umwelt-online: Landesnaturschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (6)
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(ersetzt durch NatSchAG - Naturschutzausführungsgesetz)

2.4 Torfstiche, einschließlich der Ufervegetation

Torfstiche sind ständig oder zeitweilig wasserführende, unbewaldete Torfentnahmestellen mit gewöhnlich regelmäßigen Formen, die auf menschliche Tätigkeiten in verschiedenen Zeiträumen zurückzuführen sind. Zu unterscheiden sind:

Torfstiche unterliegen dem gesetzlichen Schutz, wenn eine moor- oder kleingewässertypische Vegetation dominiert (vgl. 1.1, 2.5).

Mindestgrößen:

Regenerierte Torfstiche: 25 m2 (vgl. 2.5)

Regenerierte Flachabtorfungsbereiche: 1 000 m2 (vgl. 1.1)

Typische Merkmale der Vegetation:

Handtorfstiche weisen in ihren verschiedenen Verlandungsstadien alle Übergänge von Schwingrasengesellschaften über Großseggenriede, Weidengebüsche bis zu Erlenbruchwäldern auf (vgl. 1.1, 1.4, 4.1).

Aufgelassene Maschinentorfstiche, die häufig auch mit einem Fließgewässer in Verbindung stehen, sind meist von einem schmalen Erlen-Birkensaum umgeben. Je nach Tiefe ist die Unterwasservegetation unterschiedlich ausgeprägt. Bei etwas flacheren Torfstichen sind z.B. Krebsscheren- und Seerosenbestände typisch (vgl. 2.6).

Aufgelassene, flach abgetorfte Flächen der Regenmoore sind, eine entsprechende Wasserführung vorausgesetzt, nur bei einer flächenhaften Wiederbesiedlung mit typischen Moorpflanzen, wie z.B. Torfmoosen und Wollgras, besonders geschützt (vgl. 1.1).

2.5 Stehende Kleingewässer, einschließlich der Ufervegetation

Hierunter fallen Stillgewässer bis zu 1 ha Wasserfläche, die natürlich (Weiher) oder aufgrund der Tätigkeit des Menschen (Teiche, Abgrabungsgewässer) entstanden sind. Auch zeitweilig trockenfallende Kleingewässer (Tümpel) sind besonders geschützt. Künstlich entstandene Stillgewässer sind geschützte Biotope, wenn sie sich aufgrund von Nutzungsaufgabe oder nur extensiver Nutzung naturnah entwickelt haben. Der gewerblichen Fischerei dienende Teiche sind keine geschützten Biotope, es sei denn, sie wurden über 30 Jahre nicht mehr zu diesem Zweck genutzt und haben sich naturnah entwickelt.

Kennzeichen für den naturnahen Zustand sind naturnahe Uferstrukturen, i. d. R. mit typischer Verlandungsvegetation. Darüber hinaus kann auch eine artenreiche Fauna, z.B. von Amphibien und Libellen, als Kriterium für die Naturnähe herangezogen werden.

Es ergeben sich Überschneidungen mit Söllen, Torfstichen und Altwässern (vgl. 1.3, 2.3, 2.4).

Mindestgröße: 25 m2

Typische Merkmale der Vegetation:

Naturnahe stehende Kleingewässer sind meist durch artenreiche Röhricht-, Schwimmblatt- oder Unterwasservegetation gekennzeichnet, können aber auch durch Nährstoffarmut oder Beschattung bedingt vegetationsarm sein.

Besonders verbreitet sind Schwimmblattgesellschaften mit Wasserlinsen-, Wasserstern- und Laichkrautarten.

2.6 Verlandungsbereiche stehender Gewässer

Der Begriff umfasst den Lebensraum der Randzonen von Stillgewässern, in denen natürliche Verlandungsprozesse ablaufen, einschließlich ihrer Anfangs- und Endstadien. Ihre Begrenzung ist landwärts die Grenze der grundwassernahen organischen Bodenbildung oder, soweit diese nicht oder noch nicht ausgebildet ist, das Ende der ufertypischen Pflanzengesellschaften.

Wasserwärts kann der Verlandungsbereich abhängig von der submersen Vegetation bis in mehrere Meter Wassertiefe reichen; bei flacheren Gewässern umfasst er den gesamten Wasserkörper.

Typische Merkmale der Vegetation:

Im Verlandungsbereich sind insbesondere Unterwasserrasen, Laichkrautgesellschaften, Wasserlinsen- und Seerosengesellschaften, Schwingrasen, Röhrichte, Seggenriede, Hochstaudenfluren, Gebüsche und Bruchwälder typisch (vgl. 1.2, 1.4, 4.1).

Bei entsprechender extensiver landwirtschaftlicher Nutzung der Uferzonen treten z.B. Kohldistel-, Pfeifengras- und Sumpfdotterblumenwiesen auf (vgl. 1.5).

3. Trockenbiotope

3.1 Zwergstraüch- und Wacholderheiden

Von Zwergsträuchern, namentlich Heidekrautgewächsen, dominierte mehrjährige Pflanzenformationen, zum Teil mit eingestreuten Wacholderbüschen, meist auf bodensauren, kalk- und nährstoffarmen Sandstandorten. Gehölze können bis zu einem Deckungsgrad von 30 % vorhanden sein.

In Mecklenburg-Vorpommern kommen nur im Küstenbereich natürliche Heiden vor. In anderen Gebieten entstehen sie sekundär durch menschliche Nutzung (Abholzung, Beweidung, Brände, militärische Nutzung). Auch vergraste Alterungs- und Degenerationsstadien der Zwergstrauchheide sind eingeschlossen.

Nicht dem gesetzlichen Schutz unterliegen kurzlebige Heiden auf Schlagflächen im Wald.

Mindestgröße: 100 m2

(bei linearer Ausprägung Mindestbreite: 5 m)

Typische Merkmale der Vegetation:

Trockenheiden: Vom Heidekraut (Besenheide) geprägter Heidetyp auf trockenen, sandigen Standorten, teilweise mit flächenhaftem Bewuchs von Besenginster oder Wacholder ("Wacholderheide"). Weitere charakteristische Arten sind z.B. Pillen-Segge, Dreizahn, Habichtskrautarten und Erdflechten sowie Englischer Ginster und Haar-Ginster.

Bei Alterungsstadien kann es auch zur Dominanz von Gräsern (v. a. Drahtschmiele, Schaf-Schwingel) kommen.

Feuchtheiden: Auf anmoorigen, grundwasserbeherrschten Böden, aber auch auf austrocknenden Armmooren, kommen Glocken-Heide, Pfeifengras, Spange Binse sowie oft auch Torfmoose herrschend vor.

Krähenbeeren-Heiden: Von Krähenbeere, Besenheide sowie der Kriech-Weide geprägte Pflanzengesellschaft der festgelegten Küstendünen (Grau- bzw. Braundünen) sowie einiger Binnendünenstandorte. Weitere typische Arten sind z.B. Berg-Jasione, Sand-Segge und Habichtskräuter.

3.2 Trocken- und Magerrasen

Trocken- und Magerrasen sind geprägt durch niederwüchsige, ausläufer- und horstbildende Gräser und eine oft artenreiche, buntblühende Krautflora; Gehölze können bis zu einem Deckungsgrad von 30 % eingestreut sein. Magerrasen sind durch Nährstoffarmut oder geringe Nährstoffverfügbarkeit gekennzeichnet. Trockenrasen bilden sich auf wasserdurchlässigen oder flachgründigen und somit trockenen Standorten. Das Substrat kann sehr unterschiedlich sein (Sand, Kies, Lehm, Kreidefelsen). Mager- und Trockenrasen bilden sich ohne Nutzung z.B. an der Küste oder auf in Bewegung befindlichen Binnendünen. Überwiegend entstanden oder entstehen sie aufgrund extensiver Nutzungen (Beweidung oder Mahd ohne Nährstoffzufuhr, militärische Nutzung auf Truppenübungsplätzen) und bedürfen zu ihrer Erhaltung einer Fortführung dieser Nutzungen.

Mindestgröße: 200 m2

(bei linearer Ausprägung Mindestbreite: 5 m)

Auch Mager- und Trockenrasen, die sich nicht eindeutig einem der unten genannten typen zuordnen lassen, z.B. ruderalisierte Magerrasen oder Fragmentgesellschaften, wie die Straußgrasflur sind besonders geschützte Biotope, wenn sie noch das typische Arteninventar aufweisen und nicht nur kurzlebige Entwicklungsstadien z.B. in Kahlschlagfluren darstellen.

Typische Merkmale der Vegetation:

Silbergrasfluren: Diese Pioniergesellschaft wird geprägt durch Silbergras, Sand-Segge sowie die Charakterarten Bauernsenf und Frühlings-Spergel. Fortgeschrittenere Sukzessionsstadien werden zuweilen durch Erdflechten und Moose geprägt.

Kleinschmielenrasen entwickeln sich häufig in Kontakt zu Silbergrasfluren. Sie können als Nelkenhafer-Gesellschaften, Thymian-Schafschwingel-Gesellschaften oder als Gesellschaft des Schmalblättrigen Rispengrases ausgebildet sein. Typische Pflanzenarten sind z.B.: Nelken-Haferschmiele, Schaf-Schwingel, Sand-Thymian, Schmalrispiges Straußgras und Berg-Jasione.

Grasnelkenfluren: Weitgehend geschlossene, niedrige, blütenreiche Rasen auf verfestigten, etwas humosen Sandböden v. a. auf Terrassensanden und Binnendünen. Charakteristische Pflanzenarten sind z.B. Grasnelke, Heide-Nelke, Silber-Fingerkraut, Hasen-Klee, Strohblume, Knolliger Hahnenfuß, Ferkelkraut, Echtes Labkraut und Feld-Beifuß.

Für die subkontinental geprägten Fluren sind Rauhblatt-Schwingel, Steppen-Lieschgras und Kartäuser-Nelke typisch.

Borstgrasrasen wachsen auf nährstoffarmen, bodensauren, sandigen bis lehmigen, z. T. auch torfigen Böden mäßig trockener bis wechselfeuchter Standorte. Sie werden geprägt durch das Borstgras.

Für trockene Borstgrasrasen sind z.B. Gemeine Kreuzblume, Hunds-Veilchen, Tüpfel-Hartheu, Habichtskräuter und Blutwurz typisch (Kreuzblumen-Borstgrasrasen).

Die auf sauren Anmoorböden wachsenden, feuchten Borstgrasrasen werden durch Nässezeiger wie Sparrige Binse, Teufelsabbiß, Wiesen-Segge und Sumpf-Veilchen geprägt und kommen häufig im Kontakt zu Feuchtheiden vor (Seggen-Binsen-Borstgrasrasen).

Blauschillergrasfluren sind lockere, niedrige Sandtrockenrasen des subkontinentalen Klimabereiches auf warmen, trockenen, humusarmen, relativ kalkreichen Sandstandorten. Sie werden geprägt durch Blaugrünes Schillergras sowie Sand-Schwingel, Dünen-Schwingel, Leimkraut und Habichtskrautarten. In verarmten Ausbildungen kommt auch der Feld-Beifuß vor.

Kalk-Halbtrockenrasen kommen v. a. auf Rügen und im Randowtal, in floristisch verarmter Form aber auch an anderen Stellen des jungpleistozänen Tieflandes auf mittelgründigen Lehm- und Kalkverwitterungsböden vor. Kennzeichnende Pflanzenarten sind u. a. Fieder-Zwenke, Gemeiner Wundklee, Saat-Esparsette, Golddistel, Wiesen-Primel, Knolliger Hahnenfuß, Zittergras und Tauben-Skabiose.

3.3 Aufgelassene Kreidebrüche

Kreidebrüche entstehen durch den Abbau von Kreidevorkommen. Durch die bergbauliche Nutzung der Kreide entstehen mehr oder weniger große Hohlformen, von denen ein Teil Wasser führen kann, sowie Rohboden-Schutthalden.

Sobald die Nutzung noch bestehender Kreidebrüche eingestellt wird, sind diese geschützte Biotope, weil auch die vegetationsarmen Anfangsstadien als Lebensraum von z.B. Amphibien und Hautflüglern von Bedeutung sind.

Typische Merkmale der Vegetation:

Je nach Sukzessionsstadium findet man ein vielfältiges Mosaik von Rohböden mit nur spärlicher Vegetation, geprägt durch diverse Mager- und Trockenrasenarten, orchideenreichen Kalk-Halbtrockenrasen und kalkreichen Kleingewässern (z.B. mit Schachtelhalm-Verlandungsfluren und Armleuchteralgen-Rasen sowie Seeverlandungsvegetation). In bereits längere Zeit außer Nutzung befindlichen Kreidebrüchen siedeln sich Gebüsche aus Sal-, Lorbeer- und Grau-Weiden, Birken und Berg-Ahorn an (vgl. 1.4, 2.5, 3.2, 4.2, 4.3).

4. Gehölzbiotope

4.1 Naturnahe Bruch-, Sumpf- und Auwälder

Bruch- und Sumpfwälder sind naturnah zusammengesetzte Wälder auf natürlicherweise nassen Moor- oder Mineralböden einschließlich ihrer Vorwaldstadien. Mäßig entwässerte Bruch- und Sumpfwälder auf grundwasserbeherrschten Böden gelten als gesetzlich geschützt, soweit in der Krautschicht noch typische feuchteanzeigende Pflanzenarten dominieren (vgl. 1.1, 1.2).

Auwälder umfassen zum einen Bestände, die auf mineralischen Auenböden im Überflutungsbereich großer Fließgewässer stocken und der Dynamik des zügigen, stark wechselnden Grundwassers (in Mecklenburg-Vorpommern nur im Elbetal und an der Sude vorkommend) unterliegen, sowie zum anderen die entlang von Fließgewässern mit bewegtem Grundwasser in den Flusstalmooren und Bachniederungen vorherrschenden Wälder.

Diese gesetzlich geschützten Biotope wurden in der Vergangenheit überwiegend in verschiedensten Formen forstwirtschaftlich genutzt (z.B. Niederwaldnutzung von Bruchwäldern). Die traditionellen, ordnungsgemäßen forstlichen Bodennutzungen werden durch den gesetzlichen Biotopschutz nicht ausgeschlossen, sofern nicht die Standorteigenschaften, z.B. durch Entwässerungsmaßnahmen, nachhaltig verändert werden.

Bruch-, Sumpf- und Auwälder sind vielfach nur noch in Form von schmalen, fließgewässerbegleitenden Säumen vorhanden, die als dauerbestockte Ufergehölze auch eine besondere Bedeutung für den Gewässerschutz haben (vgl. 2.1).

Mindestgrößen:

Wälder: 5.000 m2 (bei fließgewässerbegleitenden Säumen Mindestlänge: 50 m)

Gebüsche: 100 m2

Typische Merkmale der Vegetation:

Bestandsbildende Baumarten der Bruch- und Sumpfwälder sind Moor-Birke, Schwarz-Erle, Esche, Gewöhnliche Traubenkirsche, Kiefer oder Bruch-Weide. Häufige Sträucher sind Grau-Weide, Lorbeer-Weide, Faulbaum, Gagel und Ohr-Weide.

Diese Arten bilden je nach Wasserstufe und Nährstoffversorgung der Böden verschiedene Gesellschaften von Erlen-Bruchwäldern, Birken-Bruchwäldern, Birken-Kiefern-Moorwäldern, Erlenwäldern und Erlen-Eschenwäldern.

Als Vorwaldstadien kommen auch Gebüsche aus den o. g. Gehölzarten vor.

Für die Krautschicht sind z.B. Bitteres Schaumkraut, Breitblättriger Dornfarn, Gemeiner Gilbweiderich, Grau-Segge, Schnabel-Segge, Sumpf-Segge, Ufer-Segge, Winkel-Segge, Großes Hexenkraut, Kohldistel, Quell-Sternmiere, Sumpf-Reitgras, Sumpf-Vergißmeinnicht, Ufer-Wolfstrapp, Wald-Engelwurz, Wald-Simse, Wasser-Schwertlilie und Zungen-Hahnenfuß typisch.

Nicht unter den gesetzlichen Schutz fallen die auf den tiefer entwässerten Moorböden stockenden Eichen-, Buchen- und Kiefern-Moorwälder und die Bestände, in denen die Entwässerungs- und Stickstoffzeiger in der Krautschicht dominieren.

Bei den Auwäldern auf mineralischen Böden werden in Abhängigkeit von der jährlichen Überflutungsdauer Weichholzauen und Hartholzauen unterschieden. Die natürliche Baumartenkombination der Weichholzauen besteht aus verschiedenen Weidenarten (Silberweiden-Auenwälder); Hartholzauen werden durch Stiel-Eiche, Feld-, Berg- und Flatter-Ulme, Esche sowie Ahornarten geprägt (Stieleichen-Ulmen-Auenwälder).

Hartholzauenwälder, die infolge Ausdeichung keiner Überflutung mehr unterliegen und sich in artenreiche Buchenwälder entwickelt haben, unterliegen nicht dem gesetzlichen Schutz.

Die Auwälder in den Flusstalmooren und den Bachniederungen leiten zu den Erlen-Bruchwäldern über, typisch sind verschiedene Ausbildungen der Erlen-Eschenwälder.

4.2 Naturnahe Gebüsche und Wälder trockenwarmer Standorte

Es handelt sich zum Teil um natürliche oder um naturnahe, durch wirtschaftliche Nutzungen wie Waldweide und Niederwaldbewirtschaftung bedingte, meist schwachwüchsige Wälder und Gebüsche aus trockenheitsertragenden und teils wärmebedürftigen Pflanzenarten. Sie stocken meist auf südlich oder westlich exponierten Hängen.

Mindestgröße:

Wälder: 5.000 m2

Gebüsche: 100 m2

Typische Merkmale der Vegetation:

Wälder trockenwarmer Standorte: Auf kalkarmen Böden stocken durch subkontinentales Klima geprägte Haarstrang und Kuhschellen-Kiefernwälder mit den typischen Arten Berg-Haarstrang, Wiesen-Küchenschelle, Blaugrünes Schillergras, Sand-Thymian und Sand-Nelke. Auf kalkreichen, wärmebegünstigten Steilhängen kommen Orchideen- und Elsbeeren-Buchenwälder vor.

Die gut ausgebildete Strauchschicht wird z.B. von Hartriegel, Alpen-Johannisbeere, Roter Heckenkirsche und teilweise von Wacholder geprägt. In der Krautschicht sind Weiße Schwalbenwurz, Wiesen-Primel, Finger-Segge, Blaugrüne Segge sowie Waldvögleinarten und Braunrote Stendelwurz typisch.

Gebüsche trockenwarmer Standorte: Die Strauchbestände auf trockenen, wärmebegünstigten, meist bängigen Standorten werden durch Schlehe, Hartriegel, Rosenarten und Weißdorn bestimmt.

Oft bestehen Komplexe mit wärmeliebenden Krautsaumgesellschaften und Magerrasen, die ebenfalls besonders geschützt sind (vgl. 3.2).

Zu den Gebüschen trockenwarmer Standorte zählen auch Kriechweiden- und Sanddorngebüsche des Küstenbereiches und Wacholdergebüsche (z.B. Kriechweiden-Wacholdergebüsche der Seeabsenkungsterrassen). Es bestehen Übergänge zu den Zwergstrauch- und Wacholderheiden (vgl. 3.1).

4.3 Naturnahe Feldgehölze

Feldgehölze sind kleinflächige, nicht lineare (vgl. Feldhecken) Baum- und Strauchbestände (bis zu einer Fläche von 2 ha) in der freien Landschaft. Sie sind in der Regel an mindestens drei Seiten von Landwirtschaftsflächen umgeben. Feldgehölze können Überreste eines früheren, längst gerodeten Waldkomplexes sein oder auf einer nicht mehr genutzten Fläche durch natürlichen Aufwuchs oder Pflanzung entstanden sein.

Typische Feldgehölze sind im Inneren waldähnlich, sie besitzen einen ausgeprägten, stabilen Außenmantel aus kurzen, tiefbeasteten Randgehölzen. Geschützte Feldgehölze, sind aber auch kleine Baum- und/oder Strauchgruppen in der freien Landschaft ohne diese idealtypische Ausprägung, soweit sie überwiegend aus standortheimischen Gehölzarten bestehen.

Gehölzpflanzungen sind nicht geschützte Biotope, wenn sie einen höheren Anteil (> 50 %) nichtbeimischer Baum- und Straucharten (z.B. Hybridpappeln, Fichten) enthalten.

Mindestgröße: 100 m2

Typische Merkmale der Vegetation:

Kennzeichnende Baumarten sind u. a. Stiel-Eiche, Hainbuche, Sand-Birke, Zitter-Pappel, Eberesche, Ulmen-, Linden-, Ahorn- und Wildobstarten, in feuchteren Lagen auch Schwarz-Erle, Moor-Birke, Esche und Weiden (vgl. 4.1). Prägende Sträucher sind u. a. Weißdorn-, Rosen- und Brombeerarten, Hasel, Wald-Geißblatt, Schwarzer Holunder, Hopfen, Pfaffenhütchen und Kreuzdorn.

4.4 Naturnahe Feldhecken

Feldhecken sind lineare, vorwiegend aus Sträuchern aufgebaute Gehölze in der freien Landschaft. Sie können von Bäumen durchsetzt (sog. Überhälter) oder auch dominiert werden (Baumhecken). Teil der Feldhecke sind auch die krautigen Säume und am Rande der Hecke abgelagerte Lesesteinhaufen.

Die westmecklenburgischen Knicks (Wallbecken) sind eine Sonderform der Feldhecken. Kennzeichnend ist ein ca. 1 m hoher und ca. 2,5 m breiter Wall aus Erde und Steinen, auf dem Gehölze stocken, die ca. alle zehn Jahre "auf den Stock gesetzt" bzw. umgeknickt werden. Bei Reddern (Doppelknicks) verläuft links und rechts eines schmalen Feldweges jeweils ein Knick.

Die traditionelle Pflege bleibt im bisher zulässigen Umfang vom gesetzlichen Biotopschutz unberührt.

