Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Richtlinie Erschwernisausgleich - 2. Änderungsrichtlinie zur Richtlinie über den Erschwernisausgleich in geschützten Teilen von Natur und Landschaft
- Bremen -

Vom 30. November 2022
(Brem.ABl. Nr. 221 vom 08.12.2022 S. 1018)



Diese 2. Änderungsrichtlinie dient der Verlängerung der Wirksamkeit der Richtlinie über den Erschwernisausgleich in geschützten Teilen von Natur und Landschaft ( Richtlinie Erschwernisausgleich) vom 6. April 2015 (Brem.ABl. S. 528) um ein Jahr. Die Richtlinie über den Erschwernisausgleich trat gemäß ihres derzeit gültigen § 7 am 1. Juni 2015 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft. Ihre Wirksamkeit wurde durch die Änderungsrichtlinie zur Richtlinie über den Erschwernisausgleich in geschützten Teilen von Natur und Landschaft (Richtlinie Erschwernisausgleich) vom 10. November 2021 (Brem.ABl. S. 1225, 1226) um ein Jahr verlängert. Die Verlängerung der Wirksamkeit durch diese 2. Änderungsrichtlinie um ein Jahr erfolgt, um eine weitere Gewährung des Erschwernisausgleichs im Land Bremen im Jahr 2023 sicherzustellen. Inhaltliche Veränderungen der Richtlinie über den Erschwernisausgleich sind - abgesehen von § 7 - mit dieser Verlängerung der Wirksamkeit nicht verbunden.

§ 7 der Richtlinie über den Erschwernisausgleich in geschützten Teilen von Natur und Landschaft ( Richtlinie Erschwernisausgleich) vom 6. April 2015 (Brem.ABl. S. 528) wird mit Wirksamkeit zum 1. Januar 2023 wie folgt geändert:

alt neu
§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am 1. Juni 2015 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.

" § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft."

ID: 222579

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 14.12.2022)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion