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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Neuregelung tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften

Vom 9. März 2023
(BGBl. I Nr. 66 vom 15.03.2023)



Zu den Beratungsabläufen mit Erläuterungen / Begründungen im DIP

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verordnet auf Grund

Artikel 1
TAMKatV - Tierarzneimittel-Kategorisierungsverordnung
Verordnung über Einteilungskriterien für die Kategorien der Apothekenpflicht oder Freiverkäuflichkeit von Tierarzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten

- wie eingefügt -

Artikel 2
TAMWHV - Tierarzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
Verordnung über die Anwendung der Guten Herstellungspraxis bei der Herstellung von Tierarzneimitteln und Wirkstoffen

- wie eingefügt -

Artikel 3
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ID: 230523

ENDE

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(Stand: 20.03.2023)

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