Keine geschützten Biotope sind monotone, strukturarme Windschutzpflanzungen. In der Regel sind sie durch einen dominierenden Anteil an nichtheimischen Baum- und Straucharten gekennzeichnet. Typisch ist weiterhin auch die Verwendung schnellwachsender Gehölzarten (z.B. Pappel-hybriden), so dass die typischen standortheimischen Straucharten weitgehend fehlen.

Mindestlänge: 50 m

Liegen Feldheckenabschnitte maximal 5 m voneinander entfernt, so werden die Längen der einzelnen Abschnitte für die Beurteilung der Mindestlänge zusammengefasst.

Typische Merkmale der Vegetation:

Typische Feldheckenpflanzen sind z.B. Schlehe, Weißdorn, Hasel, Pfaffenhütchen, Schwarzer Holunder, Gewöhnlicher Schneeball, Hecken-Rose und Brombeerarten. Als Überhälter kommen z.B. Ahornarten, Hainbuche, Stiel-Eiche, Wildobstarten und Kiefer vor. Die vorgelagerten Säume bestehen aus meist nitrophilen Staudenfluren.

5. Küstenbiotope

5.1 Fels- und Steilküsten

Unter Steilküste ist ein aus pleistozänem oder älterem Material (auf Rügen z. T. aus Kreide) aufgebauter Küstenabschnitt mit steilem Abhang zum Gewässer zu verstehen.

Dieser Steilabfall ("Kliff") wird durch großflächige Rohböden, lockeren Bewuchs von Pionierpflanzen oder durch Steilhanggebüsche und -wälder geprägt. Er ist oft der unmittelbaren Einwirkung des Seeganges (aktives Kliff) ausgesetzt, oder er kann durch vorgelagerte Strandwälle und Dünen sowie durch Bewuchs festgelegt sein (inaktives Kliff).

Landseitig wird die Steilküste häufig durch Kliffranddünen begrenzt, diese sind Bestandteile des geschützten Biotops. Kliffs und Kliffranddünen sind gleichzeitig gesetzlich geschützte Geotope (vgl. Anlage 2 zu § 20 Abs. 2).

Mindestlänge: 50 m und 2 m Höhe

Typische Merkmale der Vegetation:

Die Vegetation wird bestimmt durch die Häufigkeit von Abbrüchen, das Substrat, die Wind- und Sonnenexposition sowie durch austretendes Wasser. In Pionierfluren dominieren Kräuter und Gräser. Prägende Bäume und Sträucher der Steilküsten sind u. a. Schwarz-Erle, Esche, Berg-Ahorn, Kiefer, Gewöhnliche Traubenkirsche und Weidenarten sowie Sanddorn, Schlehe, Rosen- und Brombeerarten.

5.2 Strandwälle

Strandwälle sind einige Dezimeter bis 1 m hohe, durch auflaufende Brandung gebildete und wieder veränderliche, langgestreckte Aufschüttungsformen an den Küstenabschnitten mit einem ursprünglich positiven Materialhaushalt (Anlandungsküsten). Für die Entstehung von Strandwällen ist die Dynamik des Wassers - Strömung, Brandung, Eispressung -entscheidend. Sie bestehen aus Sanden, Kiesen, Geröllen (u. a. Feuersteine) in unterschiedlichsten Mischungsverhältnissen. Geologisch ältere (fossile) Strandwälle sind auch im Hinterland der Küste zu finden.

Durch Strandwälle werden zuweilen auch Strandseen abgeteilt, die Teil des geschützten Biotoptyps "Strandwälle" sind.

Mindestlänge: 10 m

Typische Merkmale der Vegetation:

Strandwälle werden, sobald sich die Umlagerungen verlangsamen, von Salzmieren-, selten von Meerkohlfluren besiedelt; ist viel organisches Material in Sande oder feinere Kiese eingeschlossen, bilden sich Meersenffluren. Auf schlickhaltigem Substrat (besonders an Hakenbildungen) kann sich Queller ansiedeln.

Ältere Strandwälle werden überwiegend durch Wald bedeckt, seltener kommen auch Trocken- und Magerrasen sowie Zwergstrauch- und Wacholderheiden vor (vgl. 3.1, 3.2, 4.2).

5.3 Dünen

Küstendünen sind Sandaufwehungen im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Ostsee aus Material, welches durch nach-eiszeitliche Küstenausgleichsprozesse abgelagert wurde. Sie bestehen demzufolge aus feinerem Material (Sanden).

Dünentäler entstehen durch Windausblasungen bis in den Bereich der Grundwasseroberfläche. Je nach Salzeinfluss bilden sich sehr unterschiedliche Vegetationsformen aus.

Anthropogen überformte Dünen sind gesetzlich geschützt, wenn die natürlichen Merkmale überwiegen. Küstenschutzdünen mit künstlich begründeten einarrigen Schutzpflanzungen sind z.B. nicht geschützt.

Mindestgröße: 100 m2 und 0,5 m Höhe

Typische Merkmale der Vegetation:

Auf Küstendünen entwickelt sich eine Abfolge von charakteristischen Vegetationseinheiten von Spülsaumgesellschaften (u. a. Meersenf, Salzmiere, Strand-Melde, Spieß-Melde, Kali-Salzkraut) am seewärtigen Dünenfuß, über Weißdünenvegetation (mit Strandroggen, Strandhafer, Strand-Quecke, Stranddistel, Strand-Platterbse) sowie Graudünengesellschaften (mit Küsten-Schillergrasfluren und Meerstrand-Silbergrasfluren u. a. aus Schillergras, Rot-Schwingel, Sand-Strohblume, Sand-Segge) und Braundünengesellschaften (mit Zwergstrauchgesellschaften u. a. aus Heidekraut, Kriech-Weide, Krähenbeere) bis zur Ausbildung eines Dünen-Kiefernwaldes.

