliche Arten. Meist dominiert und prägt eine Art den Bestand.

See- und Teichröhrichte kommen im Verlandungsbereich stehender und träge fließender Gewässer sowie in Sümpfen und Niedermooren vor. Vorherrschende Pflanzenarten sind z.B. Schiff (Phragmites australis), Teichbinse (Schoenoplectus lacustris), Rohrkolben (Typha spec.), Wasserschwaden (Glyceria maxima), Astiger igelkolben (Sparganium erectum), Teichschachtelhalm (Equisetum fluviatile).

Großseggenriede finden sich an flach überschwemmten Stellen, die jedoch zeitweise trockenfallen können, vor allem in Sümpfen, Niedermooren und an den Ufern von Seen und Teichen. Die namengebenden Großseggen bilden dichte rasige oder auch bultige Bestände. Die Gesellschaften werden durch das Vorherrschen bestimmter Großseggenarten unterschieden. Sie treten vielfach landseits der Röhrichte - in Altwassern wasserseits der Röhrichte - oder in Durchdringung mit diesen auf.

Verbreitung:

Röhrichte und Großseggenriede sind landesweit verbreitet. Sie treten meist kleinflächig auf. Großflächige Röhrichte kommen gehäuft in der Oberrheinniederung vor.

Erläuterung:

Erfasst sind dauerhafte Röhrichtbestände und Großseggenriede ab einer Größe von ca. 500 qm. Nicht erfasst ist dagegen Pioniervegetation auf Standorten, die einer zumindest unregelmäßigen Nutzung unterliegen wie Ackerflächen, zeitweise überflutete Schlammflächen in Ruderalgelände, Abbauflächen und Regenrückhaltebecken. Röhrichte und Großseggenriede an Ufern sind in § 28 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 erfasst.

Schmale linienhafte Strukturen entlang von Gräben werden nicht berücksichtigt.

Kennzeichnende Pflanzengesellschaften:

§ 28 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 umfasst alle Gesellschaften der Klasse Phragmiti-Magnocaricetea und strukturell vergleichbare Bestände. Der Verband Sparganio-Glycerion fluitantis (Bach- und Flussröhrichte) bezieht sich auf Ufergesellschaften nach § 28 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7, ist jedoch der engen Beziehung wegen hier mit aufgeführt. Insgesamt können einschließlich der Quell- und Bachröhrichte ca. 30 Pflanzengesellschaften unterschieden werden. Die folgende Auswahl beschreibt einige der typischen Gesellschaften.

a) See- und Teichröhrichte

Schilfröhricht (Phragmitetum australis)

Das Schilfröhricht bildet artenarme dichte hohe Bestände auf schlammigem Boden in stehenden bis langsam fließenden eutrophen bis mesotrophen Gewässern bis zu einer Wassertiefe von i. d. R. 40 cm.

Wasserschwadenröhricht (Glycerietum maximae)

Das Wasserschwadenröhricht besiedelt die Ufer langsam fließender nährstoffreicher, oft verschmutzter Gewässer auf meist kalkhaltigen Schlammböden. Es ist unempfindlich gegenüber Wasserstandsschwankungen. Die typische Ausbildung besteht aus Reinbeständen der namengebenden Art.

Teichbinsenröhricht (Scirpetum lacustris)

Das Teichbinsenröhricht ist an eutrophen Stillgewässern über sandig bis kiesigem Grund in einer Wassertiefe von 50-70 cm zu finden. Es bildet lockere Bestände, die mit Seerose (Nymphea alba), Teichrose (Nuphar lutea) und Schwimmendem Laichkraut (Potamogeton natans) vergesellschaftet sind.

Röhricht des Schmalblättrigen Rohrkolbens (Typhetum angustifoliae)

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