Diese Abfolge kann, besonders in den früheren Stadien, immer wieder durch Umlagerungen von Material unterbrochen und neu in Gang gesetzt werden.

Die Vegetation der Dünentäler weist Ähnlichkeiten mit der armer Moore und Feuchtheiden auf. Es können auch Kleingewässer, Röhrichte und Gebüsche auftreten (vgl. 1.4, 2.5, 3.1).

5.4 Salzwiesen

Die Salzwiesen der Ostseeküste sind Offenlandflächen, die durch Überflutungen mit Brackwasser und durch eine extensive Beweidung geprägt werden. Ursprünglich handelt es sich um Küstenüberflutungsmoore, Pionierfluren und Brackwasserröhrichte, die ebenfalls dem gesetzlichen Schutz unterliegen.

Charakteristisch sind Gewässer, die durch fließendes (Priele) und stehendes (Röten) Brackwasser bei Überflutungen entstehen.

Auch die kleinen Salzwiesenflächen des Binnenlandes sind in den gesetzlichen Schutz eingeschlossen. Sie entstehen an Austrittsstellen von salzhaltigem Grundwasser (Salzstellen).

Mindestgrößen:

Salzwiesen der Küste: 1.000 m2

Salzwiesen des Binnenlandes: 25 m2

Typische Merkmale der Vegetation:

Charakteristisch für beweidetes Salzgrasland ist der Strandastern-Salzbinsenrasen mit Weißem Straußgras, Strand-Milchkraut, Strand-Wegerich, standörtlich mit Salzschwaden, Erdbeer-Klee, Strand-Dreizack, Gemeiner Grasnelke und weiteren salzertragenden Arten. Für die Salzwiesen der westlichen Ostsee sind z.B. auch Strand-Sode, Löffelkraut, Queller und Strand-Beifuß typisch.

Salzstellen des Binnenlandes werden z.B. durch Bodden-Binse, Strand-Milchkraut, Salz-Teichsimse und Flaches Quellried geprägt.

5.5 Marine Block- und Steingründe

Als marine Block- und Steingründe werden Ansammlungen nordischer Geschiebe (Erratische Blöcke, Findlinge) am Ufer, in Flachwasserzonen oder auf Unterwasserhängen der Küste bezeichnet, die durch die erosive Aufarbeitung von Endmoränen oder stark geschiebehaltiger Grundmoränen entstanden sind. Sie können in einen Blockstrand übergehen, wo große Mengen von Erratischen Blöcken aller Größen. durch Eisdruck zusammengeschoben, den Strand bedecken.

Mindestgröße:1.000 m2

Typische Merkmale der Vegetation:

Marine Block- und Steingründe werden durch oft flächiger Bewuchs fädiger Grün-, Braun- oder Rotalgen gekennzeichnet, sie können aber auch vegetationslos sein.

5.6 Windwattflächen

Hier handelt es sich um ausgedehnte Flachwassergebiete, die unregelmäßig (oft schon bei Mittelwasser, verstärkt aber beablandigem Wind) bis auf Vertiefungen trocken fallen uni überwiegend vegetationslos sind. Sie bestehen aus Sandei mit Schlickbeimengungen.

Typische Merkmale der Vegetation:

Auf Wattflächen findet sich nur sporadisch eine Vegetation. In den Randbereichen sind Spülsaumgesellschaften, bisweilen auch Quellerfluren ausgebildet.

Charakteristisch sind Tiergemeinschaften mit Schlickkrebs und Wattwurm.

5.7 Boddengewässer mit Verlandungsbereichen

Boddengewässer sind flache, von der offenen Ostsee hydrologisch weitgehend abgetrennte Meeresbuchten mit von der offenen See abweichendem Salzgehalt und stark vermindertem Wasseraustausch.

Nach dem Grad der Abtrennung von der offenen Ostsee werden Außenbodden (z.B. Greifswalder Bodden, Kubitzer Bodden) und Binnenbodden (z.B. Großer und Kleiner Jasmunder Bodden) unterschieden. Die Boddengewässer weisen zumeist große Verlandungsbereiche auf. Die landseitige Begrenzung eines Boddens ist die Linie, die von einem mittleren Hochwasser erreicht wird.

Zu den Boddengewässern zählen Haffe, Wieken sowie Gewässer mit anderen regionaltypischen Bezeichnungen, wie z.B. Achterwasser.

Typische Merkmale der Vegetation:

Die Flachwasserbereiche werden meist durch Armleuchter-, Grün-, Rot- und Meeralgen sowie durch submerse Wasserpflanzen, wie z.B. Teichfaden, Seegras und Salde (bei höherer Salinität) sowie Laichkräutern (bei geringer Salinität), charakterisiert. Im Uferbereich sind in Abhängigkeit von der Nutzung Röhricht-, Spülsaum- und Strandvegetation bzw. Salzwiesen und Bruchwälder ausgebildet.

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Definitionen der gesetzlich geschützten Geotope  Anlage 2
(zu § 20 Abs. 2)

Vorbemerkungen

  1. Geotope stellen erdgeschichtliche Bildungen der unbelebten Natur dar, die Erkenntnisse über die Entwicklung der Erde oder des früheren Lebens auf der Erde vermitteln. Geotope umfassen Gesteine, Fossilien, Landschaftsformen und Quellbildungen. Geotope gleicher Genese werden zu Geotoptypen zusammengefasst.
  2. Gesetzlich geschützt sind diejenigen Geotope, die sich durch ihre besondere erdgeschichtliche Bedeutung, Seltenheit oder Eigenart auszeichnen. Für Wissenschaft, Forschung und Lehre sind sie Dokumente von besonderem Wert. Sie lassen sich aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften von der Umgebung klar abgrenzen.
  3. Zwischen Geotopen und Biotopen bestehen enge Beziehungen, Geotopschutz und Biotopschutz überlagern sich vielfach. Deshalb unterstehen die folgenden Geotope vorrangig dem gesetzlichen Biotopschutz und werden bereits in Anlage 1 zu § 20 Abs. 1 geführt: Sölle, naturnahe und unverbaute Bach- und Flussabschnitte, aufgelassene Kreidebrüche, Fels- und Steilküsten, Strandwälle, Dünen, marine Block- und Steingründe, Windwattflächen sowie Boddengewässer mit Verlandungsbereichen. Die unter den folgenden Nummern beschriebenen Geotope unterliegen dagegen ausschließlich (vgl. aber Nummer 3.1) dem gesetzlichen Geotopschutz.

1. Glaziale Bildungen

1.1 Findlinge

Ein Findling stellt einen vom Inlandeis transportierten Gesteinsblock dar. Findlinge aus kristallinem und metamorphem Gestein sind gesetzlich geschützt, wenn sie folgende Mindestgrößen entsprechend der naturbedingten Verteilung erreichen:

Findlinge aus Sedimentgesteinen (Kalke, Sandsteine, Quarzite) über 1 m Länge sind generell geschützt.

Der Schutz von Findlingen schließt deren Umlagerung im Einzelfall nicht aus.

1.2 Blockpackungen

Blockpackungen stellen natürliche Anreicherungen größerer Geschiebe am Rand des Inlandeises dar. In Mecklenburg-Vorpommern sind noch 13 Vorkommen erhalten und gesetzlich geschützt: drei nahe von Feldberg, je eine bei den Ortschaften Dutzow, Zarrentin, Mankmoos, Marienhof bei Krakow a. S., Langhagen, Blücherhof, Lalendorf, Kargow, Freidorf und Saßnitz.

Die Entfernung von Blöcken und Steinen ist untersagt.

1.3 Gesteinsschollen

Gesteinsschollen im glazialgeologischen Sinne stellen Gesteinskörper aus erdgeschichtlich bedeutsamen Schichtenfolgen dar, die durch das Inlandeis vom Untergrund abgelöst und verfrachtet wurden. Lagerstättenabbau ist untersagt. Geringfügiges Abschürfen für wissenschaftliche Zwecke ist gestattet.

1.4 Oser

Oser sind wichtige Zeugen für Spalten des Inlandeises. Das Land Mecklenburg-Vorpommern verfügt aufgrund seiner Lage im jüngsten Gletscherverbreitungsgebiet über einen in Deutschland einmalig vielfältigen Bestand an Osern, die deshalb gesetzlich geschützt sind. Sie treten als bahndammähnliche Hügel und Hügelketten von geringer Breite (30 bis ca. 150 m) und beträchtlicher Länge (in Ausnahmefällen bis 30 km) in Grundmoränengebieten auf. In der Regel heben sie sich von den benachbarten Flächen durch ihre Höhe ab. Flankierende Rinnen (Osgräben) sind Bestandteil des Geotops.

Der Abbau von Kiessand sowie Veränderungen am Relief sind untersagt. Traditionelle landwirtschaftliche Nutzung gilt nicht als nachhaltige Beeinträchtigung.

2. Fluviatile Bildungen

2.1 Trockentäler

Trockentäler sind Oberflächenformen, die am Ende einer Vereisung im Vorfeld des Inlandeises entstanden. Infolge der durch Dauerfrost im Boden gehemmten Versickerung schnitt das oberflächlich abfließende Schmelzwasser Erosionskerben ein, die nach dem Auftauen trocken fielen. Als fossile Oberflächenformen sind die Trockentäler von erdgeschichtlicher Bedeutung und deshalb gesetzlich geschützt.

2.2 Kalktuff-Vorkommen

Kalktuff-Vorkommen entstehen dort, wo Quellen aus kalkreichen Schichten austreten. Der Kalk umkrustet die Vegetation und bildet Bänke von hartem, porösem Kalktuff. Als kleinräumige Geotope von zumeist geringer Standfestigkeit sind sie gesetzlich geschützt.

3. Windablagerungen

3.1 Offene Binnendünen

Offene Binnendünen treten in Heidegebieten als vegetationsarme bis vegetationsfreie, aus Fein- bis Mittelsanden bestehende Höhenzüge auf und sind auch als Biotop gesetzlich geschützt. Die nahezu vegetationsfreien Binnendünen sind im Binnenland der einzige Geotoptyp, an dem gegenwärtig Umlagerungen durch Wind ohne anthropogene Beeinflussung stattfinden.

3.2 Kliffranddünen

Kliffranddünen sind gesetzlich geschützt, wenn sie mindestens eine Höhe von 1 m aufweisen. Sie bilden sich auf höheren Steilufern der Ostseeküste, sofern diese von fein- bis mittelkörnigen Sanden aufgebaut werden. Bei auflandigen Winden werden die Sande aus den Steilufern auf den Kliffrand geweht und mit ständig wechselnder Oberflächenform abgelagert.

4. Marine Bildungen

4.1 Kliffs

Kliffs sind Steilküsten, die zumindest zeitweise dem direkten Einfluss des Meerwassers unterliegen, (aktive Kliffs) oder durch natürliche Vorgänge dauerhaft vom Meerwasser getrennt wurden (fossile Kliffs).

Aktive Kliffs sind als Geotope nur dann gesetzlich geschützt, wenn an ihnen

Fossile Kliffs sind durch eine den gesamten Ostseeraum betreffende Meeresausbreitung im Zeitraum 5.000 bis 1.000 Jahre v. Chr. (Litorina-Transgression) entstanden. Sie blieben dadurch erhalten, dass sich durch Prozesse des Küstenausgleichs Strandwälle vorlagerten (auf dem Darß, auf Mönchgut und auf Usedom).

Als Zeugen für den früheren Verlauf der Ostseeküste sind sie gesetzlich geschützt.

4.2 Haken

Marine Haken bilden sich im Strömungslee von Abtragungsküsten durch Sandverlagerung. Durch die ständig in Umbildung begriffenen, vegetationsfreien Haken werden die Auswirkungen der am Meeresgrund ablaufenden Umlagerungsprozesse auch oberhalb des Meeresspiegels sichtbar.

Eingriffe in die Haken, die die Küstenausgleichsprozesse stören, sind untersagt.

Erläuterungen:

Aus der Summe aller erdgeschichtlichen, vor allem mit der Eiszeit verbundenen Erscheinungsformen an der Landesoberfläche sind neben den Schutzgründen "Landschaftliche Schönheit" oder "Naturschutz" einzelne Zeugen der Eiszeit und Nacheiszeit als Geotope insbesondere deshalb geschützt, weil sie als beispielhafte oder außergewöhnliche unbelebte Naturerscheinungen im Falle der Beeinträchtigung oder Beseitigung nicht reversibel sind. Das Land Mecklenburg-Vorpommern nimmt den größten deutschen Anteil am jüngsten Gletscherverbreitungsgebiet ein und verfügt aufgrund dessen über besonders typisch ausgebildete Hinterlassenschaften der Gletscher. Ihr Schutz ist deshalb eine Verpflichtung über die Landesgrenzen hinaus.

Geotope sind häufig auch als Biotope erfasst, oder sie treten gemeinsam in einem Schutzgebiet auf. Die über die bereits vorhandenen Schutzgebiete hinausgehende Flächeninanspruchnahme durch Geotope im Land Mecklenburg-Vorpommern liegt deutlich unter 1 % der Landesfläche und betrifft vor allem die für das Land besonders charakteristischen Geotoptypen Findlinge (Naturdenkmale von punktförmiger Ausdehnung) und Oser (schmale, langgestreckte Schmelzwasserbildungen).

Durch Sand- und Kiesabbau wurden in der Vergangenheit die Oser in ihrer äußeren Form zum Teil beeinträchtigt oder abgebaut und einige große Findlinge wurden zu Bausteinen verarbeitet. Ebenso sind die früher zahlreichen Blockpackungen sowie Gesteinsschollen als Lagerstätten von lokaler Bedeutung (v. a. Tone des Juras und Tertiärs, Kalk der Kreide, warmzeitliche Bildungen) dezimiert worden. Ihr gesetzlicher Schutz soll weitere Verluste verhindern.

Um den Schutz einzelner Findlinge zu gewährleisten, ist im Einzelfall eine Umsetzung vor Ort oder in eine öffentliche Anlage, einen Museumsgarten oder einen Findlingsgarten zugelassen oder ratsam.

Trockentäler sind bisher außerhalb von bestehenden Schutzgebieten nicht bekannt. Ihr Schutz bezieht sich auf die Erhaltung der Form und schließt land- und forstwirtschaftliche Nutzung nicht aus. Dagegen sind die Kalktuffe aufgrund ihrer besonderen Form und wegen ihrer geringen Stabilität vor jeglicher Beeinträchtigung geschützt. Dies gilt auch für Kalktuffe am Kliff von Jasmund, die durch die Brandung umgelagert wurden. Die Kalktuff-Vorkommen haben etwa die Größe eines Naturdenkmals.

Von den offenen Binnendünen als Biotope heben sich die Wanderdünen als Geotope ab, da ihre Entwicklung nicht abgeschlossen ist. Sie beschränken sich auf kleine Areale der Terrassensande im Urstromtal der Elbe sowie in der Ueckermünder Heide.

Kliffranddünen sind der ständigen Veränderung unterworfen, da sie vom Wind abhängig sind und durch Küstenrückgang auf natürliche Weise beeinträchtigt werden. Deshalb ist ihr gesetzlicher Schutz auf Standorte beschränkt, wo sie günstige Erhaltungsbedingungen vorfinden. Dies ist nur an Teilen der Kliffs von Fischland, Hiddensee, Wittow, Mönchgut und Usedom gegeben. Kliffranddünen überlagern häufig einen charakteristischen Bodenhorizont (Podsol-Profil).

Da die Fels- und Steilküsten als Biotope weitgehend geschützt sind, bedarf der Geotop Aktives Kliff des gesetzlichen Schutzes nach § 20 Abs. 2 nur dann, wenn die geologischen Verhältnisse von besonderer Bedeutung sind. Sichtbarkeit und gelegentliche Zugänglichkeit für wissenschaftliche Zwecke sind Ziele des Geotopschutzes für erdgeschichtlich wichtige Kliffabschnitte ebenso wie bei vergleichbaren Verhältnissen im Binnenland.

Die fossilen Kliffs sind bewachsen und unterliegen keiner natürlichen Veränderung. In der Regel sind sie Teile von Schutzgebieten. Das gilt auch für die marinen Haken.

.

  Anlage 3
(zu § 21 Abs. 4)


ENDE

*) Ersetzt Gesetz vom 21. Juli 1998, GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 731 -5

1) "Biotope": Abgrenzbare Lebensräume von Pflanzen- und Tiergemeinschaften.

2) "Biotoptypen sind abstrakte Einheiten gleichartiger Biotope mit weitgehend einheitlichen Bedingungen.

3) Kategorien: 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet  

 

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